diff --git a/verkuendungen/1972/bgbl1-1972-29-1.md b/verkuendungen/1972/bgbl1-1972-29-1.md new file mode 100644 index 0000000000..0118cdcb1d --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1972/bgbl1-1972-29-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1972 I S. 529 + +- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 529 +- **Verkündung:** 1972-04-07 +- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt +- **Ausfertigung:** 1972-03-29 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/29#page=1 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ÜBER-GEFÄHRLICHE-SEEFRACHTGÜTER + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Vorschriften zur Kennzeichnung und Prüfung von gefährlichen Seefrachtgütern, insbesondere hinsichtlich der internationale Kennzeichen und der Prüfung von Versandstücken. + diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/FASSUNG.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..c3e67fc599 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,141 @@ +# VERORDNUNG-ÜBER-GEFÄHRLICHE-SEEFRACHTGÜTER — 1972-04-07 + +- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 529 +- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/29#page=1 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften zur Kennzeichnung und Prüfung von gefährlichen Seefrachtgütern, insbesondere hinsichtlich der internationale Kennzeichen und der Prüfung von Versandstücken. + +## Betroffene Stellen + +- Anhang 1, Klasse IVb, 1.1 bis 1.14.3: Neufassung der Begriffsbestimmungen für radioaktive Stoffe, Kapseln, dichte Umschließungen, Kontamination, spaltbare Stoffe, Verpackungen, Versandstücke, primäre Wärmeübertragungsmittel, Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, geschlossene Ladungen, spaltbare Stoffe, Stoffe mit hoher Aktivität, Stauung. +- Anhang 1, Klasse IVb, 2.1 bis 2.2.4: Neufassung der Ausnahmen (freigestellte Stoffe) für radioaktive Stoffe, Instrumente, Fabrikate und leere Verpackungen. +- Anhang 1, Klasse IVb, 3.1 bis 3.3.3: Neufassung der allgemeinen Beförderungsvorschriften, Versandkategorien, Transportkennzahl, Verpackungstypen A und B. +- Anhang 2, Anhang 6: Neufassung der Tabellen, technischen Vorschriften und Prüfmethoden für Verpackungen für Stoffe der Klasse IV b +- 1.1 Allgemeine Vorschriften betreffend die nukleare Sicherheit: Neufassung der allgemeinen Vorschriften betreffend die nukleare Sicherheit +- 1.2 Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse I: Neufassung der Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse I +- 1.3 Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse II: Neufassung der Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse II +- 1.4 Methoden zur Anwendung der Kriterien für die Nukleare Sicherheitsklasse I: Neufassung der Methoden zur Anwendung der Kriterien für die Nukleare Sicherheitsklasse I +- 15.11.4: Neue Vorschriften für Stoffe mit gleichmäßig verteilten Radionukliden in bestimmten Konzentrationen +- 15.11.5: Neue Vorschriften für Gegenstände aus nicht radioaktivem Material, die äußerlich kontaminiert sind +- 15.12.1: Neue Vorschriften für Uran- oder Thoriumerze und physikalische oder chemische Konzentrate dieser Erze +- 15.12.2: Neue Vorschriften für natürliches oder verarmtes, unbestrahltes Uran oder unbestrahltes Thorium +- 15.13: Neue Vorschriften für radioaktive Stoffe, die explosionsgefährlich sind +- 15.14: Neue Vorschriften für radioaktive Stoffe, die selbstentzündlich sind +- 15.15: Neue Vorschriften für leere Verpackungen, die radioaktive Stoffe enthalten haben +- 15.16: Neue Vorschriften für Sendungen radioaktiver Stoffe, die abweichend von den Bestimmungen dieser Klasse sind +- Anhang 2.1.1: Neue Vorschriften für die Regenprüfung eingeführt +- Anhang 2.1.2: Neue Vorschriften für die Freifallprüfung eingeführt +- Anhang 2.1.3: Neue Vorschriften für die Druckprüfung eingeführt +- Anhang 2.1.4: Neue Vorschriften für die Durchstoßprüfung eingeführt +- Anhang 2.2: Neue Vorschriften für die Prüfungen von A-Verpackungen eingeführt +- Anhang 2.3: Neue Vorschriften für die kombinierten Prüfungen eingeführt +- Anhang 2.4: Neue Vorschriften für die Prüfmethoden von Kapseln eingeführt +- Tabelle II: Neue Zulassigkeiten für wässrige Lösungen von Uranylfluorid oder Uranylnitrat +- Tabelle III: Neue Zulassigkeiten für nicht wasserstoffhaltige Uranverbindungen oder -gemische +- Tabelle IV: Neue Zulassigkeiten für nicht wasserstoffhaltige Uranverbindungen oder -gemische mit höherer Uran-235-Konzentration +- Tabelle V: Neue Zulassigkeiten für Uranmetall ohne Moderator +- Tabelle VI: Neue Zulassigkeiten für Uranverbindungen oder -gemische mit spezifischer Uran-Konzentration +- Tabelle VII: Neue Zulassigkeiten für nicht