diff --git a/verkuendungen/1977/bgbl1-1977-40-2.md b/verkuendungen/1977/bgbl1-1977-40-2.md new file mode 100644 index 0000000000..b961990280 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1977/bgbl1-1977-40-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1977 I S. 1103 + +- **Titel:** Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 1103 +- **Verkündung:** 1977-07-05 +- **Inkrafttreten:** 1977-07-05 +- **Ausfertigung:** 1977-06-07 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/40#page=3 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** ZOLLGRENZVERORDNUNG + +## Kurz + +Die Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete führt umfangreiche Änderungen an verschiedenen Anlagen durch, insbesondere in der Beschreibung von Zollgrenzen und -binnenlinien. + diff --git a/zollgrenzverordnung/FASSUNG.md b/zollgrenzverordnung/FASSUNG.md index 42a6e38321..ed7ed4de32 100644 --- a/zollgrenzverordnung/FASSUNG.md +++ b/zollgrenzverordnung/FASSUNG.md @@ -1,39 +1,25 @@ -# ZOLLGRENZVERORDNUNG — 1974-03-13 +# ZOLLGRENZVERORDNUNG — 1977-07-05 -- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete +- **Titel:** Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 654 -- **Inkrafttreten:** 1974-03-14 (Tag nach der Verkündung) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/23#page=2 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete. Es werden verschiedene Abschnitte der Anlagen 1, 2 und 3 geändert, um den Verlauf der Zollbinnenlinie und die Grenzaufsichtsgebiete zu aktualisieren. +- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 1103 +- **Inkrafttreten:** 1977-07-05 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/40#page=3 +- **Kurz:** Die Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete führt umfangreiche Änderungen an verschiedenen Anlagen durch, insbesondere in der Beschreibung von Zollgrenzen und -binnenlinien. ## Betroffene Stellen -- Anlage 1, Abschnitt G: Abschnitt G wird aufgehoben; die Abschnitte H-L werden Abschnitte G-K. -- Anlage 2, Abschnitt A Nr. 2: Neue Beschreibung der Nordseeküste, einschließlich der Straßen Schobüller Straße, Marktstraße, Neustadt, Schloßstraße, Asmussenstraße, Schulstraße, Herzog-Adolf-Straße bis zum Bahnhof. -- Anlage 2, Abschnitt D, Satz 7: Neue Beschreibung des Verlaufs entlang dem Neuen Tief bis zur Einmündung in das Fehntjer Tief und weiter entlang dem Petkumer Tief bis zur Bahnlinie Emden--Rheine. -- Anlage 2, Abschnitt D, Satz 9: Ersetzung der Worte 'zur Oldersumer Schleuse' durch 'zum Oldersumer Siel'. -- Anlage 2, Abschnitt E, Satz 2: Neue Beschreibung des Verlaufs in südwestlicher Richtung bis zur Einmündung in die Bundesstraße 54. -- Anlage 2, Abschnitt E, Satz 6: Ersetzung der Worte 'zum Bahnhof Almsick' durch 'zum Gebäude des ehemaligen Bahnhofs Almsick'. -- Anlage 2, Abschnitt F: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf. -- Anlage 2, Abschnitt G, Satz 1: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Aachen' durch 'Köln' und 'Ba-al' durch 'Lückelhoven--Bad l'. -- Anlage 2, Abschnitt G, Satz 2: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Bourheim' durch 'Jülich-Bourheim' und 'Weisweiler' durch 'Eschweiler-Weisweiler'. -- Anlage 2, Abschnitt G, Satz 3: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Schevenhütte' durch 'Stolberg-Schevenhütte', 'Kreinhoven' durch 'Hürtgenwald-Kleinrath' und 'Brück-Hetzingen' durch 'Niederwen-Brück/Hetzingen'. -- Anlage 2, Abschnitt H: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Koblenz