diff --git a/bdo/FASSUNG.md b/bdo/FASSUNG.md index 942fd1209a..9b86339d64 100644 --- a/bdo/FASSUNG.md +++ b/bdo/FASSUNG.md @@ -1,74 +1,15 @@ -# BDO — 1967-07-26 +# BDO — 1967-10-18 -- **Titel:** Neufassung der Bundesdisziplinarordnung -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 750 -- **Inkrafttreten:** 1967-10-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/43#page=26 -- **Kurz:** Die Bundesdisziplinarordnung wird in einer neuen Fassung bekannt gemacht, die ab dem 1. Oktober 1967 gilt. +- **Titel:** Berichtigung der Neufassung der Bundesdisziplinarordnung +- **Typ:** Bekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 984 +- **Inkrafttreten:** 1967-10-18 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/59#page=8 +- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt die Neufassung der Bundesdisziplinarordnung, insbesondere in § 23 Abs. 2, wo die Bezeichnungen „Bundesdisziplinarkammer“ und „Ministerialblatt des Bundesministers des Innern“ durch „Bundesdisziplinargericht“ und „Gemeinsames Ministerialblatt“ ersetzt werden. ## Betroffene Stellen -- § 17: Regelung, wann ein Disziplinarverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, wenn die Tat auch strafrechtlich relevant ist -- § 18: Bindungswirkung von rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteilen im Disziplinarverfahren -- § 19: Regelung für die Einleitung oder Fortsetzung des Disziplinarverfahrens, wenn der Beamte verhandlungsunfähig oder abwesend ist -- § 20: Pflicht der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Rechts- und Amtshilfe im Disziplinarverfahren -- § 21: Regelung zur Beweiserhebung im Disziplinarverfahren -- § 22: Regelung, dass der Beamte im Disziplinarverfahren weder verhaftet noch vorläufig festgenommen werden kann -- § 23: Regelung zur Zustellung von Schriftstücken im Disziplinarverfahren -- § 24: Regelung zur Belehrung des Betroffenen über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen -- § 25: Anwendung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung -- § 26: Regelung zur Durchführung von Vorermittlungen im Disziplinarverfahren -- § 27: Regelung zur Einstellung des Verfahrens, wenn kein Dienstvergehen festgestellt wird -- § 28: Regelung zur Erlassung einer Disziplinarverfügung oder Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens -- § 29: Regelung zur Verhängung von Verweis und Geldbuße durch Disziplinarverfügung -- § 30: Formelle Anforderungen an die Disziplinarverfügung -- § 31: Regelung zur Beschwerde gegen die Disziplinarverfügung und zur Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts -- § 32: Regelung zur Wiederholung der Disziplinarbefugnis und zur Aufhebung oder Änderung der Disziplinarverfügung -- § 33: Regelung zur Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens -- § 34: Regelung zur Möglichkeit des Antrags des Beamten auf Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens -- § 35: Bestimmung der zuständigen Einleitungsbehörden -- § 97 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 97 Abs. 3: Definition von erheblichen und neuen Tatsachen oder Beweismitteln -- § 97 Abs. 4: Weitere Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 98: Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 97 Abs. 2 Nr. 2 und 4 -- § 99: Vorschriften für die Unzulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 100: Vorschriften für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 101: Vorschriften für die Entscheidung über die Zulassung des Antrags -- § 102: Vorschriften für die Verwerfung des Antrags -- § 103: Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 104: Vorschriften für die Zustellung des Antrags und des Beschlusses -- § 105: Vorschriften für die Entscheidung nach Ablauf der Frist -- § 106: Vorschriften für die Entscheidung in der Hauptverhandlung -- § 107: Vorschriften für den Ausschluss vom Richteramt -- § 108: Vorschriften für die Entschädigung unschuldig Verurteilter -- § 109: Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung -- § 110: Vorschriften für die Entziehung und Neubewilligung des Unterhaltsbeitrages -- § 111: Vorschriften für die Gebührenfreiheit und die Erhebung von Auslagen -- § 112: Vorschriften für die Auferlegung von Kosten durch den Dienstvorgesetzten -- § 113: Vorschriften für die Auferlegung von Kosten dem Beamten -- § 114: Vorschriften für die Auferlegung von Kosten im Rechtsmittelverfahren -- § 115: Vorschriften für die Auferlegung von notwendigen Auslagen dem Bund -- § 116: Vorschriften für die Bestimmung der Kosten des Verfahrens -- § 56: Neue Vorschriften für die Untersuchung und Anschuldigung im Disziplinarverfahren -- § 57: Neue Vorschriften für die Vernehmungen und Beweiserhebungen durch den Schriftführer -- § 58: Neue Vorschriften für die Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen sowie Beschlagnahmen und Durchsuchungen -- § 59: Neue Vorschriften für die Ladung und Vernehmung des Beamten -- § 60: Neue Vorschriften für die Unterbringung des Beamten in eine Anstalt zur Untersuchung seines Geisteszustands -- § 61: Neue Vorschriften für die Teilnahme des Beamten an Beweiserhebungen und Beweisanträge -- § 62: Neue Vorschriften für die Teilnahme des Bundesdisziplinaranwalts an Beweiserhebungen und Anträge -- § 63: Neue Vorschriften für die abschließende Anhörung des Beamten -- § 64: Neue Vorschriften für die Einstellung des Disziplinarverfahrens -- § 65: Neue Vorschriften für die Übermittlung der Akten an den Bundesdisziplinaranwalt -- § 66: Neue Vorschriften für die Beantragung der Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts -- § 67: Neue Vorschriften für das Verfahren vor dem Bundesdisziplinargericht bis zur Hauptverhandlung -- § 68: Neue Vorschriften für die Beantragung von Beweiserhebungen -- § 69: Neue Vorschriften für die Verbindung und Trennung von Disziplinarverfahren -- § 70: Neue Vorschriften für die Einsichtnahme in die Akten -- § 71: Neue Vorschriften für die Ansetzung des Termins zur Hauptverhandlung -- § 72: Neue Vorschriften für die Durchführung der Hauptverhandlung -- § 73: Neue Vorschriften für die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung -- § 74: Neue Vorschriften für die Berichterstattung und Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung +- § 23 Abs. 2: Ersetzung von „der Bundesdisziplinarkammer“ durch „dem Bundesdisziplinargericht“ und von „Ministerialblatt des Bundesministers des Innern“ durch „Gemeinsames Ministerialblatt“ ## Wortlaut diff --git a/bdo/HISTORY.md b/bdo/HISTORY.md index d3b26a7bf2..8e71fb7f51 100644 --- a/bdo/HISTORY.md +++ b/bdo/HISTORY.md @@ -16,3 +16,4 @@ - **1966-09-29** · BGBl. 1966 I S. 597 — Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Bundesfinanzverwaltung - **1967-07-26** · BGBl. 1967 I S. 725 — Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts - **1967-07-26** · BGBl. 1967 I S. 750 — Neufassung der Bundesdisziplinarordnung +- **1967-10-18** · BGBl. 1967 I S. 984 — Berichtigung der Neufassung der Bundesdisziplinarordnung diff --git a/bdo/STELLEN.md b/bdo/STELLEN.md index 3e0270a8f7..6b1b4c34f0 100644 --- a/bdo/STELLEN.md +++ b/bdo/STELLEN.md @@ -1,62 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- § 17: Regelung, wann ein Disziplinarverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, wenn die Tat auch strafrechtlich relevant ist -- § 18: Bindungswirkung von rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteilen im Disziplinarverfahren -- § 19: Regelung für die Einleitung oder Fortsetzung des Disziplinarverfahrens, wenn der Beamte verhandlungsunfähig oder abwesend ist -- § 20: Pflicht der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Rechts- und Amtshilfe im Disziplinarverfahren -- § 21: Regelung zur Beweiserhebung im Disziplinarverfahren -- § 22: Regelung, dass der Beamte im Disziplinarverfahren weder verhaftet noch vorläufig festgenommen werden kann -- § 23: Regelung zur Zustellung von Schriftstücken im Disziplinarverfahren -- § 24: Regelung zur Belehrung des Betroffenen über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen -- § 25: Anwendung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung -- § 26: Regelung zur Durchführung von Vorermittlungen im Disziplinarverfahren -- § 27: Regelung zur Einstellung des Verfahrens, wenn kein Dienstvergehen festgestellt wird -- § 28: Regelung zur Erlassung einer Disziplinarverfügung oder Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens -- § 29: Regelung zur Verhängung von Verweis und Geldbuße durch Disziplinarverfügung -- § 30: Formelle Anforderungen an die Disziplinarverfügung -- § 31: Regelung zur Beschwerde gegen die Disziplinarverfügung und zur Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts -- § 32: Regelung zur Wiederholung der Disziplinarbefugnis und zur Aufhebung oder Änderung der Disziplinarverfügung -- § 33: Regelung zur Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens -- § 34: Regelung zur Möglichkeit des Antrags des Beamten auf Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens -- § 35: Bestimmung der zuständigen Einleitungsbehörden -- § 97 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 97 Abs. 3: Definition von erheblichen und neuen Tatsachen oder Beweismitteln -- § 97 Abs. 4: Weitere Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 98: Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 97 Abs. 2 Nr. 2 und 4 -- § 99: Vorschriften für die Unzulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 100: Vorschriften