# § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. > Station: 2017-03-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes > Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 564 § 9: Einfügen von zusätzlichen Nummern, Neufassung von Absatz 1a, Anpassungen in Absatz 2 und Einführung von Absatz 7