diff --git a/verkuendungen/1976/bgbl1-1976-60-1.md b/verkuendungen/1976/bgbl1-1976-60-1.md new file mode 100644 index 0000000000..29d3f7e050 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1976/bgbl1-1976-60-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1976 I S. 1285 + +- **Titel:** Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1285 +- **Verkündung:** 1976-06-01 +- **Inkrafttreten:** 1976-06-01 +- **Ausfertigung:** 1976-05-24 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/60#page=1 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** WG, WAFFG_2002 + +## Kurz + +Die Verordnung regelt den Anwendungsbereich des Waffengesetzes, Anforderungen an Reizstoffgeschosse und -sprühgeräte, sowie die Kennzeichnung und Verpackung von Waffen und Munition. + diff --git a/waffg_2002/FASSUNG.md b/waffg_2002/FASSUNG.md index 6b3bf4ed69..3b2ff62829 100644 --- a/waffg_2002/FASSUNG.md +++ b/waffg_2002/FASSUNG.md @@ -1,71 +1,46 @@ -# WAFFG_2002 — 1976-03-10 +# WAFFG_2002 — 1976-06-01 -- **Titel:** Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 432 -- **Inkrafttreten:** 1973-01-01; 1976-03-11 (Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften ermächtigen) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/23#page=16 -- **Kurz:** Die Neufassung des Waffengesetzes tritt am 1. Januar 1973 in Kraft. Bestimmungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. +- **Titel:** Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1285 +- **Inkrafttreten:** 1976-06-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/60#page=1 +- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Anwendungsbereich des Waffengesetzes, Anforderungen an Reizstoffgeschosse und -sprühgeräte, sowie die Kennzeichnung und Verpackung von Waffen und Munition. ## Betroffene Stellen -- § 53: Neue Strafvorschriften für Verstöße gegen das Waffengesetz eingeführt. -- § 54: Bestimmung über die Verletzung der Geheimhaltungspflicht aufgehoben. -- § 55: Neue Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten eingeführt. -- § 56: Neue Vorschriften über die Einziehung von Gegenständen eingeführt. -- § 57: Neue Ubergangsvorschriften für bestehende Erlaubnisse und Zulassungen eingeführt. -- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Bestimmung zur Kennzeichnung von Schusswaffen -- § 28: Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen -- § 29: Erlaubnis zum Erwerb von Munition -- § 30: Versagung von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbscheinen -- § 31: Nachweis der Sachkunde -- § 32: Nachweis des Bedürfnisses -- § 33: Erwerb erlaubnisfreier Waffen und Munition -- § 34: Überlassen von Waffen und Munition -- § 58: Neue Bestimmungen zur Anzeigepflicht und Führungsverbot für verbotene Gegenstände. -- § 59: Neue Bestimmungen zur Anmeldepflicht für Schußwaffen. -- § 60: Neue Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Gewerbeordnung und des Einzelhandelsgesetzes. -- § 61: Neue Bestimmungen zur Aufhebung und Änderung von Vorschriften. -- § 35: Neue Vorschriften für das Führen von Schusswaffen, einschließlich des Waffenscheins -- § 36: Neue Vorschriften für die Versagung des Waffenscheins -- § 37: Neue Vorschriften für verbotene Gegenstände -- § 38: Neue Vorschriften für Handelsverbote -- § 39: Neue Vorschriften für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen -- § 40: Neue Vorschriften für Verbote für den Einzelfall -- § 41: Neue Vorschriften für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung -- § 42: Neue Vorschriften für die Sicherung gegen Abhandenkommen -- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Abgabe von Gegenständen, die der Erlaubnis bedürfen, an die zuständige Behörde -- § 433 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde zur Erfüllung der Pflichten nach Absatz 1 -- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Erwerb von Schusswaffen oder Munition, die der Erlaubnis bedürfen -- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Abhandenkommen von Schusswaffen, Munition oder Erlaubnisurkunden -- § 44 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für den Betrieb und die Änderung von Schießstätten -- § 44 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Absatz 1 auf bestimmte Anlagen -- § 44 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Regulierung der Benutzung von Schießstätten und zur Ausbildung in der kampfmäßigen Verteidigung mit Schusswaffen -- § 44 Abs. 4: Definition von Schießstätten -- § 45 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten -- § 45 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verhütung von Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen durch Auflagen -- § 45 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Versagung der Erlaubnis -- § 45 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für das Schießen mit Kartuschenmunition und Böllern -- § 45 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Pflicht des Erlaubnisinhabers, den Erlaubnisschein und den Personalausweis mit sich zu führen -- § 45 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Absatz 1 bis 5 auf bestimmte Fälle -- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Auskunftspflicht und zur Vorzeigepflicht -- § 46 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Nachschau und zur Überwachung des Betriebs -- § 46 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Vorzeigepflicht von Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen -- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Rücknahme von Erlaubnissen oder Zulassungen -- § 47 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Widerruf von Erlaubnissen oder Zulassungen -- § 47 Abs. 3: Weitere Vorschriften zum Widerruf der Erlaubnis nach § 7 -- § 47 Abs. 4: Weitere Vorschriften zum Widerruf der Zulassung nach den §§ 21 bis 23 -- § 48 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Rückgabe von Erlaubnisurkunden oder Ausnahmebescheiden -- § 48 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung der Unbrauchbarkeit oder Übergabe von Gegenständen -- § 49 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erhebung von Kosten für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen -- § 49 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Festlegung von Gebührensätzen -- § 49 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Erhebung von Gebühren bei nicht stattgefundenen Prüfungen oder Untersuchungen -- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bestimmung der sachlich zuständigen Behörden -- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes für bestimmte Fälle -- § 50 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bestimmung der Stellen, die für dienstliche Zwecke Schusswaffen und Munition erwerben dürfen -- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlassung allgemeiner Verwaltungsvorschriften -- § 51 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Erlassung allgemeiner Verwaltungsvorschriften für den Erwerb und das Führen von Schusswaffen -- § 52 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bestimmung der ortlich zuständigen Behörden +- Anlage 2: Neue Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe eingeführt. +- Anlage 3: Neue Kategorien von Waffen- und Munitionsarten eingeführt. +- § 13 Abs. 1 Nr. 1: Angaben zur Kennzeichnung von Schusswaffen müssen auf denselben Hersteller oder Händler hinweisen. +- § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 3: Kennzeichnung von Schusswaffen mit austauschbaren Teilen muss auf Verschluss, Lauf und Trommel erfolgen. +- § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Angaben über Hersteller und Munition auf Lauf und Trommel. +- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Herstellungsnummer muss angebracht werden, wenn Bewegungsenergie 7,5 J überschreitet. +- § 13 Abs. 3: Kennzeichnung von Munition und Schussapparaten. +- § 1: Definiert den Anwendungsbereich des Waffengesetzes und welche Waffen und Munition davon ausgenommen sind. +- § 2: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf bestimmte historische Waffen, Schussapparate und Munition. +- § 3: Bestimmt die Anwendung des Waffengesetzes auf veränderte Schusswaffen für Zier- oder Sammlerzwecke. +- § 4: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf Wechsel- und Austauschläufe sowie Einsätze für Schusswaffen. +- § 5: Erweitert die Anwendung des Waffengesetzes auf tragbare Geräte, die zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind. +- § 6: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf Hohlkörper, die als Geschosse verwendet werden sollen. +- § 7: Bestimmt die Anwendung des Waffengesetzes auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und Nachbildungen. +- § 8: Verbietet die Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung, Erwerb, Vertrieb, Überlassung, Einführung und tatsächliche Gewalt über bestimmte gefährliche Gegenstände. +- § 9: Gleichstellt ausländische Jagderlaubnisse mit dem deutschen Jagdschein unter bestimmten Voraussetzungen. +- § 29: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde für die Erteilung von Waffen- und Munitions-Erlaubnissen +- § 30: Neue Vorschriften zur Bildung und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen für die Sachkundeprüfung +- § 31: Neue Vorschriften zur Gültigkeit der Sachkundeprüfung für verschiedene Waffenerlaubnisse +- § 32: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde durch verschiedene Qualifikationen +- § 33: Neue Vorschriften zur Benutzung von Schießstätten, insbesondere zur Art der Schusswaffen und Munition +- § 34: Neue Vorschriften zur Bestellung und Anzeige von verantwortlichen Aufsichtspersonen für Schießstätten +- § 35: Neue Vorschriften zur Aufsichtspflicht der verantwortlichen Aufsichtspersonen in Schießstätten +- § 36: Neue Vorschriften zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Schießübungen in Schießstätten +- § 37: Neue Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung von Schießstätten in sicherheitstechnischer Hinsicht +- § 38: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht für die Durchführung von Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 39: Neue Vorschriften zur Zulassung von Teilnehmern an Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 40: Neue Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Verzeichnissen für Lehrgänge und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 41: Neue Vorschriften zur Untersagung von Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 42: Neue Vorschriften zu Übergangsfristen für bestimmte Geräte und Anzeigepflichten +- § 43: Neue Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz +- § 44: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen ## Wortlaut diff --git a/waffg_2002/HISTORY.md b/waffg_2002/HISTORY.md index e0c9e8dfc1..1d7bf7176f 100644 --- a/waffg_2002/HISTORY.md +++ b/waffg_2002/HISTORY.md @@ -14,3 +14,4 @@ - **1973-05-15** · BGBl. 1973 I S. 373 — Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV) - **1976-03-10** · BGBl. 1976 I S. 417 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - **1976-03-10** · BGBl. 1976 I S. 432 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) +- **1976-06-01** · BGBl. 1976 I S. 1285 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) diff --git a/waffg_2002/STELLEN.md b/waffg_2002/STELLEN.md index a06df644df..fb881cbdc6 100644 --- a/waffg_2002/STELLEN.md +++ b/waffg_2002/STELLEN.md @@ -1,59 +1,34 @@ # Stellen dieser Station -- § 53: Neue Strafvorschriften für Verstöße gegen das Waffengesetz eingeführt. -- § 54: Bestimmung über die Verletzung der Geheimhaltungspflicht aufgehoben. -- § 55: Neue Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten eingeführt. -- § 56: Neue Vorschriften über die Einziehung von Gegenständen eingeführt. -- § 57: Neue Ubergangsvorschriften für bestehende Erlaubnisse und Zulassungen eingeführt. -- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Bestimmung zur Kennzeichnung von Schusswaffen -- § 28: Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen -- § 29: Erlaubnis zum Erwerb von Munition -- § 30: Versagung von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbscheinen -- § 31: Nachweis der Sachkunde -- § 32: Nachweis des Bedürfnisses -- § 33: Erwerb erlaubnisfreier Waffen und Munition -- § 34: Überlassen von Waffen und Munition -- § 58: Neue Bestimmungen zur Anzeigepflicht und Führungsverbot für verbotene Gegenstände. -- § 59: Neue Bestimmungen zur Anmeldepflicht für Schußwaffen. -- § 60: Neue Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Gewerbeordnung und des Einzelhandelsgesetzes. -- § 61: Neue Bestimmungen zur Aufhebung und Änderung von Vorschriften. -- § 35: Neue Vorschriften für das Führen von Schusswaffen, einschließlich des Waffenscheins -- § 36: Neue Vorschriften für die Versagung des Waffenscheins -- § 37: Neue Vorschriften für verbotene Gegenstände -- § 38: Neue Vorschriften für Handelsverbote -- § 39: Neue Vorschriften für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen -- § 40: Neue Vorschriften für Verbote für den Einzelfall -- § 41: Neue Vorschriften für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung -- § 42: Neue Vorschriften für die Sicherung gegen Abhandenkommen -- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Abgabe von Gegenständen, die der Erlaubnis bedürfen, an die zuständige Behörde -- § 433 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde zur Erfüllung der Pflichten nach Absatz 1 -- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Erwerb von Schusswaffen oder Munition, die der Erlaubnis bedürfen -- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Abhandenkommen von Schusswaffen, Munition oder Erlaubnisurkunden -- § 44 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für den Betrieb und die Änderung von Schießstätten -- § 44 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Absatz 1 auf bestimmte Anlagen -- § 44 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Regulierung der Benutzung von Schießstätten und zur Ausbildung in der kampfmäßigen Verteidigung mit Schusswaffen -- § 44 Abs. 4: Definition von Schießstätten -- § 45 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten -- § 45 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Verhütung von Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen durch Auflagen -- § 45 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Versagung der Erlaubnis -- § 45 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für das Schießen mit Kartuschenmunition und Böllern -- § 45 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Pflicht des Erlaubnisinhabers, den Erlaubnisschein und den Personalausweis mit sich zu führen -- § 45 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Absatz 1 bis 5 auf bestimmte Fälle -- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Auskunftspflicht und zur Vorzeigepflicht -- § 46 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Nachschau und zur Überwachung des Betriebs -- § 46 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Vorzeigepflicht von Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen -- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Rücknahme von Erlaubnissen oder Zulassungen -- § 47 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Widerruf von Erlaubnissen oder Zulassungen -- § 47 Abs. 3: Weitere Vorschriften zum Widerruf der Erlaubnis nach § 7 -- § 47 Abs. 4: Weitere Vorschriften zum Widerruf der Zulassung nach den §§ 21 bis 23 -- § 48 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Rückgabe von Erlaubnisurkunden oder Ausnahmebescheiden -- § 48 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung der Unbrauchbarkeit oder Übergabe von Gegenständen -- § 49 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erhebung von Kosten für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen -- § 49 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Festlegung von Gebührensätzen -- § 49 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Erhebung von Gebühren bei nicht stattgefundenen Prüfungen oder Untersuchungen -- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bestimmung der sachlich zuständigen Behörden -- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes für bestimmte Fälle -- § 50 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bestimmung der Stellen, die für dienstliche Zwecke Schusswaffen und Munition erwerben dürfen -- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlassung allgemeiner Verwaltungsvorschriften -- § 51 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Erlassung allgemeiner Verwaltungsvorschriften für den Erwerb und das Führen von Schusswaffen -- § 52 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bestimmung der ortlich zuständigen Behörden +- Anlage 2: Neue Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe eingeführt. +- Anlage 3: Neue Kategorien von Waffen- und Munitionsarten eingeführt. +- § 13 Abs. 1 Nr. 1: Angaben zur Kennzeichnung von Schusswaffen müssen auf denselben Hersteller oder Händler hinweisen. +- § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 3: Kennzeichnung von Schusswaffen mit austauschbaren Teilen muss auf Verschluss, Lauf und Trommel erfolgen. +- § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Angaben über Hersteller und Munition auf Lauf und Trommel. +- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Herstellungsnummer muss angebracht werden, wenn Bewegungsenergie 7,5 J überschreitet. +- § 13 Abs. 3: Kennzeichnung von Munition und Schussapparaten. +- § 1: Definiert den Anwendungsbereich des Waffengesetzes und welche Waffen und Munition davon ausgenommen sind. +- § 2: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf bestimmte historische Waffen, Schussapparate und Munition. +- § 3: Bestimmt die Anwendung des Waffengesetzes auf veränderte Schusswaffen für Zier- oder Sammlerzwecke. +- § 4: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf Wechsel- und Austauschläufe sowie Einsätze für Schusswaffen. +- § 5: Erweitert die Anwendung des Waffengesetzes auf tragbare Geräte, die zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind. +- § 6: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf Hohlkörper, die als Geschosse verwendet werden sollen. +- § 7: Bestimmt die Anwendung des Waffengesetzes auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und Nachbildungen. +- § 8: Verbietet die Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung, Erwerb, Vertrieb, Überlassung, Einführung und tatsächliche Gewalt über bestimmte gefährliche Gegenstände. +- § 9: Gleichstellt ausländische Jagderlaubnisse mit dem deutschen Jagdschein unter bestimmten Voraussetzungen. +- § 29: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde für die Erteilung von Waffen- und Munitions-Erlaubnissen +- § 30: Neue Vorschriften zur Bildung und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen für die Sachkundeprüfung +- § 31: Neue Vorschriften zur Gültigkeit der Sachkundeprüfung für verschiedene Waffenerlaubnisse +- § 32: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde durch verschiedene Qualifikationen +- § 33: Neue Vorschriften zur Benutzung von Schießstätten, insbesondere zur Art der Schusswaffen und Munition +- § 34: Neue Vorschriften zur Bestellung und Anzeige von verantwortlichen Aufsichtspersonen für Schießstätten +- § 35: Neue Vorschriften zur Aufsichtspflicht der verantwortlichen Aufsichtspersonen in Schießstätten +- § 36: Neue Vorschriften zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Schießübungen in Schießstätten +- § 37: Neue Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung von Schießstätten in sicherheitstechnischer Hinsicht +- § 38: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht für die Durchführung von Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 39: Neue Vorschriften zur Zulassung von Teilnehmern an Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 40: Neue Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Verzeichnissen für Lehrgänge und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 41: Neue Vorschriften zur Untersagung von Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen +- § 42: Neue Vorschriften zu Übergangsfristen für bestimmte Geräte und Anzeigepflichten +- § 43: Neue Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz +- § 44: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen diff --git a/waffg_2002/§1.md b/waffg_2002/§1.md new file mode 100644 index 0000000000..89aac90aa1 --- /dev/null +++ b/waffg_2002/§1.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 1 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 + +§ 1: Definiert den Anwendungsbereich des Waffengesetzes und welche Waffen und Munition davon ausgenommen sind. diff --git a/waffg_2002/§13.md b/waffg_2002/§13.md index dcc5eb3bf7..d85b0b0080 100644 --- a/waffg_2002/§13.md +++ b/waffg_2002/§13.md @@ -1,7 +1,15 @@ # § 13 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 13 Abs. 1 Nr. 3: Bestimmung zur Kennzeichnung von Schusswaffen +§ 13 Abs. 1 Nr. 1: Angaben zur Kennzeichnung von Schusswaffen müssen auf denselben Hersteller oder Händler hinweisen. + +§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 3: Kennzeichnung von Schusswaffen mit austauschbaren Teilen muss auf Verschluss, Lauf und Trommel erfolgen. + +§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2: Angaben über Hersteller und Munition auf Lauf und Trommel. + +§ 13 Abs. 1 Nr. 3: Herstellungsnummer muss angebracht werden, wenn Bewegungsenergie 7,5 J überschreitet. + +§ 13 Abs. 3: Kennzeichnung von Munition und Schussapparaten. diff --git a/waffg_2002/§2.md b/waffg_2002/§2.md index e614ccd8bf..6f3f6bca7f 100644 --- a/waffg_2002/§2.md +++ b/waffg_2002/§2.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 2 Abs. 1: Definition von Munition erweitert und präzisiert +§ 2: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf bestimmte historische Waffen, Schussapparate und Munition. diff --git a/waffg_2002/§29.md b/waffg_2002/§29.md index 4785a8956c..93bb1fc667 100644 --- a/waffg_2002/§29.md +++ b/waffg_2002/§29.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 29 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 29: Erlaubnis zum Erwerb von Munition +§ 29: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde für die Erteilung von Waffen- und Munitions-Erlaubnissen diff --git a/waffg_2002/§3.md b/waffg_2002/§3.md new file mode 100644 index 0000000000..296f9a628d --- /dev/null +++ b/waffg_2002/§3.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 3 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 + +§ 3: Bestimmt die Anwendung des Waffengesetzes auf veränderte Schusswaffen für Zier- oder Sammlerzwecke. diff --git a/waffg_2002/§30.md b/waffg_2002/§30.md index 223d7033e0..f7135db657 100644 --- a/waffg_2002/§30.md +++ b/waffg_2002/§30.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 30 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 30: Versagung von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbscheinen +§ 30: Neue Vorschriften zur Bildung und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen für die Sachkundeprüfung diff --git a/waffg_2002/§31.md b/waffg_2002/§31.md index a353dfb6b3..9880acd4cf 100644 --- a/waffg_2002/§31.md +++ b/waffg_2002/§31.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 31 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 31: Nachweis der Sachkunde +§ 31: Neue Vorschriften zur Gültigkeit der Sachkundeprüfung für verschiedene Waffenerlaubnisse diff --git a/waffg_2002/§32.md b/waffg_2002/§32.md index 66f2c70a55..cb7f72a3a3 100644 --- a/waffg_2002/§32.md +++ b/waffg_2002/§32.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 32 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 32: Nachweis des Bedürfnisses +§ 32: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde durch verschiedene Qualifikationen diff --git a/waffg_2002/§33.md b/waffg_2002/§33.md index 80e09eb1c6..f99fd58326 100644 --- a/waffg_2002/§33.md +++ b/waffg_2002/§33.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 33 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 33: Erwerb erlaubnisfreier Waffen und Munition +§ 33: Neue Vorschriften zur Benutzung von Schießstätten, insbesondere zur Art der Schusswaffen und Munition diff --git a/waffg_2002/§34.md b/waffg_2002/§34.md index be9d4fea49..53f3e3a826 100644 --- a/waffg_2002/§34.md +++ b/waffg_2002/§34.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 34 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 34: Überlassen von Waffen und Munition +§ 34: Neue Vorschriften zur Bestellung und Anzeige von verantwortlichen Aufsichtspersonen für Schießstätten diff --git a/waffg_2002/§35.md b/waffg_2002/§35.md index 54cecf5581..2cd81f2a95 100644 --- a/waffg_2002/§35.md +++ b/waffg_2002/§35.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 35 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 35: Neue Vorschriften für das Führen von Schusswaffen, einschließlich des Waffenscheins +§ 35: Neue Vorschriften zur Aufsichtspflicht der verantwortlichen Aufsichtspersonen in Schießstätten diff --git a/waffg_2002/§36.md b/waffg_2002/§36.md index e2ba5ac96b..39b72cf6b5 100644 --- a/waffg_2002/§36.md +++ b/waffg_2002/§36.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 36 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 36: Neue Vorschriften für die Versagung des Waffenscheins +§ 36: Neue Vorschriften zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Schießübungen in Schießstätten diff --git a/waffg_2002/§37.md b/waffg_2002/§37.md index a3cb5daa70..c1d10521cf 100644 --- a/waffg_2002/§37.md +++ b/waffg_2002/§37.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 37 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 37: Neue Vorschriften für verbotene Gegenstände +§ 37: Neue Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung von Schießstätten in sicherheitstechnischer Hinsicht diff --git a/waffg_2002/§38.md b/waffg_2002/§38.md index 928afb45cc..37f50c7a13 100644 --- a/waffg_2002/§38.md +++ b/waffg_2002/§38.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 38 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 38: Neue Vorschriften für Handelsverbote +§ 38: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht für die Durchführung von Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen diff --git a/waffg_2002/§39.md b/waffg_2002/§39.md index d9f908a1c1..3fe7f67e5f 100644 --- a/waffg_2002/§39.md +++ b/waffg_2002/§39.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 39 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 39: Neue Vorschriften für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen +§ 39: Neue Vorschriften zur Zulassung von Teilnehmern an Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen diff --git a/waffg_2002/§4.md b/waffg_2002/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..81d244cddb --- /dev/null +++ b/waffg_2002/§4.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 + +§ 4: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf Wechsel- und Austauschläufe sowie Einsätze für Schusswaffen. diff --git a/waffg_2002/§40.md b/waffg_2002/§40.md index 1315a532fd..95ab06b8a7 100644 --- a/waffg_2002/§40.md +++ b/waffg_2002/§40.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 40 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 40: Neue Vorschriften für Verbote für den Einzelfall +§ 40: Neue Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Verzeichnissen für Lehrgänge und Schießübungen im Verteidigungsschießen diff --git a/waffg_2002/§41.md b/waffg_2002/§41.md index b1965e582f..60aacfe869 100644 --- a/waffg_2002/§41.md +++ b/waffg_2002/§41.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 41 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 41: Neue Vorschriften für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung +§ 41: Neue Vorschriften zur Untersagung von Lehrgängen und Schießübungen im Verteidigungsschießen diff --git a/waffg_2002/§42.md b/waffg_2002/§42.md index d98efebc45..aef85d53c9 100644 --- a/waffg_2002/§42.md +++ b/waffg_2002/§42.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 42 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 42: Neue Vorschriften für die Sicherung gegen Abhandenkommen +§ 42: Neue Vorschriften zu Übergangsfristen für bestimmte Geräte und Anzeigepflichten diff --git a/waffg_2002/§43.md b/waffg_2002/§43.md index 4c49cd3fba..fbea6df061 100644 --- a/waffg_2002/§43.md +++ b/waffg_2002/§43.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 43 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Erwerb von Schusswaffen oder Munition, die der Erlaubnis bedürfen - -§ 43 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Abhandenkommen von Schusswaffen, Munition oder Erlaubnisurkunden +§ 43: Neue Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz diff --git a/waffg_2002/§44.md b/waffg_2002/§44.md index 3eb68358eb..3a15f222a0 100644 --- a/waffg_2002/§44.md +++ b/waffg_2002/§44.md @@ -1,13 +1,7 @@ # § 44 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 44 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Erlaubnis für den Betrieb und die Änderung von Schießstätten - -§ 44 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendbarkeit von Absatz 1 auf bestimmte Anlagen - -§ 44 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Regulierung der Benutzung von Schießstätten und zur Ausbildung in der kampfmäßigen Verteidigung mit Schusswaffen - -§ 44 Abs. 4: Definition von Schießstätten +§ 44: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen diff --git a/waffg_2002/§5.md b/waffg_2002/§5.md index be7f446d07..2e80a689e1 100644 --- a/waffg_2002/§5.md +++ b/waffg_2002/§5.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 5 Abs. 1: Kriterien für die erforderliche Zuverlässigkeit geändert - -§ 5 Abs. 2 Nr. 1: Zeitraum für Verurteilungen geändert - -§ 5 Abs. 4: Neuer Absatz zur Anforderung eines ärztlichen Zeugnisses +§ 5: Erweitert die Anwendung des Waffengesetzes auf tragbare Geräte, die zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind. diff --git a/waffg_2002/§6.md b/waffg_2002/§6.md index d224be3023..1187a2caf8 100644 --- a/waffg_2002/§6.md +++ b/waffg_2002/§6.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 6 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 6: Anwendungsbereich und Ermächtigungen geändert +§ 6: Regelt die Anwendung des Waffengesetzes auf Hohlkörper, die als Geschosse verwendet werden sollen. diff --git a/waffg_2002/§7.md b/waffg_2002/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..3a01065f5a --- /dev/null +++ b/waffg_2002/§7.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 + +§ 7: Bestimmt die Anwendung des Waffengesetzes auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und Nachbildungen. diff --git a/waffg_2002/§8.md b/waffg_2002/§8.md index 80b69f579e..7213009fcd 100644 --- a/waffg_2002/§8.md +++ b/waffg_2002/§8.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 8 Abs. 1: Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen hinzugefügt - -§ 8 Abs. 2 Satz 2: Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen hinzugefügt +§ 8: Verbietet die Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung, Erwerb, Vertrieb, Überlassung, Einführung und tatsächliche Gewalt über bestimmte gefährliche Gegenstände. diff --git a/waffg_2002/§9.md b/waffg_2002/§9.md index 2f3ecc8b0b..dcb8599505 100644 --- a/waffg_2002/§9.md +++ b/waffg_2002/§9.