From b8e122b4e7cbff089d952c9ba1aaceef20c31535 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Fri, 1 Oct 2004 12:00:00 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=202004=20I=20S.=202414=20=C2=B7=20Neubeka?= =?UTF-8?q?nntmachung=20=C2=B7=20Neufassung=20des=20Baugesetzbuchs?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 Inkrafttreten: 2004-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2004-10-01 BGBl-Id: bgbl1-2004-52-1 --- bbaug/FASSUNG.md | 268 ++++++++++++-------------- bbaug/HISTORY.md | 1 + bbaug/STELLEN.md | 254 +++++++++++------------- bbaug/§10.md | 8 +- bbaug/§11.md | 8 +- bbaug/§12.md | 10 +- bbaug/§13.md | 8 +- bbaug/§14.md | 6 +- bbaug/§149.md | 6 +- bbaug/§15.md | 6 +- bbaug/§150.md | 6 +- bbaug/§151.md | 6 +- bbaug/§152.md | 6 +- bbaug/§153.md | 6 +- bbaug/§154.md | 6 +- bbaug/§155.md | 6 +- bbaug/§156.md | 6 +- bbaug/§156a.md | 6 +- bbaug/§157.md | 6 +- bbaug/§158.md | 6 +- bbaug/§159.md | 6 +- bbaug/§16.md | 8 +- bbaug/§160.md | 6 +- bbaug/§161.md | 6 +- bbaug/§162.md | 8 +- bbaug/§163.md | 8 +- bbaug/§164.md | 6 +- bbaug/§164a.md | 7 + bbaug/§164b.md | 6 +- bbaug/§17.md | 8 +- bbaug/§171c.md | 7 + bbaug/§171d.md | 7 + bbaug/§171e.md | 6 +- bbaug/§172.md | 12 +- bbaug/§173.md | 6 +- bbaug/§174.md | 6 +- bbaug/§175.md | 14 +- bbaug/§176.md | 22 +-- bbaug/§177.md | 14 +- bbaug/§18.md | 6 +- bbaug/§19.md | 6 +- bbaug/§215a.md | 6 +- bbaug/§217.md | 6 +- bbaug/§218.md | 6 +- bbaug/§219.md | 6 +- bbaug/§22.md | 18 +- bbaug/§220.md | 6 +- bbaug/§221.md | 6 +- bbaug/§222.md | 6 +- bbaug/§223.md | 6 +- bbaug/§224.md | 6 +- bbaug/§225.md | 6 +- bbaug/§226.md | 6 +- bbaug/§227.md | 6 +- bbaug/§228.md | 6 +- bbaug/§229.md | 6 +- bbaug/§230.md | 6 +- bbaug/§231.md | 7 + bbaug/§232.md | 6 +- bbaug/§24.md | 6 +- bbaug/§25.md | 6 +- bbaug/§26.md | 6 +- bbaug/§27.md | 6 +- bbaug/§27a.md | 6 +- bbaug/§35.md | 14 +- bbaug/§36.md | 6 +- bbaug/§37.md | 6 +- bbaug/§38.md | 6 +- bbaug/§39.md | 6 +- bbaug/§40.md | 6 +- bbaug/§41.md | 6 +- bbaug/§42.md | 6 +- bbaug/§433.md | 24 ++- bbaug/§434.md | 7 + bbaug/§435.md | 7 + bbaug/§436.md | 7 + bbaug/§437.md | 7 + bbaug/§438.md | 7 + bbaug/§439.md | 7 + bbaug/§440.md | 7 + bbaug/§441.md | 7 + bbaug/§442.md | 7 + bbaug/§4a.md | 6 +- bbaug/§4b.md | 6 +- bbaug/§4c.md | 6 +- bbaug/§5.md | 10 +- bbaug/§51.md | 14 +- bbaug/§52.md | 6 +- bbaug/§53.md | 6 +- bbaug/§54.md | 6 +- bbaug/§55.md | 6 +- bbaug/§56.md | 6 +- bbaug/§57.md | 6 +- bbaug/§58.md | 6 +- bbaug/§59.md | 14 +- bbaug/§6.md | 6 +- bbaug/§60.md | 6 +- bbaug/§61.md | 6 +- bbaug/§62.md | 6 +- bbaug/§63.md | 6 +- bbaug/§7.md | 8 +- bbaug/§8.md | 8 +- bbaug/§9.md | 18 +- bbaug/§9a.md | 8 +- verkuendungen/2004/bgbl1-2004-52-1.md | 17 ++ 105 files changed, 637 insertions(+), 654 deletions(-) create mode 100644 bbaug/§164a.md create mode 100644 bbaug/§171c.md create mode 100644 bbaug/§171d.md create mode 100644 bbaug/§231.md create mode 100644 bbaug/§434.md create mode 100644 bbaug/§435.md create mode 100644 bbaug/§436.md create mode 100644 bbaug/§437.md create mode 100644 bbaug/§438.md create mode 100644 bbaug/§439.md create mode 100644 bbaug/§440.md create mode 100644 bbaug/§441.md create mode 100644 bbaug/§442.md create mode 100644 verkuendungen/2004/bgbl1-2004-52-1.md diff --git a/bbaug/FASSUNG.md b/bbaug/FASSUNG.md index 4414713b42..6aa89dbd10 100644 --- a/bbaug/FASSUNG.md +++ b/bbaug/FASSUNG.md @@ -1,153 +1,129 @@ -# BBAUG — 2004-06-30 +# BBAUG — 2004-10-01 -- **Titel:** Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -- **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 1359 -- **Inkrafttreten:** 2004-07-20 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/31#page=11 -- **Kurz:** Das Gesetz passt das Baugesetzbuch an EU-Richtlinien an, insbesondere bezüglich Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung. +- **Titel:** Neufassung des Baugesetzbuchs +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2414 +- **Inkrafttreten:** 2004-10-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/52#page=2 +- **Kurz:** Die Neufassung des Baugesetzbuchs berücksichtigt mehrere Änderungen und Ergänzungen, die seit dem 20. Juli 2004 in Kraft getreten sind. Sie wurde auf Grund des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24. Juni 2004 bekannt gemacht. ## Betroffene Stellen -- Inhaltsübersicht: Neufassung der Inhaltsübersicht des Baugesetzbuchs -- § 1 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der besagt, dass auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen kein Anspruch besteht -- § 1 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und die sozialgerechte Bodennutzung betont -- § 1 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Berücksichtigung von allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung vorschreibt -- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Belange, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind. -- § 1 Abs. 7: Neufassung des Absatzes zur Abwägung der Belange. -- § 1 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Vorschriften zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen regelt. -- § 1a: Neufassung des § 1a zur Ergänzung der Vorschriften zum Umweltschutz. -- § 2: Änderung der Überschrift, Ergänzung eines Satzes im Absatz 2, Neufassung der Absätze 3 und 4, Umbenennung des Absatzes 5 in § 9a. -- § 2a: Neufassung des § 2a zur Begründung des Bauleitplanentwurfs und des Umweltberichts. -- § 3: Neufassung des § 3 zur Beteiligung der Öffentlichkeit. -- § 4: Neufassung des § 4 zur Beteiligung der Behörden. -- § 4a: Neufassung des § 4a zu gemeinsamen Vorschriften zur Beteiligung. -- § 180 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'oder' wird durch ein Komma ersetzt und nach 'Entwicklungsmassnahmen' werden 'oder Stadtumbaumaßnahmen' eingefügt. -- § 194: Nach 'Der Verkehrswert' wird '(Marktwert)' eingefügt. -- § 195 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'Grenzregelungsbeschluß' wird durch 'Beschluss über eine vereinfachte Umlegung' ersetzt. -- § 200a: In der Überschrift und in Satz 1 werden die Wörter 'nach den Landesnaturschutzgesetzen' gestrichen. -- § 201: Die Wörter 'einschließlich Pensions-tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage' werden durch 'einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann' ersetzt. -- § 203 Abs. 3: Das Semikolon nach 'übertragen' wird durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Halbsatz wird gestrichen. -- § 205 Abs. 7 Satz 1: Die Wörter 'Erläuterungsbericht oder' werden gestrichen. -- § 212 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Ist ein Vorverfahren vorgesehen, hat der Widerspruch gegen 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1, 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1 sowie 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 keine aufschiebende Wirkung.' -- § 213 Abs. 1 Nr. 4: Nach '(§ 172 Abs. 1 Satz 1)' werden 'oder einer Satzung über die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen (§ 171d Abs. 1)' eingefügt. -- § 214: Neue Fassung des gesamten § 214. -- § 215: Neue Fassung des gesamten § 215. -- § 215a: § 215a wird aufgehoben. -- § 224: Die Überschrift und Satz 1 werden neu gefasst. -- § 233 Abs. 2: Nach 'Satzungen' wird 'entsprechend' eingefügt und neue Sätze werden angefügt. -- § 238: Ein neuer Satz wird angefügt. -- § 239: Neue Fassung des gesamten § 239. -- § 243: Neue §§ 244 und 245 werden eingefügt. -- § 245b Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben. -- § 245b Abs. 2: Die Datumsangabe '31. Dezember 2004' wird durch '31. Dezember 2008' ersetzt. -- § 245c: § 245c wird aufgehoben. -- § 246: Verschiedene Änderungen in Absatz 1, Absatz 1a Satz 1 Halbsatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 und 6 werden aufgehoben. -- § 247: Eine neue Anlage wird angefügt. -- § 4c: Neuer Paragraph zur Überwachung der Umweltauswirkungen -- § 5 Abs. 1: Ersetzen von 'im Erläuterungsbericht' durch 'in der Begründung' und Hinzufügen eines neuen Satzes zur Überprüfung des Flächennutzungsplans -- § 5 Abs. 2b: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne -- § 5 Abs. 5: Ersetzen von 'Erläuterungsbericht' durch 'Begründung mit den Angaben nach § 2a' -- § 6 Abs. 5: Hinzufügen einer zusammenfassenden Erklärung und Anpassung des Satzes 3 -- § 9 Abs. 1 Nr. 11: Neue Formulierung für Verkehrsflächen -- § 9 Abs. 1 Nr. 13: Neue Formulierung für die Führung von Versorgungsanlagen -- § 9 Abs. 1 Nr. 23: Neue Formulierung für Gebiete mit Umweltschutz und erneuerbare Energien -- § 9 Abs. 1 Nr. 24: Hinzufügen von 'und sonstigen Gefahren' -- § 9 Abs. 2: Neue Formulierung für zeitlich befristete oder bedingte Nutzungen -- § 9 Abs. 3: Hinzufügen der Möglichkeit, die Höhenlage festzusetzen -- § 9 Abs. 8: Hinzufügen von 'mit den Angaben nach § 2a' und Streichung des Satzes 2 -- § 10 Abs. 3: Hinzufügen von 'und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4' -- § 10 Abs. 4: Neue Formulierung für die zusammenfassende Erklärung -- § 11 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen von 'auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung' -- § 11 Abs. 1 Nr. 4: Neue Nummer zur Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und Solaranlagen -- § 12 Abs. 1: Neue Formulierung für die Begründung des Planentwurfs und die grenzüberschreitende Beteiligung -- § 12 Abs. 2: Neue Formulierung für die Information über den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung -- § 12 Abs. 3: Ersetzen von '§ 2 Abs. 5' durch '§ 9a' und von '§§ 14 bis 28' durch '§§ 14 bis 18, 22 bis 28' -- § 13: Neue Formulierung für das vereinfachte Verfahren -- § 14 Abs. 3: Neue Formulierung für Vorhaben, die vor der Veränderungssperre genehmigt wurden -- § 15 Abs. 3: Neuer Absatz zur Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben -- § 17 Abs. 2: Streichung von 'mit Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde' -- § 17 Abs. 3: Streichung von 'mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde' -- Zweiter Abschnitt im Zweiten Teil des Ersten Kapitels: Neue Überschrift für den Abschnitt -- § 19: Neue Formulierung für die Teilung von Grundstücken -- § 20: Streichung des Paragraphen -- § 22 Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Mitteilung des Beschlusses an das Grundbuchamt -- § 22 Abs. 3: Streichung des Absatzes -- § 22 Abs. 4: Neue Formulierung für die Genehmigung zur Erreichung von Ansprüchen Dritter -- § 22 Abs. 5: Neue Formulierung für die Fristen zur Entscheidung über die Genehmigung -- § 22 Abs. 6: Neue Formulierung für die Eintragung in das Grundbuch -- § 22 Abs. 8: Hinzufügen von Sätzen zur Mitteilung der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts -- § 22 Abs. 9: Ersetzen von 'den betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange' durch 'der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange' -- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die Geltungsbereiche von Satzungen -- § 29 Abs. 3: Streichung des Absatzes -- § 33 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -- § 33 Abs. 2: Neue Formulierung für die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -- § 13 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung von Vorhaben regelt. -- § 34 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 2 Abs. 5' durch '§ 9a'. -- § 34 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche regelt. -- § 34 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes 3a, der Abweichungen vom Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung regelt. -- § 34 Abs. 4 Satz 3 bis 5: Streichung der Sätze 3 bis 5. -- § 34 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der Voraussetzungen für die Aufstellung von Satzungen regelt. -- § 34 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 6 und Anpassung des Inhalts. -- § 35 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6, die die energetische Nutzung von Biomasse regelt. -- § 35 Abs. 3: Anpassung der Nummern 6 und 7 und Hinzufügung einer neuen Nummer 8. -- § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d: Anpassung der Bedingung für die Errichtung von Gebäuden. -- § 35 Abs. 5: Hinzufügung eines neuen Satzes, der Rückbauverpflichtungen regelt. -- § 35 Abs. 6 Sätze 4 bis 6: Neufassung der Sätze 4 bis 6, die Voraussetzungen für die Aufstellung von Satzungen regeln. -- § 45: Neufassung des gesamten § 45, der Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung regelt. -- § 46 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Anordnung und Durchführung der Umlegung regelt. -- § 47: Neufassung des gesamten § 47, der den Umlegungsbeschluss regelt. -- § 50 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2. -- § 51 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorhaben von der Veränderungssperre ausnimmt. -- § 51 Abs. 3 Satz 2: Anpassung des Satzes 2, der die Anwendung von § 22 Abs. 5 