From 93aafad67efbbfb837b5f9265a37d47c25f205ab Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Sat, 12 Mar 1994 12:00:00 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201994=20I=20S.=20419=20=C2=B7=20=C3=84nd?= =?UTF-8?q?erung=20=C2=B7=20Drittes=20Gesetz=20zur=20=C3=84nderung=20des?= =?UTF-8?q?=20Europawahlgesetzes?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 Inkrafttreten: 1994-06-13 (Art. 1 Nr. 11); 1994-03-13 (Tag nach der Verkündung; ganzes Gesetz außer Art. 1 Nr. 11) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-03-12 BGBl-Id: bgbl1-1994-14-8 --- euwg/FASSUNG.md | 71 ++++++++------------------- euwg/HISTORY.md | 1 + euwg/STELLEN.md | 61 ++++++----------------- euwg/§1.md | 8 ++- euwg/§11.md | 8 ++- euwg/§13.md | 8 ++- euwg/§14.md | 6 +-- euwg/§22.md | 6 +-- euwg/§23.md | 16 ++---- euwg/§25.md | 10 ++-- euwg/§4.md | 6 +-- euwg/§6.md | 6 +-- euwg/§6a.md | 8 ++- euwg/§6b.md | 8 ++- euwg/§6c.md | 8 ++- euwg/§7.md | 8 ++- euwg/§8.md | 8 ++- euwg/§9.md | 8 ++- verkuendungen/1994/bgbl1-1994-14-8.md | 17 +++++++ 19 files changed, 98 insertions(+), 174 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1994/bgbl1-1994-14-8.md diff --git a/euwg/FASSUNG.md b/euwg/FASSUNG.md index a0eee75a4b..9316e248ef 100644 --- a/euwg/FASSUNG.md +++ b/euwg/FASSUNG.md @@ -1,60 +1,29 @@ # EUWG — 1994-03-12 -- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes +- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 416 -- **Inkrafttreten:** 1994-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/14#page=12 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gemeindefinanzreformgesetz, insbesondere im Bereich der Einkommenssteuer und der Schlüsselzahl für die Gemeindefinanzierung, und tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. +- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 419 +- **Inkrafttreten:** 1994-06-13 (Art. 1 Nr. 11); 1994-03-13 (Tag nach der Verkündung; ganzes Gesetz außer Art. 1 Nr. 11) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/14#page=15 +- **Kurz:** Das Gesetz führt erhebliche Änderungen am Europawahlgesetz ein, insbesondere bezüglich der Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Unionsbürgern sowie der Bewerbung von Kandidaten. ## Betroffene Stellen -- § 13 Abs. 2 Nr. 4: Die Anforderungen nach § 11 Abs. 2 Nr. 1, 1a, 1b, 1c, 1d und 4 werden ergänzt. -- § 5: Neufassung des gesamten § 5, der die Wahlorgane definiert. -- § 6: Neufassung des gesamten § 6, der das Wahlrecht und die Ausübung des Wahlrechts regelt. -- § 6a: Neufassung des gesamten § 6a, der den Ausschluss vom Wahlrecht regelt. -- § 6b: Neufassung des gesamten § 6b, der die Wählbarkeit regelt. -- § 6c: Neufassung des gesamten § 6c, der das Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl regelt. -- § 7: Neufassung des gesamten § 7, der den Wahltag regelt. -- § 8: Neufassung des gesamten § 8, der das Wahlvorschlagsrecht regelt. -- § 9: Neufassung des gesamten § 9, der den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge regelt. -- § 10: Neufassung des gesamten § 10, der die Aufstellung der Wahlvorschläge regelt. -- § 11: Neufassung des gesamten § 11, der die Einreichung der Wahlvorschläge und die Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder regelt. -- § 1 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'von den wahlberechtigten Deutschen' werden gestrichen. -- § 1 Abs. 2: Es wird neu festgelegt, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages zugleich Abgeordnete des Europäischen Parlaments sein können. -- § 4: Die Wörter 'und die Wählbarkeit' werden gestrichen und die Verweisung auf '§ 53a' durch die Verweisung auf '§ 54' ersetzt. -- § 6a: Neuer Abschnitt zur Ausschließung vom Wahlrecht, der Voraussetzungen für die Ausschließung von Deutschen und