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 9 Abs. 3: Vorschriften über fachliche Anforderungen und Prüfungsverfahren geändert +§ 9: Gleichstellt ausländische Jagderlaubnisse mit dem deutschen Jagdschein unter bestimmten Voraussetzungen. diff --git a/wg/FASSUNG.md b/wg/FASSUNG.md index 04ab25238c..3eaee9458b 100644 --- a/wg/FASSUNG.md +++ b/wg/FASSUNG.md @@ -1,88 +1,20 @@ -# WG — 1976-03-10 +# WG — 1976-06-01 -- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -- **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 417 -- **Inkrafttreten:** 1976-07-01; 1976-03-11 (Vorschriften zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Artikel 2 Abs. 2, Artikel 3) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/23#page=1 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz, insbesondere hinsichtlich der Definition von Munition, der Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit, des Anwendungsbereichs und der Umschreibung von Verordnungsermächtigungen. +- **Titel:** Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1285 +- **Inkrafttreten:** 1976-06-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/60#page=1 +- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Anwendungsbereich des Waffengesetzes, Anforderungen an Reizstoffgeschosse und -sprühgeräte, sowie die Kennzeichnung und Verpackung von Waffen und Munition. ## Betroffene Stellen -- § 433 Abs. 1: Neue Definition für Schusswaffen mit Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule -- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung für Verschießen von pyrotechnischer Munition -- § 22 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 2: Lauf der Waffe mit Innendurchmesser von weniger als 7 mm -- § 23: Neue Fassung für Zulassung von pyrotechnischer Munition -- § 24: Ersetzung von 'Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' durch 'pyrotechnische Munition' -- § 25 Abs. 1 und 2: Neue Fassung für Patronenmunition, Kartuschenmunition und Treibladungen -- § 26: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 2 -- § 27: Neue Fassung für Einfuhr von Schusswaffen und Munition -- § 28: Neue Fassung für Waffenbesitzkarte -- § 29: Neue Fassung für Munitionserwerb -- § 433 Abs. 1 Nr. 4 und 5: Die Verweisung auf § 37 Abs. 1 Nr. 8 wird durch § 37 Abs. 1 Nr. 7 ersetzt. -- § 433 Abs. 3 Nr. 2: Neue Fassung: '2. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine Schußwaffe oder Munition, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, einem Nichtberechtigten überläßt'. -- § 433 Abs. 3 Nr. 3: Die Verweisung auf § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 wird durch § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ersetzt, und die Verweisung auf § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 wird durch § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 ersetzt. -- § 433 Abs. 3 Nr. 4: Die Worte 'Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' werden gestrichen. -- § 433 Abs. 3 Nr. 7: Die Verweisung auf 'Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe b' wird durch 'Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b' ersetzt. -- § 433 Abs. 4: Neue Fassung: '(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 oder des Absatzes 3 fahrlässig, so ist die Strafe bei Taten nach Absatz 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei Taten nach Absatz 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.' -- § 55 Abs. 1: Neue Fassung: '(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [Liste der Ordnungswidrigkeiten]' -- § 55 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2: '(2) Die Bußgeldvorschriften des Absatzes 1 gelten auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 Buchstaben d, e, f oder g.' -- § 55 Abs. 3 und 4: Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. -- § 57 Abs. 3: Die Worte 'Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' werden durch 'pyrotechnische Munition' ersetzt. -- § 57 Abs. 4: Die Worte 'Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' werden durch 'pyrotechnische Munition' ersetzt, und nach den Worten 'dieses Gesetzes' werden die Worte 'ohne erneute amtliche Prüfung' eingefügt. -- § 57 Abs. 6: Neue Fassung: '(6) [Bestimmungen zur Gültigkeit von Waffenerwerbscheinen, Waffenscheinen, etc.]' -- § 58: Neue Fassung: '[Bestimmungen zur Anmeldung und Führungsverbot für verbotene Gegenstände]' -- § 59: Neue Fassung: '[Bestimmungen zur Anmeldung von Schußwaffen]' -- Artikel 2: Neue Fassung: '[Bestimmungen zur Gültigkeit von Waffenbesitzkarten und Anmeldung von Schußwaffen]' -- § 28 Abs. 4: Neue Voraussetzungen für den Erwerb von Munition -- § 30 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Waffenbesitzkarten -- § 30 Abs. 4: Neue Vorschriften für die regelmäßige Prüfung der Zuverlässigkeit von Inhabern von Waffenbesitzkarten -- § 31 Abs. 2: Streichung der Verweisung auf den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen -- § 32 Abs. 1 Nr. 1: Neue Definition von Selbstladewaffen -- § 32 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für Sportschützen -- § 32 Abs. 1 Nr. 4: Einführung von Munitionssammlern -- § 32 Abs. 2 Nr. 1: Neue Vorschriften für den Erwerb von Schußwaffen mit geringer Bewegungsenergie -- § 32 Abs. 2 Nr. 3: Neue Vorschriften für Schießsportvereinsmitglieder -- § 33 Abs. 1: Einführung von zusätzlichen Voraussetzungen -- § 34 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Überlassung von Schußwaffen und Munition -- § 34 Abs. 2 a: Neue Vorschriften für die Eintragung in die Waffenbesitzkarte -- § 34 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Überlassung von Schußwaffen und Munition außerhalb der Bundesrepublik -- § 34 Abs. 4: Anpassung der Verweisung -- § 34 Abs. 5: Streichung eines Satzes -- § 34 Abs. 7: Neue Vorschriften für Anzeigen und Werbeschriften -- § 35 Abs. 2: Neue Vorschriften für Waffenscheine -- § 35 Abs. 3: Streichung eines Satzes -- § 35 Abs. 5: Neue Vorschriften für das Führen von Schußwaffen -- § 36 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Geldstrafen -- § 37 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Neue Vorschriften für Selbstladewaffen -- § 37 Abs. 1 Nr. 4: Streichung einer Nummer -- § 37 Abs. 1 Nr. 9: Anpassung der Verweisung -- § 37 Abs. 1 Nr. 10: Einführung einer neuen Nummer -- § 37 Abs. 2: Einführung einer neuen Nummer -- § 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Verhütung von Gefahren -- § 38 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Munition -- § 39 Abs. 5: Anpassung der Vorschriften für die Prüfung -- § 40: Anpassung der Vorschriften für Munition -- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Erlaubnis zur Erprobung von Schußwaffen -- § 42 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Munition -- § 42 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Erfüllung