wasserstoffhaltige Plutoniumverbindungen oder -gemische +- Tabelle VIII: Neue Zulassigkeiten für Plutoniummetall ohne Moderator +- Tabelle IX: Neue Zulassigkeiten für Plutoniumverbindungen oder -gemische mit spezifischer Plutonium-Konzentration +- Tabelle X: Neue Zulassigkeiten für wässrige Lösungen von Uran-233-Nitrat und Uran-233-Fluorid +- 2. Prüfmethoden: Neue Prüfmethoden für verschiedene Verpackungen +- Eingangsformel: Neufassung der Eingangsformel +- § 3 Abs. 1: Neufassung der Kennzeichnungsvorschriften +- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung der Vorschriften für die Bescheinigung +- § 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Genehmigung von gefährlichen Gütern +- § 5 Abs. 5 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Verpackung von gefährlichen Gütern +- § 8 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für das Rauchen und die Verwendung von Feuer +- § 9 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Verhütung des Funkenfluges +- § 9 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für die künstliche Beleuchtung +- § 9 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von bestimmten gefährlichen Gütern +- § 9 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen +- § 9 Abs. 6: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen und entzündbaren flüssigen Stoffen +- § 11 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für die Behandlung von gefährlichen Gütern +- § 11 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften für die Beseitigung von Gefahren +- § 13: Neufassung der Vorschriften für andere Vorschriften +- § 15: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten +- Anhang 1, Abschnitt 'Klasse IV b Radioaktive Stoffe': Neufassung der Klasseneinteilung für radioaktive Stoffe +- Anhang 6 der Anlage 1: Neufassung des Anhangs 6 +- Anlage 2, Spalte 'Klasseneinteilung': Einfügung von Bezeichnungen für radioaktive Stoffe +- Anhang 9 zur Anlage 1, Nummern 5 A und 5 B: Streichung der Nummern 5 A und 5 B +- Anhang 9 zur Anlage 1, Kennzeichen Nummern 5 A und 5 B: Ersetzung der Kennzeichen Nummern 5 A und 5 B +- § 15.4: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.5: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.6: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.7: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.8: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe in „Besonderer Form +- § 15.9: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen I, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.10.1: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen II, für die keine zusätzlichen Maßnahmen während des Transports erforderlich sind, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.10.2: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen II, für die zusätzliche Maßnahmen während des Transports erforderlich sind, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.11.1: Neue Vorschriften für den Seeversand von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, aufgegeben als „Geschlossene Ladung +- § 15.11.2: Neue Vorschriften für den Seeversand von natürlichen oder verarmten, unbestrahlten Uran oder unbestrahltem Thorium, insbesondere für Verpackung, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.11.3: Neue Vorschriften für den Seeversand von Tritium in wässriger Lösung mit höchstens 5,0 mCi/ml, insbesondere für Verpackung, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 6: Änderungen an den Vorschriften für die Beförderungsgenehmigung und Voranmeldung für verschiedene Arten von radioaktiven Stoffen. +- § 7.2: Neue Vorschriften für Sonderabkommen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe, die nicht allen einschlägigen Teilen der Vorschrift entsprechen. +- § 8: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung und räumliche Trennung von Personen und unentwickeltem fotografischem Material. +- § 8.1: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Versandstücken mit weißen oder gelben Gefahrenzetteln. +- § 8.2: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Versandstücken mit radioaktiven Großquellen. +- § 8.3: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Postsäcken, die unentwickeltes fotografisches Material enthalten. +- § 8.4: Änderungen an den Vorschriften für das Laden, Löschen und Umladen von „Geschlossenen Ladungen“. +- § 8.5: Änderungen an den Vorschriften für die räumliche Trennung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, die als „Geschlossene Ladung“ befördert werden. +- § 8.6: Änderungen an den Vorschriften für die Zuladung von Versandstücken der gelben Kategorien. +- § 8.7: Änderungen an den Vorschriften für die Anzahl der Versandstücke mit