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AZAV
Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Akkreditierungsverfahren
- § 2 Trägerzulassung
- § 3 Maßnahmezulassung
- § 4 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- § 5 Zulassungsverfahren
- § 6 Zusammenarbeit
- § 7 Sonderregelung
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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