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BEIRATSV
Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Errichtung des Beirates
- § 2 Mitglieder des Beirates
- § 3 Berufung und Dauer der Mitgliedschaft
- § 4 Aufgaben des Beirates
- § 5 Geschäftsordnung
- § 6 Geschäftsführung
- § 7 Inkrafttreten
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