diff --git a/bmibgebv/FASSUNG.md b/bmibgebv/FASSUNG.md index e5e605e274..561a5a44e3 100644 --- a/bmibgebv/FASSUNG.md +++ b/bmibgebv/FASSUNG.md @@ -1,24 +1,45 @@ -# BMIBGEBV — 2021-02-17 +# BMIBGEBV — 2021-09-17 -- **Titel:** Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI +- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI - **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 204 -- **Inkrafttreten:** 2021-02-18 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/6#page=52 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Gebührensatze in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI. +- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4229 +- **Inkrafttreten:** 2021-09-18 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/65#page=5 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Besondere Gebührenverordnung BMI, insbesondere durch Aktualisierung von Datumsangaben und Neufassung der Anlage. ## Betroffene Stellen -- § 3 Nummer 1: Wörter 'in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung' eingefügt -- § 3 Nummer 2: Wörter 'in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung' eingefügt -- Kostenblock Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung: Neue Festtitel für verschiedene Zweckbestimmungen eingeführt -- 2.1 Investitionen: Neue Festtitel für Investitionen eingeführt -- 2.3 Büroräume: Neue Festtitel für Büroräume eingeführt -- 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 – 4 %: Pauschaler Abschlag für Investitionen und Büroräume eingeführt -- 3. Gemeinkosten: Neue Zuschlagssätze für relevante Organisationseinheiten eingeführt -- 3.2 Rechts- und Fachaufsicht: Neue Festtitel für Rechts- und Fachaufsicht eingeführt -- 4. Personalstruktur: Neue Festtitel für Personalstruktur eingeführt -- 5. Arbeitsleistung: Neue Festtitel für Arbeitsleistung eingeführt +- § 3 Nummer 1: Die Angabe '23. Oktober 2018' wird durch '18. Februar 2021' ersetzt. +- § 3 Nummer 2: Die Angabe '23. Oktober 2018' wird durch '18. Februar 2021' ersetzt. +- Anlage: Die Anlage wird neu gefasst und enthält ein Gebühren- und Auslagenverzeichnis für verschiedene Gesetze und Verordnungen. +- Abschnitt 7: Neue Gebührenstruktur für Zertifizierungen und Zertifikate des BSI-Gesetzes (BSIG) +- Abschnitt 8: Neue Gebührenstruktur für Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) +- Abschnitt 9: Neue Gebührenstruktur für Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV) +- Abschnitt 10: Neue Gebührenstruktur für verschiedene Gebührentatbestände nach dem Waffengesetz (WaffG) +- § 9.3: Neue Gebühr für die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 9.4: Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. +- § 10.1: Neue Gebühr für die Anordnung zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 10.2: Neue Gebühr für notwendige Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 11.1: Neue Gebühr für nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG +- § 11.2: Neue Gebühr für nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Abs. 4 WaffG +- § 12.1: Neue Gebühr für die Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition, deren Erwerb nach § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarf +- § 12.2: Neue Gebühr für die Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition, deren Erwerb nach § 41 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG der Erlaubnis bedarf +- § 13.1: Neue Gebühr für Anordnungen der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Abs. 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 13.2: Neue Gebühr für Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.1.1: Neue Gebühr für Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Abs. 3 WaffG +- § 14.1.2: Neue Gebühr für Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition für den Einzelfall nach § 3 Abs. 3 WaffG +- § 14.2: Neue Gebühr für Ausnahmen von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.3: Neue Gebühr für Ausnahmen für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.4: Neue Gebühr für Ausnahmen von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.5: Neue Gebühr für Ausnahmen vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Abs. 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.6: Neue Gebühr für Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abs. 1 WaffG nach § 40 Abs. 4 WaffG +- § 14.7: Neue Gebühr für Ausnahmen vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.8: Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. +- § 1: Neue Gebühr für die Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Abs. 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 2: Neue Gebühr für die Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Abs. 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind +- § 3: Neue Gebühr für Ausnahmen für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Abs. 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 4: Neue Gebühr für Genehmigungen von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Abs. 