From caf81a1dd562cf8d207c3a67fb18f9eb1c0ea400 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Thu, 1 Jan 1970 01:17:37 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201961=20I=20S.=201786=20=C2=B7=20Verordn?= =?UTF-8?q?ung=20=C2=B7=20Rechtsverordnung=20=C3=BCber=20Anforderungsbeh?= =?UTF-8?q?=C3=B6rden=20und=20Bedarfstr=C3=A4ger=20nach=20dem=20Bundesleis?= =?UTF-8?q?tungsgesetz?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1786 Inkrafttreten: 1961-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-10-02 BGBl-Id: bgbl1-1961-79-3 --- blg/FASSUNG.md | 110 +++----------------------- blg/HISTORY.md | 1 + blg/STELLEN.md | 100 ++--------------------- blg/§5.md | 8 +- blg/§66.md | 8 +- blg/§7.md | 6 +- blg/§79.md | 6 +- blg/§80.md | 6 +- verkuendungen/1961/bgbl1-1961-79-3.md | 17 ++++ 9 files changed, 51 insertions(+), 211 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1961/bgbl1-1961-79-3.md diff --git a/blg/FASSUNG.md b/blg/FASSUNG.md index 0a44991806..d3bffe99af 100644 --- a/blg/FASSUNG.md +++ b/blg/FASSUNG.md @@ -1,108 +1,20 @@ # BLG — 1961-10-02 -- **Titel:** Neufassung des Bundesleistungsgesetzes -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1769 +- **Titel:** Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1786 - **Inkrafttreten:** 1961-10-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/79#page=1 -- **Kurz:** Die Neufassung des Bundesleistungsgesetzes tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft und regelt die Entschädigung und Ersatzleistung für Inanspruchnahmen und Manöverschäden. +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/79#page=18 +- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Anforderungsbehörden und Bedarfsträgern im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes, insbesondere für die Inanspruchnahme von Verkehrsmitteln und technischen Anlagen. ## Betroffene Stellen -- § 89: Regelt die Anforderung von Sachen, die bereits in Anspruch genommen wurden, für Zwecke der ausländischen Streitkräfte. -- § 90: Regelt zusätzliche Ersatzleistungen für Schäden an beweglichen Sachen, die nach § 89 Anwendung finden. -- § 91: Regelt Ersatzleistungen für bauliche Veränderungen auf Grundstücken, die nach § 89 Anwendung finden. -- § 92: Regelt die Entschädigung und Ersatzleistung für Sachen, die nach Truppenvertrag oder Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in Anspruch genommen wurden. -- § 93: Regelt, dass §§ 89 bis 92 nicht auf bestimmte Grundstücke anwendbar sind. -- § 94: Regelt die Zuständigkeit für die Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung für Inanspruchnahmen vor Inkrafttreten des Gesetzes. -- § 7: Neue Vorschriften zur Anforderung von Leistungen -- § 8: Neue Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsempfängers -- § 9: Neue Vorschriften zur Bestimmung des Leistungspflichtigen -- § 10: Neue Vorschriften zur Anforderung von Leistungen und Recht der Entziehung -- § 11: Neue Vorschriften zur rechtlichen Wirkung der Leistungsanforderung -- § 12: Neue Vorschriften zur Nutzung von Sachen bei Anforderungen -- § 13: Neue Vorschriften zur Herausgabe und Eigentumserwerb bei Anforderungen -- § 14: Neue Vorschriften zum Leistungsbescheid bei Vertragsanforderungen -- § 15: Neue Vorschriften zur Auskunftspflicht -- § 16: Neue Vorschriften zur Leistungsvorbereitung -- § 17: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Leistungspflichtigen -- § 18: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Leistungsempfängers -- § 19: Neue Vorschriften zur Herausgabe und Bestätigung der Leistung -- § 20: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Anforderungen -- § 21: Neue Vorschriften zur Entschädigung