# Stellen dieser Station - Inhaltsübersicht zu § 50: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 50 - § 50 Überschrift: Neufassung der Überschrift von § 50 - § 50 Abs. 2: Einfügung von Absatz 2, der die Möglichkeit von Auskunftsverlangen bei Postsendungen regelt - § 50 Abs. 3: Anpassung von Absatz 3, insbesondere Ersetzung von 'Absatz 1' durch 'den Absätzen 1 und 2' - § 50 Abs. 4: Anpassung von Absatz 4, insbesondere Ergänzung von 'oder zu der die Auskunft erteilt werden soll' - § 50 Abs. 5: Anpassung von Absatz 5, insbesondere Ergänzung von 'im Fall des Auskunftsverlangens nach Absatz 2 die Daten nach Absatz 2 Satz 2, zu denen Auskunft erteilt werden soll' - § 50 Abs. 6: Anpassung von Absatz 6, insbesondere Einführung neuer Nummern 3 und 4 - § 50 Abs. 7: Anpassung von Absatz 7, insbesondere Ersetzung von 'Absatz 5' durch 'Absatz 6' - § 50 Abs. 8 und 9: Anpassung der Absätze 8 und 9, insbesondere Verschiebung der Nummern