# § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. > Station: 2019-08-08 — Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG) > Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1147 § 2 Abs. 3: Neuer Satz am Ende von § 2 Abs. 3 hinzugefügt § 2 Abs. 4: Neuer Abs. 4 in § 2 eingefügt § 2 Abs. 5: Bisheriger Abs. 4 ist nun Abs. 5 § 2 Abs. 6: Bisheriger Abs. 5 ist nun Abs. 6 § 2 Abs. 7: Bisheriger Abs. 6 ist nun Abs. 7 § 2 Abs. 8: Bisheriger Abs. 7 ist nun Abs. 8 § 2 Abs. 9: Neuer Abs. 9 in § 2 eingefügt