für Vermögensnachteile -- § 22: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 und 10 -- § 23 Abs. 1: Neue Regelung zur Entschädigung für Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6 und 8 -- § 23 Abs. 2: Neue Regelung zur Entschädigung nach § 21 -- § 23 Abs. 3: Neue Regelung zur Entschädigung nach § 22 -- § 23 Abs. 4: Neue Regelung zur Entschädigung für dinglich an der Sache Berechtigte -- § 24: Neue Regelung zur Entschädigung für Leistungs-vorbereitungen und Schäden infolge Beschlagnahme -- § 25: Neue Regelung zur Vorschussleistung für besondere Aufwendungen -- § 26: Neue Regelung zur Ersatzleistung für nicht zurückgegebene oder beschädigte Sachen -- § 27: Neue Regelung zur Ersatzleistung, wenn ein anderer als Bedarfsträger zum Leistungsempfänger bestimmt wurde -- § 28: Neue Regelung zur Ersatzleistung für Körper- und Gesundheitsschäden, Sachschäden und Haftpflichtschäden -- § 29: Neue Regelung zur Verzinsung von Entschädigung und Ersatzleistung -- § 30: Neue Regelung zur Abtretung von Ansprüchen -- § 31: Neue Regelung zur Bemessung der Entschädigung und Ersatzleistung -- § 32: Neue Regelung zur Nicht-Zahlung von Entschädigung und Ersatzleistung bei Vermögensvorteilen -- § 33: Neue Regelung zur Haftung des Bedarfsträgers -- § 34: Neue Regelung zur Verjährung von Ansprüchen -- § 35: Neue Regelung zur Anforderung von Leistungen -- § 36: Neue Regelung zur Form und Inhalt des Leistungsbescheids -- § 37: Neue Regelung zur Zustellung des Leistungsbescheids -- § 38: Neue Regelung zur Zustellung des Leistungsbescheids im Verteidigungsfall -- § 39: Neue Regelung zur sofortigen Vollziehung des Leistungsbescheids -- § 40: Neue Regelung zur Anforderung von Leistungsvorbereitungen -- § 41: Neue Regelung zur Feststellung des Zustands und Wertes angeforderter Sachen -- § 42: Neue Regelung zur Aufhebung des Leistungsbescheids -- § 43: Neue Regelung zur Beendigung der Anforderung bei Wegfall der Voraussetzungen -- § 44 Abs. 1: Regelung zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen -- § 44 Abs. 2: Bestimmung der Vollzugsbehörde und Möglichkeit der Verwaltungshilfe -- § 45 Abs. 1: Regelung zur Beschlagnahme von Sachen zur Sicherstellung von Leistungen -- § 45 Abs. 2: Wirkungen der Beschlagnahme -- § 45 Abs. 3: Unwirksamkeit von Beschlagnahmen, wenn die Leistung nicht innerhalb zweier Monate angefordert wird -- § 46 Abs. 1: Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts -- § 46 Abs. 2: Regelung für Zulassungs- und Beschwerdeverfahren -- § 47: Regelung für Zustellungen durch die Verwaltungsbehörde -- § 48 Abs. 1: Kostenfreiheit des Verfahrens vor den Verwaltungsbehörden -- § 48 Abs. 2: Auferlegung von Auslagen bei grobem Verschulden -- § 49: Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung durch die Anforderungsbehörde -- § 50: Pflicht der Anforderungsbehörde, Erklärungen über Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatzleistung zu erhalten -- § 51 Abs. 1: Vor der Festsetzung der Entschädigung oder Ersatzleistung Versuch einer gütlichen Einigung -- § 51 Abs. 2: Beurkundung und Zustellung der Einigung -- § 51 Abs. 3: Festsetzung der Entschädigung oder Ersatzleistung, wenn keine Einigung zustande kommt -- § 51 Abs. 4: Inhalt und Zustellung des Festsetzungsbescheids -- § 51 Abs. 5: Hinterlegung des Entschädigungs- oder Ersatzleistungsanspruchs bei Unsicherheit über den Zahlungsempfänger -- § 52 Abs. 1: Vollstreckbarkeit der Niederschrift über die Einigung und des Festsetzungsbescheids -- § 52 Abs. 2: Regelung der Zwangsvollstreckung -- § 53 Abs. 1: Hinterlegung des Entschädigungsanspruchs, wenn die Übertragung der Sache nicht möglich ist -- § 53 Abs. 2: Rechte auf den hinterlegten