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 5: Neue Gebühr für die Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG ## Wortlaut diff --git a/bmibgebv/HISTORY.md b/bmibgebv/HISTORY.md index de82723834..97e5a8896d 100644 --- a/bmibgebv/HISTORY.md +++ b/bmibgebv/HISTORY.md @@ -2,3 +2,4 @@ - **2019-09-05** · BGBl. 2019 I S. 1359 — Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI – BMIBGebV) - **2021-02-17** · BGBl. 2021 I S. 204 — Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI +- **2021-09-17** · BGBl. 2021 I S. 4229 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI diff --git a/bmibgebv/STELLEN.md b/bmibgebv/STELLEN.md index 36d4133bb0..8607dc6679 100644 --- a/bmibgebv/STELLEN.md +++ b/bmibgebv/STELLEN.md @@ -1,12 +1,33 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Nummer 1: Wörter 'in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung' eingefügt -- § 3 Nummer 2: Wörter 'in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung' eingefügt -- Kostenblock Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung: Neue Festtitel für verschiedene Zweckbestimmungen eingeführt -- 2.1 Investitionen: Neue Festtitel für Investitionen eingeführt -- 2.3 Büroräume: Neue Festtitel für Büroräume eingeführt -- 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 – 4 %: Pauschaler Abschlag für Investitionen und Büroräume eingeführt -- 3. Gemeinkosten: Neue Zuschlagssätze für relevante Organisationseinheiten eingeführt -- 3.2 Rechts- und Fachaufsicht: Neue Festtitel für Rechts- und Fachaufsicht eingeführt -- 4. Personalstruktur: Neue Festtitel für Personalstruktur eingeführt -- 5. Arbeitsleistung: Neue Festtitel für Arbeitsleistung eingeführt +- § 3 Nummer 1: Die Angabe '23. Oktober 2018' wird durch '18. Februar 2021' ersetzt. +- § 3 Nummer 2: Die Angabe '23. Oktober 2018' wird durch '18. Februar 2021' ersetzt. +- Anlage: Die Anlage wird neu gefasst und enthält ein Gebühren- und Auslagenverzeichnis für verschiedene Gesetze und Verordnungen. +- Abschnitt 7: Neue Gebührenstruktur für Zertifizierungen und Zertifikate des BSI-Gesetzes (BSIG) +- Abschnitt 8: Neue Gebührenstruktur für Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) +- Abschnitt 9: Neue Gebührenstruktur für Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV) +- Abschnitt 10: Neue Gebührenstruktur für verschiedene Gebührentatbestände nach dem Waffengesetz (WaffG) +- § 9.3: Neue Gebühr für die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 9.4: Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. +- § 10.1: Neue Gebühr für die Anordnung zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 10.2: Neue Gebühr für notwendige Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 11.1: Neue Gebühr für nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG +- § 11.2: Neue Gebühr für nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Abs. 4 WaffG +- § 12.1: Neue Gebühr für die Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition, deren Erwerb nach § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarf +- § 12.2: Neue Gebühr für die Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition, deren Erwerb nach § 41 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG der Erlaubnis bedarf +- § 13.1: Neue Gebühr für Anordnungen der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Abs. 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 13.2: Neue Gebühr für Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.1.1: Neue Gebühr für Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Abs. 3 WaffG +- § 14.1.2: Neue Gebühr für Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition für den Einzelfall nach § 3 Abs. 3 WaffG +- § 14.2: Neue Gebühr für Ausnahmen von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.3: Neue Gebühr für Ausnahmen für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.4: Neue Gebühr für Ausnahmen von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.5: Neue Gebühr für Ausnahmen vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Abs. 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.6: Neue Gebühr für Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abs. 1 WaffG nach § 40 Abs. 4 WaffG +- § 14.7: Neue Gebühr für Ausnahmen vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 14.8: Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. +- § 1: Neue Gebühr für die Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Abs. 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 2: Neue Gebühr für die Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Abs. 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind +- § 3: Neue Gebühr für Ausnahmen für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Abs. 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 4: Neue Gebühr für Genehmigungen von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Abs. 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG +- § 5: Neue Gebühr für die Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§1.md b/bmibgebv/§1.md new file mode 100644 index 0000000000..ea80b4e6dc --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§1.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 1 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 1: Neue Gebühr für die Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Abs. 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§10.md b/bmibgebv/§10.md new file mode 100644 index 0000000000..fbabc4f8f2 --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§10.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 10 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 10.1: Neue Gebühr für die Anordnung zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 10.2: Neue Gebühr für notwendige Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§11.md b/bmibgebv/§11.md new file mode 100644 index 0000000000..ec64a871b5 --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§11.