diff --git a/a_g/FASSUNG.md b/a_g/FASSUNG.md index 8c6e247875..c1d2431cd3 100644 --- a/a_g/FASSUNG.md +++ b/a_g/FASSUNG.md @@ -1,18 +1,26 @@ -# A_G — 1989-12-29 +# A_G — 1991-12-24 -- **Titel:** Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990) +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 2406 -- **Inkrafttreten:** 1990-01-01 (§ 1 Abs. 2 Buchstabe b und c); 1989-12-30 (Tag nach der Verkündung) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/61#page=10 -- **Kurz:** Das Gesetz verlängert beschäftigungsfördernde Vorschriften in verschiedenen Gesetzen bis zum Jahr 1995 oder 1996, insbesondere bezüglich Kurzarbeitergeld, Überlassung von Arbeitnehmern und Rentenansprüche. +- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2207 +- **Inkrafttreten:** 1991-12-01; 1991-08-01 (Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/66#page=3 +- **Kurz:** Das Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) führt verschiedene Anpassungen an den Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und dem Renten-Überleitungsgesetz durch, insbesondere bezüglich der Berechnung von Renten und Versorgungsleistungen. ## Betroffene Stellen -- Art. 1 § 1 a: Einfügung von § 1 a zur Anzeige der Überlassung -- Art. 1 § 12 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung -- Art. 1 § 16: Einfügung von Nummer 2 a und Anpassungen -- Art. 6 § 3 a: Anpassungen und Streichungen +- § 4 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'um 6,84 vom Hundert zu erhöhen und' +- § 6 Abs. 5: Einfügung von neuen Satz +- § 6 Abs. 6 Satz 3: Ersetzung von 'Anlage 3' durch 'Anlagen 3 oder 5' +- § 7: Neufassung des gesamten § 7 +- § 10 Abs. 1: Einfügung von 'oder die Summe der Zahlbeträge der Leistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2' +- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes +- § 10 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von 'Satz 1' +- § 10 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von neuen Satz +- § 11 Abs. 7 Satz 1: Einfügung von 'jeweils bis zum Inkrafttreten einer für sie geltenden Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 3' +- § 11 Abs. 8: Einfügung von neuen Absatz +- § 13: Verschiedene Änderungen an den Absätzen +- § 16: Einfügung von neuen Absatz ## Wortlaut diff --git a/a_g/HISTORY.md b/a_g/HISTORY.md index a0f405e133..c12bcfdfb6 100644 --- a/a_g/HISTORY.md +++ b/a_g/HISTORY.md @@ -7,3 +7,4 @@ - **1985-04-30** · BGBl. 1985 I S. 710 — Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985) - **1985-06-25** · BGBl. 1985 I S. 1068 — Neufassung des Artikels 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - **1989-12-29** · BGBl. 1989 I S. 2406 — Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990) +- **1991-12-24** · BGBl. 1991 I S. 2207 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) diff --git a/a_g/STELLEN.md b/a_g/STELLEN.md index 9dac37fc4f..7248064ec3 100644 --- a/a_g/STELLEN.md +++ b/a_g/STELLEN.md @@ -1,6 +1,14 @@ # Stellen dieser Station -- Art. 1 § 1 a: Einfügung von § 1 a zur Anzeige der Überlassung -- Art. 1 § 12 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung -- Art. 1 § 16: Einfügung von Nummer 2 a und Anpassungen -- Art. 6 § 3 a: Anpassungen und Streichungen +- § 4 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'um 6,84 vom Hundert zu erhöhen und' +- § 6 Abs. 5: Einfügung von neuen Satz +- § 6 Abs. 6 Satz 3: Ersetzung von 'Anlage 3' durch 'Anlagen 3 oder 5' +- § 7: Neufassung des gesamten § 7 +- § 10 Abs. 1: Einfügung von 'oder die Summe der Zahlbeträge der Leistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2' +- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes +- § 10 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von 'Satz 1' +- § 10 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von neuen Satz +- § 11 Abs. 7 Satz 1: Einfügung von 'jeweils bis zum Inkrafttreten einer für sie geltenden Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 3' +- § 11 Abs. 8: Einfügung von neuen Absatz +- § 13: Verschiedene Änderungen an den Absätzen +- § 16: Einfügung von neuen Absatz diff --git a/a_g/§10.md b/a_g/§10.md new file mode 100644 index 0000000000..8a83be725e --- /dev/null +++ b/a_g/§10.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 10 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +§ 10 Abs. 1: Einfügung von 'oder die Summe der Zahlbeträge der Leistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2' + +§ 10 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes + +§ 10 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von 'Satz 1' + +§ 10 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von neuen Satz diff --git a/a_g/§11.md b/a_g/§11.md new file mode 100644 index 0000000000..a8769eee73 --- /dev/null +++ b/a_g/§11.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 11 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +§ 11 Abs. 7 Satz 1: Einfügung von 'jeweils bis zum Inkrafttreten einer für sie geltenden Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 3' + +§ 11 Abs. 8: Einfügung von neuen Absatz diff --git a/a_g/§13.md b/a_g/§13.md new file mode 100644 index 0000000000..8dcd81963e --- /dev/null +++ b/a_g/§13.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 13 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +§ 13: Verschiedene Änderungen an den Absätzen diff --git a/a_g/§16.md b/a_g/§16.md index 6febe46665..df43870a40 100644 --- a/a_g/§16.md +++ b/a_g/§16.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1989-12-29 — Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990) -> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2406 +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 -Art. 1 § 16: Einfügung von Nummer 2 a und Anpassungen +§ 16: Einfügung von neuen Absatz diff --git a/a_g/§4.md b/a_g/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..7dcaffed67 --- /dev/null +++ b/a_g/§4.