Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:amrabg:e2f9d5909fb5af29
AMRABG
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anspruch auf Abschläge
- § 1 Anspruch auf Ausgleich des Differenzbetrags zwischen Erstattungsbetrag und tatsächlichem Abgabepreis
- § 2 Nachweis
- § 3 Prüfung durch Treuhänder
- § 4 Angaben auf dem Verordnungsblatt
- § 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer
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