gelben Gefahrenzetteln auf einem Schiff. +- § 8.8: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Versandstücken mit gelben Gefahrenzetteln in mehreren Blöcken. +- § 8.9: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, die in Nummer 15.12 aufgeführt sind. +- § 8.10: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Versandstücken auf Schiffen, die ausschließlich vom Absender benutzt werden. +- § 8.11: Änderungen an den Vorschriften für die Berechnung der Transportkennzahlen für Sendungen aus Ländern, in denen die Angabe der Transportkennzahlen nicht üblich ist. +- § 8.13: Änderungen an den Vorschriften für die Bestimmung der Sicherheitsabstände zwischen Versandstücken mit radioaktiven Stoffen und Personen oder unentwickeltem fotografischem Material. +- § 3.4: Neue Vorschriften für die Beförderung von radioaktiven Stoffen ohne Genehmigung +- § 3.5: Neue Vorschriften für die Nutzung erhöhter Aktivitätsgrenzen für Stoffe in Besonderer Form +- § 3.6: Neue Vorschriften für explosive und selbstentzündliche radioaktive Stoffe +- § 4.1: Neue Vorschriften für die Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität als Geschlossene Ladung +- § 4.2: Neue Vorschriften für die Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität in Bulk +- § 4.3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Transportkennzahl für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität +- § 4.4: Neue Vorschriften für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, die mehr als 15 g spaltbare Stoffe enthalten +- § 4.5: Neue Vorschriften für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, die nicht als Geschlossene Ladung befördert werden +- § 4.6: Neue Vorschriften für mehrere Versandstücke mit Stoffen geringer spezifischer Aktivität, die im Block gestaut werden +- § 4.7: Neue Vorschriften für die Verpackung und Verstauung von natürlichem oder verarmtem unbestrahltem Uran oder unbestrahltem natürlichem Thorium +- § 5.1: Neue Vorschriften für die Beförderung von radioaktiven Großquellen in Typ B-Verpackungen +- § 5.2: Neue Vorschriften für die Temperaturbegrenzung von radioaktiven Großquellen +- § 5.3: Neue Vorschriften für die Zulassung von Großquelle I +- § 5.4: Neue Vorschriften für die Zulassung von Großquelle II +- § 6.1: Neue Vorschriften für Versandstücke, die nicht den Vorschriften für spaltbare Stoffe unterliegen +- § 6.2: Neue Vorschriften für die Nukleare Sicherheitsklassen von spaltbaren Stoffen +- § 6.3: Neue Vorschriften für die Bezeichnung von Versandstücken mit spaltbarem Material +- § 7.1.1: Neue Vorschriften für die Zulassung von Bauarten +- § 7.1.2: Neue Vorschriften für die Beförderungsgenehmigung und Voranmeldung +- § 9.1: Neue Vorschriften zur Kontamination von Verpackungen +- § 9.2: Neue Vorschriften zur Dekontamination von Laderäumen +- § 9.3: Neue Vorschriften zur Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität +- § 10.1: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von freigestellten Stoffen +- § 10.2: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von leeren Verpackungen +- § 10.3: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Stoffen geringer spezifischer Aktivität +- § 10.4: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken mit weißen oder gelben Kennzeichen +- § 10.5: Neue Vorschriften zur Gewichtsangabe auf Versandstücken über 50 kg +- § 10.6: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken vom Typ A und B +- § 10.7: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken mit spaltbarem Material +- § 11.1: Neue Vorschriften zu Zusammenladeverboten für radioaktive Stoffe +- § 11.2: Neue Vorschriften zur Trennung von radioaktiven Großquellen +- § 11.3: Neue Vorschriften zu zusätzlichen Auflagen bei genehmigungspflichtigen Stoffen +- § 12.1: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für radioaktive Stoffe +- § 12.2: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für freigestellte Stoffe +- § 12.3: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für leere Verpackungen +- § 13.1: Neue Vorschriften zur Bestätigung des Absenders in Versandpapieren +- § 13.2: Neue Vorschriften zur Anlage von Zulassungsscheinen für radioaktive Großquellen +- § 13.3: Neue Vorschriften zur Anlage von Beförderungsgenehmigungen +- § 14.1.1: Neue Vorschriften zur Angabe der maximalen Wärmeentwicklung +- § 14.1.2: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unfällen auf See +- § 14.1.3: Neue Vorschriften zur Handhabung von kontaminierten Nahrungsmitteln und Trinkwasser +- § 14.1.4: Neue Vorschriften zur Handhabung von kontaminierten Personen +- § 14.2: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unfällen im Hafen +- § 15.1: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe I +- § 15.2: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe II +- § 15.3: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe III + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/HINWEIS.