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +§ 4 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'um 6,84 vom Hundert zu erhöhen und' diff --git a/a_g/§6.md b/a_g/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..0c9d0f51ad --- /dev/null +++ b/a_g/§6.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +§ 6 Abs. 5: Einfügung von neuen Satz + +§ 6 Abs. 6 Satz 3: Ersetzung von 'Anlage 3' durch 'Anlagen 3 oder 5' diff --git a/a_g/§7.md b/a_g/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..f237cfee98 --- /dev/null +++ b/a_g/§7.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +§ 7: Neufassung des gesamten § 7 diff --git a/r_g/FASSUNG.md b/r_g/FASSUNG.md index 1bc70c14e5..9d799306e2 100644 --- a/r_g/FASSUNG.md +++ b/r_g/FASSUNG.md @@ -1,188 +1,27 @@ -# R_G — 1991-07-31 +# R_G — 1991-12-24 -- **Titel:** Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 1606 -- **Inkrafttreten:** 1991-07-31 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/46#page=2 -- **Kurz:** Das Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (RÜG) harmonisiert die Versicherungssysteme der alten und neuen Bundesländer. +- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2207 +- **Inkrafttreten:** 1991-12-01; 1991-08-01 (Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/66#page=3 +- **Kurz:** Das Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) führt verschiedene Anpassungen an den Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und dem Renten-Überleitungsgesetz durch, insbesondere bezüglich der Berechnung von Renten und Versorgungsleistungen. ## Betroffene Stellen -- Anlage 13: Hinzufügen von Anlage 14 mit Tabellen für verschiedene Branchen -- Anhang 14: Einfügung von Anhang 15 mit Entgeltpunkten für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwilligen Beiträgen -- Anhang 15: Einfügung von Anhang 16 mit Höchstverdiensten bei glaubhaft gemachten Beitragszeiten ohne freiwillige Zusatzrentenversicherung -- Anhang 16: Einfügung von Anhang 17 mit Faktoren für die pauschalierte Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte aus überführten Bestandsrenten des Beitrittsgebiets -- § 291a: Neuer Paragraph zur Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit -- § 292: Neue Fassung des Paragraphen zur Verordnungsermächtigung -- § 292a: Neuer Paragraph zur Verordnungsermächtigung für das Beitrittsgebiet -- § 294a: Neuer Paragraph zu Besonderheiten für das Beitrittsgebiet -- § 295a: Neuer Paragraph zur Höhe der Leistung im Beitrittsgebiet -- § 296a: Neuer Paragraph zum Beginn der Leistung im Beitrittsgebiet -- § 300 Abs. 3a und 3b: Neue Absätze zur Anwendung von Vorschriften des Beitrittsgebiets -- § 302: Neue Fassung des Paragraphen zum Anspruch auf Regelaltersrente in Sonderfällen -- § 302a: Neuer Paragraph zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten -- § 307 Abs. 4 Satz 1: Änderung des Satzes zur Neuberechnung bestimmter Renten -- § 307a: Neuer Paragraph zu persönlichen Entgeltpunkten aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets -- § 307b: Neuer Paragraph zu Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets -- § 37: Neue Formel für den Monatsbetrag der Zusatzrenten -- § 38: Neue Vorschriften zur Ermittlung des durch Beiträge zur FZR versicherten Durchschnittseinkommens -- § 39: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Renten auf den Stand 31. Dezember 1991 -- § 40: Neue Vorschriften zur Berechnung von Geldleistungen -- § 41: Neue Vorschriften zum Zusammenfall von Renten -- § 42: Neue Vorschriften zum Zusammenfall von Renten wegen Todes -- § 43: Neue Vorschriften zum Zusammenfall von Renten und Leistungen aus der Unfallversicherung -- § 44: Neue Vorschriften zum Beginn, Änderung und Ende von Renten -- § 45: Neue Vorschriften zum Zusammenfall mit Leistungen nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch -- Anlage 3: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 6 Abs. 1 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 4: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 6 Abs. 2 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 5: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 6 Abs. 3 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 6: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 7 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 7: Neue Festlegung der Personen im Sinne des § 6 Abs. 4 -- § 10: Neue Vorschriften zur vorläufigen Begrenzung von Zahlbeträgen aus Renten und Zusatzversorgungen -- § 11: Neue Vorschriften zur Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung -- § 12: Neue Vorschriften zum Zuschuss zur Krankenversicherung -- § 13: Neue Vorschriften zur Einstellung von Leistungen -- § 14: Neue Übergangsregelungen für Zusatzversorgungssysteme -- § 15: Neue Vorschriften zur Erstattung von Aufwendungen -- § 16: Neue Verordnungsermächtigungen -- § 17: Neue Vorschriften zum Sozialgerichtsverfahren -- § 18: Neue Bußgeldvorschriften -- § 254 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Monatsbetrags der Rente, wenn persönliche Entgelpunkte und aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegen. -- § 254c: Einführung einer neuen Vorschrift zur Anpassung von Renten, die auf einem aktuellen Rentenwert (Ost) basieren. -- § 254d: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten (Ost) für bestimmte Zeiten. -- § 255a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost). -- § 255b: Einführung einer neuen Verordnungsermächtigung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) und des Termins für seine Veränderung. -- § 256 Abs. 6 Satz 2: Änderung der Formulierung zur Nachzahlung nach §§ 283 bis 285. -- § 256a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet. -- § 256b: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten für glaubhaft gemachte