# BKAG_2018 — 2021-06-30 - **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften - **Typ:** Änderung - **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 2099 - **Inkrafttreten:** 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) - **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/37#page=67 - **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, insbesondere die Strafprozessordnung, um das Strafverfahren zu modernisieren und grundrechtliche Schranken anzupassen. ## Betroffene Stellen - Inhaltsübersicht zu § 50: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 50 - § 50 Überschrift: Neufassung der Überschrift von § 50 - § 50 Abs. 2: Einfügung von Absatz 2, der die Möglichkeit von Auskunftsverlangen bei Postsendungen regelt - § 50 Abs. 3: Anpassung von Absatz 3, insbesondere Ersetzung von 'Absatz 1' durch 'den Absätzen 1 und 2' - § 50 Abs. 4: Anpassung von Absatz 4, insbesondere Ergänzung von 'oder zu der die Auskunft erteilt werden soll' - § 50 Abs. 5: Anpassung von Absatz 5, insbesondere Ergänzung von 'im Fall des Auskunftsverlangens nach Absatz 2 die Daten nach Absatz 2 Satz 2, zu denen Auskunft erteilt werden soll' - § 50 Abs. 6: Anpassung von Absatz 6, insbesondere Einführung neuer Nummern 3 und 4 - § 50 Abs. 7: Anpassung von Absatz 7, insbesondere Ersetzung von 'Absatz 5' durch 'Absatz 6' - § 50 Abs. 8 und 9: Anpassung der Absätze 8 und 9, insbesondere Verschiebung der Nummern ## Wortlaut Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.