regelt. -- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der unwesentliche Änderungen des Umlegungsgebiets regelt. -- § 53 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes 3. -- § 54 Abs. 2: Hinzufügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 22 Abs. 6 regelt. -- § 55 Abs. 2 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Festsetzung von Nutzungsarten regelt. -- § 58 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes, der den Umlegungsvorteil in Geld ausgleicht. -- § 59 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der den Ausgleich in Geld regelt. -- § 59 Abs. 2 Satz 3: Anpassung des Satzes 3, der die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung regelt. -- § 59 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Abfindung von Eigentümern regelt. -- § 59 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1: Anpassung des Halbsatzes 1, der die Abfindung in Geld oder mit außerhalb des Umlegungsgebiets gelegenen Grundstücken regelt. -- § 59 Abs. 8 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Bezeichnung von Gebäuden oder baulichen Anlagen regelt. -- § 61 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Festlegung von Flächen für Gemeinschaftsanlagen regelt. -- § 77 Abs. 1 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Voraussetzungen für die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans regelt. -- Überschrift des Zweiten Abschnitts im Vierten Teil des Ersten Kapitels: Neufassung der Überschrift, die den Zweiten Abschnitt als 'Vereinfachte Umlegung' bezeichnet. -- § 80: Neufassung des § 80, der Zweck, Anwendungsbereich und Zuständigkeiten der vereinfachten Umlegung regelt. -- § 433 Abs. 3: Ersetzt 'Grenzregelungen' durch 'vereinfachte Umlegungsverfahren' -- § 81 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelungen' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 81 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 82 Überschrift: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 82 Abs. 1 Satz 1: Fügt 'nach Erörterung mit den Eigentümern' ein -- § 82 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu: 'Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss bei einer zu benennenden Stelle eingesehen werden kann.' -- § 83 Überschrift: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 83 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 83 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 83 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks.' -- § 83 Abs. 3 Satz 4: Ersetzt '§ 80 Abs. 2' durch '§ 80 Abs. 4' -- § 84 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 84 Abs. 2: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 85 Abs. 1 Nr. 5: Streicht 'oder' und fügt eine neue Nummer 7 hinzu -- § 102 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt '§ 203 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' -- § 125 Abs. 2: Ersetzt '§ 1 Abs. 4 bis 6' durch '§ 1 Abs. 4 bis 7' -- § 139 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: '§ 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 1 bis 4 und 6 sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung auf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sinngemäß anzuwenden.' -- § 144 Abs. 4 Nr. 3: Neuer Wortlaut: 'Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung;' -- § 145 Abs. 1: Neuer Wortlaut: '(1) Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. § 22 Abs. 5 Satz 2 bis 6 ist entsprechend anzuwenden.' -- § 145 Abs. 6: Neuer Wortlaut: '(6) § 22 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Ist eine Genehmigung allgemein erteilt oder nicht erforderlich, hat die Gemeinde darüber auf Antrag eines Beteiligten ein Zeugnis auszustellen.' -- § 153 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu: 'Dies gilt nicht, wenn in den Fällen des § 154 Abs. 3 Satz 2 oder 3 die Verpflichtung zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags erloschen ist.' -- § 157 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Sie darf jedoch die Aufgabe, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die der Gemeinde nach den §§ 146 bis 148 obliegen, 2. Grundstücke oder Rechte an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Gemeinde zu erwerben, 3. der Sanierung dienende Mittel zu bewirtschaften, nur einem Unternehmen (Sanierungsträger) übertragen, das die Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger nach § 158 erfüllt.' -- § 158: Neuer Wortlaut: 'Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.' -- § 159 Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Vertrag bedarf nicht der Form des § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.' -- § 165 Abs. 5 Satz 3: Ersetzt '§ 35 Abs. 1 Nr. 5' durch '§ 35 Abs. 1 Nr. 7' -- § 165 Abs. 7: Neuer Wortlaut: '(7) Der Entwurf der Entwicklungssatzung ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Gründe darzulegen, die die förmliche Festlegung des entwicklungsbedürftigen Bereichs rechtfertigen.' -- § 165 Abs. 8 Satz 1 und 2: Neuer Wortlaut: 'Der Beschluss der Entwicklungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.' -- § 165 Abs. 8 Satz 3: Ersetzt 'den Sätzen 1 und 2' durch 'Satz 1' -- § 165 Abs. 9 Satz 4: Ersetzt '§ 54 Abs. 2 und 3' durch '§ 54 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3' -- nach § 171: Einfügt neue Teile 'Dritter Teil: Stadtumbau' und 'Vierter Teil: Soziale Stadt' -- § 172 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)' -- § 172 Abs. 1 Satz 6: Neuer Wortlaut: 'In den Fällen des Satzes 4 ist § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 und 8 entsprechend anzuwenden.' -- § 172 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'Sondereigentum' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum' -- § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 bis 5: Ersetzt 'Sondereigentum' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum' +- § 4a: Neue Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden +- § 4b: Einschaltung eines Dritten zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens +- § 4c: Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Gemeinden +- § 5: Neue Vorschriften zum Inhalt des Flächennutzungsplans +- § 6: Neue Vorschriften zur Genehmigung des Flächennutzungsplans +- § 7: Neue Vorschriften zur Anpassung an den Flächennutzungsplan +- § 8: Neue Vorschriften zum Zweck des Bebauungsplans +- § 9: Neue Vorschriften zum Inhalt des Bebauungsplans +- § 9a: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. +- § 10: Neue Vorschriften für den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans. +- § 11: Neue Vorschriften für städtebauliche Verträge. +- § 12: Neue Vorschriften für Vorhaben- und Erschließungsplan. +- § 13: Neue Vorschriften für das vereinfachte Verfahren. +- § 14: Neue Vorschriften für die Veränderungssperre. +- § 15: Neue Vorschriften für die Zurückstellung von Baugesuchen. +- § 16: Neue Vorschriften für den Beschluss über die Veränderungssperre. +- § 16 Abs. 2: Erweiterung der Bekanntmachungspflicht für Veränderungssperren +- § 17: Neue Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre +- § 18: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre +- § 19: Neue Vorschriften zur Teilung von Grundstücken +- § 22: Neue Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen +- § 24: Neue Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde +- § 25: Neue Vorschriften zum besonderen Vorkaufsrecht der Gemeinde +- § 26: Neue Vorschriften zum Ausschluss des Vorkaufsrechts +- § 27: Neue Vorschriften zur Abwendung des Vorkaufsrechts +- § 27a: Neue Vorschriften zur Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter +- § 35: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, insbesondere für Nutzungsänderungen und Erweiterungen. +- § 36: Neue Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. +- § 37: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder, insbesondere bei speziellen öffentlichen Zweckbestimmungen. +- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren und für öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen. +- § 39: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Vertrauensschaden aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Bebauungsplänen. +- § 40: Neue Vorschriften für die Entschädigung in Geld oder durch Übernahme von Flächen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. +- § 41: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen. +- § 42: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung. +- § 149: Neue Vorschriften zur Kosten- und Finanzierungsübersicht in Sanierungsgebieten +- § 150: Neue Vorschriften zum Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen +- § 151: Neue Vorschriften zur Abgaben- und Auslagenbefreiung in Sanierungsgebieten +- § 152: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich der besonderen sanierungrechtlichen Vorschriften +- § 153: Neue Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung +- § 154: Neue Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers in Sanierungsgebieten +- § 155: Neue Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen von der Festsetzung des Ausgleichsbetrags +- § 156: Neue Vorschriften zur Überleitung bei der förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten +- § 156a: Neue Vorschriften zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme und zur Verteilung von Überschüssen +- § 157: Neufassung des § 157, der die Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde durch Beauftragte regelt. +- § 158: Neufassung des § 158, der die Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger regelt. +- § 159: Neufassung des § 159, der die Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger regelt. +- § 160: Neufassung des § 160, der das Treuhandvermögen regelt. +- § 161: Neufassung des § 161, der die Sicherung des Treuhandvermögens regelt. +- § 162: Neufassung des § 162, der die Aufhebung der Sanierungssatzung regelt. +- § 163: Neufassung des § 163, der den Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke regelt. +- § 164: Neufassung des § 164, der den Anspruch auf Rückübertragung regelt. +- § 164a: Neufassung des § 164a, der den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln regelt. +- § 164b: Neufassung des § 164b, der die Verwaltungsvereinbarung zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen regelt. +- § 171c: Einführung des Stadtumbauvertrags, der die Möglichkeit zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen regelt. +- § 171d: Einführung von Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen in Stadtumbaugebieten, einschließlich Genehmigungsverfahren und Anwendung anderer Bestimmungen. +- § 171e: Einführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt, insbesondere zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Ortsteile. +- § 172: Einführung der Erhaltungssatzung, die die Genehmigung für den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen in bestimmten Gebieten regelt. +- § 173: Einführung von Vorschriften zur Genehmigung und zum Übernahmeanspruch in Erhaltungsgebieten. +- § 174: Einführung von Ausnahmen von der Anwendung der Erhaltungssatzung für bestimmte Grundstücke. +- § 175: Einführung von allgemeinen Vorschriften für städtebauliche Gebote, einschließlich der Anordnung von Maßnahmen und der Beratung der Betroffenen. +- § 176: Einführung des Baugebots, das die Verpflichtung zur Bebauung oder Anpassung von Grundstücken regelt. +- § 177: Einführung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, das die Verpflichtung zur Beseitigung von Missständen und Mängeln in baulichen Anlagen regelt. +- § 51 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der das Rücktrittsrecht vom Vertrag regelt. +- § 51 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Wirkung des Rücktrittsrechts regelt. +- § 51 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt. +- § 51 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Zuständigkeit des Umlegungsausschusses regelt. +- § 51 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Übertragung von Entscheidungen regelt. +- § 52: Neue Fassung des gesamten § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt. +- § 53: Neue Fassung des gesamten § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis regelt. +- § 54: Neue Fassung des gesamten § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk regelt. +- § 55: Neue Fassung des gesamten § 55, der die Umlegungsmasse und die Verteilungsmasse regelt. +- § 56: Neue Fassung des gesamten § 56, der den Verteilungsmaßstab regelt. +- § 57: Neue Fassung des gesamten § 57, der die Verteilung nach Werten regelt. +- § 58: Neue Fassung des gesamten § 58, der die Verteilung nach Flächen regelt. +- § 59: Neue Fassung des gesamten § 59, der die Zuteilung und Abfindung regelt. +- § 60: Neue Fassung des gesamten § 60, der die Abfindung und den Ausgleich für bauliche Anlagen regelt. +- § 61: Neue Fassung des gesamten § 61, der die Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten regelt. +- § 62: Neue Fassung des gesamten § 62, der das gemeinschaftliche Eigentum und besondere rechtliche Verhältnisse regelt. +- § 63: Neue Fassung des gesamten § 63, der den Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung regelt. +- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Entschädigung für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen regelt. +- § 433 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Entschädigung für die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung regelt. +- § 433 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Entschädigung für die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung regelt. +- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Entschädigung für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen regelt. +- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Entschädigung bei Veränderungssperre oder befristeter Zurückstellung regelt. +- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Entschädigung bei Vorliegen einer Baugenehmigung oder Vorbescheid regelt. +- § 433 Abs. 7: Neue Fassung des Absatzes 7, der die Entschädigung bei rechtswidriger Ablehnung eines Antrags regelt. +- § 433 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8, der die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch regelt. +- § 433 Abs. 9: Neue Fassung des Absatzes 9, der den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 regelt. +- § 433 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes 10, der die Auskunftspflicht der Gemeinde regelt. +- § 434: Neue Fassung des § 434, der die Entschädigung und das Verfahren regelt. +- § 435: Neue Fassung des § 435, der die Entschädigungspflichtigen, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche regelt. +- § 436: Neue Fassung des § 436, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung regelt. +- § 437: Neue Fassung des § 437, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt. +- § 438: Neue Fassung des § 438, der den Umlegungsbeschluss regelt. +- § 439: Neue Fassung des § 439, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren regelt. +- § 440: Neue Fassung des § 440, der die Rechtsnachfolge regelt. +- § 441: Neue Fassung des § 441, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt. +- § 442: Neue Fassung des § 442, der die Verfügungs- und Veränderungssperre regelt. +- § 215a: Der Paragraph fällt weg. +- § 217: Neue Vorschriften für Anträge auf gerichtliche Entscheidung eingeführt. +- § 218: Neue Vorschriften für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingeführt. +- § 219: Neue Vorschriften für örtliche Zuständigkeit der Landgerichte eingeführt. +- § 220: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen eingeführt. +- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften eingeführt. +- § 222: Neue Vorschriften für Beteiligte eingeführt. +- § 223: Neue Vorschriften für Anfechtung von Ermessensentscheidungen eingeführt. +- § 224: Neue Vorschriften für Entfall der aufschiebenden Wirkung im Umlegungsverfahren und bei vorzeitiger Besitzeinweisung eingeführt. +- § 225: Neue Vorschriften für vorzeitige Ausführungsanordnung eingeführt. +- § 226: Neue Vorschriften für Urteile eingeführt. +- § 227: Neue Vorschriften für Säumnis eines Beteiligten eingeführt. +- § 228: Neue Vorschriften für Kosten des Verfahrens eingeführt. +- § 229: Neue Vorschriften für Berufung und Beschwerde eingeführt. +- § 230: Neue Vorschriften für Revision eingeführt. +- § 231: Neue Vorschriften für Einigung eingeführt. +- § 232: Neue Vorschriften für weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen eingeführt. ## Wortlaut diff --git a/bbaug/HISTORY.md b/bbaug/HISTORY.md index 0c57a101a4..d23d09f2f9 100644 --- a/bbaug/HISTORY.md +++ b/bbaug/HISTORY.md @@ -40,3 +40,4 @@ - **2001-12-21** · BGBl. 2001 I S. 3762 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften aus den Bereichen des Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesens sowie der Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Euro (Zehntes Euro-Einführungsgesetz -- 10. EuroEG) - **2002-07-31** · BGBl. 2002 I S. 2850 — Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) - **2004-06-30** · BGBl. 2004 I S. 1359 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) +- **2004-10-01** · BGBl. 2004 I S. 2414 — Neufassung des Baugesetzbuchs diff --git a/bbaug/STELLEN.md b/bbaug/STELLEN.md index e7f00ee392..da3621988a 100644 --- a/bbaug/STELLEN.md +++ b/bbaug/STELLEN.md @@ -1,141 +1,117 @@ # Stellen dieser Station -- Inhaltsübersicht: Neufassung der Inhaltsübersicht des Baugesetzbuchs -- § 1 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der besagt, dass auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen kein Anspruch besteht -- § 1 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und die sozialgerechte Bodennutzung betont -- § 1 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Berücksichtigung von allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung vorschreibt -- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Belange, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind. -- § 1 Abs. 7: Neufassung des Absatzes zur Abwägung der Belange. -- § 1 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Vorschriften zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen regelt. -- § 1a: Neufassung des § 1a zur Ergänzung der Vorschriften zum Umweltschutz. -- § 2: Änderung der Überschrift, Ergänzung eines Satzes im Absatz 2, Neufassung der Absätze 3 und 4, Umbenennung des Absatzes 5 in § 9a. -- § 2a: Neufassung des § 2a zur Begründung des Bauleitplanentwurfs und des Umweltberichts. -- § 3: Neufassung des § 3 zur Beteiligung der Öffentlichkeit. -- § 4: Neufassung des § 4 zur Beteiligung der Behörden. -- § 4a: Neufassung des § 4a zu gemeinsamen Vorschriften zur Beteiligung. -- § 180 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'oder' wird durch ein Komma ersetzt und nach 'Entwicklungsmassnahmen' werden 'oder Stadtumbaumaßnahmen' eingefügt. -- § 194: Nach 'Der Verkehrswert' wird '(Marktwert)' eingefügt. -- § 195 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'Grenzregelungsbeschluß' wird durch 'Beschluss über eine vereinfachte Umlegung' ersetzt. -- § 200a: In der Überschrift und in Satz 1 werden die Wörter 'nach den Landesnaturschutzgesetzen' gestrichen. -- § 201: Die Wörter 'einschließlich Pensions-tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage' werden durch 'einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann' ersetzt. -- § 203 Abs. 3: Das Semikolon nach 'übertragen' wird durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Halbsatz wird gestrichen. -- § 205 Abs. 7 Satz 1: Die Wörter 'Erläuterungsbericht oder' werden gestrichen. -- § 212 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Ist ein Vorverfahren vorgesehen, hat der Widerspruch gegen 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1, 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1 sowie 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 keine aufschiebende Wirkung.' -- § 213 Abs. 1 Nr. 4: Nach '(§ 172 Abs. 1 Satz 1)' werden 'oder einer Satzung über die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen (§ 171d Abs. 1)' eingefügt. -- § 214: Neue Fassung des gesamten § 214. -- § 215: Neue Fassung des gesamten § 215. -- § 215a: § 215a wird aufgehoben. -- § 224: Die Überschrift und Satz 1 werden neu gefasst. -- § 233 Abs. 2: Nach 'Satzungen' wird 'entsprechend' eingefügt und neue Sätze werden angefügt. -- § 238: Ein neuer Satz wird angefügt. -- § 239: Neue Fassung des gesamten § 239. -- § 243: Neue §§ 244 und 245 werden eingefügt. -- § 245b Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben. -- § 245b Abs. 2: Die Datumsangabe '31. Dezember 2004' wird durch '31. Dezember 2008' ersetzt. -- § 245c: § 245c wird aufgehoben. -- § 246: Verschiedene Änderungen in Absatz 1, Absatz 1a Satz 1 Halbsatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 und 6 werden aufgehoben. -- § 247: Eine neue Anlage wird angefügt. -- § 4c: Neuer Paragraph zur Überwachung der Umweltauswirkungen -- § 5 Abs. 1: Ersetzen von 'im Erläuterungsbericht' durch 'in der Begründung' und Hinzufügen eines neuen Satzes zur Überprüfung des Flächennutzungsplans -- § 5 Abs. 2b: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne -- § 5 Abs. 5: Ersetzen von 'Erläuterungsbericht' durch 'Begründung mit den Angaben nach § 2a' -- § 6 Abs. 5: Hinzufügen einer zusammenfassenden Erklärung und Anpassung des Satzes 3 -- § 9 Abs. 1 Nr. 11: Neue Formulierung für Verkehrsflächen -- § 9 Abs. 1 Nr. 13: Neue Formulierung für die Führung von Versorgungsanlagen -- § 9 Abs. 1 Nr. 23: Neue Formulierung für Gebiete mit Umweltschutz und erneuerbare Energien -- § 9 Abs. 1 Nr. 24: Hinzufügen von 'und sonstigen Gefahren' -- § 9 Abs. 2: Neue Formulierung für zeitlich befristete oder bedingte Nutzungen -- § 9 Abs. 3: Hinzufügen der Möglichkeit, die Höhenlage festzusetzen -- § 9 Abs. 8: Hinzufügen von 'mit den Angaben nach § 2a' und Streichung des Satzes 2 -- § 10 Abs. 3: Hinzufügen von 'und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4' -- § 10 Abs. 4: Neue Formulierung für die zusammenfassende Erklärung -- § 11 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen von 'auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung' -- § 11 Abs. 1 Nr. 4: Neue Nummer zur Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und Solaranlagen -- § 12 Abs. 1: Neue Formulierung für die Begründung des Planentwurfs und die grenzüberschreitende Beteiligung -- § 12 Abs. 2: Neue Formulierung für die Information über den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung -- § 12 Abs. 3: Ersetzen von '§ 2 Abs. 5' durch '§ 9a' und von '§§ 14 bis 28' durch '§§ 14 bis 18, 22 bis 28' -- § 13: Neue Formulierung für das vereinfachte Verfahren -- § 14 Abs. 3: Neue Formulierung für Vorhaben, die vor der Veränderungssperre genehmigt wurden -- § 15 Abs. 3: Neuer Absatz zur Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben -- § 17 Abs. 2: Streichung von 'mit Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde' -- § 17 Abs. 3: Streichung von 'mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde' -- Zweiter Abschnitt im Zweiten Teil des Ersten Kapitels: Neue Überschrift für den Abschnitt -- § 19: Neue Formulierung für die Teilung von Grundstücken -- § 20: Streichung des Paragraphen -- § 22 Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Mitteilung des Beschlusses an das Grundbuchamt -- § 22 Abs. 3: Streichung des Absatzes -- § 22 Abs. 4: Neue Formulierung für die Genehmigung zur Erreichung von Ansprüchen Dritter -- § 22 Abs. 5: Neue Formulierung für die Fristen zur Entscheidung über die Genehmigung -- § 22 Abs. 6: Neue Formulierung für die Eintragung in das Grundbuch -- § 22 Abs. 8: Hinzufügen von Sätzen zur Mitteilung der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts -- § 22 Abs. 9: Ersetzen von 'den betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange' durch 'der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange' -- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die Geltungsbereiche von Satzungen -- § 29 Abs. 3: Streichung des Absatzes -- § 33 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -- § 33 Abs. 2: Neue Formulierung für die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -- § 13 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung von Vorhaben regelt. -- § 34 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 2 Abs. 5' durch '§ 9a'. -- § 34 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche regelt. -- § 34 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes 3a, der Abweichungen vom Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung regelt. -- § 34 Abs. 4 Satz 3 bis 5: Streichung der Sätze 3 bis 5. -- § 34 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der Voraussetzungen für die Aufstellung von Satzungen regelt. -- § 34 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 6 und Anpassung des Inhalts. -- § 35 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6, die die energetische Nutzung von Biomasse regelt. -- § 35 Abs. 3: Anpassung der Nummern 6 und 7 und Hinzufügung einer neuen Nummer 8. -- § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d: Anpassung der Bedingung für die Errichtung von Gebäuden. -- § 35 Abs. 5: Hinzufügung eines neuen Satzes, der Rückbauverpflichtungen regelt. -- § 35 Abs. 6 Sätze 4 bis 6: Neufassung der Sätze 4 bis 6, die Voraussetzungen für die Aufstellung von Satzungen regeln. -- § 45: Neufassung des gesamten § 45, der Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung regelt. -- § 46 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Anordnung und Durchführung der Umlegung regelt. -- § 47: Neufassung des gesamten § 47, der den Umlegungsbeschluss regelt. -- § 50 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2. -- § 51 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorhaben von der Veränderungssperre ausnimmt. -- § 51 Abs. 3 Satz 2: Anpassung des Satzes 2, der die Anwendung von § 22 Abs. 5 regelt. -- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der unwesentliche Änderungen des Umlegungsgebiets regelt. -- § 53 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes 3. -- § 54 Abs. 2: Hinzufügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 22 Abs. 6 regelt. -- § 55 Abs. 2 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Festsetzung von Nutzungsarten regelt. -- § 58 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes, der den Umlegungsvorteil in Geld ausgleicht. -- § 59 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der den Ausgleich in Geld regelt. -- § 59 Abs. 2 Satz 3: Anpassung des Satzes 3, der die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung regelt. -- § 59 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Abfindung von Eigentümern regelt. -- § 59 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1: Anpassung des Halbsatzes 1, der die Abfindung in Geld oder mit außerhalb des Umlegungsgebiets gelegenen Grundstücken regelt. -- § 59 Abs. 8 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Bezeichnung von Gebäuden oder baulichen Anlagen regelt. -- § 61 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Festlegung von Flächen für Gemeinschaftsanlagen regelt. -- § 77 Abs. 1 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Voraussetzungen für die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans regelt. -- Überschrift des Zweiten Abschnitts im Vierten Teil des Ersten Kapitels: Neufassung der Überschrift, die den Zweiten Abschnitt als 'Vereinfachte Umlegung' bezeichnet. -- § 80: Neufassung des § 80, der Zweck, Anwendungsbereich und Zuständigkeiten der vereinfachten Umlegung regelt. -- § 433 Abs. 3: Ersetzt 'Grenzregelungen' durch 'vereinfachte Umlegungsverfahren' -- § 81 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelungen' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 81 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 82 Überschrift: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 82 Abs. 1 Satz 1: Fügt 'nach Erörterung mit den Eigentümern' ein -- § 82 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu: 'Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss bei einer zu benennenden Stelle eingesehen werden kann.' -- § 83 Überschrift: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 83 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 83 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 83 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks.' -- § 83 Abs. 3 Satz 4: Ersetzt '§ 80 Abs. 2' durch '§ 80 Abs. 4' -- § 84 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 84 Abs. 2: Ersetzt 'Grenzregelung' durch 'vereinfachte Umlegung' -- § 85 Abs. 1 Nr. 5: Streicht 'oder' und fügt eine neue Nummer 7 hinzu -- § 102 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt '§ 203 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' durch '§ 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' -- § 125 Abs. 2: Ersetzt '§ 1 Abs. 4 bis 6' durch '§ 1 Abs. 4 bis 7' -- § 139 Abs. 2 Satz 1: Neuer Wortlaut: '§ 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 1 bis 4 und 6 sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung auf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sinngemäß anzuwenden.' -- § 144 Abs. 4 Nr. 3: Neuer Wortlaut: 'Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung;' -- § 145 Abs. 1: Neuer Wortlaut: '(1) Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. § 22 Abs. 5 Satz 2 bis 6 ist entsprechend anzuwenden.' -- § 145 Abs. 6: Neuer Wortlaut: '(6) § 22 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Ist eine Genehmigung allgemein erteilt oder nicht erforderlich, hat die Gemeinde darüber auf Antrag eines Beteiligten ein Zeugnis auszustellen.' -- § 153 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu: 'Dies gilt nicht, wenn in den Fällen des § 154 Abs. 3 Satz 2 oder 3 die Verpflichtung zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags erloschen ist.' -- § 157 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Sie darf jedoch die Aufgabe, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die der Gemeinde nach den §§ 146 bis 148 obliegen, 2. Grundstücke oder Rechte an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Gemeinde zu erwerben, 3. der Sanierung dienende Mittel zu bewirtschaften, nur einem Unternehmen (Sanierungsträger) übertragen, das die Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger nach § 158 erfüllt.' -- § 158: Neuer Wortlaut: 'Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.' -- § 159 Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Vertrag bedarf nicht der Form des § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.' -- § 165 Abs. 5 Satz 3: Ersetzt '§ 35 Abs. 1 Nr. 5' durch '§ 35 Abs. 1 Nr. 7' -- § 165 Abs. 7: Neuer Wortlaut: '(7) Der Entwurf der Entwicklungssatzung ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Gründe darzulegen, die die förmliche Festlegung des entwicklungsbedürftigen Bereichs rechtfertigen.' -- § 165 Abs. 8 Satz 1 und 2: Neuer Wortlaut: 'Der Beschluss der Entwicklungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.' -- § 165 Abs. 8 Satz 3: Ersetzt 'den Sätzen 1 und 2' durch 'Satz 1' -- § 165 Abs. 9 Satz 4: Ersetzt '§ 54 Abs. 2 und 3' durch '§ 54 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3' -- nach § 171: Einfügt neue Teile 'Dritter Teil: Stadtumbau' und 'Vierter Teil: Soziale Stadt' -- § 172 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)' -- § 172 Abs. 1 Satz 6: Neuer Wortlaut: 'In den Fällen des Satzes 4 ist § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 und 8 entsprechend anzuwenden.' -- § 172 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'Sondereigentum' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum' -- § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 bis 5: Ersetzt 'Sondereigentum' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum' +- § 4a: Neue Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden +- § 4b: Einschaltung eines Dritten zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens +- § 4c: Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Gemeinden +- § 5: Neue Vorschriften zum Inhalt des Flächennutzungsplans +- § 6: Neue Vorschriften zur Genehmigung des Flächennutzungsplans +- § 7: Neue Vorschriften zur Anpassung an den Flächennutzungsplan +- § 8: Neue Vorschriften zum Zweck des Bebauungsplans +- § 9: Neue Vorschriften zum Inhalt des Bebauungsplans +- § 9a: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. +- § 10: Neue Vorschriften für den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans. +- § 11: Neue Vorschriften für städtebauliche Verträge. +- § 12: Neue Vorschriften für Vorhaben- und Erschließungsplan. +- § 13: Neue Vorschriften für das vereinfachte Verfahren. +- § 14: Neue Vorschriften für die Veränderungssperre. +- § 15: Neue Vorschriften für die Zurückstellung von Baugesuchen. +- § 16: Neue Vorschriften für den Beschluss über die Veränderungssperre. +- § 16 Abs. 2: Erweiterung der Bekanntmachungspflicht für Veränderungssperren +- § 17: Neue Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre +- § 18: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre +- § 19: Neue Vorschriften zur Teilung von Grundstücken +- § 22: Neue Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen +- § 24: Neue Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde +- § 25: Neue Vorschriften zum besonderen Vorkaufsrecht der Gemeinde +- § 26: Neue Vorschriften zum Ausschluss des Vorkaufsrechts +- § 27: Neue Vorschriften zur Abwendung des Vorkaufsrechts +- § 27a: Neue Vorschriften zur Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter +- § 35: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, insbesondere für Nutzungsänderungen und Erweiterungen. +- § 36: Neue Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. +- § 37: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder, insbesondere bei speziellen öffentlichen Zweckbestimmungen. +- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren und für öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen. +- § 39: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Vertrauensschaden aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Bebauungsplänen. +- § 40: Neue Vorschriften für die Entschädigung in Geld oder durch Übernahme von Flächen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. +- § 41: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen. +- § 42: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung. +- § 149: Neue Vorschriften zur Kosten- und Finanzierungsübersicht in Sanierungsgebieten +- § 150: Neue Vorschriften zum Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen +- § 151: Neue Vorschriften zur Abgaben- und Auslagenbefreiung in Sanierungsgebieten +- § 152: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich der besonderen sanierungrechtlichen Vorschriften +- § 153: Neue Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung +- § 154: Neue Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers in Sanierungsgebieten +- § 155: Neue Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen von der Festsetzung des Ausgleichsbetrags +- § 156: Neue Vorschriften zur Überleitung bei der förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten +- § 156a: Neue Vorschriften zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme und zur Verteilung von Überschüssen +- § 157: Neufassung des § 157, der die Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde durch Beauftragte regelt. +- § 158: Neufassung des § 158, der die Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger regelt. +- § 159: Neufassung des § 159, der die Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger regelt. +- § 160: Neufassung des § 160, der das Treuhandvermögen regelt. +- § 161: Neufassung des § 161, der die Sicherung des Treuhandvermögens regelt. +- § 162: Neufassung des § 162, der die Aufhebung der Sanierungssatzung regelt. +- § 163: Neufassung des § 163, der den Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke regelt. +- § 164: Neufassung des § 164, der den Anspruch auf Rückübertragung regelt. +- § 164a: Neufassung des § 164a, der den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln regelt. +- § 164b: Neufassung des § 164b, der die Verwaltungsvereinbarung zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen regelt. +- § 171c: Einführung des Stadtumbauvertrags, der die Möglichkeit zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen regelt. +- § 171d: Einführung von Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen in Stadtumbaugebieten, einschließlich Genehmigungsverfahren und Anwendung anderer Bestimmungen. +- § 171e: Einführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt, insbesondere zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Ortsteile. +- § 172: Einführung der Erhaltungssatzung, die die Genehmigung für den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen in bestimmten Gebieten regelt. +- § 173: Einführung von Vorschriften zur Genehmigung und zum Übernahmeanspruch in Erhaltungsgebieten. +- § 174: Einführung von Ausnahmen von der Anwendung der Erhaltungssatzung für bestimmte Grundstücke. +- § 175: Einführung von allgemeinen Vorschriften für städtebauliche Gebote, einschließlich der Anordnung von Maßnahmen und der Beratung der Betroffenen. +- § 176: Einführung des Baugebots, das die Verpflichtung zur Bebauung oder Anpassung von Grundstücken regelt. +- § 177: Einführung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, das die Verpflichtung zur Beseitigung von Missständen und Mängeln in baulichen Anlagen regelt. +- § 51 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der das Rücktrittsrecht vom Vertrag regelt. +- § 51 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Wirkung des Rücktrittsrechts regelt. +- § 51 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt. +- § 51 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Zuständigkeit des Umlegungsausschusses regelt. +- § 51 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Übertragung von Entscheidungen regelt. +- § 52: Neue Fassung des gesamten § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt. +- § 53: Neue Fassung des gesamten § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis regelt. +- § 54: Neue Fassung des gesamten § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk regelt. +- § 55: Neue Fassung des gesamten § 55, der die Umlegungsmasse und die Verteilungsmasse regelt. +- § 56: Neue Fassung des gesamten § 56, der den Verteilungsmaßstab regelt. +- § 57: Neue Fassung des gesamten § 57, der die Verteilung nach Werten regelt. +- § 58: Neue Fassung des gesamten § 58, der die Verteilung nach Flächen regelt. +- § 59: Neue Fassung des gesamten § 59, der die Zuteilung und Abfindung regelt. +- § 60: Neue Fassung des gesamten § 60, der die Abfindung und den Ausgleich für bauliche Anlagen regelt. +- § 61: Neue Fassung des gesamten § 61, der die Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten regelt. +- § 62: Neue Fassung des gesamten § 62, der das gemeinschaftliche Eigentum und besondere rechtliche Verhältnisse regelt. +- § 63: Neue Fassung des gesamten § 63, der den Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung regelt. +- § 433 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Entschädigung für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen regelt. +- § 433 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Entschädigung für die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung regelt. +- § 433 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Entschädigung für die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung regelt. +- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Entschädigung für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen regelt. +- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Entschädigung bei Veränderungssperre oder befristeter Zurückstellung regelt. +- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Entschädigung bei Vorliegen einer Baugenehmigung oder Vorbescheid regelt. +- § 433 Abs. 7: Neue Fassung des Absatzes 7, der die Entschädigung bei rechtswidriger Ablehnung eines Antrags regelt. +- § 433 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8, der die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch regelt. +- § 433 Abs. 9: Neue Fassung des Absatzes 9, der den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 regelt. +- § 433 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes 10, der die Auskunftspflicht der Gemeinde regelt. +- § 434: Neue Fassung des § 434, der die Entschädigung und das Verfahren regelt. +- § 435: Neue Fassung des § 435, der die Entschädigungspflichtigen, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche regelt. +- § 436: Neue Fassung des § 436, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung regelt. +- § 437: Neue Fassung des § 437, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt. +- § 438: Neue Fassung des § 438, der den Umlegungsbeschluss regelt. +- § 439: Neue Fassung des § 439, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren regelt. +- § 440: Neue Fassung des § 440, der die Rechtsnachfolge regelt. +- § 441: Neue Fassung des § 441, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt. +- § 442: Neue Fassung des § 442, der die Verfügungs- und Veränderungssperre regelt. +- § 215a: Der Paragraph fällt weg. +- § 217: Neue Vorschriften für Anträge auf gerichtliche Entscheidung eingeführt. +- § 218: Neue Vorschriften für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingeführt. +- § 219: Neue Vorschriften für örtliche Zuständigkeit der Landgerichte eingeführt. +- § 220: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen eingeführt. +- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften eingeführt. +- § 222: Neue Vorschriften für Beteiligte eingeführt. +- § 223: Neue Vorschriften für Anfechtung von Ermessensentscheidungen eingeführt. +- § 224: Neue Vorschriften für Entfall der aufschiebenden Wirkung im Umlegungsverfahren und bei vorzeitiger Besitzeinweisung eingeführt. +- § 225: Neue Vorschriften für vorzeitige Ausführungsanordnung eingeführt. +- § 226: Neue Vorschriften für Urteile eingeführt. +- § 227: Neue Vorschriften für Säumnis eines Beteiligten eingeführt. +- § 228: Neue Vorschriften für Kosten des Verfahrens eingeführt. +- § 229: Neue Vorschriften für Berufung und Beschwerde eingeführt. +- § 230: Neue Vorschriften für Revision eingeführt. +- § 231: Neue Vorschriften für Einigung eingeführt. +- § 232: Neue Vorschriften für weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen eingeführt. diff --git a/bbaug/§10.md b/bbaug/§10.md index 89b34b5947..42f929d840 100644 --- a/bbaug/§10.md +++ b/bbaug/§10.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 10 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 10 Abs. 3: Hinzufügen von 'und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4' - -§ 10 Abs. 4: Neue Formulierung für die zusammenfassende Erklärung +§ 10: Neue Vorschriften für den Beschluss, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans. diff --git a/bbaug/§11.md b/bbaug/§11.md index 8d1d63fcfa..4488ef0ffb 100644 --- a/bbaug/§11.md +++ b/bbaug/§11.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 11 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 11 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen von 'auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung' - -§ 11 Abs. 1 Nr. 4: Neue Nummer zur Nutzung von Netzen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und Solaranlagen +§ 11: Neue Vorschriften für städtebauliche Verträge. diff --git a/bbaug/§12.md b/bbaug/§12.md index f7a5b3854b..2d3fd5dfcd 100644 --- a/bbaug/§12.md +++ b/bbaug/§12.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 12 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 12 Abs. 1: Neue Formulierung für die Begründung des Planentwurfs und die grenzüberschreitende Beteiligung - -§ 12 Abs. 2: Neue Formulierung für die Information über den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung - -§ 12 Abs. 3: Ersetzen von '§ 2 Abs. 5' durch '§ 9a' und von '§§ 14 bis 28' durch '§§ 14 bis 18, 22 bis 28' +§ 12: Neue Vorschriften für Vorhaben- und Erschließungsplan. diff --git a/bbaug/§13.md b/bbaug/§13.md index 0a321aaed1..da012b02d7 100644 --- a/bbaug/§13.md +++ b/bbaug/§13.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 13 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 13: Neue Formulierung für das vereinfachte Verfahren - -§ 13 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung von Vorhaben regelt. +§ 13: Neue Vorschriften für das vereinfachte Verfahren. diff --git a/bbaug/§14.md b/bbaug/§14.md index b8e2740e3c..2f1a9807cd 100644 --- a/bbaug/§14.md +++ b/bbaug/§14.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 14 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 14 Abs. 3: Neue Formulierung für Vorhaben, die vor der Veränderungssperre genehmigt wurden +§ 14: Neue Vorschriften für die Veränderungssperre. diff --git a/bbaug/§149.md b/bbaug/§149.md index 30de6c0d0c..2341e7fc4e 100644 --- a/bbaug/§149.md +++ b/bbaug/§149.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 149 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 149: Neufassung des § 149 mit Vorschriften über die Kosten- und Finanzierungsübersicht +§ 149: Neue Vorschriften zur Kosten- und Finanzierungsübersicht in Sanierungsgebieten diff --git a/bbaug/§15.md b/bbaug/§15.md index f27e923d38..c4bc269829 100644 --- a/bbaug/§15.md +++ b/bbaug/§15.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 15 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 15 Abs. 3: Neuer Absatz zur Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben +§ 15: Neue Vorschriften für die Zurückstellung von Baugesuchen. diff --git a/bbaug/§150.md b/bbaug/§150.md index d0263fc678..05cb74a882 100644 --- a/bbaug/§150.md +++ b/bbaug/§150.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 150 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1998-01-27 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 137 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 150 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von 'Telekommunikationsdienstleistungen oder' nach 'Wärme,' und Streichen von 'oder Fernmeldeanlagen der Deutschen Bundespost' +§ 150: Neue Vorschriften zum Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen diff --git a/bbaug/§151.md b/bbaug/§151.md index 0f1ec6c756..220cebb485 100644 --- a/bbaug/§151.md +++ b/bbaug/§151.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 151 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 151: Neufassung des § 151 mit Vorschriften über die Abgaben- und Auslagenbefreiung +§ 151: Neue Vorschriften zur Abgaben- und Auslagenbefreiung in Sanierungsgebieten diff --git a/bbaug/§152.md b/bbaug/§152.md index 1a5482eba7..2be6b315ea 100644 --- a/bbaug/§152.md +++ b/bbaug/§152.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 152 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 152: Neue Vorschriften für den Anwendungsbereich der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften +§ 152: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich der besonderen sanierungrechtlichen Vorschriften diff --git a/bbaug/§153.md b/bbaug/§153.md index a8694c7be3..6d8ae8c47a 100644 --- a/bbaug/§153.md +++ b/bbaug/§153.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 153 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 153 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu: 'Dies gilt nicht, wenn in den Fällen des § 154 Abs. 3 Satz 2 oder 3 die Verpflichtung zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags erloschen ist.' +§ 153: Neue Vorschriften zur Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung diff --git a/bbaug/§154.md b/bbaug/§154.md index daadd05032..5ebf7d6733 100644 --- a/bbaug/§154.md +++ b/bbaug/§154.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 154 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 154: Neue Vorschriften für den Ausgleichsbetrag des Eigentümers +§ 154: Neue Vorschriften zum Ausgleichsbetrag des Eigentümers in Sanierungsgebieten diff --git a/bbaug/§155.md b/bbaug/§155.md index 2965e98f7d..9bef4e2c3a 100644 --- a/bbaug/§155.md +++ b/bbaug/§155.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 155 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 155: Neue Vorschriften für die Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und das Absehen davon +§ 155: Neue Vorschriften zur Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und zum Absehen von der Festsetzung des Ausgleichsbetrags diff --git a/bbaug/§156.md b/bbaug/§156.md index dd9f331ea3..7b40e73f7b 100644 --- a/bbaug/§156.md +++ b/bbaug/§156.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 156 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 156: Neue Vorschriften für die Überleitung zur förmlichen Festlegung +§ 156: Neue Vorschriften zur Überleitung bei der förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten diff --git a/bbaug/§156a.md b/bbaug/§156a.md index d97b7d63a3..8b5758e1e5 100644 --- a/bbaug/§156a.md +++ b/bbaug/§156a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 156a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 156a: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme +§ 156a: Neue Vorschriften zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme und zur Verteilung von Überschüssen diff --git a/bbaug/§157.md b/bbaug/§157.md index 84aafb9ca5..d5ea436965 100644 --- a/bbaug/§157.md +++ b/bbaug/§157.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 157 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 157 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Sie darf jedoch die Aufgabe, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die der Gemeinde nach den §§ 146 bis 148 obliegen, 2. Grundstücke oder Rechte an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Gemeinde zu erwerben, 3. der Sanierung dienende Mittel zu bewirtschaften, nur einem Unternehmen (Sanierungsträger) übertragen, das die Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger nach § 158 erfüllt.' +§ 157: Neufassung des § 157, der die Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde durch Beauftragte regelt. diff --git a/bbaug/§158.md b/bbaug/§158.md index 8560d8cce8..7eac162a08 100644 --- a/bbaug/§158.md +++ b/bbaug/§158.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 158 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 158: Neuer Wortlaut: 'Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.' +§ 158: Neufassung des § 158, der die Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger regelt. diff --git a/bbaug/§159.md b/bbaug/§159.md index 4f6b02544f..f22e678658 100644 --- a/bbaug/§159.md +++ b/bbaug/§159.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 159 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 159 Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Vertrag bedarf nicht der Form des § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.' +§ 159: Neufassung des § 159, der die Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger regelt. diff --git a/bbaug/§16.md b/bbaug/§16.md index cc2520e99a..384404e3e4 100644 --- a/bbaug/§16.md +++ b/bbaug/§16.