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BAUZAUSBV_2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Gliederung der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsrahmenplan
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Berichtsheft
- § 8 Zwischenprüfung
- § 9 Abschlussprüfung
- § 10 Übergangsregelung
- § 11 Außerkrafttreten
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