Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:bergwozerhv:a2cd678f3d0042f8
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§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1982 in Kraft.