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 16: Regelung zur Bekanntmachung der Veränderungssperre +§ 16: Neue Vorschriften für den Beschluss über die Veränderungssperre. + +§ 16 Abs. 2: Erweiterung der Bekanntmachungspflicht für Veränderungssperren diff --git a/bbaug/§160.md b/bbaug/§160.md index 48f01a1c82..969f131c05 100644 --- a/bbaug/§160.md +++ b/bbaug/§160.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 160 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch -> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 160: Neue Vorschriften zum Treuhandvermögen des Sanierungsträgers +§ 160: Neufassung des § 160, der das Treuhandvermögen regelt. diff --git a/bbaug/§161.md b/bbaug/§161.md index 12501b8351..f323b6770e 100644 --- a/bbaug/§161.md +++ b/bbaug/§161.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 161 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO) -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 161 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Regelungen zum Treuhandvermögen im Insolvenzverfahren enthält. +§ 161: Neufassung des § 161, der die Sicherung des Treuhandvermögens regelt. diff --git a/bbaug/§162.md b/bbaug/§162.md index 711787f744..3517de51f9 100644 --- a/bbaug/§162.md +++ b/bbaug/§162.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 162 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 162: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung - -§ 162 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Aufhebung der formellen Festlegung des Sanierungsgebiets +§ 162: Neufassung des § 162, der die Aufhebung der Sanierungssatzung regelt. diff --git a/bbaug/§163.md b/bbaug/§163.md index 7b497cd6dd..cc693fdbe6 100644 --- a/bbaug/§163.md +++ b/bbaug/§163.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 163 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 163 Abs. 1 und 2: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung - -§ 163 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften nach Erklärung +§ 163: Neufassung des § 163, der den Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke regelt. diff --git a/bbaug/§164.md b/bbaug/§164.md index c011b8cf89..465d973bbf 100644 --- a/bbaug/§164.md +++ b/bbaug/§164.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 164 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch -> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 164: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken +§ 164: Neufassung des § 164, der den Anspruch auf Rückübertragung regelt. diff --git a/bbaug/§164a.md b/bbaug/§164a.md new file mode 100644 index 0000000000..f2bfb9823c --- /dev/null +++ b/bbaug/§164a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 164a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 164a: Neufassung des § 164a, der den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln regelt. diff --git a/bbaug/§164b.md b/bbaug/§164b.md index f706df2315..cf116b69e2 100644 --- a/bbaug/§164b.md +++ b/bbaug/§164b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 164b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 164b: Neuer Paragraph zur Verwaltungsvereinbarung für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen +§ 164b: Neufassung des § 164b, der die Verwaltungsvereinbarung zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen regelt. diff --git a/bbaug/§17.md b/bbaug/§17.md index 0f28a66c50..fadac90cd6 100644 --- a/bbaug/§17.md +++ b/bbaug/§17.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 17 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 17 Abs. 2: Streichung von 'mit Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde' - -§ 17 Abs. 3: Streichung von 'mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde' +§ 17: Neue Vorschriften zur Geltungsdauer der Veränderungssperre diff --git a/bbaug/§171c.md b/bbaug/§171c.md new file mode 100644 index 0000000000..7e23d8651e --- /dev/null +++ b/bbaug/§171c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 171c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 171c: Einführung des Stadtumbauvertrags, der die Möglichkeit zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen regelt. diff --git a/bbaug/§171d.md b/bbaug/§171d.md new file mode 100644 index 0000000000..75a4ade0b5 --- /dev/null +++ b/bbaug/§171d.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 171d + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 171d: Einführung von Vorschriften zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen in Stadtumbaugebieten, einschließlich Genehmigungsverfahren und Anwendung anderer Bestimmungen. diff --git a/bbaug/§171e.md b/bbaug/§171e.md index 39fb8aed22..bd6d5524b6 100644 --- a/bbaug/§171e.md +++ b/bbaug/§171e.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 171e > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO) -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 171e Nr. 5 Satz 2: Das Wort 'Konkurs' wird durch 'Insolvenzverfahren' ersetzt. +§ 171e: Einführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt, insbesondere zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Ortsteile. diff --git a/bbaug/§172.md b/bbaug/§172.md index 851e490530..9055d68cec 100644 --- a/bbaug/§172.md +++ b/bbaug/§172.md @@ -1,13 +1,7 @@ # § 172 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 172 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)' - -§ 172 Abs. 1 Satz 6: Neuer Wortlaut: 'In den Fällen des Satzes 4 ist § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 und 8 entsprechend anzuwenden.' - -§ 172 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'Sondereigentum' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum' - -§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 bis 5: Ersetzt 'Sondereigentum' durch 'Wohnungseigentum oder Teileigentum' +§ 172: Einführung der Erhaltungssatzung, die die Genehmigung für den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen in bestimmten Gebieten regelt. diff --git a/bbaug/§173.md b/bbaug/§173.md index 386cba5848..2cca29fcaf 100644 --- a/bbaug/§173.md +++ b/bbaug/§173.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 173 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 173: Neue Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch. +§ 173: Einführung von Vorschriften zur Genehmigung und zum Übernahmeanspruch in Erhaltungsgebieten. diff --git a/bbaug/§174.md b/bbaug/§174.md index fbfc794765..29ee22197f 100644 --- a/bbaug/§174.md +++ b/bbaug/§174.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 174 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 174: Neue Vorschriften zu Ausnahmen von der Erhaltungssatzung. +§ 174: Einführung von Ausnahmen von der Anwendung der Erhaltungssatzung für bestimmte Grundstücke. diff --git a/bbaug/§175.md b/bbaug/§175.md index 3eca851ec7..b2e421fd87 100644 --- a/bbaug/§175.md +++ b/bbaug/§175.md @@ -1,15 +1,7 @@ # § 175 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 175 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Vorbereitung von städtebaulichen Geboten - -§ 175 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 176 bis 179 - -§ 175 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Duldsamkeit von Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigten - -§ 175 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 176 bis 179 auf bestimmte Grundstücke - -§ 175 Abs. 5: Bestätigung der landesrechtlichen Vorschriften +§ 175: Einführung von allgemeinen Vorschriften für städtebauliche Gebote, einschließlich der Anordnung von Maßnahmen und der Beratung der Betroffenen. diff --git a/bbaug/§176.md b/bbaug/§176.md index 16797c4b07..10db86e96b 100644 --- a/bbaug/§176.md +++ b/bbaug/§176.md @@ -1,23 +1,7 @@ # § 176 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 176 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Baugebot im Geltungsbereich eines Bebauungsplans - -§ 176 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Baugebot außerhalb des Bebauungsplans - -§ 176 Abs. 3: Neue Vorschriften zur wirtschaftlichen Zuzumutbarkeit des Baugebots - -§ 176 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde - -§ 176 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Beseitigung von baulichen Anlagen vor dem Baugebot - -§ 176 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendung des Baugebots auf andere Nutzungen - -§ 176 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Bauaufsichtlichen Genehmigung - -§ 176 Abs. 8: Neue Vorschriften zum Enteignungsverfahren bei Nichterfüllung des Baugebots - -§ 176 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Entschädigung im Enteignungsverfahren +§ 176: Einführung des Baugebots, das die Verpflichtung zur Bebauung oder Anpassung von Grundstücken regelt. diff --git a/bbaug/§177.md b/bbaug/§177.md index 8b3b0bb9ea..a07d2ca07e 100644 --- a/bbaug/§177.md +++ b/bbaug/§177.md @@ -1,15 +1,7 @@ # § 177 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 177 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot - -§ 177 Abs. 2: Neue Vorschriften zu Mißständen in baulichen Anlagen - -§ 177 Abs. 3: Neue Vorschriften zu Mängeln in baulichen Anlagen - -§ 177 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Kostenlast des Eigentümers - -§ 177 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Kostenanteils des Eigentümers +§ 177: Einführung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, das die Verpflichtung zur Beseitigung von Missständen und Mängeln in baulichen Anlagen regelt. diff --git a/bbaug/§18.md b/bbaug/§18.md index 3a4c31b116..00146dd5a7 100644 --- a/bbaug/§18.md +++ b/bbaug/§18.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 18 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 18: Regelung zur Entschädigung bei Veränderungssperre +§ 18: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Veränderungssperre diff --git a/bbaug/§19.md b/bbaug/§19.md index 888881edfc..d6841d0513 100644 --- a/bbaug/§19.md +++ b/bbaug/§19.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 19 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 19: Neue Formulierung für die Teilung von Grundstücken +§ 19: Neue Vorschriften zur Teilung von Grundstücken diff --git a/bbaug/§215a.md b/bbaug/§215a.md index baa968cde8..470094ec0d 100644 --- a/bbaug/§215a.md +++ b/bbaug/§215a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 215a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 215a: § 215a wird aufgehoben. +§ 215a: Der Paragraph fällt weg. diff --git a/bbaug/§217.md b/bbaug/§217.md index d985fade1b..466a9aa1a4 100644 --- a/bbaug/§217.md +++ b/bbaug/§217.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 217 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1998-01-27 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 137 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 217 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von '§ 28 Abs. 3 und 6' durch '§ 28 Abs. 3, 4 und 6' +§ 217: Neue Vorschriften für Anträge auf gerichtliche Entscheidung eingeführt. diff --git a/bbaug/§218.md b/bbaug/§218.md index b579b0c8e5..11d21ef205 100644 --- a/bbaug/§218.md +++ b/bbaug/§218.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 218 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand +§ 218: Neue Vorschriften für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingeführt. diff --git a/bbaug/§219.md b/bbaug/§219.md index 036b85fc57..12a95db7d8 100644 --- a/bbaug/§219.md +++ b/bbaug/§219.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 219 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte +§ 219: Neue Vorschriften für örtliche Zuständigkeit der Landgerichte eingeführt. diff --git a/bbaug/§22.md b/bbaug/§22.md index 3006338d35..784d7fbf74 100644 --- a/bbaug/§22.md +++ b/bbaug/§22.md @@ -1,19 +1,7 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 22 Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Mitteilung des Beschlusses an das Grundbuchamt - -§ 22 Abs. 3: Streichung des Absatzes - -§ 22 Abs. 4: Neue Formulierung für die Genehmigung zur Erreichung von Ansprüchen Dritter - -§ 22 Abs. 5: Neue Formulierung für die Fristen zur Entscheidung über die Genehmigung - -§ 22 Abs. 6: Neue Formulierung für die Eintragung in das Grundbuch - -§ 22 Abs. 8: Hinzufügen von Sätzen zur Mitteilung der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts - -§ 22 Abs. 9: Ersetzen von 'den betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange' durch 'der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange' +§ 22: Neue Vorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen diff --git a/bbaug/§220.md b/bbaug/§220.md index 9b16467b37..5f20aea998 100644 --- a/bbaug/§220.md +++ b/bbaug/§220.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 220 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen +§ 220: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen eingeführt. diff --git a/bbaug/§221.md b/bbaug/§221.md index 2714e3b2ce..895562c388 100644 --- a/bbaug/§221.md +++ b/bbaug/§221.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 221 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften +§ 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften eingeführt. diff --git a/bbaug/§222.md b/bbaug/§222.md index 4a4bf62e4a..9309f4a2bb 100644 --- a/bbaug/§222.md +++ b/bbaug/§222.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 222 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2002-07-31 — Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) -> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2850 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 222 Abs. 4: Absatz 4 von § 222 wird gestrichen +§ 222: Neue Vorschriften für Beteiligte eingeführt. diff --git a/bbaug/§223.md b/bbaug/§223.md index 961893f1ec..cda502a439 100644 --- a/bbaug/§223.md +++ b/bbaug/§223.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 223 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen +§ 223: Neue Vorschriften für Anfechtung von Ermessensentscheidungen eingeführt. diff --git a/bbaug/§224.md b/bbaug/§224.md index 2dff7a388f..2e1191b792 100644 --- a/bbaug/§224.md +++ b/bbaug/§224.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 224 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 224: Die Überschrift und Satz 1 werden neu gefasst. +§ 224: Neue Vorschriften für Entfall der aufschiebenden Wirkung im Umlegungsverfahren und bei vorzeitiger Besitzeinweisung eingeführt. diff --git a/bbaug/§225.md b/bbaug/§225.md index 41352d2359..920147166b 100644 --- a/bbaug/§225.md +++ b/bbaug/§225.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 225 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung +§ 225: Neue Vorschriften für vorzeitige Ausführungsanordnung eingeführt. diff --git a/bbaug/§226.md b/bbaug/§226.md index b13107f3cf..f71eda463a 100644 --- a/bbaug/§226.md +++ b/bbaug/§226.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 226 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 226: Neue Vorschriften zum Urteil +§ 226: Neue Vorschriften für Urteile eingeführt. diff --git a/bbaug/§227.md b/bbaug/§227.md index c11335c3de..8270356622 100644 --- a/bbaug/§227.md +++ b/bbaug/§227.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 227 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten +§ 227: Neue Vorschriften für Säumnis eines Beteiligten eingeführt. diff --git a/bbaug/§228.md b/bbaug/§228.md index 1e0ca3d26c..e2b9b36fbb 100644 --- a/bbaug/§228.md +++ b/bbaug/§228.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 228 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens +§ 228: Neue Vorschriften für Kosten des Verfahrens eingeführt. diff --git a/bbaug/§229.md b/bbaug/§229.md index bd936b743e..ea853f9cf9 100644 --- a/bbaug/§229.md +++ b/bbaug/§229.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 229 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2002-07-31 — Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) -> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2850 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 229 Abs. 3: Absatz 3 von § 229 wird gestrichen +§ 229: Neue Vorschriften für Berufung und Beschwerde eingeführt. diff --git a/bbaug/§230.md b/bbaug/§230.md index f2f12f75b6..517bc10e18 100644 --- a/bbaug/§230.md +++ b/bbaug/§230.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 230 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 230: Neue Vorschriften zur Revision +§ 230: Neue Vorschriften für Revision eingeführt. diff --git a/bbaug/§231.md b/bbaug/§231.md new file mode 100644 index 0000000000..a86f64695e --- /dev/null +++ b/bbaug/§231.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 231 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 231: Neue Vorschriften für Einigung eingeführt. diff --git a/bbaug/§232.md b/bbaug/§232.md index b34545afaf..84a4ff521e 100644 --- a/bbaug/§232.md +++ b/bbaug/§232.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 232 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch -> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -nach § 232: Es wird ein neues Viertes Kapitel mit Überleitungs- und Schlußvorschriften eingefügt +§ 232: Neue Vorschriften für weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen eingeführt. diff --git a/bbaug/§24.md b/bbaug/§24.md index 1bb5c00238..9570fa4414 100644 --- a/bbaug/§24.md +++ b/bbaug/§24.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 24 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die Geltungsbereiche von Satzungen +§ 24: Neue Vorschriften zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde diff --git a/bbaug/§25.md b/bbaug/§25.md index 32bdac1824..a6b296eebd 100644 --- a/bbaug/§25.md +++ b/bbaug/§25.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 25: Regelung zum besonderen Vorkaufsrecht der Gemeinde +§ 25: Neue Vorschriften zum besonderen Vorkaufsrecht der Gemeinde diff --git a/bbaug/§26.md b/bbaug/§26.md index 18ae3abebe..cbf0df6716 100644 --- a/bbaug/§26.md +++ b/bbaug/§26.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 26 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1998-01-27 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 137 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 26 Nr. 2 Buchstabe a: Ersetzen des Kommas nach 'der Polizei' durch 'oder' und Streichen von 'oder des Post- und Fernmeldewesens' +§ 26: Neue Vorschriften zum Ausschluss des Vorkaufsrechts diff --git a/bbaug/§27.md b/bbaug/§27.md index 8b9b1b25f1..8949971ed7 100644 --- a/bbaug/§27.md +++ b/bbaug/§27.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 27 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1998-01-27 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 137 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 27 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzen von '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1' +§ 27: Neue Vorschriften zur Abwendung des Vorkaufsrechts diff --git a/bbaug/§27a.md b/bbaug/§27a.md index 5f2ebef872..78c6aff4e9 100644 --- a/bbaug/§27a.md +++ b/bbaug/§27a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 27a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2001-09-19 — Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts -> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2376 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'für sozialen Wohnungsbau' durch 'für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung' +§ 27a: Neue Vorschriften zur Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter diff --git a/bbaug/§35.md b/bbaug/§35.md index 68a30776fd..be0cefd762 100644 --- a/bbaug/§35.md +++ b/bbaug/§35.md @@ -1,15 +1,7 @@ # § 35 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 35 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung der Nummer 6, die die energetische Nutzung von Biomasse regelt. - -§ 35 Abs. 3: Anpassung der Nummern 6 und 7 und Hinzufügung einer neuen Nummer 8. - -§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d: Anpassung der Bedingung für die Errichtung von Gebäuden. - -§ 35 Abs. 5: Hinzufügung eines neuen Satzes, der Rückbauverpflichtungen regelt. - -§ 35 Abs. 6 Sätze 4 bis 6: Neufassung der Sätze 4 bis 6, die Voraussetzungen für die Aufstellung von Satzungen regeln. +§ 35: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, insbesondere für Nutzungsänderungen und Erweiterungen. diff --git a/bbaug/§36.md b/bbaug/§36.md index c91dcdab49..5c97ca5c2c 100644 --- a/bbaug/§36.md +++ b/bbaug/§36.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 36 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 36: Neue Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde +§ 36: Neue Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. diff --git a/bbaug/§37.md b/bbaug/§37.md index 00388ead14..e14d7a8979 100644 --- a/bbaug/§37.md +++ b/bbaug/§37.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 37 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 37: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder +§ 37: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder, insbesondere bei speziellen öffentlichen Zweckbestimmungen. diff --git a/bbaug/§38.md b/bbaug/§38.md index 0b9ac95736..e76fb62572 100644 --- a/bbaug/§38.md +++ b/bbaug/§38.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 38 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren +§ 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren und für öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen. diff --git a/bbaug/§39.md b/bbaug/§39.md index 2d96fa4171..7f2f2aa389 100644 --- a/bbaug/§39.md +++ b/bbaug/§39.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 39 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden +§ 39: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Vertrauensschaden aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Bebauungsplänen. diff --git a/bbaug/§40.md b/bbaug/§40.md index 81a48ad27d..f26d26c2b2 100644 --- a/bbaug/§40.md +++ b/bbaug/§40.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 40 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme +§ 40: Neue Vorschriften für die Entschädigung in Geld oder durch Übernahme von Flächen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. diff --git a/bbaug/§41.md b/bbaug/§41.md index b6bc216d89..52ec8b7b7a 100644 --- a/bbaug/§41.md +++ b/bbaug/§41.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 41 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen +§ 41: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen. diff --git a/bbaug/§42.md b/bbaug/§42.md index 6eebba0608..12b5dc4b60 100644 --- a/bbaug/§42.md +++ b/bbaug/§42.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 42 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung +§ 42: Neue Vorschriften für die Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung. diff --git a/bbaug/§433.md b/bbaug/§433.md index 85c8d7fc82..60911e7504 100644 --- a/bbaug/§433.md +++ b/bbaug/§433.md @@ -1,7 +1,25 @@ # § 433 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 433 Abs. 3: Ersetzt 'Grenzregelungen' durch 'vereinfachte Umlegungsverfahren' +§ 433 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Entschädigung für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen regelt. + +§ 433 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Entschädigung für die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung regelt. + +§ 433 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Entschädigung für die Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung regelt. + +§ 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Entschädigung für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen regelt. + +§ 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Entschädigung bei Veränderungssperre oder befristeter Zurückstellung regelt. + +§ 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Entschädigung bei Vorliegen einer Baugenehmigung oder Vorbescheid regelt. + +§ 433 Abs. 7: Neue Fassung des Absatzes 7, der die Entschädigung bei rechtswidriger Ablehnung eines Antrags regelt. + +§ 433 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8, der die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch regelt. + +§ 433 Abs. 9: Neue Fassung des Absatzes 9, der den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 regelt. + +§ 433 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes 10, der die Auskunftspflicht der Gemeinde regelt. diff --git a/bbaug/§434.md b/bbaug/§434.md new file mode 100644 index 0000000000..84ffc93de6 --- /dev/null +++ b/bbaug/§434.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 434 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 434: Neue Fassung des § 434, der die Entschädigung und das Verfahren regelt. diff --git a/bbaug/§435.md b/bbaug/§435.md new file mode 100644 index 0000000000..117d01c9b2 --- /dev/null +++ b/bbaug/§435.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 435 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 435: Neue Fassung des § 435, der die Entschädigungspflichtigen, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche regelt. diff --git a/bbaug/§436.md b/bbaug/§436.md new file mode 100644 index 0000000000..8c7b245a8e --- /dev/null +++ b/bbaug/§436.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 436 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 436: Neue Fassung des § 436, der den Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung regelt. diff --git a/bbaug/§437.md b/bbaug/§437.md new file mode 100644 index 0000000000..137b398047 --- /dev/null +++ b/bbaug/§437.