Beitragszeiten. -- § 257: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Berliner Beitragszeiten. -- § 259 Satz 1: Hinzufügung von Vorschriften zur Berücksichtigung von Teilzeiträumen. -- § 259a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten bei Rentenbeginn vor 1996. -- § 259b: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem. -- § 259c: Einführung einer neuen Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Durchschnittsverdiensten. -- § 260 Satz 2: Änderung der Formulierung zur Berücksichtigung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland. -- § 262 Abs. 2: Hinzufügung von Vorschriften zur Zuteilung von Entgeltpunkten (Ost) zu Kalendermonaten. -- § 263a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost). -- § 307a Abs. 5: Neue Vorschriften für die Festsetzung von Renten im Beitrittsgebiet -- § 310: Einführung einer neuen Verordnungsermächtigung -- § 311 Abs. 1, 3 und 4: Einfügen von Vorschriften für Renten im Beitrittsgebiet -- § 314: Einführung von Vorschriften für Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes -- § 315: Einführung von Vorschriften für Auffüllbetrag -- § 315a: Einführung von Vorschriften für Renten aus freiwilligen Beiträgen des Beitrittsgebiets -- Überschrift nach § 316: Änderung der Überschrift zu 'Leistungen an Berechtigte im Ausland' -- § 317: Neue Vorschriften für Leistungen an Berechtigte im Ausland -- § 318 Abs. 1: Neue Vorschriften für Versicherte im Ausland -- § 318 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4 -- § 319: Ersetzen von 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 319: Einführung eines Achten Unterabschnitts mit Vorschriften für Zusatzleistungen -- Anlage 2: Einführung von jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen des Beitrittsgebiets -- Anlage 9: Änderung des einleitenden Satzes -- Anlage 9: Einführung von Anlage 10 mit Umrechnungswerten -- Anlage 10: Einführung von Anlage 11 mit Verdiensten für freiwillige Beiträge -- Anlage 11: Einführung von Anlage 12 mit Gesamtdurchschnittseinkommen -- Anlage 12: Einführung von Anlage 13 mit Definition der Qualifikationsgruppen -- § 21: Neue Regelungen für Zeiten der freiwilligen Rentenversicherung -- § 22: Neue Regelungen für die Zuordnung von Zeiten zur bergbaulichen Versicherung -- § 23: Neue Regelungen für bergmännische Tätigkeiten -- § 24: Neue Regelungen für Beitragszeiten zur FZR -- § 25: Neue Regelungen für Zurechnungszeiten zur FZR -- § 26: Neue Regelungen für die Ermittlung von rentenrechtlichen Zeiten -- § 27: Neue Regelungen für den Grundsatz der Rentenhöhe -- § 28: Neue Regelungen für die Rentenformel für Monatsbetrag der Renten -- § 29: Neue Regelungen für den Festbetrag -- § 30: Neue Regelungen für den Steigerungsbetrag -- § 31: Neue Regelungen für das beitragspflichtige Durchschnittseinkommen -- § 32: Neue Regelungen für den Steigerungssatz -- § 33: Neue Regelungen für den Zuschlag für Untertagetätigkeiten -- § 34: Neue Regelungen für Mindestrenten und Mindestbeträge -- § 35: Neue Regelungen für den besonderen Steigerungssatz -- § 36: Neue Regelungen für den zusätzlichen Steigerungsbetrag -- § 281a: Neue Vorschriften zur Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet -- § 281b: Neue Verordnungsermächtigung für die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge und umgekehrt sowie die Ermittlung des Wertes von angleichungsdynamischen Anrechten -- § 281c: Neue Meldepflichten für im Beitrittsgebiet mitarbeitende Ehegatten -- § 284a: Neue Vorschriften zur Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten -- § 284b: Neue Vorschriften zur Nachzahlung für Mitglieder geistlicher Genossenschaften im Beitrittsgebiet -- § 286a: Neue Vorschriften zur Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen -- § 286b: Neue Vorschriften zur Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet -- § 286c: Neue Vorschriften zur Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet -- § 286d: Neue Vorschriften zur Beitragserstattung im Beitrittsgebiet -- § 286e: Neue Vorschriften zum Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung -- § 287a: Neue Vorschriften zur Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet -- § 287b: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ausgaben für Rehabilitation, Verwaltung und Verfahren im Beitrittsgebiet -- § 287c: Neue Vorschriften zur Beurteilung des Bedarfs und der Notwendigkeit von Bauvorhaben im Beitrittsgebiet -- § 287d: Neue Vorschriften zum Bundeszuschuss im Beitrittsgebiet und Erstattungen -- § 287e: Neue Vorschriften zur Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet -- § 287f: Neue Vorschriften zur getrennten Abrechnung für die Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet und für das Beitrittsgebiet -- § 289a: Neue Vorschriften zu besonderen Aspekten beim Wanderversicherungsausgleich -- § 290a: Neue Vorschriften zur Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet -- § 264a: Einführung von Vorschriften für Zuschläge oder Abschläge bei Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet -- § 264b: Einführung von Vorschriften für Zuschlag bei Waisenrenten -- § 265a: Einführung von Vorschriften für knappschaftliche Besonderheiten bei rentenrechtlichen Zeiten im Beitrittsgebiet -- § 265b: Einführung von Vorschriften für vorläufige Berechnung von Entgeltpunkten (Ost) bei Hinterbliebenenrenten -- § 266: Einführung von zusätzlichen Vorschriften für Ansprüche auf Rente -- § 269 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für Höherversicherung und Beiträge -- § 270a: Einführung von Vorschriften für Rentenauskunft -- Überschrift nach § 270a: Änderung der Überschrift zu 'Neunter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland' -- § 271: Neufassung der Vorschriften für die Höhe der Rente -- § 272: Neufassung der Vorschriften für besondere Leistungen für berechtigte