Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:amradv:a8dd300eb60a5f9b
AMRADV
Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln, die mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind
- § 2 Verkehrsfähigkeit radioaktiver Arzneimittel
- § 3 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation
- § 4 Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz
- § 5 Ordnungswidrigkeiten
- § 6 Übergangsregelung
- § 6 (weggefallen)
- § 7 Übergangsregelung aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- § 8 (Inkrafttreten)
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