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 437 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 437: Neue Fassung des § 437, der die Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Umlegung regelt. diff --git a/bbaug/§438.md b/bbaug/§438.md new file mode 100644 index 0000000000..4d747840a1 --- /dev/null +++ b/bbaug/§438.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 438 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 438: Neue Fassung des § 438, der den Umlegungsbeschluss regelt. diff --git a/bbaug/§439.md b/bbaug/§439.md new file mode 100644 index 0000000000..f1d2f8c674 --- /dev/null +++ b/bbaug/§439.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 439 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 439: Neue Fassung des § 439, der die Beteiligten im Umlegungsverfahren regelt. diff --git a/bbaug/§440.md b/bbaug/§440.md new file mode 100644 index 0000000000..ff7283c850 --- /dev/null +++ b/bbaug/§440.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 440 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 440: Neue Fassung des § 440, der die Rechtsnachfolge regelt. diff --git a/bbaug/§441.md b/bbaug/§441.md new file mode 100644 index 0000000000..f0136bb7a9 --- /dev/null +++ b/bbaug/§441.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 441 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 441: Neue Fassung des § 441, der die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses regelt. diff --git a/bbaug/§442.md b/bbaug/§442.md new file mode 100644 index 0000000000..ff063304b0 --- /dev/null +++ b/bbaug/§442.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 442 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 + +§ 442: Neue Fassung des § 442, der die Verfügungs- und Veränderungssperre regelt. diff --git a/bbaug/§4a.md b/bbaug/§4a.md index 0e2aa26fed..d74907cd33 100644 --- a/bbaug/§4a.md +++ b/bbaug/§4a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 4a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 4a: Neufassung des § 4a zu gemeinsamen Vorschriften zur Beteiligung. +§ 4a: Neue Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden diff --git a/bbaug/§4b.md b/bbaug/§4b.md index 1d6bd8b708..728315662d 100644 --- a/bbaug/§4b.md +++ b/bbaug/§4b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 4b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2001-08-02 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz -> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 4b: Ersetzung von §§ 3 bis 4a durch §§ 2a bis 4a +§ 4b: Einschaltung eines Dritten zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens diff --git a/bbaug/§4c.md b/bbaug/§4c.md index d6b75bab22..602c510a7b 100644 --- a/bbaug/§4c.md +++ b/bbaug/§4c.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 4c > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 4c: Neuer Paragraph zur Überwachung der Umweltauswirkungen +§ 4c: Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Gemeinden diff --git a/bbaug/§5.md b/bbaug/§5.md index 316ffbea69..57bc173dfa 100644 --- a/bbaug/§5.md +++ b/bbaug/§5.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 5 Abs. 1: Ersetzen von 'im Erläuterungsbericht' durch 'in der Begründung' und Hinzufügen eines neuen Satzes zur Überprüfung des Flächennutzungsplans - -§ 5 Abs. 2b: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne - -§ 5 Abs. 5: Ersetzen von 'Erläuterungsbericht' durch 'Begründung mit den Angaben nach § 2a' +§ 5: Neue Vorschriften zum Inhalt des Flächennutzungsplans diff --git a/bbaug/§51.md b/bbaug/§51.md index b49641e21b..bf2fb7c441 100644 --- a/bbaug/§51.md +++ b/bbaug/§51.md @@ -1,9 +1,15 @@ # § 51 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 51 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorhaben von der Veränderungssperre ausnimmt. +§ 51 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der das Rücktrittsrecht vom Vertrag regelt. -§ 51 Abs. 3 Satz 2: Anpassung des Satzes 2, der die Anwendung von § 22 Abs. 5 regelt. +§ 51 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Wirkung des Rücktrittsrechts regelt. + +§ 51 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt. + +§ 51 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Zuständigkeit des Umlegungsausschusses regelt. + +§ 51 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Übertragung von Entscheidungen regelt. diff --git a/bbaug/§52.md b/bbaug/§52.md index c12f57c081..04ed8b29b2 100644 --- a/bbaug/§52.md +++ b/bbaug/§52.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 52 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der unwesentliche Änderungen des Umlegungsgebiets regelt. +§ 52: Neue Fassung des gesamten § 52, der die Begrenzung des Umlegungsgebiets regelt. diff --git a/bbaug/§53.md b/bbaug/§53.md index 5aa9cb7f32..20ffdea626 100644 --- a/bbaug/§53.md +++ b/bbaug/§53.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 53 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 53 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes 3. +§ 53: Neue Fassung des gesamten § 53, der die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis regelt. diff --git a/bbaug/§54.md b/bbaug/§54.md index 5e4b9e18ce..f8083f2e5b 100644 --- a/bbaug/§54.md +++ b/bbaug/§54.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 54 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 54 Abs. 2: Hinzufügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 22 Abs. 6 regelt. +§ 54: Neue Fassung des gesamten § 54, der die Benachrichtigungen und den Umlegungsvermerk regelt. diff --git a/bbaug/§55.md b/bbaug/§55.md index b653614928..48a4c6853a 100644 --- a/bbaug/§55.md +++ b/bbaug/§55.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 55 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 55 Abs. 2 Satz 1: Anpassung des Satzes 1, der die Festsetzung von Nutzungsarten regelt. +§ 55: Neue Fassung des gesamten § 55, der die Umlegungsmasse und die Verteilungsmasse regelt. diff --git a/bbaug/§56.md b/bbaug/§56.md index 67dff9a31c..6aef68073c 100644 --- a/bbaug/§56.md +++ b/bbaug/§56.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 56 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 56: Neue Vorschriften zum Verteilungsmaßstab +§ 56: Neue Fassung des gesamten § 56, der den Verteilungsmaßstab regelt. diff --git a/bbaug/§57.md b/bbaug/§57.md index 602a943dc9..8e725fabe8 100644 --- a/bbaug/§57.md +++ b/bbaug/§57.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 57 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten +§ 57: Neue Fassung des gesamten § 57, der die Verteilung nach Werten regelt. diff --git a/bbaug/§58.md b/bbaug/§58.md index 79d4896b64..1d18d37d76 100644 --- a/bbaug/§58.md +++ b/bbaug/§58.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 58 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 58 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes, der den Umlegungsvorteil in Geld ausgleicht. +§ 58: Neue Fassung des gesamten § 58, der die Verteilung nach Flächen regelt. diff --git a/bbaug/§59.md b/bbaug/§59.md index 4f409b47ec..40b121ac4f 100644 --- a/bbaug/§59.md +++ b/bbaug/§59.md @@ -1,15 +1,7 @@ # § 59 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 59 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der den Ausgleich in Geld regelt. - -§ 59 Abs. 2 Satz 3: Anpassung des Satzes 3, der die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung regelt. - -§ 59 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Abfindung von Eigentümern regelt. - -§ 59 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1: Anpassung des Halbsatzes 1, der die Abfindung in Geld oder mit außerhalb des Umlegungsgebiets gelegenen Grundstücken regelt. - -§ 59 Abs. 8 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Bezeichnung von Gebäuden oder baulichen Anlagen regelt. +§ 59: Neue Fassung des gesamten § 59, der die Zuteilung und Abfindung regelt. diff --git a/bbaug/§6.md b/bbaug/§6.md index 876bcd9c88..e7d294439a 100644 --- a/bbaug/§6.md +++ b/bbaug/§6.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 6 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 6 Abs. 5: Hinzufügen einer zusammenfassenden Erklärung und Anpassung des Satzes 3 +§ 6: Neue Vorschriften zur Genehmigung des Flächennutzungsplans diff --git a/bbaug/§60.md b/bbaug/§60.md index 3ee867466e..92f4599241 100644 --- a/bbaug/§60.md +++ b/bbaug/§60.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 60 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen +§ 60: Neue Fassung des gesamten § 60, der die Abfindung und den Ausgleich für bauliche Anlagen regelt. diff --git a/bbaug/§61.md b/bbaug/§61.md index f0a9ba40dc..7f342102aa 100644 --- a/bbaug/§61.md +++ b/bbaug/§61.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 61 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 61 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Festlegung von Flächen für Gemeinschaftsanlagen regelt. +§ 61: Neue Fassung des gesamten § 61, der die Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten regelt. diff --git a/bbaug/§62.md b/bbaug/§62.md index 423709e2ef..cc237321d5 100644 --- a/bbaug/§62.md +++ b/bbaug/§62.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 62 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 62: Neue Vorschriften zum gemeinschaftlichen Eigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen +§ 62: Neue Fassung des gesamten § 62, der das gemeinschaftliche Eigentum und besondere rechtliche Verhältnisse regelt. diff --git a/bbaug/§63.md b/bbaug/§63.md index 4332a3b2bd..d3ed0a5fdb 100644 --- a/bbaug/§63.md +++ b/bbaug/§63.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 63 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung +§ 63: Neue Fassung des gesamten § 63, der den Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung regelt. diff --git a/bbaug/§7.md b/bbaug/§7.md index 3010ba34e3..2b486c9be0 100644 --- a/bbaug/§7.md +++ b/bbaug/§7.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 7: Neufassung des § 7 mit neuen allgemeinen Vorschriften über Raumordnungspläne - -§ 7: Anpassungen in der Beteiligung und Widerspruchsfrist +§ 7: Neue Vorschriften zur Anpassung an den Flächennutzungsplan diff --git a/bbaug/§8.md b/bbaug/§8.md index a7f2ef2e96..956e0fc181 100644 --- a/bbaug/§8.md +++ b/bbaug/§8.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für den Raumordnungsplan für das Landesgebiet - -§ 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung des Bebauungsplans vor dem Flächennutzungsplan +§ 8: Neue Vorschriften zum Zweck des Bebauungsplans diff --git a/bbaug/§9.md b/bbaug/§9.md index 6ffcf9fcae..bde31e0d73 100644 --- a/bbaug/§9.md +++ b/bbaug/§9.md @@ -1,19 +1,7 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) -> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1359 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 9 Abs. 1 Nr. 11: Neue Formulierung für Verkehrsflächen - -§ 9 Abs. 1 Nr. 13: Neue Formulierung für die Führung von Versorgungsanlagen - -§ 9 Abs. 1 Nr. 23: Neue Formulierung für Gebiete mit Umweltschutz und erneuerbare Energien - -§ 9 Abs. 1 Nr. 24: Hinzufügen von 'und sonstigen Gefahren' - -§ 9 Abs. 2: Neue Formulierung für zeitlich befristete oder bedingte Nutzungen - -§ 9 Abs. 3: Hinzufügen der Möglichkeit, die Höhenlage festzusetzen - -§ 9 Abs. 8: Hinzufügen von 'mit den Angaben nach § 2a' und Streichung des Satzes 2 +§ 9: Neue Vorschriften zum Inhalt des Bebauungsplans diff --git a/bbaug/§9a.md b/bbaug/§9a.md index 95d5b550cb..82bd8d7bd8 100644 --- a/bbaug/§9a.md +++ b/bbaug/§9a.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 9a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1979-07-13 — Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht -> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 949 +> Station: 2004-10-01 — Neufassung des Baugesetzbuchs +> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 2414 -§ 9a Abs. 2 Satz 2: § 31 Abs. 2 wird durch § 31 Abs. 2 und 3 ersetzt. - -§ 9a Abs. 8 Satz 2: § 2a Abs. 6 wird durch § 2a Abs. 6 und 7 ersetzt. +§ 9a: Neue Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. diff --git a/verkuendungen/2004/bgbl1-2004-52-1.md b/verkuendungen/2004/bgbl1-2004-52-1.md new file mode 100644 index 0000000000..f8be3f312a --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2004/bgbl1-2004-52-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2004 I S. 2414 + +- **Titel:** Neufassung des Baugesetzbuchs +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2414 +- **Verkündung:** 2004-10-01 +- **Inkrafttreten:** 2004-10-01 +- **Ausfertigung:** 2004-09-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/52#page=2 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BBAUG + +## Kurz + +Die Neufassung des Baugesetzbuchs berücksichtigt mehrere Änderungen und Ergänzungen, die seit dem 20. Juli 2004 in Kraft getreten sind. Sie wurde auf Grund des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24. Juni 2004 bekannt gemacht. +