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/HISTORY.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..144e818aa5 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1972-04-07** · BGBl. 1972 I S. 529 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/STELLEN.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..8e32c1a858 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/STELLEN.md @@ -0,0 +1,127 @@ +# Stellen dieser Station + +- Anhang 1, Klasse IVb, 1.1 bis 1.14.3: Neufassung der Begriffsbestimmungen für radioaktive Stoffe, Kapseln, dichte Umschließungen, Kontamination, spaltbare Stoffe, Verpackungen, Versandstücke, primäre Wärmeübertragungsmittel, Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, geschlossene Ladungen, spaltbare Stoffe, Stoffe mit hoher Aktivität, Stauung. +- Anhang 1, Klasse IVb, 2.1 bis 2.2.4: Neufassung der Ausnahmen (freigestellte Stoffe) für radioaktive Stoffe, Instrumente, Fabrikate und leere Verpackungen. +- Anhang 1, Klasse IVb, 3.1 bis 3.3.3: Neufassung der allgemeinen Beförderungsvorschriften, Versandkategorien, Transportkennzahl, Verpackungstypen A und B. +- Anhang 2, Anhang 6: Neufassung der Tabellen, technischen Vorschriften und Prüfmethoden für Verpackungen für Stoffe der Klasse IV b +- 1.1 Allgemeine Vorschriften betreffend die nukleare Sicherheit: Neufassung der allgemeinen Vorschriften betreffend die nukleare Sicherheit +- 1.2 Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse I: Neufassung der Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse I +- 1.3 Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse II: Neufassung der Sondervorschriften für Versandstücke der Nuklearen Sicherheitsklasse II +- 1.4 Methoden zur Anwendung der Kriterien für die Nukleare Sicherheitsklasse I: Neufassung der Methoden zur Anwendung der Kriterien für die Nukleare Sicherheitsklasse I +- 15.11.4: Neue Vorschriften für Stoffe mit gleichmäßig verteilten Radionukliden in bestimmten Konzentrationen +- 15.11.5: Neue Vorschriften für Gegenstände aus nicht radioaktivem Material, die äußerlich kontaminiert sind +- 15.12.1: Neue Vorschriften für Uran- oder Thoriumerze und physikalische oder chemische Konzentrate dieser Erze +- 15.12.2: Neue Vorschriften für natürliches oder verarmtes, unbestrahltes Uran oder unbestrahltes Thorium +- 15.13: Neue Vorschriften für radioaktive Stoffe, die explosionsgefährlich sind +- 15.14: Neue Vorschriften für radioaktive Stoffe, die selbstentzündlich sind +- 15.15: Neue Vorschriften für leere Verpackungen, die radioaktive Stoffe enthalten haben +- 15.16: Neue Vorschriften für Sendungen radioaktiver Stoffe, die abweichend von den Bestimmungen dieser Klasse sind +- Anhang 2.1.1: Neue Vorschriften für die Regenprüfung eingeführt +- Anhang 2.1.2: Neue Vorschriften für die Freifallprüfung eingeführt +- Anhang 2.1.3: Neue Vorschriften für die Druckprüfung eingeführt +- Anhang 2.1.4: Neue Vorschriften für die Durchstoßprüfung eingeführt +- Anhang 2.2: Neue Vorschriften für die Prüfungen von A-Verpackungen eingeführt +- Anhang 2.3: Neue Vorschriften für die kombinierten Prüfungen eingeführt +- Anhang 2.4: Neue Vorschriften für die Prüfmethoden von Kapseln eingeführt +- Tabelle II: Neue Zulassigkeiten für wässrige Lösungen von Uranylfluorid oder Uranylnitrat +- Tabelle III: Neue Zulassigkeiten für nicht wasserstoffhaltige Uranverbindungen oder -gemische +- Tabelle IV: Neue Zulassigkeiten für nicht wasserstoffhaltige Uranverbindungen oder -gemische mit höherer Uran-235-Konzentration +- Tabelle V: Neue Zulassigkeiten für Uranmetall ohne Moderator +- Tabelle VI: Neue Zulassigkeiten für Uranverbindungen oder -gemische mit spezifischer Uran-Konzentration +- Tabelle VII: Neue Zulassigkeiten für nicht wasserstoffhaltige Plutoniumverbindungen oder -gemische +- Tabelle VIII: Neue Zulassigkeiten für Plutoniummetall ohne Moderator +- Tabelle IX: Neue Zulassigkeiten für Plutoniumverbindungen oder -gemische mit spezifischer Plutonium-Konzentration +- Tabelle X: Neue Zulassigkeiten für wässrige Lösungen von Uran-233-Nitrat und Uran-233-Fluorid +- 2. Prüfmethoden: Neue Prüfmethoden für verschiedene Verpackungen +- Eingangsformel: Neufassung der Eingangsformel +- § 3 Abs. 1: Neufassung der Kennzeichnungsvorschriften +- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung der Vorschriften für die Bescheinigung +- § 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Genehmigung von gefährlichen Gütern +- § 5 Abs. 5 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Verpackung