Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2280 Inkrafttreten: 2021-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2020-11-09 BGBl-Id: bgbl1-2020-50-1
298 B
298 B
§ 25
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2020-11-09 — Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2280
§ 25: Beendigung der Beleihung, wenn die Beliehene aufgelöst ist oder die Aufgaben nicht sachgerecht wahrnimmt.