bis zum Anschluss an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Saarbrücken. -- Anlage 2, Abschnitt K, Satz 1: Ersetzung der Ortsbezeichnung 'Webenheim-Mittelbach' durch 'Webenheim-Zweibrücken Stadtteil Mittelbach-Hengsbach'. -- Anlage 2, Abschnitt K, Satz 2: Ersetzung der Ortsbezeichnung 'Lxheim' durch 'Zweibrücken'. -- Anlage 2, Abschnitt K, Sätze 6-8: Neue Beschreibung des Verlaufs von Pirmasens-Winzeln über den Wasserturm, an dem kleinen Littersbach entlang, über die Littersbacher Mühle nach Pirmasens-Niedersimten, dann in östlicher Richtung entlang dem Feldweg nach Pirmasens-Erlenbrunn und weiter entlang dem Feldweg über die Höhen 372 und 303 nach Lemberg. -- Anlage 2, Abschnitt K, Satz 10: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Reichenbach' durch 'Dahn-Reichenbach' und 'Erlenbach' durch 'Erlenbach bei Dahn'. -- Anlage 2, Abschnitt L, Sätze 3-7: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie entlang der Bahnlinie bis zur Alb, dann auf dem Westufer der Alb an Knielingen vorbei bis zur Albbrücke an der Daxlander Straße, über die Hafenstraße und entlang der neuen Bundesstraße 36 bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Regierungsbezirke Nordbaden/Südbaden. -- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 10: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie nach Jachenau, entlang dem Fahrweg bis zur Lainl-Alm, von dort in gerader Linie zum Brauneck, dann nach Osten über die Isar und entlang des Hirschbaches bis zum Hirschtalsattel und in ostwärtiger Richtung zur südlichsten Ausbuchtung des Tegernsees. -- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 21: Ersetzung der Worte 'überquerend, nach Schwaim' durch 'überquerend bis zur Bundesstraße 388 südlich von Schwaim'. -- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 22: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie entlang der Bundesstraße 388 in ostwärtiger Richtung über Poigham nach Unterschwärzenbach. -- Anlage 2, Abschnitt O, letzte Sätze: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie in nordwestlicher Richtung entlang der Straße Zwiesel Langdorf nach Bodenndis, dann in nordwestlicher Richtung entlang der Straße Drachselsried-Ambach Traispach bis zum Schnittpunkt dieser Straße mit der Grenze der Regierungsbereiche Niederbayern/Oberpfalz. -- Anlage 2, Abschnitt P, erster Satz: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie im Schnittpunkt der Straße Traispend Grub mit der Grenze der Regierungsbereiche Oberpfalz/Niederbayern an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion München, dann in nordwestlicher Richtung entlang der Straße über Grub, Kötzting, Reckendorf, Lederdorn nach Rossbach und weiter in westlicher Richtung dem Regen entlang nach Cham. -- Anlage 2, Abschnitt P, Satz 17: Ersetzung des Wortes 'Brunsbüttelkoog' durch 'Brunsbüttel'. -- Anlage 3, Abschnitt D, Satz 15: Ersetzung der Worte 'Alsenkamp-Kremperweg' durch 'Alsenskamp--Kremper Weg'. -- Anlage 3, Abschnitt H, Absatz 2: Absatz 2 wird aufgehoben. -- Anlage 3, Abschnitt I: Ersetzung der Worte 'zwischen Flußkilometer 195 und 196' durch 'bei Flußkilometer 195,8'. +- Anlage 1, Abschnitt C: Neue Definition der Seezollgrenze +- Anlage 1, Abschnitt F: Ersetzung von 'Tonne G' durch 'Tonne F' +- Anlage 2, Abschnitt A, Nummer 1: Änderungen in der Beschreibung der Zollgrenze +- Anlage 2, Abschnitt A, Nummer 3: Streichung von 'Hafenstraße' und Beistrich +- Anlage 2, Abschnitt B, Nummer 2: Neue Fassung des