für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 101: Vorschriften für die Entscheidung über die Zulassung des Antrags -- § 102: Vorschriften für die Verwerfung des Antrags -- § 103: Vorschriften für die Wiederaufnahme des Verfahrens -- § 104: Vorschriften für die Zustellung des Antrags und des Beschlusses -- § 105: Vorschriften für die Entscheidung nach Ablauf der Frist -- § 106: Vorschriften für die Entscheidung in der Hauptverhandlung -- § 107: Vorschriften für den Ausschluss vom Richteramt -- § 108: Vorschriften für die Entschädigung unschuldig Verurteilter -- § 109: Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung -- § 110: Vorschriften für die Entziehung und Neubewilligung des Unterhaltsbeitrages -- § 111: Vorschriften für die Gebührenfreiheit und die Erhebung von Auslagen -- § 112: Vorschriften für die Auferlegung von Kosten durch den Dienstvorgesetzten -- § 113: Vorschriften für die Auferlegung von Kosten dem Beamten -- § 114: Vorschriften für die Auferlegung von Kosten im Rechtsmittelverfahren -- § 115: Vorschriften für die Auferlegung von notwendigen Auslagen dem Bund -- § 116: Vorschriften für die Bestimmung der Kosten des Verfahrens -- § 56: Neue Vorschriften für die Untersuchung und Anschuldigung im Disziplinarverfahren -- § 57: Neue Vorschriften für die Vernehmungen und Beweiserhebungen durch den Schriftführer -- § 58: Neue Vorschriften für die Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen sowie Beschlagnahmen und Durchsuchungen -- § 59: Neue Vorschriften für die Ladung und Vernehmung des Beamten -- § 60: Neue Vorschriften für die Unterbringung des Beamten in eine Anstalt zur Untersuchung seines Geisteszustands -- § 61: Neue Vorschriften für die Teilnahme des Beamten an Beweiserhebungen und Beweisanträge -- § 62: Neue Vorschriften für die Teilnahme des Bundesdisziplinaranwalts an Beweiserhebungen und Anträge -- § 63: Neue Vorschriften für die abschließende Anhörung des Beamten -- § 64: Neue Vorschriften für die Einstellung des Disziplinarverfahrens -- § 65: Neue Vorschriften für die Übermittlung der Akten an den Bundesdisziplinaranwalt -- § 66: Neue Vorschriften für die Beantragung der Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts -- § 67: Neue Vorschriften für das Verfahren vor dem Bundesdisziplinargericht bis zur Hauptverhandlung -- § 68: Neue Vorschriften für die Beantragung von Beweiserhebungen -- § 69: Neue Vorschriften für die Verbindung und Trennung von Disziplinarverfahren -- § 70: Neue Vorschriften für die Einsichtnahme in die Akten -- § 71: Neue Vorschriften für die Ansetzung des Termins zur Hauptverhandlung -- § 72: Neue Vorschriften für die Durchführung der Hauptverhandlung -- § 73: Neue Vorschriften für die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung -- § 74: Neue Vorschriften für die Berichterstattung und Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung +- § 23 Abs. 2: Ersetzung von „der Bundesdisziplinarkammer“ durch „dem Bundesdisziplinargericht“ und von „Ministerialblatt des Bundesministers des Innern“ durch „Gemeinsames Ministerialblatt“ diff --git a/bdo/§23.md b/bdo/§23.md index 4e9a225dd6..aeb348d0bd 100644 --- a/bdo/§23.md +++ b/bdo/§23.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 23 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1967-07-26 — Neufassung der Bundesdisziplinarordnung -> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 750 +> Station: 1967-10-18 — Berichtigung der Neufassung der Bundesdisziplinarordnung +> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 984 -§ 23: Regelung zur Zustellung von Schriftstücken im Disziplinarverfahren +§ 23 Abs. 2: Ersetzung von „der Bundesdisziplinarkammer“ durch „dem Bundesdisziplinargericht“ und von „Ministerialblatt des Bundesministers des Innern“ durch „Gemeinsames Ministerialblatt“ diff --git a/verkuendungen/1967/bgbl1-1967-59-5.md b/verkuendungen/1967/bgbl1-1967-59-5.md new file mode 100644 index 0000000000..4b740c3370 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1967/bgbl1-1967-59-5.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1967 I S. 984 + +- **Titel:** Berichtigung der Neufassung der Bundesdisziplinarordnung +- **Typ:** Bekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 984 +- **Verkündung:** 1967-10-18 +- **Inkrafttreten:** 1967-10-18 +- **Ausfertigung:** 1967-10-18 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/59#page=8 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BDO + +## Kurz + +Die Bekanntmachung berichtigt die Neufassung der Bundesdisziplinarordnung, insbesondere in § 23 Abs. 2, wo die Bezeichnungen „Bundesdisziplinarkammer“ und „Ministerialblatt des Bundesministers des Innern“ durch „Bundesdisziplinargericht“ und „Gemeinsames Ministerialblatt“ ersetzt werden. +