Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:beschg:4b4335723aab8539
BESCHG
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck, Anwendungsbereich
- § 2 Beschusstechnische Begriffe
- § 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- § 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
- § 5 Beschussprüfung
- § 6 Prüfzeichen
- § 7 Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
- § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- § 8 Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 9 Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- § 10 Zulassung von pyrotechnischer Munition
- § 11 Zulassung sonstiger Munition
- § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- § 13 Ausnahmen in Einzelfällen
- § 14 Ermächtigungen
- § 15 Beschussrat
- § 17 Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
- § 18 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 19 Rücknahme und Widerruf
- § 20 Zuständigkeiten
- § 21 Bußgeldvorschriften
- § 22 Übergangsvorschriften
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