# § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. > Station: 2019-05-16 — Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus > Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 706 § 2 Abs. 7: Hinzufügung eines Absatzes über die Zulassung von eilbedürftigen Vorhaben ohne Bundesfachplanung. § 2 Abs. 8: Hinzufügung eines Absatzes über die Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und Leerrohrmöglichkeiten.