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laws-git/barchg_2017/§3.md
LawGit Spiegel 206ee87468 BARCHG_2017 · heutiger Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
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BGBl-Id: gii-current:barchg_2017:671225517282efd9
2026-08-17 11:37:07 +00:00

415 B

§ 3 Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz

Das Bundesarchiv erfasst, verwahrt, verwaltet und verwendet die in ihrem Gesamtbestand zu erhaltenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes als Archivgut des Bundes nach Maßgabe des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Soweit das Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht entgegensteht, unterfallen die Stasi-Unterlagen den archivrechtlichen Bestimmungen des Bundes.