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AUSGLFOG_1965
Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Sachliche Geltung des Gesetzes
- § 2 Tilgung
- § 3 Tilgungsleistungen
- § 4 Änderung von Ausgleichsforderungen
- § 5 Abschlagszahlungen
- § 6 Kündigung durch den Schuldner
- § 7 Erstattung von Zins- und Tilgungsleistungen
- § 8 Ankaufsfonds
- § 9 Verwendung der Mittel des Ankaufsfonds
- § 10 Auflösung des Ankaufsfonds
- § 11 Sonderregelung für Berlin
- § 12 Gesetz über die Deutsche Bundesbank
- § 13 Berlin-Klausel
- § 14 Inkrafttreten
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