# ALG — 1965-08-19 - **Titel:** Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten, Sechzehnten und Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes - **Typ:** Änderung - **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 823 - **Inkrafttreten:** 1965-08-19 - **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/39#page=825 - **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Verordnungen zur Durchführung des Feststellungsgesetzes, um die Regelungen an die aktuelle rechtliche Situation anzupassen. ## Betroffene Stellen - § 3 Abs. 2: Neue Voraussetzungen für vorzeitiges Altersgeld für Witwen und Witwer - § 3 Abs. 4 Satz 1: Neue Voraussetzungen für die Gewährung des vorzeitigen Altersgeldes - § 4 Abs. 1: Neue Beträge für das Altersgeld - § 5: Einführung neuer Paragraphen 5a, 5b, 5c, 5d zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit - § 6 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Beginn der Altersgeldgewährung - § 1 Abs. 2 Satz 2: Erhöhung der Mindestalter von 12 auf 16 Jahre - § 9 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für den Beginn der Beitragsbefreiung - § 9 Abs. 4 Satz 2: Streichung eines Satzes - § 21 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Fortsetzung der Beitragszahlung - § 21: Einführung des neuen Paragraphen 21a zur Nachentrichtung von Beiträgen - § 26: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 2, 3, 7 - § 27: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 3, 4, 5 - § 27: Einführung der neuen Paragraphen 27a und 27b - § 28: Einführung der neuen Paragraphen 28a, 28b, 28c zur Altersgeldgewährung für mitarbeitende Familienangehörige ## Wortlaut Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.