von gefährlichen Gütern +- § 8 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für das Rauchen und die Verwendung von Feuer +- § 9 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Verhütung des Funkenfluges +- § 9 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für die künstliche Beleuchtung +- § 9 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von bestimmten gefährlichen Gütern +- § 9 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen +- § 9 Abs. 6: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen und entzündbaren flüssigen Stoffen +- § 11 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für die Behandlung von gefährlichen Gütern +- § 11 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften für die Beseitigung von Gefahren +- § 13: Neufassung der Vorschriften für andere Vorschriften +- § 15: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten +- Anhang 1, Abschnitt 'Klasse IV b Radioaktive Stoffe': Neufassung der Klasseneinteilung für radioaktive Stoffe +- Anhang 6 der Anlage 1: Neufassung des Anhangs 6 +- Anlage 2, Spalte 'Klasseneinteilung': Einfügung von Bezeichnungen für radioaktive Stoffe +- Anhang 9 zur Anlage 1, Nummern 5 A und 5 B: Streichung der Nummern 5 A und 5 B +- Anhang 9 zur Anlage 1, Kennzeichen Nummern 5 A und 5 B: Ersetzung der Kennzeichen Nummern 5 A und 5 B +- § 15.4: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.5: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.6: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.7: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.8: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe in „Besonderer Form +- § 15.9: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen I, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.10.1: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen II, für die keine zusätzlichen Maßnahmen während des Transports erforderlich sind, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.10.2: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen II, für die zusätzliche Maßnahmen während des Transports erforderlich sind, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.11.1: Neue Vorschriften für den Seeversand von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, aufgegeben als „Geschlossene Ladung +- § 15.11.2: Neue Vorschriften für den Seeversand von natürlichen oder verarmten, unbestrahlten Uran oder unbestrahltem Thorium, insbesondere für Verpackung, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 15.11.3: Neue Vorschriften für den Seeversand von Tritium in wässriger Lösung mit höchstens 5,0 mCi/ml, insbesondere für Verpackung, Verstauung und Zusammenladeverbote. +- § 6: Änderungen an den Vorschriften für die Beförderungsgenehmigung und Voranmeldung für verschiedene Arten von radioaktiven Stoffen. +- § 7.2: Neue Vorschriften für Sonderabkommen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe, die nicht allen einschlägigen Teilen der Vorschrift entsprechen. +- § 8: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung und räumliche Trennung von Personen und unentwickeltem fotografischem Material. +- § 8.1: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Versandstücken mit weißen oder gelben Gefahrenzetteln. +- § 8.2: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Versandstücken mit radioaktiven Großquellen. +- § 8.3: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Postsäcken, die unentwickeltes fotografisches Material enthalten. +- § 8.4: Änderungen an den Vorschriften für das Laden, Löschen und Umladen von „Geschlossenen Ladungen“. +- § 8.5: Änderungen an den Vorschriften für die räumliche Trennung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, die als „Geschlossene Ladung“ befördert werden. +- § 8.6: Änderungen an den Vorschriften für die Zuladung von Versandstücken der gelben Kategorien. +- § 8.7: Änderungen an den Vorschriften für die Anzahl der Versandstücke mit gelben Gefahrenzetteln auf einem Schiff. +- § 8.8: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Versandstücken mit gelben Gefahrenzetteln in mehreren Blöcken. +- § 8.9: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, die in Nummer 15.12 aufgeführt sind. +- § 8.10: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Versandstücken auf Schiffen, die ausschließlich vom Absender benutzt werden. +- § 8.11: Änderungen an den Vorschriften für die Berechnung der Transportkennzahlen für Sendungen aus Ländern, in denen die Angabe der Transportkennzahlen nicht üblich ist. +- § 8.13: Änderungen an den Vorschriften für die Bestimmung der Sicherheitsabstände zwischen Versandstücken mit radioaktiven Stoffen und Personen oder unentwickeltem fotografischem Material. +- § 