der Pflichten -- § 43 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für den Erwerb -- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Waffenbesitzkarte -- § 44: Neue Vorschriften für Schießstätten und Ausbildung im Verteidigungsschießen -- § 45: Neue Vorschriften für das Schießen -- § 46 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen -- § 47 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften für pyrotechnische Munition -- § 48 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften für erloschene Erlaubnisse -- § 48 Abs. 2: Anpassung der Verweisung -- § 49 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anwendung des Verwaltungskostengesetzes -- § 49 Abs. 2: Anpassung der Ermächtigung -- § 50 Abs. 2 Nr. 1: Einführung von zusätzlichen Wörtern -- § 50 Abs. 2: Einführung neuer Nummern -- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erlassung von Verwaltungsvorschriften -- § 51 Abs. 2: Anpassung der Verweisung -- § 52 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes -- § 52 Abs. 3 Nr. 5: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen -- § 53 Abs. 1: Streichung einer Nummer +- § 9 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Prüfung der Fachkunde für den Waffenhandel +- § 13 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Schußwaffen +- § 27 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Schußwaffen bei der Überwachungsbehörde +- § 28 Abs. 4 Nr. 7: Neue Vorschriften für den Erwerb von Schußwaffen durch Inhaber einer Jagderlaubnis +- § 37 Abs. 1 Nr. 9: Neue Vorschriften für das Verbot von Reizstoffgeschossen und -sprühgeräten +- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Eintragungen in das Waffen- und Munitionsbuch ## Wortlaut diff --git a/wg/HISTORY.md b/wg/HISTORY.md index db03df8800..e7e79258d1 100644 --- a/wg/HISTORY.md +++ b/wg/HISTORY.md @@ -24,3 +24,4 @@ - **1973-04-28** · BGBl. 1973 I S. 323 — Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes - **1975-09-27** · BGBl. 1975 I S. 2561 — Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes - **1976-03-10** · BGBl. 1976 I S. 417 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes +- **1976-06-01** · BGBl. 1976 I S. 1285 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) diff --git a/wg/STELLEN.md b/wg/STELLEN.md index f3ba0e5da7..24ccbb40a9 100644 --- a/wg/STELLEN.md +++ b/wg/STELLEN.md @@ -1,76 +1,8 @@ # Stellen dieser Station -- § 433 Abs. 1: Neue Definition für Schusswaffen mit Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule -- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung für Verschießen von pyrotechnischer Munition -- § 22 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 2: Lauf der Waffe mit Innendurchmesser von weniger als 7 mm -- § 23: Neue Fassung für Zulassung von pyrotechnischer Munition -- § 24: Ersetzung von 'Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' durch 'pyrotechnische Munition' -- § 25 Abs. 1 und 2: Neue Fassung für Patronenmunition, Kartuschenmunition und Treibladungen -- § 26: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 2 -- § 27: Neue Fassung für Einfuhr von Schusswaffen und Munition -- § 28: Neue Fassung für Waffenbesitzkarte -- § 29: Neue Fassung für Munitionserwerb -- § 433 Abs. 1 Nr. 4 und 5: Die Verweisung auf § 37 Abs. 1 Nr. 8 wird durch § 37 Abs. 1 Nr. 7 ersetzt. -- § 433 Abs. 3 Nr. 2: Neue Fassung: '2. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine Schußwaffe oder Munition, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, einem Nichtberechtigten überläßt'. -- § 433 Abs. 3 Nr. 3: Die Verweisung auf § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 wird durch § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ersetzt, und die Verweisung auf § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 wird durch § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 ersetzt. -- § 433 Abs. 3 Nr. 4: Die Worte 'Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' werden gestrichen. -- § 433 Abs. 3 Nr. 7: Die Verweisung auf 'Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe b' wird durch 'Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b' ersetzt. -- § 433 Abs. 4: Neue Fassung: '(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 oder des Absatzes 3 fahrlässig, so ist die Strafe bei Taten nach Absatz 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei Taten nach Absatz 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.' -- § 55 Abs. 1: Neue Fassung: '(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [Liste der Ordnungswidrigkeiten]' -- § 55 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2: '(2) Die Bußgeldvorschriften des Absatzes 1 gelten auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 Buchstaben d, e, f oder g.' -- § 55 Abs. 3 und 4: Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4. -- § 57 Abs. 3: Die Worte 'Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' werden durch 'pyrotechnische Munition' ersetzt. -- § 57 Abs. 4: Die Worte 'Raketenmunition und Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung' werden durch 'pyrotechnische Munition' ersetzt, und nach den Worten 'dieses Gesetzes' werden die Worte 'ohne erneute amtliche Prüfung' eingefügt. -- § 57 Abs. 6: Neue Fassung: '(6) [Bestimmungen zur Gültigkeit von Waffenerwerbscheinen, Waffenscheinen, etc.]' -- § 58: Neue Fassung: '[Bestimmungen zur Anmeldung und Führungsverbot für verbotene Gegenstände]' -- § 59: Neue Fassung: '[Bestimmungen zur Anmeldung von Schußwaffen]' -- Artikel 2: Neue Fassung: '[Bestimmungen zur Gültigkeit von Waffenbesitzkarten und Anmeldung von Schußwaffen]' -- § 28 Abs. 4: Neue Voraussetzungen für den Erwerb von Munition -- § 30 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Waffenbesitzkarten -- § 30 Abs. 4: Neue Vorschriften für die regelmäßige Prüfung der Zuverlässigkeit von Inhabern von Waffenbesitzkarten -- § 31 Abs. 2: Streichung der Verweisung auf den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen -- § 32 Abs. 1 Nr. 1: Neue Definition von Selbstladewaffen -- § 32 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für Sportschützen -- § 32 Abs. 1 Nr. 4: Einführung von Munitionssammlern -- § 32 Abs. 2 Nr. 1: Neue Vorschriften für den Erwerb von Schußwaffen mit geringer Bewegungsenergie -- § 32 Abs. 2 Nr. 3: Neue Vorschriften für Schießsportvereinsmitglieder -- § 33 Abs. 1: Einführung