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803 B
803 B
AUGENOPTAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4 Durchführung der Berufsausbildung
- § 5 Gesellenprüfung
- § 6 Teil 1 der Gesellenprüfung
- § 7 Teil 2 der Gesellenprüfung
- § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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