Unionsbürgern. -- § 6b: Neuer Abschnitt zur Wählbarkeit, der Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Deutschen und Unionsbürgern. -- § 6c: Neuer Abschnitt, der das Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl regelt. -- § 7 Satz 1: Die Wörter 'den Rat der Europäischen Gemeinschaften' werden durch 'den Rat der Europäischen Gemeinschaft' ersetzt. -- § 8 Abs. 1: Die Wörter 'europäischen Gebiete' werden durch 'Gebiete' und 'Gemeinschaften' durch 'Gemeinschaft' ersetzt. -- § 9 Abs. 3: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Bedingungen für die Benennung von Bewerbern in verschiedenen Mitgliedstaaten regelt. -- § 11 Abs. 2: Neue Nummern 1a, 1b, 1c, 1d werden eingefügt, und Sätze 2 und 3 werden gestrichen. Neue Sätze werden angefügt, die die Zuständigkeit des Wahlleiters für Versicherungen an Eides Statt regeln. -- § 13 Abs. 2 Nr. 4: Die Anführungen '1a, 1b, 1c, 1d' werden nach '1,' eingefügt. -- § 14 Abs. 2: Neue Sätze werden eingefügt, die die Vorgehensweise bei der Mitteilung von Wahlbewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten regeln. -- § 22 Abs. 2: Neue Nummer 15 wird eingefügt, die die Übernahme bestimmter Ämter in anderen Mitgliedstaaten regelt. -- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Die Nummer 2 wird neu formuliert, um die Zuständigkeit des Ältestenrats des Deutschen Bundestages zu klären. -- § 25 Abs. 2: Neue Nummer 3a wird eingefügt, die die Vorbereitung der Wahl für Unionsbürger regelt. -- § 23 Abs. 1: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament -- § 23 Abs. 2: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Wahlprüfungsverfahren -- § 23 Abs. 3: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages -- § 23 Abs. 4: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft durch das Europäische Parlament -- § 23 Abs. 5: Bestimmungen zur Information des Präsidenten des Europäischen Parlaments über den Verlust der Mitgliedschaft -- § 24 Abs. 1: Bestimmungen zur Berufung von Listennachfolgern -- § 24 Abs. 2: Bestimmungen zum Verzicht auf die Anwartschaft als Listennachfolger -- § 24 Abs. 3: Bestimmungen zur Feststellung des Listennachfolgers durch den Bundeswahlleiter -- § 25 Abs. 1: Bestimmungen zur Anwendung der §§ 50 und 51 des Bundeswahlgesetzes -- § 25 Abs. 2: Bestimmungen zur Erlassung einer Wahlordnung durch das Bundesministerium des Innern -- § 26 Abs. 1: Bestimmungen zur Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl im Wahlprüfungsverfahren -- § 26 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung des Wahlprüfungsgesetzes -- § 26 Abs. 3: Bestimmungen zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht -- § 26 Abs. 4: Bestimmungen zur Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren -- § 28 Abs. 1: Bestimmungen zur Finanzierung von politischen Vereinigungen -- § 28 Abs. 2: Bestimmungen zur Rechenschaftslegung der politischen Vereinigungen -- § 28 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung der relativen Obergrenze -- § 28 Abs. 4: Bestimmungen zur Anwendung des Auszahlungsverfahrens und Abschlagszahlungen -- § 29 Abs. 1: Übergangsregelung für die Wahl zum 4. Europäischen Parlament in den neuen Bundesländern -- § 29 Abs. 2: Übergangsregelung für die Reihenfolge der Wahlvorschläge in den neuen Bundesländern +- § 1: Streichung von 'von den wahlberechtigten Deutschen' und Neufassung von Absatz 2 +- § 4: Streichung von 'und die Wählbarkeit' und Ersetzung der Verweisung auf § 53a durch § 54 +- § 6: Neufassung des gesamten Artikels +- § 6a: Einfügung eines neuen Artikels +- § 6b: Einfügung eines neuen Artikels +- § 6c: Einfügung eines neuen Artikels +- § 7: Ersetzung von 'den Rat der Europäischen Gemeinschaften' durch 'den Rat der Europäischen Gemeinschaft' +- § 8: Ersetzung von 'europäischen Gebieten' durch 