# Stellen dieser Station - § 7: Neue Vorschriften zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten durch die Gemeindebehörde - § 8: Neue Vorschriften zur Kinderermäßigung - § 8a: Neue Vorschriften zur Steuerklasse bei Ehefrauen - § 17a: Neue Vorschriften zur Eintragung des Zusatzvermerks „Z“ auf der Lohnsteuerkarte in bestimmten Fällen durch das Finanzamt - § 18: Neue Vorschriften zur Ergänzung der Lohnsteuerkarte wegen Änderung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder - § 18a: Neue Vorschriften zur zeitlichen Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen der Lohnsteuerkarte - § 19: Neue Vorschriften zum Vermerk über Änderungen der Lohnsteuerkarte - § 20a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte - § 8 Abs. 4 Sätze 2 und 3: Vorschriften zur Berichtigung der Lohnsteuerkarte, wenn die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung weggefallen sind - § 25 b: Neue Vorschriften für Freibeträge für besondere Fälle, wie Vertriebene, Heimatvertriebene, Flüchtlinge, politisch Verfolgte, Spätheimkehrer und Totalschaden - § 26: Neue Vorschriften für Pauschbetrag für körperbehinderte Arbeitnehmer - § 26a: Neue Vorschriften für Altersfreibetrag - § 27: Neue Vorschriften für die Art der Berücksichtigung der steuerfreien Beträge auf der Lohnsteuerkarte - § 28: Neue Vorschriften für den Zeitpunkt der Berücksichtigung der Änderungen auf der Lohnsteuerkarte - § 28a: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer in bestimmten Fällen - § 41: Neue Vorschriften zur Abführung der Lohnsteuer, einschließlich der Fristen und Bedingungen. - § 42: Streichung des § 42. - § 43: Definition der Betriebstätte im Sinne der Verordnung. - § 44: Neue Vorschriften zur Lohnsteueranmeldung, einschließlich der Fristen und Inhalt der Anmeldung. - § 45: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unregelmäßigkeiten bei der Abführung der Lohnsteuer. - § 46: Neue Vorschriften zur Haftung für die Lohnsteuer, einschließlich der Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. - § 47: Neue Vorschriften zur Lohnsteuerbescheinigung, einschließlich der Fristen und Inhalt der Bescheinigung. - § 48: Neue Vorschriften zur Ausstellung von Lohnzetteln, einschließlich der Fristen und Inhalt des Lohnzettels. - § 20a Abs. 2: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Beiträge an Bausparkassen, Kapitalansammlungsverträge, Anteile an Genossenschaften, Sparverträge, Kirchensteuer, Vermögensteuer, Kindergeld, mildtätige und gemeinnützige Zwecke. - § 20b: Neue Regelungen für Aufwendungen, die nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz prämienbegünstigt sind. - § 20c: Der Abschnitt § 20c wird gestrichen. - § 21: Neue Regelungen für Mehrere Dienstverhältnisse, insbesondere für die Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben. - § 22: Neue Regelungen für mitverdienende Ehefrau, insbesondere für die Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben. - § 23: Der Abschnitt § 23 wird gestrichen. - § 24: Der Abschnitt § 24 wird gestrichen. - § 25: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen, insbesondere für die Berücksichtigung von zwangsläufigen Aufwendungen. - § 25a: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen, insbesondere für den Unterhalt und Berufsausbildung von Personen, die keine Kinderermäßigung erhalten. - § 35: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer bei bestimmten sonstigen Bezügen - § 35a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Vomhundertsatz bei bestimmten sonstigen Bezügen - § 35b: Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen in anderen Fällen - § 36: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer bei mehreren Dienstverhältnissen - § 37: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer bei Nichtvorlegung der Lohnsteuerkarte - § 38: Neue Vorschriften zur Behandlung von im Ausland wohnhaften Beamten - § 39: Streichung des § 39 - § 40: Neue Vorschriften zur Steuerpflicht von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern - § 9: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung der Lohnsteuerkarten, einschließlich der Nummerierung und der Einträge