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 11 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 11.1: Neue Gebühr für nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG + +§ 11.2: Neue Gebühr für nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nach § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Abs. 4 WaffG diff --git a/bmibgebv/§12.md b/bmibgebv/§12.md new file mode 100644 index 0000000000..4d69250790 --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§12.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 12 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 12.1: Neue Gebühr für die Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition, deren Erwerb nach § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarf + +§ 12.2: Neue Gebühr für die Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition, deren Erwerb nach § 41 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG der Erlaubnis bedarf diff --git a/bmibgebv/§13.md b/bmibgebv/§13.md new file mode 100644 index 0000000000..34d35ecafc --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§13.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 13 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 13.1: Neue Gebühr für Anordnungen der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Abs. 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 13.2: Neue Gebühr für Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§14.md b/bmibgebv/§14.md new file mode 100644 index 0000000000..59e2bbf55a --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§14.md @@ -0,0 +1,23 @@ +# § 14 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 14.1.1: Neue Gebühr für Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Abs. 3 WaffG + +§ 14.1.2: Neue Gebühr für Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition für den Einzelfall nach § 3 Abs. 3 WaffG + +§ 14.2: Neue Gebühr für Ausnahmen von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 14.3: Neue Gebühr für Ausnahmen für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 14.4: Neue Gebühr für Ausnahmen von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 14.5: Neue Gebühr für Ausnahmen vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Abs. 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 14.6: Neue Gebühr für Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abs. 1 WaffG nach § 40 Abs. 4 WaffG + +§ 14.7: Neue Gebühr für Ausnahmen vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 14.8: Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. diff --git a/bmibgebv/§2.md b/bmibgebv/§2.md new file mode 100644 index 0000000000..1c477ad4e4 --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§2.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 2: Neue Gebühr für die Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Abs. 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind diff --git a/bmibgebv/§3.md b/bmibgebv/§3.md index c2f8ebff22..44de2c9450 100644 --- a/bmibgebv/§3.md +++ b/bmibgebv/§3.md @@ -1,9 +1,11 @@ # § 3 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2021-02-17 — Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI -> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 204 +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 -§ 3 Nummer 1: Wörter 'in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung' eingefügt +§ 3 Nummer 1: Die Angabe '23. Oktober 2018' wird durch '18. Februar 2021' ersetzt. -§ 3 Nummer 2: Wörter 'in der am 23. Oktober 2018 geltenden Fassung' eingefügt +§ 3 Nummer 2: Die Angabe '23. Oktober 2018' wird durch '18. Februar 2021' ersetzt. + +§ 3: Neue Gebühr für Ausnahmen für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Abs. 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§4.md b/bmibgebv/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..cb83fb855d --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§4.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 4: Neue Gebühr für Genehmigungen von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Abs. 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§5.md b/bmibgebv/§5.md new file mode 100644 index 0000000000..c135f475d7 --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§5.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 5 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 5: Neue Gebühr für die Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG diff --git a/bmibgebv/§9.md b/bmibgebv/§9.md new file mode 100644 index 0000000000..37a93fceb6 --- /dev/null +++ b/bmibgebv/§9.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 9 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2021-09-17 — Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4229 + +§ 9.3: Neue Gebühr für die Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 WaffG + +§ 9.4: Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. diff --git a/verkuendungen/2021/bgbl1-2021-65-2.md b/verkuendungen/2021/bgbl1-2021-65-2.md new file mode 100644 index 0000000000..9be1c27b57 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2021/bgbl1-2021-65-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2021 I S. 4229 + +- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4229 +- **Verkündung:** 2021-09-17 +- **Inkrafttreten:** 2021-09-18 +- **Ausfertigung:** 2021-09-10 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/65#page=5 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BMIBGEBV + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Besondere Gebührenverordnung BMI, insbesondere durch Aktualisierung von Datumsangaben und Neufassung der Anlage. +