Betrag im Verhältnis zwischen den Beteiligten -- § 54 Abs. 1: Befreiung des Zahlungspflichtigen von der Zahlungspflicht durch Hinterlegung -- § 54 Abs. 2: Entfall der Pflicht zur Hinterlegung bei Einigung der Beteiligten -- § 54 Abs. 3: Andere Vorschriften zur Hinterlegung bleiben unberührt -- § 55: Möglichkeit der Geltendmachung von Rechten an dem hinterlegten Betrag vor den ordentlichen Gerichten -- § 56 Abs. 1: Bestellung von Vertretern des Finanzinteresses bei den Anforderungsbehörden -- § 56 Abs. 2: Beteiligung des Vertreters des Finanzinteresses am Festsetzungsverfahren -- § 57 Abs. 1: Beschwerde gegen Festsetzungsbescheide der unteren Verwaltungsbehörde -- § 57 Abs. 2: Zustellung der Beschwerdeentscheidung -- § 58 Abs. 1: Klagefristen für die Festsetzung der Entschädigung oder Ersatzleistung -- § 58 Abs. 2: Zuständigkeit des Landgerichts für die Klage -- § 58 Abs. 3: Richtlinien für die Klage gegen den zur Entschädigung oder Ersatzleistung Verpflichteten -- § 58 Abs. 4: Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Festsetzungsbescheids -- § 59: Klagefrist bei Festsetzung durch oberste Bundes- oder Landesbehörde -- § 60 Abs. 1: Festsetzung von Entschädigungen für Leistungen zugunsten der Streitkräfte -- § 60 Abs. 2: Regelung für den Ersatz von Schäden durch die Streitkräfte -- § 61 Abs. 1: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumten Fristen -- § 61 Abs. 2: Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung -- § 61 Abs. 3: Form des Antrags auf Wiedereinsetzung -- § 61 Abs. 4: Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung -- § 62 Abs. 1: Rückzahlung von Überzahlungen auf Entschädigung oder Ersatzleistung -- § 62 Abs. 2: Rückzahlung bei Berichtigung, Änderung oder Widerruf des Festsetzungsbescheids -- § 62 Abs. 3: Regelung für das Verfahren der Rückzahlung -- § 63: Sinngemäße Anwendung der Vorschriften für den Anspruch auf Ersatz von Verwendungen -- § 64: Sinngemäße Anwendung von § 47 für die Zustellungen im Festsetzungsverfahren -- § 65: Sinngemäße Anwendung von § 48 für die Kosten des Festsetzungsverfahrens -- § 66 Abs. 1: Regelung für Manöver und andere Übungen von uniformierten Verbänden -- § 66 Abs. 2: Maximaldauer von Manövern und anderen Übungen +- § 5 Abs. 1: Bestimmung der Anforderungsbehörden +- § 5 Abs. 2: Bestimmung der Anforderungsbehörden +- § 7 Abs. 2: Bestimmung der Bedarfsträger +- § 66 Abs. 1: Bestimmung der Bedarfsträger für Manöver +- § 79: Bestimmung der Anforderungsbehörden +- § 80: Bestimmung der Bedarfsträger ## Wortlaut diff --git a/blg/HISTORY.md b/blg/HISTORY.md index 1a0b673a99..a25405eebe 100644 --- a/blg/HISTORY.md +++ b/blg/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **1956-11-17** · BGBl. 1956 I S. 860 — Rechtsverordnung über Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz - **1961-09-30** · BGBl. 1961 I S. 1755 — Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes - **1961-10-02** · BGBl. 1961 I S. 1769 — Neufassung des Bundesleistungsgesetzes +- **1961-10-02** · BGBl. 1961 I S. 1786 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz diff --git a/blg/STELLEN.md b/blg/STELLEN.md index c8e81ff1b0..46651af443 100644 --- a/blg/STELLEN.md +++ b/blg/STELLEN.md @@ -1,96 +1,8 @@ # Stellen dieser Station -- § 89: Regelt die Anforderung von Sachen, die bereits in Anspruch genommen wurden, für Zwecke der ausländischen Streitkräfte. -- § 90: Regelt zusätzliche Ersatzleistungen für Schäden an beweglichen Sachen, die nach § 89 Anwendung finden. -- § 91: Regelt Ersatzleistungen für bauliche Veränderungen auf Grundstücken, die nach § 89 Anwendung finden. -- § 92: Regelt die Entschädigung und Ersatzleistung für Sachen, die nach