# Stellen dieser Station - § 2 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Bezeichnung von Ansparprodukten mit Darlehen regelt. - § 2 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 von Absatz 2 wird gestrichen. - § 4 Abs. 1 Nummer 7: Die Formulierung wird angepasst, um Bausparverträge zu berücksichtigen. - § 4 Abs. 4: Die Formulierung wird angepasst, um die korrekte Nummerierung zu gewährleisten. - § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Formulierung wird angepasst, um die korrekte Nummerierung zu gewährleisten. - § 5 Abs. 3 Satz 2 und 3: Die Bestimmungen zum Verzicht auf weitere Überprüfungen werden neu formuliert. - § 10 Abs. 7 Satz 3: Satz 3 von Absatz 7 wird gestrichen. - § 14 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Die Bestimmungen zu den monatlichen Beitragszahlungen werden neu formuliert. - § 14 Abs. 1 Satz 3: Die Formulierung wird angepasst, um die Grundzulage nach § 84 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen.