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BANERKV_2016
Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Behörde
- § 3 Antrag
- § 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
- § 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
- § 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 10 Befugnis der notifizierten Stelle
- § 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- § 12 Befugnis der notifizierten Stelle
- § 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- § 14 Widerruf der erteilten Befugnis
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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