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AUSGLZSV
Verordnung über das Prüfungsverfahren zur Anwendung von Antidumpingzollsätzen und Ausgleichszollsätzen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Prüfungsantrag, Zuständigkeit
- § 2 Angaben bei Dumpingverdacht
- § 3 Angaben bei Verdacht der Gewährung von Prämien oder Subventionen
- § 4 Ablehnung des Prüfungsverfahrens
- § 5 Einleitung des Prüfungsverfahrens
- § 6 Sachaufklärung
- § 7 Abschluß des Prüfungsverfahrens
- § 8 Geltung in Berlin
- § 9 Inkrafttreten
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