dritten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt C, Nummer 2: Neue Fassung des zweiten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt M, Absatz 1, letzter Satz: Ersetzung von Ortsbezeichnungen +- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 4: Neue Fassung des vierten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt P, Absatz 1, Satz 3: Neue Fassung des dritten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt P, Absatz 2: Streichung des zweiten Absatzes +- Anlage 3, Abschnitt C, erster Satz: Streichung von Beistrich und Wörtern ## Wortlaut diff --git a/zollgrenzverordnung/HISTORY.md b/zollgrenzverordnung/HISTORY.md index 700b1f7c36..22fab6526a 100644 --- a/zollgrenzverordnung/HISTORY.md +++ b/zollgrenzverordnung/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **1968-03-29** · BGBl. 1968 I S. 234 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete - **1969-06-11** · BGBl. 1969 I S. 481 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete - **1974-03-13** · BGBl. 1974 I S. 654 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete +- **1977-07-05** · BGBl. 1977 I S. 1103 — Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete diff --git a/zollgrenzverordnung/STELLEN.md b/zollgrenzverordnung/STELLEN.md index 92364ef0e0..d9adf495ee 100644 --- a/zollgrenzverordnung/STELLEN.md +++ b/zollgrenzverordnung/STELLEN.md @@ -1,27 +1,13 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage 1, Abschnitt G: Abschnitt G wird aufgehoben; die Abschnitte H-L werden Abschnitte G-K. -- Anlage 2, Abschnitt A Nr. 2: Neue Beschreibung der Nordseeküste, einschließlich der Straßen Schobüller Straße, Marktstraße, Neustadt, Schloßstraße, Asmussenstraße, Schulstraße, Herzog-Adolf-Straße bis zum Bahnhof. -- Anlage 2, Abschnitt D, Satz 7: Neue Beschreibung des Verlaufs entlang dem Neuen Tief bis zur Einmündung in das Fehntjer Tief und weiter entlang dem Petkumer Tief bis zur Bahnlinie Emden--Rheine. -- Anlage 2, Abschnitt D, Satz 9: Ersetzung der Worte 'zur Oldersumer Schleuse' durch 'zum Oldersumer Siel'. -- Anlage 2, Abschnitt E, Satz 2: Neue Beschreibung des Verlaufs in südwestlicher Richtung bis zur Einmündung in die Bundesstraße 54. -- Anlage 2, Abschnitt E, Satz 6: Ersetzung der Worte 'zum Bahnhof Almsick' durch 'zum Gebäude des ehemaligen Bahnhofs Almsick'. -- Anlage 2, Abschnitt F: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf. -- Anlage 2, Abschnitt G, Satz 1: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Aachen' durch 'Köln' und 'Ba-al' durch 'Lückelhoven--Bad l'. -- Anlage 2, Abschnitt G, Satz 2: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Bourheim' durch 'Jülich-Bourheim' und 'Weisweiler' durch 'Eschweiler-Weisweiler'. -- Anlage 2, Abschnitt G, Satz 3: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Schevenhütte' durch 'Stolberg-Schevenhütte', 'Kreinhoven' durch 'Hürtgenwald-Kleinrath' und 'Brück-Hetzingen' durch 'Niederwen-Brück/Hetzingen'. -- Anlage 2, Abschnitt H: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Koblenz bis zum Anschluss an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Saarbrücken. -- Anlage 2, Abschnitt K, Satz 1: Ersetzung der Ortsbezeichnung 'Webenheim-Mittelbach' durch 'Webenheim-Zweibrücken Stadtteil Mittelbach-Hengsbach'. -- Anlage 2, Abschnitt K, Satz 2: Ersetzung der Ortsbezeichnung 'Lxheim' durch 'Zweibrücken'. -- Anlage 2, Abschnitt K, Sätze 6-8: Neue Beschreibung des Verlaufs von Pirmasens-Winzeln über den Wasserturm, an dem kleinen Littersbach