# Stellen dieser Station - § 21 Abs. 4: Befugnisse der obersten Dienstbehörde im Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte - § 24: Dienstvorgesetzte und Befugnisse zur Verhängung von Geldbußen - § 33 Abs. 1: Zuständigkeit der Bundesdisziplinarkammer für Beamte im Ausland