# § 5e > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. > Station: 2017-07-04 — Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung > Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2085 § 5e: Neuer Abschnitt regelt die Übermittlung an öffentliche Stellen.