'Gebieten' und von 'Gemeinschaften' durch 'Gemeinschaft' +- § 9: Einfügung eines neuen Satzes vor Satz 1 +- § 11: Einfügung von neuen Nummern 1a, 1b, 1c, 1d und Änderung von Nummer 2 und 4 +- § 13: Einfügung von neuen Anführungen in Nummer 4 +- § 14: Einfügung von neuen Sätzen und Änderung von Satz 2 +- § 22: Einfügung einer neuen Nummer 15 +- § 23: Neufassung von Nummer 2 +- § 25: Einfügung einer neuen Nummer 3a ## Wortlaut diff --git a/euwg/HISTORY.md b/euwg/HISTORY.md index b183bd4e38..d80c92ae58 100644 --- a/euwg/HISTORY.md +++ b/euwg/HISTORY.md @@ -7,3 +7,4 @@ - **1988-12-30** · BGBl. 1988 I S. 2615 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze - **1993-11-19** · BGBl. 1993 I S. 1863 — Zweites Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes - **1994-03-12** · BGBl. 1994 I S. 416 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes +- **1994-03-12** · BGBl. 1994 I S. 419 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes diff --git a/euwg/STELLEN.md b/euwg/STELLEN.md index 6ba6413eda..5d9f50491b 100644 --- a/euwg/STELLEN.md +++ b/euwg/STELLEN.md @@ -1,48 +1,17 @@ # Stellen dieser Station -- § 13 Abs. 2 Nr. 4: Die Anforderungen nach § 11 Abs. 2 Nr. 1, 1a, 1b, 1c, 1d und 4 werden ergänzt. -- § 5: Neufassung des gesamten § 5, der die Wahlorgane definiert. -- § 6: Neufassung des gesamten § 6, der das Wahlrecht und die Ausübung des Wahlrechts regelt. -- § 6a: Neufassung des gesamten § 6a, der den Ausschluss vom Wahlrecht regelt. -- § 6b: Neufassung des gesamten § 6b, der die Wählbarkeit regelt. -- § 6c: Neufassung des gesamten § 6c, der das Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl regelt. -- § 7: Neufassung des gesamten § 7, der den Wahltag regelt. -- § 8: Neufassung des gesamten § 8, der das Wahlvorschlagsrecht regelt. -- § 9: Neufassung des gesamten § 9, der den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge regelt. -- § 10: Neufassung des gesamten § 10, der die Aufstellung der Wahlvorschläge regelt. -- § 11: Neufassung des gesamten § 11, der die Einreichung der Wahlvorschläge und die Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder regelt. -- § 1 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'von den wahlberechtigten Deutschen' werden gestrichen. -- § 1 Abs. 2: Es wird neu festgelegt, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages zugleich Abgeordnete des Europäischen Parlaments sein können. -- § 4: Die Wörter 'und die Wählbarkeit' werden gestrichen und die Verweisung auf '§ 53a' durch die Verweisung auf '§ 54' ersetzt. -- § 6a: Neuer Abschnitt zur Ausschließung vom Wahlrecht, der Voraussetzungen für die Ausschließung von Deutschen und Unionsbürgern. -- § 6b: Neuer Abschnitt zur Wählbarkeit, der Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Deutschen und Unionsbürgern. -- § 6c: Neuer Abschnitt, der das Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl regelt. -- § 7 Satz 1: Die Wörter 'den Rat der Europäischen Gemeinschaften' werden durch 'den Rat der Europäischen Gemeinschaft' ersetzt. -- § 8 Abs. 1: Die Wörter 'europäischen Gebiete' werden durch 'Gebiete' und 'Gemeinschaften' durch 'Gemeinschaft' ersetzt. -- § 9 Abs. 3: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Bedingungen für die Benennung von Bewerbern in verschiedenen Mitgliedstaaten regelt. -- § 11 Abs. 2: Neue Nummern 1a, 1b, 1c, 1d werden eingefügt, und Sätze 2 und 3 werden gestrichen. Neue Sätze werden angefügt, die die Zuständigkeit des Wahlleiters für Versicherungen an Eides Statt regeln. -- § 13 Abs. 2 Nr. 4: Die Anführungen '1a, 1b, 1c, 1d' werden nach '1,' eingefügt. -- § 14 Abs. 2: Neue Sätze werden eingefügt, die die Vorgehensweise bei der Mitteilung von Wahlbewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten regeln. -- § 22 Abs. 2: Neue Nummer 