Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:beg:f075213ae2731ad2
59 B
59 B
§ 241
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.