# Stellen dieser Station - § 6c: Einführung der Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich für übertragende Unternehmen - § 6d: Einführung der Frist für Antragstellung nach § 6a Absatz 4 - § 8a: Einführung von Bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten - § 8b: Einführung von Bestimmungen zur Errichtung und Aufsicht von Abwicklungsanstalten