15 wird eingefügt, die die Übernahme bestimmter Ämter in anderen Mitgliedstaaten regelt. -- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Die Nummer 2 wird neu formuliert, um die Zuständigkeit des Ältestenrats des Deutschen Bundestages zu klären. -- § 25 Abs. 2: Neue Nummer 3a wird eingefügt, die die Vorbereitung der Wahl für Unionsbürger regelt. -- § 23 Abs. 1: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament -- § 23 Abs. 2: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Wahlprüfungsverfahren -- § 23 Abs. 3: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages -- § 23 Abs. 4: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft durch das Europäische Parlament -- § 23 Abs. 5: Bestimmungen zur Information des Präsidenten des Europäischen Parlaments über den Verlust der Mitgliedschaft -- § 24 Abs. 1: Bestimmungen zur Berufung von Listennachfolgern -- § 24 Abs. 2: Bestimmungen zum Verzicht auf die Anwartschaft als Listennachfolger -- § 24 Abs. 3: Bestimmungen zur Feststellung des Listennachfolgers durch den Bundeswahlleiter -- § 25 Abs. 1: Bestimmungen zur Anwendung der §§ 50 und 51 des Bundeswahlgesetzes -- § 25 Abs. 2: Bestimmungen zur Erlassung einer Wahlordnung durch das Bundesministerium des Innern -- § 26 Abs. 1: Bestimmungen zur Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl im Wahlprüfungsverfahren -- § 26 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung des Wahlprüfungsgesetzes -- § 26 Abs. 3: Bestimmungen zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht -- § 26 Abs. 4: Bestimmungen zur Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren -- § 28 Abs. 1: Bestimmungen zur Finanzierung von politischen Vereinigungen -- § 28 Abs. 2: Bestimmungen zur Rechenschaftslegung der politischen Vereinigungen -- § 28 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung der relativen Obergrenze -- § 28 Abs. 4: Bestimmungen zur Anwendung des Auszahlungsverfahrens und Abschlagszahlungen -- § 29 Abs. 1: Übergangsregelung für die Wahl zum 4. Europäischen Parlament in den neuen Bundesländern -- § 29 Abs. 2: Übergangsregelung für die Reihenfolge der Wahlvorschläge in den neuen Bundesländern +- § 1: Streichung von 'von den wahlberechtigten Deutschen' und Neufassung von Absatz 2 +- § 4: Streichung von 'und die Wählbarkeit' und Ersetzung der Verweisung auf § 53a durch § 54 +- § 6: Neufassung des gesamten Artikels +- § 6a: Einfügung eines neuen Artikels +- § 6b: Einfügung eines neuen Artikels +- § 6c: Einfügung eines neuen Artikels +- § 7: Ersetzung von 'den Rat der Europäischen Gemeinschaften' durch 'den Rat der Europäischen Gemeinschaft' +- § 8: Ersetzung von 'europäischen Gebieten' durch 'Gebieten' und von 'Gemeinschaften' durch 'Gemeinschaft' +- § 9: Einfügung eines neuen Satzes vor Satz 1 +- § 11: Einfügung von neuen Nummern 1a, 1b, 1c, 1d und Änderung von Nummer 2 und 4 +- § 13: Einfügung von neuen Anführungen in Nummer 4 +- § 14: Einfügung von neuen Sätzen und Änderung von Satz 2 +- § 22: Einfügung einer neuen Nummer 15 +- § 23: Neufassung von Nummer 2 +- § 25: Einfügung einer neuen Nummer 3a diff --git a/euwg/§1.md b/euwg/§1.md index 579d54fa77..81247f9c61 100644 --- a/euwg/§1.md +++ b/euwg/§1.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 1 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 1 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'von den wahlberechtigten Deutschen' werden gestrichen. - -§ 1 Abs. 2: Es wird neu festgelegt, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages zugleich Abgeordnete des Europäischen Parlaments sein können. +§ 1: Streichung von 'von den wahlberechtigten Deutschen' und Neufassung von Absatz 2 diff --git a/euwg/§11.md b/euwg/§11.md index f9cea8ae25..6310a0984e 100644 --- a/euwg/§11.md +++ b/euwg/§11.