Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:agnwv:45c11725a4e66e4b
AGNWV
Verordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 25 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Nachweise
- § 2 Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung der Pflichten
- § 3 Ausnahme für beaufsichtigte Agenten
- § 4 Inkrafttreten
Dieser Ordner ist der Git-Spiegel. Letzter Commit: heutiger Wortlaut (GII). Ältere Commits: Verkündungen.