3.4: Neue Vorschriften für die Beförderung von radioaktiven Stoffen ohne Genehmigung +- § 3.5: Neue Vorschriften für die Nutzung erhöhter Aktivitätsgrenzen für Stoffe in Besonderer Form +- § 3.6: Neue Vorschriften für explosive und selbstentzündliche radioaktive Stoffe +- § 4.1: Neue Vorschriften für die Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität als Geschlossene Ladung +- § 4.2: Neue Vorschriften für die Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität in Bulk +- § 4.3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Transportkennzahl für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität +- § 4.4: Neue Vorschriften für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, die mehr als 15 g spaltbare Stoffe enthalten +- § 4.5: Neue Vorschriften für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, die nicht als Geschlossene Ladung befördert werden +- § 4.6: Neue Vorschriften für mehrere Versandstücke mit Stoffen geringer spezifischer Aktivität, die im Block gestaut werden +- § 4.7: Neue Vorschriften für die Verpackung und Verstauung von natürlichem oder verarmtem unbestrahltem Uran oder unbestrahltem natürlichem Thorium +- § 5.1: Neue Vorschriften für die Beförderung von radioaktiven Großquellen in Typ B-Verpackungen +- § 5.2: Neue Vorschriften für die Temperaturbegrenzung von radioaktiven Großquellen +- § 5.3: Neue Vorschriften für die Zulassung von Großquelle I +- § 5.4: Neue Vorschriften für die Zulassung von Großquelle II +- § 6.1: Neue Vorschriften für Versandstücke, die nicht den Vorschriften für spaltbare Stoffe unterliegen +- § 6.2: Neue Vorschriften für die Nukleare Sicherheitsklassen von spaltbaren Stoffen +- § 6.3: Neue Vorschriften für die Bezeichnung von Versandstücken mit spaltbarem Material +- § 7.1.1: Neue Vorschriften für die Zulassung von Bauarten +- § 7.1.2: Neue Vorschriften für die Beförderungsgenehmigung und Voranmeldung +- § 9.1: Neue Vorschriften zur Kontamination von Verpackungen +- § 9.2: Neue Vorschriften zur Dekontamination von Laderäumen +- § 9.3: Neue Vorschriften zur Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität +- § 10.1: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von freigestellten Stoffen +- § 10.2: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von leeren Verpackungen +- § 10.3: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Stoffen geringer spezifischer Aktivität +- § 10.4: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken mit weißen oder gelben Kennzeichen +- § 10.5: Neue Vorschriften zur Gewichtsangabe auf Versandstücken über 50 kg +- § 10.6: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken vom Typ A und B +- § 10.7: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken mit spaltbarem Material +- § 11.1: Neue Vorschriften zu Zusammenladeverboten für radioaktive Stoffe +- § 11.2: Neue Vorschriften zur Trennung von radioaktiven Großquellen +- § 11.3: Neue Vorschriften zu zusätzlichen Auflagen bei genehmigungspflichtigen Stoffen +- § 12.1: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für radioaktive Stoffe +- § 12.2: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für freigestellte Stoffe +- § 12.3: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für leere Verpackungen +- § 13.1: Neue Vorschriften zur Bestätigung des Absenders in Versandpapieren +- § 13.2: Neue Vorschriften zur Anlage von Zulassungsscheinen für radioaktive Großquellen +- § 13.3: Neue Vorschriften zur Anlage von Beförderungsgenehmigungen +- § 14.1.1: Neue Vorschriften zur Angabe der maximalen Wärmeentwicklung +- § 14.1.2: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unfällen auf See +- § 14.1.3: Neue Vorschriften zur Handhabung von kontaminierten Nahrungsmitteln und Trinkwasser +- § 14.1.4: Neue Vorschriften zur Handhabung von kontaminierten Personen +- § 14.2: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unfällen im Hafen +- § 15.1: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe I +- § 15.2: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe II +- § 15.3: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe III diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§10.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§10.md new file mode 100644 index 0000000000..92decf9fe7 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§10.md @@ -0,0 +1,19 @@ +# § 10 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 10.1: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von freigestellten Stoffen + +§ 10.2: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von leeren Verpackungen + +§ 10.3: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Stoffen geringer spezifischer Aktivität + +§ 10.4: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken mit weißen oder gelben Kennzeichen + +§ 10.5: Neue Vorschriften zur Gewichtsangabe auf Versandstücken über 50 kg + +§ 10.6: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken vom Typ A und B + +§ 10.7: Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Versandstücken mit spaltbarem Material diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§11.