# WBG — 1965-10-21 - **Titel:** Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) - **Typ:** Neubekanntmachung - **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1617 - **Inkrafttreten:** 1965-09-01 - **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/60#page=1 - **Kurz:** Die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) tritt am 1. September 1965 in Kraft und enthält Änderungen und Ergänzungen verschiedener Vorschriften. ## Betroffene Stellen - § 109: Vorschriften für die Anerkennung öffentlich geförderter Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen als Familienheime oder eigengenutzte Eigentumswohnungen. - § 110: Vorschriften für die Grundsteuervergünstigung für Eigenheime, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheime, die nach dem 31. Juli 1953 und bis zum 30. Juni 1956 bezugsfertig geworden sind. - § 112: Verweisungen auf Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des vorliegenden Gesetzes. - § 113: Überleitungsvorschriften für Wohnungen zugunsten von Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen. - § 114: Überleitungsvorschriften für Wohnflächengrenzen im öffentlich geförderten sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau. - § 115: Überleitungsvorschriften für Familienzusatzdarlehen. - § 116: Sondervorschriften für Berlin. ## Wortlaut Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.