Deutsche -- § 273 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Zuständigkeit der Bundesknappschaft für Beschäftigte -- § 273a: Einführung von Vorschriften für Zuständigkeit in Zweifelsfällen im Beitrittsgebiet -- § 274a: Einführung von Vorschriften für Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet -- § 275a: Einführung von Vorschriften für Verordnungsermächtigung zur Festsetzung der Beitragsbemessungsgrenzen -- § 277a: Einführung von Vorschriften für die Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet -- § 278a: Einführung von Vorschriften für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet -- § 279a: Einführung von Vorschriften für beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet -- § 279b: Einführung von Vorschriften für Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte -- § 279c: Einführung von Vorschriften für Beitragstragung im Beitrittsgebiet -- § 279d: Einführung von Vorschriften für Beitragszahlung im Beitrittsgebiet -- § 3 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Versicherungspflicht im Rahmen berufsfördemder Maßnahmen zur Rehabilitation -- § 3 Satz 3: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 4 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 7 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 21 Abs. 2: Neufassung des § 21 Abs. 2 zur Berücksichtigung von Steuern bei der Feststellung des entgangenen Nettoarbeitsentgelts -- § 32 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Dauer der Zuzahlung bei stationärer Heilbehandlung -- § 56 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland' -- § 56 Abs. 3: Neufassung des § 56 Abs. 3 zur Regelung der Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -- § 56 Abs. 4 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland' -- § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung der Worte 'und nicht in einem Verfahren, das nach § 198 zur Fristunterbrechung führt' -- § 75 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des § 75 Abs. 2 Satz 2 zur Regelung der Minderung der Erwerbsfähigkeit -- § 90 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des § 90 Abs. 2 Satz 2 zur Regelung der Verspätung des Antrags auf Rente -- § 93 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 98 Satz 1: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- Überschrift nach § 109: Neufassung der Überschrift nach § 109 zum Fünften Abschnitt -- § 110: Neufassung des § 110 zur Regelung der Leistungen an Berechtigte im Ausland -- § 112: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 114: Neufassung des § 114 zur Regelung der besonderen Leistungen für berechtigte Deutsche -- § 118 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 118 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 118 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 1155: Neue Vorschriften für Leistungen im Todesfall, insbesondere für den Beitrittsbereich. -- § 1156: Neue allgemeine Vorschriften für Leistungen, insbesondere für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 1991. -- § 1157: Neue Vorschriften für die Beitragsberechnung und Unfallumlage, insbesondere für die Finanzierung der Rentenaltlasten. -- § 1158: Neue Vorschriften für die Aufnahme in die Unternehmerverzeichnisse, insbesondere für Unternehmen im Beitrittsgebiet. -- § 1159: Neue Vorschriften für die Verteilung der vor dem 1. Januar 1991 eingetretenen Arbeitsunfälle. -- § 1160: Neue Vorschriften für den Sitz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse. -- § 1251 Abs. 1 Nr. 5: Änderung der Vorschriften für Zeiten des Gewahrsams und anschließender Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit. -- § 1251 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 5a für Zeiten des Freiheitsentzugs im Beitrittsgebiet. -- § 1383 a Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2 im Absatz 1. -- § 1390 a Abs. 3: Streichung des Absatzes 3. -- Artikel 37 Abs. 1: Neue Regelung zur Anrechnung von Exportleistungen auf Renten im Beitrittsgebiet für bestimmte Gruppen von Vertriebenen und Wiedergutmachungsfallen. -- Artikel 37 Abs. 2: Neue Regelung, dass Ansprüche auf Renten aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach dem im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 geltenden Recht nicht entstehen, wenn für diese Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten Renten von einem ausländischen Versicherungsträger zu erbringen sind, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen. -- § 541 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie die §§ 762 bis 764 der Reichsversicherungsordnung: Bestimmte Abschnitte der Reichsversicherungsordnung treten im Beitrittsgebiet in Kraft. -- Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung: Dieses Gesetz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- Fremdrentengesetz: Das Fremdrentengesetz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz: Dieses Gesetz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- § 4 Abs. 2 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: Diese Absätze treten im Beitrittsgebiet in Kraft. -- § 172 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: Dieser Absatz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- § 13 des Gesetzes über die Sozialversicherung: Dieser Absatz bleibt bis zum 31. Dezember 1991 in Kraft. -- § 10 des Gesetzes über die Sozialversicherung: Dieser Absatz tritt außer Kraft. -- § 104 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: Dieser Absatz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft. -- Artikel 22 des Gesetzes zum Vertrag vom 18. Mai 1990 und § 13 des Gesetzes über die Sozialversicherung: Diese Bestimmungen sind anzuwenden, solange unterschiedliche Bezugsgrößen in der Sozialversicherung bestehen. -- § 2 Abs. 2 der Rentenverordnung: Ein neuer Buchstabe r wird angefügt. -- § 