Truppenvertrag oder Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in Anspruch genommen wurden. -- § 93: Regelt, dass §§ 89 bis 92 nicht auf bestimmte Grundstücke anwendbar sind. -- § 94: Regelt die Zuständigkeit für die Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung für Inanspruchnahmen vor Inkrafttreten des Gesetzes. -- § 7: Neue Vorschriften zur Anforderung von Leistungen -- § 8: Neue Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsempfängers -- § 9: Neue Vorschriften zur Bestimmung des Leistungspflichtigen -- § 10: Neue Vorschriften zur Anforderung von Leistungen und Recht der Entziehung -- § 11: Neue Vorschriften zur rechtlichen Wirkung der Leistungsanforderung -- § 12: Neue Vorschriften zur Nutzung von Sachen bei Anforderungen -- § 13: Neue Vorschriften zur Herausgabe und Eigentumserwerb bei Anforderungen -- § 14: Neue Vorschriften zum Leistungsbescheid bei Vertragsanforderungen -- § 15: Neue Vorschriften zur Auskunftspflicht -- § 16: Neue Vorschriften zur Leistungsvorbereitung -- § 17: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Leistungspflichtigen -- § 18: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Leistungsempfängers -- § 19: Neue Vorschriften zur Herausgabe und Bestätigung der Leistung -- § 20: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Anforderungen -- § 21: Neue Vorschriften zur Entschädigung für Vermögensnachteile -- § 22: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 und 10 -- § 23 Abs. 1: Neue Regelung zur Entschädigung für Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6 und 8 -- § 23 Abs. 2: Neue Regelung zur Entschädigung nach § 21 -- § 23 Abs. 3: Neue Regelung zur Entschädigung nach § 22 -- § 23 Abs. 4: Neue Regelung zur Entschädigung für dinglich an der Sache Berechtigte -- § 24: Neue Regelung zur Entschädigung für Leistungs-vorbereitungen und Schäden infolge Beschlagnahme -- § 25: Neue Regelung zur Vorschussleistung für besondere Aufwendungen -- § 26: Neue Regelung zur Ersatzleistung für nicht zurückgegebene oder beschädigte Sachen -- § 27: Neue Regelung zur Ersatzleistung, wenn ein anderer als Bedarfsträger zum Leistungsempfänger bestimmt wurde -- § 28: Neue Regelung zur Ersatzleistung für Körper- und Gesundheitsschäden, Sachschäden und Haftpflichtschäden -- § 29: Neue Regelung zur Verzinsung von Entschädigung und Ersatzleistung -- § 30: Neue Regelung zur Abtretung von Ansprüchen -- § 31: Neue Regelung zur Bemessung der Entschädigung und Ersatzleistung -- § 32: Neue Regelung zur Nicht-Zahlung von Entschädigung und Ersatzleistung bei Vermögensvorteilen -- § 33: Neue Regelung zur Haftung des Bedarfsträgers -- § 34: Neue Regelung zur Verjährung von Ansprüchen -- § 35: Neue Regelung zur Anforderung von Leistungen -- § 36: Neue Regelung zur Form und Inhalt des Leistungsbescheids -- § 37: Neue Regelung zur Zustellung des Leistungsbescheids -- § 38: Neue Regelung zur Zustellung des Leistungsbescheids im Verteidigungsfall -- § 39: Neue Regelung zur sofortigen Vollziehung des Leistungsbescheids -- § 40: Neue Regelung zur Anforderung von Leistungsvorbereitungen -- § 41: Neue Regelung zur Feststellung des Zustands und Wertes angeforderter Sachen -- § 42: Neue Regelung zur Aufhebung des Leistungsbescheids -- § 43: Neue Regelung zur Beendigung der Anforderung bei Wegfall der Voraussetzungen -- § 44 Abs. 1: Regelung zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen -- § 44 Abs. 2: Bestimmung der Vollzugsbehörde und Möglichkeit der Verwaltungshilfe -- § 45 Abs. 1: Regelung zur Beschlagnahme von Sachen zur Sicherstellung von Leistungen -- § 45 Abs. 2: Wirkungen der Beschlagnahme -- § 45 Abs. 3: Unwirksamkeit von Beschlagnahmen, wenn die Leistung