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 11 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 11: Neufassung des gesamten § 11, der die Einreichung der Wahlvorschläge und die Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder regelt. - -§ 11 Abs. 2: Neue Nummern 1a, 1b, 1c, 1d werden eingefügt, und Sätze 2 und 3 werden gestrichen. Neue Sätze werden angefügt, die die Zuständigkeit des Wahlleiters für Versicherungen an Eides Statt regeln. +§ 11: Einfügung von neuen Nummern 1a, 1b, 1c, 1d und Änderung von Nummer 2 und 4 diff --git a/euwg/§13.md b/euwg/§13.md index 38653a471d..9c38629526 100644 --- a/euwg/§13.md +++ b/euwg/§13.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 13 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 13 Abs. 2 Nr. 4: Die Anforderungen nach § 11 Abs. 2 Nr. 1, 1a, 1b, 1c, 1d und 4 werden ergänzt. - -§ 13 Abs. 2 Nr. 4: Die Anführungen '1a, 1b, 1c, 1d' werden nach '1,' eingefügt. +§ 13: Einfügung von neuen Anführungen in Nummer 4 diff --git a/euwg/§14.md b/euwg/§14.md index baab7ab851..b3b5fda0f9 100644 --- a/euwg/§14.md +++ b/euwg/§14.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 14 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 14 Abs. 2: Neue Sätze werden eingefügt, die die Vorgehensweise bei der Mitteilung von Wahlbewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten regeln. +§ 14: Einfügung von neuen Sätzen und Änderung von Satz 2 diff --git a/euwg/§22.md b/euwg/§22.md index 33b1e4d7f4..a9f05fa17d 100644 --- a/euwg/§22.md +++ b/euwg/§22.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 22 Abs. 2: Neue Nummer 15 wird eingefügt, die die Übernahme bestimmter Ämter in anderen Mitgliedstaaten regelt. +§ 22: Einfügung einer neuen Nummer 15 diff --git a/euwg/§23.md b/euwg/§23.md index e8b3ad7b15..8bfbe64283 100644 --- a/euwg/§23.md +++ b/euwg/§23.md @@ -1,17 +1,7 @@ # § 23 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 23 Abs. 1 Nr. 2: Die Nummer 2 wird neu formuliert, um die Zuständigkeit des Ältestenrats des Deutschen Bundestages zu klären. - -§ 23 Abs. 1: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament - -§ 23 Abs. 2: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Wahlprüfungsverfahren - -§ 23 Abs. 3: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages - -§ 23 Abs. 4: Bestimmungen zur Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft durch das Europäische Parlament - -§ 23 Abs. 5: Bestimmungen zur Information des Präsidenten des Europäischen Parlaments über den Verlust der Mitgliedschaft +§ 23: Neufassung von Nummer 2 diff --git a/euwg/§25.md b/euwg/§25.md index 43688cba27..488d3c4a74 100644 --- a/euwg/§25.md +++ b/euwg/§25.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 25 Abs. 2: Neue Nummer 3a wird eingefügt, die die Vorbereitung der Wahl für Unionsbürger regelt. - -§ 25 Abs. 1: Bestimmungen zur Anwendung der §§ 50 und 51 des Bundeswahlgesetzes - -§ 25 Abs. 2: Bestimmungen zur Erlassung einer Wahlordnung durch das Bundesministerium des Innern +§ 25: Einfügung einer neuen Nummer 3a diff --git a/euwg/§4.md b/euwg/§4.md index e7a29d9f2c..bedb1b0547 100644 --- a/euwg/§4.md +++ b/euwg/§4.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 4 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 4: Die Wörter 'und die Wählbarkeit' werden gestrichen und die Verweisung auf '§ 53a' durch die Verweisung auf '§ 54' ersetzt. +§ 4: Streichung von 'und die Wählbarkeit' und Ersetzung der Verweisung auf § 53a durch § 54 diff --git a/euwg/§6.md b/euwg/§6.md index 2619605a12..88958ecb56 100644 --- a/euwg/§6.md +++ b/euwg/§6.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 6 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 6: Neufassung des gesamten § 6, der das Wahlrecht und die Ausübung des Wahlrechts regelt. +§ 6: Neufassung des gesamten Artikels diff --git a/euwg/§6a.md b/euwg/§6a.md index 6f04585ccc..1b5559de1f 100644 --- a/euwg/§6a.md +++ b/euwg/§6a.