diff --git a/anlv_2016/FASSUNG.md b/anlv_2016/FASSUNG.md index e43e610c83..67cbd253e9 100644 --- a/anlv_2016/FASSUNG.md +++ b/anlv_2016/FASSUNG.md @@ -1,56 +1,16 @@ -# ANLV_2016 — 2010-06-30 +# ANLV_2016 — 2011-02-25 -- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung - **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 841 -- **Inkrafttreten:** 2010-07-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/34#page=19 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Anlageverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften für Anlagen von Versicherungsunternehmen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 250 +- **Inkrafttreten:** 2011-02-26 (Tag nach der Verkündung) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/7#page=2 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Anlageverordnung, indem sie ein Semikolon in einem Absatz durch ein Komma ersetzt und einen neuen Buchstaben f hinzufügt, der die Anlage von Geldern an Abwicklungsanstalten regelt. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Quote für Anlagen in Darlehen, Immobilien und Anteile an Sondervermögen festlegt. -- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Anrechnung des erhöhten Marktrisikopotentials auf die Quote festlegt. -- § 3 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Quote für direkte und indirekte Anlagen in Darlehen und Immobilien festlegt. -- § 3 Abs. 6 Satz 1: Änderung der Wörter in Absatz 6 Satz 1, um die Anlagen und Quoten zu aktualisieren. -- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Quote für Anlagen bei ein und demselben Aussteller festlegt. -- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der spezielle Quoten für bestimmte Anlagen festlegt. -- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Berechnung der Quoten bei Konzernunternehmen festlegt. -- § 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Quote für Anlagen bei ein und demselben Unternehmen festlegt. -- § 4 Abs. 5 Satz 1: Änderung der Wörter in Absatz 5 Satz 1, um die Anzahl der Vollmitgliedstaaten zu aktualisieren. -- § 6: Einfügung eines neuen § 6, der die Übergangsregelung für die Einhaltung der Quoten festlegt. -- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Regelungen' durch 'Vorschriften dieser Verordnung' -- § 1 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'auch' durch 'vor allem' -- § 1 Abs. 4: Ersetzt 'und insbesondere' durch 'einschließlich näherer Vorgaben zu den besonderen Vorschriften dieser Verordnung und' -- § 2 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und ersetzt '§14 Abs. 1' durch '§14' -- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Einfügt 'eines' vor 'Vollmitgliedstaates' -- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Einfügt 'oder einen Vollmitgliedstaat der OECD' nach 'des EWR' und ersetzt 'ABl. EU Nr. L 177 S. 1' durch 'ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1' -- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c: Einfügt 'oder einen Vollmitgliedstaat der OECD' nach 'des EWR' -- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e: Einfügt ', eine multilaterale Entwicklungsbank im Sinne der Nummer 18 Buchstabe d' vor 'die volle Gewährleistung' und ersetzt mehrere Amtsblattangaben -- § 2 Abs. 1 Nr. 4: Neue Formulierung für Darlehen an Unternehmen -- § 2 Abs. 1 Nr. 6: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und ersetzt 'ergebenen' durch 'ergebenden' -- § 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a: Neue Formulierung für organisierte Märkte -- § 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe c: Neue Formulierung für Börsen außerhalb des EWR -- § 2 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe a: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' -- § 2 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe b: Neue Formulierung für organisierte Märkte und Börsen außerhalb des EWR -- § 2 Abs. 1 Nr. 10: Neue Formulierung für Asset Backed Securities und Credit Linked Notes -- § 2 Abs. 1 Nr. 11: Einfügt 'eines' vor 'Vollmitgliedstaates' -- § 2 Abs. 1 Nr. 12: Neue Formulierung für voll eingezahlte Aktien -- § 2 Abs. 1 Nr. 13: Einfügt 'über ein Geschäftsmodell verfügt und unternehmerische Risiken eingeht und' nach 'das Unternehmen' und fügt Kommata ein -- § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe a: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und streicht 'höchstens drei' -- § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b: Einfügt 'Anteilen an einer vergleichbaren' vor 'Kapitalgesellschaft', 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und ersetzt 'erfüllt' durch 'erfüllen' -- § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe c: Einfügt neuen Buchstaben c für Aktien und Anteile an geschlossenen Fonds -- § 2 Abs. 1 Nr. 15: Neue Formulierung für Anteile an inländischen Sondervermögen -- § 2 Abs. 1 Nr. 16: Neue Formulierung für Anlageaktien einer inländischen Investmentaktiengesellschaft -- § 2 Abs. 1 Nr. 17: Streicht 'im Sinne des § 2 Abs. 9 des Investmentgesetzes' -- § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe a: Einfügt 'eines' vor 'Vollmitgliedstaates' -- § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe c: Ersetzt Punkt durch Komma -- § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe d: Einfügt neuen Buchstaben d für multilaterale Entwicklungsbanken -- § 2 Abs. 2: Neue Formulierung für Öffnungsklausel -- § 2 Abs. 3: Ersetzt '§3 Abs. 2 Buchstabe a und b, Abs. 3 bis 5' durch '§3 Abs. 2 Nummer 1 bis 3, Abs. 3 bis 5' -- § 2 Abs. 4: Ändert Bezeichnungen der Gliederungseinheiten und fügt neue Formulierung für Unternehmen hinzu -- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagenbeschränkungen -- § 3 Abs. 3: Ersetzt 'Quote des Absatzes 2 Buchstabe b' durch 'Quoten des Absatzes 2 Nummer 2 und 3' und ändert Satz 3 +- § 2a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e: Semikolon am Ende durch Komma ersetzt +- § 2a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe f: neuer Buchstabe f eingefügt ## Wortlaut diff --git a/anlv_2016/HISTORY.md b/anlv_2016/HISTORY.md index ce5cdba137..963fd3578e 100644 --- a/anlv_2016/HISTORY.md +++ b/anlv_2016/HISTORY.md @@ -3,3 +3,4 @@ - **2004-08-24** · BGBl. 2004 I S. 2176 — Erste Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung - **2007-12-31** · BGBl. 2007 I S. 3278 — Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung - **2010-06-30** · BGBl. 2010 I S. 841 — Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung +- **2011-02-25** · BGBl. 2011 I S. 250 — Vierte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung diff --git a/anlv_2016/STELLEN.md b/anlv_2016/STELLEN.md index 975eca9fb0..11aa4d6202 100644 --- a/anlv_2016/STELLEN.md +++ b/anlv_2016/STELLEN.md @@ -1,44 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Quote für Anlagen in Darlehen, Immobilien und Anteile an Sondervermögen festlegt. -- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Anrechnung des erhöhten Marktrisikopotentials auf die Quote festlegt. -- § 3 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Quote für direkte und indirekte Anlagen in Darlehen und Immobilien festlegt. -- § 3 Abs. 6 Satz 1: Änderung der Wörter in Absatz 6 Satz 1, um die Anlagen und Quoten zu aktualisieren. -- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Quote für Anlagen bei ein und demselben Aussteller festlegt. -- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der spezielle Quoten für bestimmte Anlagen festlegt. -- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Berechnung der Quoten bei Konzernunternehmen festlegt. -- § 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Quote für Anlagen bei ein und demselben Unternehmen festlegt. -- § 4 Abs. 5 Satz 1: Änderung der Wörter in Absatz 5 Satz 1, um die Anzahl der Vollmitgliedstaaten zu aktualisieren. -- § 6: Einfügung eines neuen § 6, der die Übergangsregelung für die Einhaltung der Quoten festlegt. -- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Regelungen' durch 'Vorschriften dieser Verordnung' -- § 1 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'auch' durch 'vor allem' -- § 1 Abs. 4: Ersetzt 'und insbesondere' durch 'einschließlich näherer Vorgaben zu den besonderen Vorschriften dieser Verordnung und' -- § 2 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und ersetzt '§14 Abs. 1' durch '§14' -- § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Einfügt 'eines' vor 'Vollmitgliedstaates' -- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b: Einfügt 'oder einen Vollmitgliedstaat der OECD' nach 'des EWR' und ersetzt 'ABl. EU Nr. L 177 S. 1' durch 'ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1' -- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c: Einfügt 'oder einen Vollmitgliedstaat der OECD' nach 'des EWR' -- § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e: Einfügt ', eine multilaterale Entwicklungsbank im Sinne der Nummer 18 Buchstabe d' vor 'die volle Gewährleistung' und ersetzt mehrere Amtsblattangaben -- § 2 Abs. 1 Nr. 4: Neue Formulierung für Darlehen an Unternehmen -- § 2 Abs. 1 Nr. 6: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und ersetzt 'ergebenen' durch 'ergebenden' -- § 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a: Neue Formulierung für organisierte Märkte -- § 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe c: Neue Formulierung für Börsen außerhalb des EWR -- § 2 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe a: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' -- § 2 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe b: Neue Formulierung für organisierte Märkte und Börsen außerhalb des EWR -- § 2 Abs. 1 Nr. 10: Neue Formulierung für Asset Backed Securities und Credit Linked Notes -- § 2 Abs. 1 Nr. 11: Einfügt 'eines' vor 'Vollmitgliedstaates' -- § 2 Abs. 1 Nr. 12: Neue Formulierung für voll eingezahlte Aktien -- § 2 Abs. 1 Nr. 13: Einfügt 'über ein Geschäftsmodell verfügt und unternehmerische Risiken eingeht und' nach 'das Unternehmen' und fügt Kommata ein -- § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe a: Einfügt 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und streicht 'höchstens drei' -- § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b: Einfügt 'Anteilen an einer vergleichbaren' vor 'Kapitalgesellschaft', 'einem' vor 'Vollmitgliedstaat' und ersetzt 'erfüllt' durch 'erfüllen' -- § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe c: Einfügt neuen Buchstaben c für Aktien und Anteile an geschlossenen Fonds -- § 2 Abs. 1 Nr. 15: Neue Formulierung für Anteile an inländischen Sondervermögen -- § 2 Abs. 1 Nr. 16: Neue Formulierung für Anlageaktien einer inländischen Investmentaktiengesellschaft -- § 2 Abs. 1 Nr. 17: Streicht 'im Sinne des § 2 Abs. 9 des Investmentgesetzes' -- § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe a: Einfügt 'eines' vor 'Vollmitgliedstaates' -- § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe c: Ersetzt Punkt durch Komma -- § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe d: Einfügt neuen Buchstaben d für multilaterale Entwicklungsbanken -- § 2 Abs. 2: Neue Formulierung für Öffnungsklausel -- § 2 Abs. 3: Ersetzt '§3 Abs. 2 Buchstabe a und b, Abs. 3 bis 5' durch '§3 Abs. 2 Nummer 1 bis 3, Abs. 3 bis 5' -- § 2 Abs. 4: Ändert Bezeichnungen der Gliederungseinheiten und fügt neue Formulierung für Unternehmen hinzu -- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagenbeschränkungen -- § 3 Abs. 3: Ersetzt 'Quote des Absatzes 2 Buchstabe b' durch 'Quoten des Absatzes 2 Nummer 2 und 3' und ändert Satz 3 +- § 2a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e: Semikolon am Ende durch Komma ersetzt +- § 2a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe f: neuer Buchstabe f eingefügt diff --git a/anlv_2016/§2a.md b/anlv_2016/§2a.md new file mode 100644 index 0000000000..7a447f755f --- /dev/null +++ b/anlv_2016/§2a.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 2a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2011-02-25 — Vierte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung +> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 250 + +§ 2a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e: Semikolon am Ende durch Komma ersetzt + +§ 2a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe f: neuer Buchstabe f eingefügt diff --git a/verkuendungen/2011/bgbl1-2011-7-1.md b/verkuendungen/2011/bgbl1-2011-7-1.md new file mode 100644 index 0000000000..e257a44a85 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2011/bgbl1-2011-7-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2011 I S. 250 + +- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 250 +- **Verkündung:** 2011-02-25 +- **Inkrafttreten:** 2011-02-26 (Tag nach der Verkündung) +- **Ausfertigung:** 2011-02-11 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/7#page=2 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** ANLV_2016 + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Anlageverordnung, indem sie ein Semikolon in einem Absatz durch ein Komma ersetzt und einen neuen Buchstaben f hinzufügt, der die Anlage von Geldern an Abwicklungsanstalten regelt. +