entlang, über die Littersbacher Mühle nach Pirmasens-Niedersimten, dann in östlicher Richtung entlang dem Feldweg nach Pirmasens-Erlenbrunn und weiter entlang dem Feldweg über die Höhen 372 und 303 nach Lemberg. -- Anlage 2, Abschnitt K, Satz 10: Ersetzung der Ortsbezeichnungen 'Reichenbach' durch 'Dahn-Reichenbach' und 'Erlenbach' durch 'Erlenbach bei Dahn'. -- Anlage 2, Abschnitt L, Sätze 3-7: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie entlang der Bahnlinie bis zur Alb, dann auf dem Westufer der Alb an Knielingen vorbei bis zur Albbrücke an der Daxlander Straße, über die Hafenstraße und entlang der neuen Bundesstraße 36 bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Regierungsbezirke Nordbaden/Südbaden. -- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 10: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie nach Jachenau, entlang dem Fahrweg bis zur Lainl-Alm, von dort in gerader Linie zum Brauneck, dann nach Osten über die Isar und entlang des Hirschbaches bis zum Hirschtalsattel und in ostwärtiger Richtung zur südlichsten Ausbuchtung des Tegernsees. -- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 21: Ersetzung der Worte 'überquerend, nach Schwaim' durch 'überquerend bis zur Bundesstraße 388 südlich von Schwaim'. -- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 22: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie entlang der Bundesstraße 388 in ostwärtiger Richtung über Poigham nach Unterschwärzenbach. -- Anlage 2, Abschnitt O, letzte Sätze: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie in nordwestlicher Richtung entlang der Straße Zwiesel Langdorf nach Bodenndis, dann in nordwestlicher Richtung entlang der Straße Drachselsried-Ambach Traispach bis zum Schnittpunkt dieser Straße mit der Grenze der Regierungsbereiche Niederbayern/Oberpfalz. -- Anlage 2, Abschnitt P, erster Satz: Neue Beschreibung des Verlaufs der Zollbinnenlinie im Schnittpunkt der Straße Traispend Grub mit der Grenze der Regierungsbereiche Oberpfalz/Niederbayern an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion München, dann in nordwestlicher Richtung entlang der Straße über Grub, Kötzting, Reckendorf, Lederdorn nach Rossbach und weiter in westlicher Richtung dem Regen entlang nach Cham. -- Anlage 2, Abschnitt P, Satz 17: Ersetzung des Wortes 'Brunsbüttelkoog' durch 'Brunsbüttel'. -- Anlage 3, Abschnitt D, Satz 15: Ersetzung der Worte 'Alsenkamp-Kremperweg' durch 'Alsenskamp--Kremper Weg'. -- Anlage 3, Abschnitt H, Absatz 2: Absatz 2 wird aufgehoben. -- Anlage 3, Abschnitt I: Ersetzung der Worte 'zwischen Flußkilometer 195 und 196' durch 'bei Flußkilometer 195,8'. +- Anlage 1, Abschnitt C: Neue Definition der Seezollgrenze +- Anlage 1, Abschnitt F: Ersetzung von 'Tonne G' durch 'Tonne F' +- Anlage 2, Abschnitt A, Nummer 1: Änderungen in der Beschreibung der Zollgrenze +- Anlage 2, Abschnitt A, Nummer 3: Streichung von 'Hafenstraße' und Beistrich +- Anlage 2, Abschnitt B, Nummer 2: Neue Fassung des dritten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt C, Nummer 2: Neue Fassung des zweiten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt M, Absatz 1, letzter Satz: Ersetzung von Ortsbezeichnungen +- Anlage 2, Abschnitt O, Satz 4: Neue Fassung des vierten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt P, Absatz 1, Satz 3: Neue Fassung des dritten Satzes +- Anlage 2, Abschnitt P, Absatz 2: Streichung des zweiten Absatzes +- Anlage 3, Abschnitt C, erster Satz: Streichung von Beistrich und Wörtern