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 6a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 6a: Neufassung des gesamten § 6a, der den Ausschluss vom Wahlrecht regelt. - -§ 6a: Neuer Abschnitt zur Ausschließung vom Wahlrecht, der Voraussetzungen für die Ausschließung von Deutschen und Unionsbürgern. +§ 6a: Einfügung eines neuen Artikels diff --git a/euwg/§6b.md b/euwg/§6b.md index e2f60bbff6..c75ec59ab4 100644 --- a/euwg/§6b.md +++ b/euwg/§6b.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 6b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 6b: Neufassung des gesamten § 6b, der die Wählbarkeit regelt. - -§ 6b: Neuer Abschnitt zur Wählbarkeit, der Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Deutschen und Unionsbürgern. +§ 6b: Einfügung eines neuen Artikels diff --git a/euwg/§6c.md b/euwg/§6c.md index 23d3d18747..cefb933a75 100644 --- a/euwg/§6c.md +++ b/euwg/§6c.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 6c > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 6c: Neufassung des gesamten § 6c, der das Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl regelt. - -§ 6c: Neuer Abschnitt, der das Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl regelt. +§ 6c: Einfügung eines neuen Artikels diff --git a/euwg/§7.md b/euwg/§7.md index 3ed8f945c3..b4edd2fc38 100644 --- a/euwg/§7.md +++ b/euwg/§7.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 7: Neufassung des gesamten § 7, der den Wahltag regelt. - -§ 7 Satz 1: Die Wörter 'den Rat der Europäischen Gemeinschaften' werden durch 'den Rat der Europäischen Gemeinschaft' ersetzt. +§ 7: Ersetzung von 'den Rat der Europäischen Gemeinschaften' durch 'den Rat der Europäischen Gemeinschaft' diff --git a/euwg/§8.md b/euwg/§8.md index 592be9961c..dccba76e1d 100644 --- a/euwg/§8.md +++ b/euwg/§8.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 8: Neufassung des gesamten § 8, der das Wahlvorschlagsrecht regelt. - -§ 8 Abs. 1: Die Wörter 'europäischen Gebiete' werden durch 'Gebiete' und 'Gemeinschaften' durch 'Gemeinschaft' ersetzt. +§ 8: Ersetzung von 'europäischen Gebieten' durch 'Gebieten' und von 'Gemeinschaften' durch 'Gemeinschaft' diff --git a/euwg/§9.md b/euwg/§9.md index 76175ed8c0..833b25af05 100644 --- a/euwg/§9.md +++ b/euwg/§9.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-03-12 — Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 416 +> Station: 1994-03-12 — Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 419 -§ 9: Neufassung des gesamten § 9, der den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge regelt. - -§ 9 Abs. 3: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der die Bedingungen für die Benennung von Bewerbern in verschiedenen Mitgliedstaaten regelt. +§ 9: Einfügung eines neuen Satzes vor Satz 1 diff --git a/verkuendungen/1994/bgbl1-1994-14-8.md b/verkuendungen/1994/bgbl1-1994-14-8.md new file mode 100644 index 0000000000..29123304e1 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1994/bgbl1-1994-14-8.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1994 I S. 419 + +- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 419 +- **Verkündung:** 1994-03-12 +- **Inkrafttreten:** 1994-06-13 (Art. 1 Nr. 11); 1994-03-13 (Tag nach der Verkündung; ganzes Gesetz außer Art. 1 Nr. 11) +- **Ausfertigung:** 1994-03-08 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/14#page=15 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** EUWG + +## Kurz + +Das Gesetz führt erhebliche Änderungen am Europawahlgesetz ein, insbesondere bezüglich der Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Unionsbürgern sowie der Bewerbung von Kandidaten. +