in der Urliste oder Haushaltsliste. - § 10: Neue Vorschriften zur Aushändigung der Lohnsteuerkarten, einschließlich der Fristen und der öffentlichen Bekanntmachung. - § 11: Neue Vorschriften zur Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Ausschreibung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen. - § 12: Neue Vorschriften zur Nachträglichen Ausschreibung von Lohnsteuerkarten und zur Übermittlung an das Finanzamt. - § 14: Neue Vorschriften zur Ausstellung mehrerer Lohnsteuerkarten und zur Eintragung von Hinzurechnungsvermerken. - § 14a: Neue Vorschriften zur Eintragung von Hinzurechnungsvermerken auf der Lohnsteuerkarte in bestimmten Fällen durch die Gemeindebehörde. - § 15: Neue Vorschriften zur Erlassung weiterer Anordnungen und Bekanntmachungen über die Lohnsteuerkarten. - § 16: Neue Vorschriften zum Verlust der Lohnsteuerkarte und zur Ersetzung. - § 17: Neue Vorschriften zum Verbot privater Änderungen auf der Lohnsteuerkarte. - § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Lohnsteuerberechnung - § 32 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnstufen und Lohnsteuer für verschiedene Lohnzahlungszeiträume - § 32 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnstufen und Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nicht in vollen Wochen oder Monaten bestehen - § 32 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnstufen und Lohnsteuer, insbesondere bei Bruchteilen von Pfennigen - § 32a: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer von bestimmten Zuschlägen - § 32b: Neue Vorschriften zur Steuerermäßigung bei ausländischem Arbeitslohn - § 33: Neue Vorschriften zur Definition des Lohnzahlungszeitraums - § 34 1): Neue Vorschriften zur Anwendung der Lohnsteuertabelle - § 34 2): Neue Vorschriften zur Anwendung der Lohnsteuertabelle in speziellen Fällen - § 35 2): Neue Vorschriften zur Bemessung der Lohnsteuer nach Pauschsteuersätzen bei sonstigen Bezügen - § 48 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Angaben im Lohnzettel, einschließlich der steuerfreien Prämien für Verbesserungsvorschläge. - § 49: Neue Vorschriften für die Lohnsteuer-Einbehaltung und -Abführung durch öffentliche Kassen. - § 50: Neue Vorschriften für die Außenprüfung der Lohnsteuer-Einbehaltung und -Abführung. - § 51: Neue Vorschriften für den Umfang der Außenprüfung. - § 52: Neue Vorschriften für die Führung der Arbeitgebergardei und die planmäßige Außenprüfung. - § 53: Neue Vorschriften für die Verpflichtungen der Arbeitgeber bei der Außenprüfung. - § 54: Neue Vorschriften für die Verpflichtungen der Arbeitnehmer bei der Außenprüfung. - § 55: Neue Vorschriften für die Mitwirkung der Versicherungsträger bei der Lohnsteuer-Prüfung. - § 56: Neue Vorschriften für die Anrufungsauskünfte des Finanzamts. - § 57: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit in besonderen Fällen. - § 58: Neue Vorschriften für den Anwendungszeitraum der Verordnung. - § 29 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Vorlegung und Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte - § 29 Abs. 2: Neue Vorschriften zur vorübergehenden Ausgabe der Lohnsteuerkarte und Rückgabe bei Beendigung des Dienstverhältnisses - § 30 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Einbehaltung der Lohnsteuer bei Lohnzahlungen - § 30 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Einbehaltung der Lohnsteuer bei Abschlagzahlungen - § 30 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Berechnung der Lohnsteuer bei unzureichenden Mitteln - § 30 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Deckung der Lohnsteuer bei Sachbezügen - § 30 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - § 31 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Führung des Lohnkontos - § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Eintragung von persönlichen Daten im Lohnkonto - § 31 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Eintragung von Lohnabrechnungen im Lohnkonto - § 31 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Aufbewahrung des Lohnkontos - § 31 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Führungsverpflichtung des Lohnkontos