2 Abs. 2 Buchstabe r der Rentenverordnung: Dieser Buchstabe gilt auch für Personen, die bereits eine Rente beziehen. +- Artikel 1 Nummer 133 § 307 b Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes +- Artikel 1 Nummer 134 § 310a: Einfügung von neuen Nummer +- Artikel 2 § 39 Abs. 1 und 2: Ersetzung von '1,3225' durch '1,4130' +- Artikel 2 § 39 Abs. 3: Einfügung von neuen Absatz +- Artikel 8 Nummer 6a § 590 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes +- Artikel 8 Nummer 6b § 620 Abs. 4: Neufassung des Absatzes +- Artikel 8 Nummer 14 § 1152 Abs. 2: Einfügung von neuen Satz +- Artikel 8 Nummer 14 § 1155 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze +- Artikel 14 Nummer 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes +- Artikel 14 Nummer 7 Abs. 2: Einfügung von neuen Satz +- Artikel 14 Nummer 21 § 22a Abs. 2 Satz 1: Einfügung von neuen Wörtern +- Artikel 40 § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Punkt durch Komma und Einfügung von neuen Satz +- Artikel 42 Abs. 10a: Einfügung von neuen Absatz ## Wortlaut diff --git a/r_g/HISTORY.md b/r_g/HISTORY.md index 155e81f1b1..9d17e62d7a 100644 --- a/r_g/HISTORY.md +++ b/r_g/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1991-07-31** · BGBl. 1991 I S. 1606 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) +- **1991-12-24** · BGBl. 1991 I S. 2207 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) diff --git a/r_g/STELLEN.md b/r_g/STELLEN.md index 76eab6c56b..ace1f46b96 100644 --- a/r_g/STELLEN.md +++ b/r_g/STELLEN.md @@ -1,176 +1,15 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage 13: Hinzufügen von Anlage 14 mit Tabellen für verschiedene Branchen -- Anhang 14: Einfügung von Anhang 15 mit Entgeltpunkten für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwilligen Beiträgen -- Anhang 15: Einfügung von Anhang 16 mit Höchstverdiensten bei glaubhaft gemachten Beitragszeiten ohne freiwillige Zusatzrentenversicherung -- Anhang 16: Einfügung von Anhang 17 mit Faktoren für die pauschalierte Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte aus überführten Bestandsrenten des Beitrittsgebiets -- § 291a: Neuer Paragraph zur Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit -- § 292: Neue Fassung des Paragraphen zur Verordnungsermächtigung -- § 292a: Neuer Paragraph zur Verordnungsermächtigung für das Beitrittsgebiet -- § 294a: Neuer Paragraph zu Besonderheiten für das Beitrittsgebiet -- § 295a: Neuer Paragraph zur Höhe der Leistung im Beitrittsgebiet -- § 296a: Neuer Paragraph zum Beginn der Leistung im Beitrittsgebiet -- § 300 Abs. 3a und 3b: Neue Absätze zur Anwendung von Vorschriften des Beitrittsgebiets -- § 302: Neue Fassung des Paragraphen zum Anspruch auf Regelaltersrente in Sonderfällen -- § 302a: Neuer Paragraph zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten -- § 307 Abs. 4 Satz 1: Änderung des Satzes zur Neuberechnung bestimmter Renten -- § 307a: Neuer Paragraph zu persönlichen Entgeltpunkten aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets -- § 307b: Neuer Paragraph zu Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets -- § 37: Neue Formel für den Monatsbetrag der Zusatzrenten -- § 38: Neue Vorschriften zur Ermittlung des durch Beiträge zur FZR versicherten Durchschnittseinkommens -- § 39: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Renten auf den Stand 31. Dezember 1991 -- § 40: Neue Vorschriften zur Berechnung von Geldleistungen -- § 41: Neue Vorschriften zum Zusammenfall von Renten -- § 42: Neue Vorschriften zum Zusammenfall von Renten wegen Todes -- § 43: Neue Vorschriften zum Zusammenfall von Renten und Leistungen aus der Unfallversicherung -- § 44: Neue Vorschriften zum Beginn, Änderung und Ende von Renten -- § 45: Neue Vorschriften zum Zusammenfall mit Leistungen nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch -- Anlage 3: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 6 Abs. 1 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 4: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 6 Abs. 2 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 5: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 6 Abs. 3 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 6: Neue Festlegung des Jahreshöchstverdienstes nach § 7 für die Jahre 1950 bis 1990 -- Anlage 7: Neue Festlegung der Personen im Sinne des § 6 Abs. 4 -- § 10: Neue Vorschriften zur vorläufigen Begrenzung von Zahlbeträgen aus Renten und Zusatzversorgungen -- § 11: Neue Vorschriften zur Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung -- § 12: Neue Vorschriften zum Zuschuss zur Krankenversicherung -- § 13: Neue Vorschriften zur Einstellung von Leistungen -- § 14: Neue Übergangsregelungen für Zusatzversorgungssysteme -- § 15: Neue Vorschriften zur Erstattung von Aufwendungen -- § 16: Neue Verordnungsermächtigungen -- § 17: Neue Vorschriften zum Sozialgerichtsverfahren -- § 18: Neue Bußgeldvorschriften -- § 254 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Monatsbetrags der Rente, wenn persönliche Entgelpunkte und aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegen. -- § 254c: Einführung einer neuen Vorschrift zur Anpassung von Renten, die auf einem aktuellen Rentenwert (Ost) basieren. -- § 254d: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten (Ost) für bestimmte Zeiten. -- § 255a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost). -- § 255b: Einführung einer neuen Verordnungsermächtigung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) und des Termins für seine Veränderung. -- § 256 Abs. 6 Satz 2: Änderung der Formulierung zur Nachzahlung nach §§ 283 bis 285. -- § 256a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet. -- § 256b: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten für glaubhaft gemachte Beitragszeiten. -- § 257: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Berliner