Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:betonfbausbv:f5c03c741b83b2b7
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§ 21 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.