von zusätzlichen Voraussetzungen -- § 34 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Überlassung von Schußwaffen und Munition -- § 34 Abs. 2 a: Neue Vorschriften für die Eintragung in die Waffenbesitzkarte -- § 34 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Überlassung von Schußwaffen und Munition außerhalb der Bundesrepublik -- § 34 Abs. 4: Anpassung der Verweisung -- § 34 Abs. 5: Streichung eines Satzes -- § 34 Abs. 7: Neue Vorschriften für Anzeigen und Werbeschriften -- § 35 Abs. 2: Neue Vorschriften für Waffenscheine -- § 35 Abs. 3: Streichung eines Satzes -- § 35 Abs. 5: Neue Vorschriften für das Führen von Schußwaffen -- § 36 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Geldstrafen -- § 37 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Neue Vorschriften für Selbstladewaffen -- § 37 Abs. 1 Nr. 4: Streichung einer Nummer -- § 37 Abs. 1 Nr. 9: Anpassung der Verweisung -- § 37 Abs. 1 Nr. 10: Einführung einer neuen Nummer -- § 37 Abs. 2: Einführung einer neuen Nummer -- § 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Verhütung von Gefahren -- § 38 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Munition -- § 39 Abs. 5: Anpassung der Vorschriften für die Prüfung -- § 40: Anpassung der Vorschriften für Munition -- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Erlaubnis zur Erprobung von Schußwaffen -- § 42 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für Munition -- § 42 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Erfüllung der Pflichten -- § 43 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für den Erwerb -- § 43 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Waffenbesitzkarte -- § 44: Neue Vorschriften für Schießstätten und Ausbildung im Verteidigungsschießen -- § 45: Neue Vorschriften für das Schießen -- § 46 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen -- § 47 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften für pyrotechnische Munition -- § 48 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften für erloschene Erlaubnisse -- § 48 Abs. 2: Anpassung der Verweisung -- § 49 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anwendung des Verwaltungskostengesetzes -- § 49 Abs. 2: Anpassung der Ermächtigung -- § 50 Abs. 2 Nr. 1: Einführung von zusätzlichen Wörtern -- § 50 Abs. 2: Einführung neuer Nummern -- § 51 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erlassung von Verwaltungsvorschriften -- § 51 Abs. 2: Anpassung der Verweisung -- § 52 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes -- § 52 Abs. 3 Nr. 5: Neue Vorschriften für die Erteilung von Erlaubnissen -- § 53 Abs. 1: Streichung einer Nummer +- § 9 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Prüfung der Fachkunde für den Waffenhandel +- § 13 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Schußwaffen +- § 27 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Schußwaffen bei der Überwachungsbehörde +- § 28 Abs. 4 Nr. 7: Neue Vorschriften für den Erwerb von Schußwaffen durch Inhaber einer Jagderlaubnis +- § 37 Abs. 1 Nr. 9: Neue Vorschriften für das Verbot von Reizstoffgeschossen und -sprühgeräten +- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Eintragungen in das Waffen- und Munitionsbuch diff --git a/wg/§13.md b/wg/§13.md index 3dba690824..f98add0e4e 100644 --- a/wg/§13.md +++ b/wg/§13.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 13 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1972-12-23 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) -> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2522 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 13: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Schußwaffen +§ 13 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Schußwaffen diff --git a/wg/§27.md b/wg/§27.md index e615690d42..122679b6d4 100644 --- a/wg/§27.md +++ b/wg/§27.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 27 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 27: Neue Fassung für Einfuhr von Schusswaffen und Munition +§ 27 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Schußwaffen bei der Überwachungsbehörde diff --git a/wg/§28.md b/wg/§28.md index 936664cf33..d34045e0b1 100644 --- a/wg/§28.md +++ b/wg/§28.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 28 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 28: Neue Fassung für Waffenbesitzkarte - -§ 28 Abs. 4: Neue Voraussetzungen für den Erwerb von Munition +§ 28 Abs. 4 Nr. 7: Neue Vorschriften für den Erwerb von Schußwaffen durch Inhaber einer Jagderlaubnis diff --git a/wg/§37.md b/wg/§37.md index c795d86f63..8f32f75aca 100644 --- a/wg/§37.md +++ b/wg/§37.md @@ -1,17 +1,7 @@ # § 37 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 37 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Neue Vorschriften für Selbstladewaffen - -§ 37 Abs. 1 Nr. 4: Streichung einer Nummer - -§ 37 Abs. 1 Nr. 9: Anpassung der Verweisung - -§ 37 Abs. 1 Nr. 10: Einführung einer neuen Nummer - -§ 37 Abs. 2: Einführung einer neuen Nummer - -§ 37 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Verhütung von Gefahren +§ 37 Abs. 1 Nr. 9: Neue Vorschriften für das Verbot von Reizstoffgeschossen und -sprühgeräten diff --git a/wg/§43.md b/wg/§43.md index 611efe54f1..89c6591ce0 100644 --- a/wg/§43.md +++ b/wg/§43.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 43 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1976-03-10 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 417 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 43 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften für den Erwerb - -§ 43 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Waffenbesitzkarte +§ 43 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Eintragungen in das Waffen- und Munitionsbuch diff --git a/wg/§9.md b/wg/§9.md index 05593475bd..8aeccf99e1 100644 --- a/wg/§9.md +++ b/wg/§9.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1972-12-23 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) -> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2522 +> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) +> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285 -§ 9: Regelt das Muster für das Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbuch. +§ 9 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Prüfung der Fachkunde für den Waffenhandel