Beitragszeiten. -- § 259 Satz 1: Hinzufügung von Vorschriften zur Berücksichtigung von Teilzeiträumen. -- § 259a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten bei Rentenbeginn vor 1996. -- § 259b: Einführung einer neuen Vorschrift zur Ermittlung von Entgeltpunkten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem. -- § 259c: Einführung einer neuen Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Durchschnittsverdiensten. -- § 260 Satz 2: Änderung der Formulierung zur Berücksichtigung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland. -- § 262 Abs. 2: Hinzufügung von Vorschriften zur Zuteilung von Entgeltpunkten (Ost) zu Kalendermonaten. -- § 263a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost). -- § 307a Abs. 5: Neue Vorschriften für die Festsetzung von Renten im Beitrittsgebiet -- § 310: Einführung einer neuen Verordnungsermächtigung -- § 311 Abs. 1, 3 und 4: Einfügen von Vorschriften für Renten im Beitrittsgebiet -- § 314: Einführung von Vorschriften für Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes -- § 315: Einführung von Vorschriften für Auffüllbetrag -- § 315a: Einführung von Vorschriften für Renten aus freiwilligen Beiträgen des Beitrittsgebiets -- Überschrift nach § 316: Änderung der Überschrift zu 'Leistungen an Berechtigte im Ausland' -- § 317: Neue Vorschriften für Leistungen an Berechtigte im Ausland -- § 318 Abs. 1: Neue Vorschriften für Versicherte im Ausland -- § 318 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4 -- § 319: Ersetzen von 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 319: Einführung eines Achten Unterabschnitts mit Vorschriften für Zusatzleistungen -- Anlage 2: Einführung von jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen des Beitrittsgebiets -- Anlage 9: Änderung des einleitenden Satzes -- Anlage 9: Einführung von Anlage 10 mit Umrechnungswerten -- Anlage 10: Einführung von Anlage 11 mit Verdiensten für freiwillige Beiträge -- Anlage 11: Einführung von Anlage 12 mit Gesamtdurchschnittseinkommen -- Anlage 12: Einführung von Anlage 13 mit Definition der Qualifikationsgruppen -- § 21: Neue Regelungen für Zeiten der freiwilligen Rentenversicherung -- § 22: Neue Regelungen für die Zuordnung von Zeiten zur bergbaulichen Versicherung -- § 23: Neue Regelungen für bergmännische Tätigkeiten -- § 24: Neue Regelungen für Beitragszeiten zur FZR -- § 25: Neue Regelungen für Zurechnungszeiten zur FZR -- § 26: Neue Regelungen für die Ermittlung von rentenrechtlichen Zeiten -- § 27: Neue Regelungen für den Grundsatz der Rentenhöhe -- § 28: Neue Regelungen für die Rentenformel für Monatsbetrag der Renten -- § 29: Neue Regelungen für den Festbetrag -- § 30: Neue Regelungen für den Steigerungsbetrag -- § 31: Neue Regelungen für das beitragspflichtige Durchschnittseinkommen -- § 32: Neue Regelungen für den Steigerungssatz -- § 33: Neue Regelungen für den Zuschlag für Untertagetätigkeiten -- § 34: Neue Regelungen für Mindestrenten und Mindestbeträge -- § 35: Neue Regelungen für den besonderen Steigerungssatz -- § 36: Neue Regelungen für den zusätzlichen Steigerungsbetrag -- § 281a: Neue Vorschriften zur Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet -- § 281b: Neue Verordnungsermächtigung für die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge und umgekehrt sowie die Ermittlung des Wertes von angleichungsdynamischen Anrechten -- § 281c: Neue Meldepflichten für im Beitrittsgebiet mitarbeitende Ehegatten -- § 284a: Neue Vorschriften zur Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten -- § 284b: Neue Vorschriften zur Nachzahlung für Mitglieder geistlicher Genossenschaften im Beitrittsgebiet -- § 286a: Neue Vorschriften zur Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen -- § 286b: Neue Vorschriften zur Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet -- § 286c: Neue Vorschriften zur Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet -- § 286d: Neue Vorschriften zur Beitragserstattung im Beitrittsgebiet -- § 286e: Neue Vorschriften zum Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung -- § 287a: Neue Vorschriften zur Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet -- § 287b: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ausgaben für Rehabilitation, Verwaltung und Verfahren im Beitrittsgebiet -- § 287c: Neue Vorschriften zur Beurteilung des Bedarfs und der Notwendigkeit von Bauvorhaben im Beitrittsgebiet -- § 287d: Neue Vorschriften zum Bundeszuschuss im Beitrittsgebiet und Erstattungen -- § 287e: Neue Vorschriften zur Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet -- § 287f: Neue Vorschriften zur getrennten Abrechnung für die Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet und für das Beitrittsgebiet -- § 289a: Neue Vorschriften zu besonderen Aspekten beim Wanderversicherungsausgleich -- § 290a: Neue Vorschriften zur Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet -- § 264a: Einführung von Vorschriften für Zuschläge oder Abschläge bei Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet -- § 264b: Einführung von Vorschriften für Zuschlag bei Waisenrenten -- § 265a: Einführung von Vorschriften für knappschaftliche Besonderheiten bei rentenrechtlichen Zeiten im Beitrittsgebiet -- § 265b: Einführung von Vorschriften für vorläufige Berechnung von Entgeltpunkten (Ost) bei Hinterbliebenenrenten -- § 266: Einführung von zusätzlichen Vorschriften für Ansprüche auf Rente -- § 269 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für Höherversicherung und Beiträge -- § 270a: Einführung von Vorschriften für Rentenauskunft -- Überschrift nach § 270a: Änderung der Überschrift zu 'Neunter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland' -- § 271: Neufassung der Vorschriften für die Höhe der Rente -- § 272: Neufassung der Vorschriften für besondere Leistungen für berechtigte