nicht innerhalb zweier Monate angefordert wird -- § 46 Abs. 1: Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts -- § 46 Abs. 2: Regelung für Zulassungs- und Beschwerdeverfahren -- § 47: Regelung für Zustellungen durch die Verwaltungsbehörde -- § 48 Abs. 1: Kostenfreiheit des Verfahrens vor den Verwaltungsbehörden -- § 48 Abs. 2: Auferlegung von Auslagen bei grobem Verschulden -- § 49: Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung durch die Anforderungsbehörde -- § 50: Pflicht der Anforderungsbehörde, Erklärungen über Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatzleistung zu erhalten -- § 51 Abs. 1: Vor der Festsetzung der Entschädigung oder Ersatzleistung Versuch einer gütlichen Einigung -- § 51 Abs. 2: Beurkundung und Zustellung der Einigung -- § 51 Abs. 3: Festsetzung der Entschädigung oder Ersatzleistung, wenn keine Einigung zustande kommt -- § 51 Abs. 4: Inhalt und Zustellung des Festsetzungsbescheids -- § 51 Abs. 5: Hinterlegung des Entschädigungs- oder Ersatzleistungsanspruchs bei Unsicherheit über den Zahlungsempfänger -- § 52 Abs. 1: Vollstreckbarkeit der Niederschrift über die Einigung und des Festsetzungsbescheids -- § 52 Abs. 2: Regelung der Zwangsvollstreckung -- § 53 Abs. 1: Hinterlegung des Entschädigungsanspruchs, wenn die Übertragung der Sache nicht möglich ist -- § 53 Abs. 2: Rechte auf den hinterlegten Betrag im Verhältnis zwischen den Beteiligten -- § 54 Abs. 1: Befreiung des Zahlungspflichtigen von der Zahlungspflicht durch Hinterlegung -- § 54 Abs. 2: Entfall der Pflicht zur Hinterlegung bei Einigung der Beteiligten -- § 54 Abs. 3: Andere Vorschriften zur Hinterlegung bleiben unberührt -- § 55: Möglichkeit der Geltendmachung von Rechten an dem hinterlegten Betrag vor den ordentlichen Gerichten -- § 56 Abs. 1: Bestellung von Vertretern des Finanzinteresses bei den Anforderungsbehörden -- § 56 Abs. 2: Beteiligung des Vertreters des Finanzinteresses am Festsetzungsverfahren -- § 57 Abs. 1: Beschwerde gegen Festsetzungsbescheide der unteren Verwaltungsbehörde -- § 57 Abs. 2: Zustellung der Beschwerdeentscheidung -- § 58 Abs. 1: Klagefristen für die Festsetzung der Entschädigung oder Ersatzleistung -- § 58 Abs. 2: Zuständigkeit des Landgerichts für die Klage -- § 58 Abs. 3: Richtlinien für die Klage gegen den zur Entschädigung oder Ersatzleistung Verpflichteten -- § 58 Abs. 4: Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Festsetzungsbescheids -- § 59: Klagefrist bei Festsetzung durch oberste Bundes- oder Landesbehörde -- § 60 Abs. 1: Festsetzung von Entschädigungen für Leistungen zugunsten der Streitkräfte -- § 60 Abs. 2: Regelung für den Ersatz von Schäden durch die Streitkräfte -- § 61 Abs. 1: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumten Fristen -- § 61 Abs. 2: Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung -- § 61 Abs. 3: Form des Antrags auf Wiedereinsetzung -- § 61 Abs. 4: Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung -- § 62 Abs. 1: Rückzahlung von Überzahlungen auf Entschädigung oder Ersatzleistung -- § 62 Abs. 2: Rückzahlung bei Berichtigung, Änderung oder Widerruf des Festsetzungsbescheids -- § 62 Abs. 3: Regelung für das Verfahren der Rückzahlung -- § 63: Sinngemäße Anwendung der Vorschriften für den Anspruch auf Ersatz von Verwendungen -- § 64: Sinngemäße Anwendung von § 47 für die Zustellungen im Festsetzungsverfahren -- § 65: Sinngemäße Anwendung von § 48 für die Kosten des Festsetzungsverfahrens -- § 66 Abs. 1: Regelung für Manöver und andere Übungen von uniformierten Verbänden -- § 66 Abs. 2: Maximaldauer von Manövern und anderen Übungen +- § 5 Abs. 1: Bestimmung der Anforderungsbehörden +- § 5 Abs. 2: Bestimmung der Anforderungsbehörden +- § 7 Abs. 2: Bestimmung der Bedarfsträger +- § 66 Abs. 1: Bestimmung der Bedarfsträger für Manöver +- § 79: Bestimmung der Anforderungsbehörden +- § 80: Bestimmung der Bedarfsträger diff --git a/blg/§5.md b/blg/§5.md index 2a473939ff..1071c9808f 100644 --- a/blg/§5.md +++ b/blg/§5.