Deutsche -- § 273 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Zuständigkeit der Bundesknappschaft für Beschäftigte -- § 273a: Einführung von Vorschriften für Zuständigkeit in Zweifelsfällen im Beitrittsgebiet -- § 274a: Einführung von Vorschriften für Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet -- § 275a: Einführung von Vorschriften für Verordnungsermächtigung zur Festsetzung der Beitragsbemessungsgrenzen -- § 277a: Einführung von Vorschriften für die Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet -- § 278a: Einführung von Vorschriften für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet -- § 279a: Einführung von Vorschriften für beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet -- § 279b: Einführung von Vorschriften für Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte -- § 279c: Einführung von Vorschriften für Beitragstragung im Beitrittsgebiet -- § 279d: Einführung von Vorschriften für Beitragszahlung im Beitrittsgebiet -- § 3 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Versicherungspflicht im Rahmen berufsfördemder Maßnahmen zur Rehabilitation -- § 3 Satz 3: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 4 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 7 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 21 Abs. 2: Neufassung des § 21 Abs. 2 zur Berücksichtigung von Steuern bei der Feststellung des entgangenen Nettoarbeitsentgelts -- § 32 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Dauer der Zuzahlung bei stationärer Heilbehandlung -- § 56 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland' -- § 56 Abs. 3: Neufassung des § 56 Abs. 3 zur Regelung der Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -- § 56 Abs. 4 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland' -- § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung der Worte 'und nicht in einem Verfahren, das nach § 198 zur Fristunterbrechung führt' -- § 75 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des § 75 Abs. 2 Satz 2 zur Regelung der Minderung der Erwerbsfähigkeit -- § 90 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des § 90 Abs. 2 Satz 2 zur Regelung der Verspätung des Antrags auf Rente -- § 93 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 98 Satz 1: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- Überschrift nach § 109: Neufassung der Überschrift nach § 109 zum Fünften Abschnitt -- § 110: Neufassung des § 110 zur Regelung der Leistungen an Berechtigte im Ausland -- § 112: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 114: Neufassung des § 114 zur Regelung der besonderen Leistungen für berechtigte Deutsche -- § 118 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 118 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Worte 'außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs' durch 'im Ausland' -- § 118 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'im Inland' -- § 1155: Neue Vorschriften für Leistungen im Todesfall, insbesondere für den Beitrittsbereich. -- § 1156: Neue allgemeine Vorschriften für Leistungen, insbesondere für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 1991. -- § 1157: Neue Vorschriften für die Beitragsberechnung und Unfallumlage, insbesondere für die Finanzierung der Rentenaltlasten. -- § 1158: Neue Vorschriften für die Aufnahme in die Unternehmerverzeichnisse, insbesondere für Unternehmen im Beitrittsgebiet. -- § 1159: Neue Vorschriften für die Verteilung der vor dem 1. Januar 1991 eingetretenen Arbeitsunfälle. -- § 1160: Neue Vorschriften für den Sitz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der landwirtschaftlichen Krankenkasse. -- § 1251 Abs. 1 Nr. 5: Änderung der Vorschriften für Zeiten des Gewahrsams und anschließender Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit. -- § 1251 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 5a für Zeiten des Freiheitsentzugs im Beitrittsgebiet. -- § 1383 a Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2 im Absatz 1. -- § 1390 a Abs. 3: Streichung des Absatzes 3. -- Artikel 37 Abs. 1: Neue Regelung zur Anrechnung von Exportleistungen auf Renten im Beitrittsgebiet für bestimmte Gruppen von Vertriebenen und Wiedergutmachungsfallen. -- Artikel 37 Abs. 2: Neue Regelung, dass Ansprüche auf Renten aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach dem im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 geltenden Recht nicht entstehen, wenn für diese Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten Renten von einem ausländischen Versicherungsträger zu erbringen sind, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen. -- § 541 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie die §§ 762 bis 764 der Reichsversicherungsordnung: Bestimmte Abschnitte der Reichsversicherungsordnung treten im Beitrittsgebiet in Kraft. -- Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung: Dieses Gesetz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- Fremdrentengesetz: Das Fremdrentengesetz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz: Dieses Gesetz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- § 4 Abs. 2 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: Diese Absätze treten im Beitrittsgebiet in Kraft. -- § 172 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: Dieser Absatz tritt im Beitrittsgebiet in Kraft. -- § 13 des Gesetzes über die Sozialversicherung: Dieser Absatz bleibt bis zum 31. Dezember 1991 in Kraft. -- § 10 des Gesetzes über die Sozialversicherung: Dieser Absatz tritt außer Kraft. -- § 104 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: Dieser Absatz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft. -- Artikel 22 des Gesetzes zum Vertrag vom 18. Mai 1990 und § 13 des Gesetzes über die Sozialversicherung: Diese Bestimmungen sind anzuwenden, solange unterschiedliche