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1961-09-30 — Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1755 +> Station: 1961-10-02 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1786 -§ 5: Neue Fassung des § 5, die die Anforderungsbehörden und ihre Zuständigkeiten detailliert regelt. +§ 5 Abs. 1: Bestimmung der Anforderungsbehörden -§ 5 a: Einfügung eines neuen § 5 a, der die Ausführung des Gesetzes durch Anforderungsbehörden der Länder regelt. +§ 5 Abs. 2: Bestimmung der Anforderungsbehörden diff --git a/blg/§66.md b/blg/§66.md index e1fe5f5481..f79e10ec0c 100644 --- a/blg/§66.md +++ b/blg/§66.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 66 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1961-10-02 — Neufassung des Bundesleistungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1769 +> Station: 1961-10-02 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1786 -§ 66 Abs. 1: Regelung für Manöver und andere Übungen von uniformierten Verbänden - -§ 66 Abs. 2: Maximaldauer von Manövern und anderen Übungen +§ 66 Abs. 1: Bestimmung der Bedarfsträger für Manöver diff --git a/blg/§7.md b/blg/§7.md index a42025f61d..51e944647a 100644 --- a/blg/§7.md +++ b/blg/§7.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1961-10-02 — Neufassung des Bundesleistungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1769 +> Station: 1961-10-02 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1786 -§ 7: Neue Vorschriften zur Anforderung von Leistungen +§ 7 Abs. 2: Bestimmung der Bedarfsträger diff --git a/blg/§79.md b/blg/§79.md index abde6739b6..2fb2ee6c5a 100644 --- a/blg/§79.md +++ b/blg/§79.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 79 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1961-09-30 — Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1755 +> Station: 1961-10-02 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1786 -§ 79: Neue Vorschriften für Durchführung der Anforderung +§ 79: Bestimmung der Anforderungsbehörden diff --git a/blg/§80.md b/blg/§80.md index bcee1616bd..bfa0032a24 100644 --- a/blg/§80.md +++ b/blg/§80.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 80 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1961-09-30 — Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1755 +> Station: 1961-10-02 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1786 -§ 80 a: Neue Vorschrift zur Anwendung von § 66 Abs. 2, § 68 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und §§ 69 und 70 Abs. 1 Satz 2 +§ 80: Bestimmung der Bedarfsträger diff --git a/verkuendungen/1961/bgbl1-1961-79-3.md b/verkuendungen/1961/bgbl1-1961-79-3.md new file mode 100644 index 0000000000..30e57cb32a --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1961/bgbl1-1961-79-3.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1961 I S. 1786 + +- **Titel:** Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1786 +- **Verkündung:** 1961-10-02 +- **Inkrafttreten:** 1961-10-01 +- **Ausfertigung:** 1961-10-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/79#page=18 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BLG + +## Kurz + +Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Anforderungsbehörden und Bedarfsträgern im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes, insbesondere für die Inanspruchnahme von Verkehrsmitteln und technischen Anlagen. +