Bezugsgrößen in der Sozialversicherung bestehen. -- § 2 Abs. 2 der Rentenverordnung: Ein neuer Buchstabe r wird angefügt. -- § 2 Abs. 2 Buchstabe r der Rentenverordnung: Dieser Buchstabe gilt auch für Personen, die bereits eine Rente beziehen. +- Artikel 1 Nummer 133 § 307 b Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes +- Artikel 1 Nummer 134 § 310a: Einfügung von neuen Nummer +- Artikel 2 § 39 Abs. 1 und 2: Ersetzung von '1,3225' durch '1,4130' +- Artikel 2 § 39 Abs. 3: Einfügung von neuen Absatz +- Artikel 8 Nummer 6a § 590 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes +- Artikel 8 Nummer 6b § 620 Abs. 4: Neufassung des Absatzes +- Artikel 8 Nummer 14 § 1152 Abs. 2: Einfügung von neuen Satz +- Artikel 8 Nummer 14 § 1155 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze +- Artikel 14 Nummer 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes +- Artikel 14 Nummer 7 Abs. 2: Einfügung von neuen Satz +- Artikel 14 Nummer 21 § 22a Abs. 2 Satz 1: Einfügung von neuen Wörtern +- Artikel 40 § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Punkt durch Komma und Einfügung von neuen Satz +- Artikel 42 Abs. 10a: Einfügung von neuen Absatz diff --git a/r_g/§1152.md b/r_g/§1152.md new file mode 100644 index 0000000000..4741d55abe --- /dev/null +++ b/r_g/§1152.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 1152 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +Artikel 8 Nummer 14 § 1152 Abs. 2: Einfügung von neuen Satz diff --git a/r_g/§1155.md b/r_g/§1155.md index cc4492af6c..8cea0ab012 100644 --- a/r_g/§1155.md +++ b/r_g/§1155.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 1155 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-07-31 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1606 +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 -§ 1155: Neue Vorschriften für Leistungen im Todesfall, insbesondere für den Beitrittsbereich. +Artikel 8 Nummer 14 § 1155 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze diff --git a/r_g/§2.md b/r_g/§2.md index 599e74db9c..482fea073b 100644 --- a/r_g/§2.md +++ b/r_g/§2.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-07-31 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1606 +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 -§ 2 Abs. 2 der Rentenverordnung: Ein neuer Buchstabe r wird angefügt. - -§ 2 Abs. 2 Buchstabe r der Rentenverordnung: Dieser Buchstabe gilt auch für Personen, die bereits eine Rente beziehen. +Artikel 40 § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Punkt durch Komma und Einfügung von neuen Satz diff --git a/r_g/§22a.md b/r_g/§22a.md new file mode 100644 index 0000000000..e1d457a4b9 --- /dev/null +++ b/r_g/§22a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 22a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +Artikel 14 Nummer 21 § 22a Abs. 2 Satz 1: Einfügung von neuen Wörtern diff --git a/r_g/§307.md b/r_g/§307.md index 7209ab9cd3..751c2bde7a 100644 --- a/r_g/§307.md +++ b/r_g/§307.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 307 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-07-31 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1606 +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 -§ 307 Abs. 4 Satz 1: Änderung des Satzes zur Neuberechnung bestimmter Renten +Artikel 1 Nummer 133 § 307 b Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes diff --git a/r_g/§310a.md b/r_g/§310a.md new file mode 100644 index 0000000000..23f7f2888a --- /dev/null +++ b/r_g/§310a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 310a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +Artikel 1 Nummer 134 § 310a: Einfügung von neuen Nummer diff --git a/r_g/§39.md b/r_g/§39.md index 3b18b9cf70..f31c6952b7 100644 --- a/r_g/§39.md +++ b/r_g/§39.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 39 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1991-07-31 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) -> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1606 +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 -§ 39: Neue Vorschriften zur Erhöhung der Renten auf den Stand 31. Dezember 1991 +Artikel 2 § 39 Abs. 1 und 2: Ersetzung von '1,3225' durch '1,4130' + +Artikel 2 § 39 Abs. 3: Einfügung von neuen Absatz diff --git a/r_g/§590.md b/r_g/§590.md new file mode 100644 index 0000000000..a94aad9ef4 --- /dev/null +++ b/r_g/§590.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 590 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +Artikel 8 Nummer 6a § 590 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes diff --git a/r_g/§620.md b/r_g/§620.md new file mode 100644 index 0000000000..c0d68eb22e --- /dev/null +++ b/r_g/§620.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 620 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1991-12-24 — Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2207 + +Artikel 8 Nummer 6b § 620 Abs. 4: Neufassung des Absatzes diff --git a/verkuendungen/1991/bgbl1-1991-66-8.md b/verkuendungen/1991/bgbl1-1991-66-8.md new file mode 100644 index 0000000000..9e33ac13d8 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1991/bgbl1-1991-66-8.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1991 I S. 2207 + +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2207 +- **Verkündung:** 1991-12-24 +- **Inkrafttreten:** 1991-12-01; 1991-08-01 (Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a) +- **Ausfertigung:** 1991-12-18 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/66#page=3 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** A_G, R_G + +## Kurz + +Das Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) führt verschiedene Anpassungen an den Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und dem Renten-Überleitungsgesetz durch, insbesondere bezüglich der Berechnung von Renten und Versorgungsleistungen. +