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§11.md new file mode 100644 index 0000000000..4baf2954e3 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§11.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# § 11 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 11 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für die Behandlung von gefährlichen Gütern + +§ 11 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften für die Beseitigung von Gefahren + +§ 11.1: Neue Vorschriften zu Zusammenladeverboten für radioaktive Stoffe + +§ 11.2: Neue Vorschriften zur Trennung von radioaktiven Großquellen + +§ 11.3: Neue Vorschriften zu zusätzlichen Auflagen bei genehmigungspflichtigen Stoffen diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§12.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§12.md new file mode 100644 index 0000000000..ba9822b36e --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§12.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 12 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 12.1: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für radioaktive Stoffe + +§ 12.2: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für freigestellte Stoffe + +§ 12.3: Neue Vorschriften zur Angabe in Verladescheinen für leere Verpackungen diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§13.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§13.md new file mode 100644 index 0000000000..f4731167e0 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§13.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 13 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 13: Neufassung der Vorschriften für andere Vorschriften + +§ 13.1: Neue Vorschriften zur Bestätigung des Absenders in Versandpapieren + +§ 13.2: Neue Vorschriften zur Anlage von Zulassungsscheinen für radioaktive Großquellen + +§ 13.3: Neue Vorschriften zur Anlage von Beförderungsgenehmigungen diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§14.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§14.md new file mode 100644 index 0000000000..3e9fa779ff --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§14.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# § 14 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 14.1.1: Neue Vorschriften zur Angabe der maximalen Wärmeentwicklung + +§ 14.1.2: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unfällen auf See + +§ 14.1.3: Neue Vorschriften zur Handhabung von kontaminierten Nahrungsmitteln und Trinkwasser + +§ 14.1.4: Neue Vorschriften zur Handhabung von kontaminierten Personen + +§ 14.2: Neue Vorschriften zur Handhabung von Unfällen im Hafen diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§15.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§15.md new file mode 100644 index 0000000000..172188ca23 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§15.md @@ -0,0 +1,35 @@ +# § 15 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 15: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten + +§ 15.4: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.5: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.6: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.7: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.8: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Stoffe in „Besonderer Form + +§ 15.9: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen I, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.10.1: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen II, für die keine zusätzlichen Maßnahmen während des Transports erforderlich sind, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.10.2: Neue Vorschriften für den Seeversand radioaktiver Großquellen II, für die zusätzliche Maßnahmen während des Transports erforderlich sind, insbesondere für Verpackung, Gefahrenzettel, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.11.1: Neue Vorschriften für den Seeversand von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, aufgegeben als „Geschlossene Ladung + +§ 15.11.2: Neue Vorschriften für den Seeversand von natürlichen oder verarmten, unbestrahlten Uran oder unbestrahltem Thorium, insbesondere für Verpackung, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.11.3: Neue Vorschriften für den Seeversand von Tritium in wässriger Lösung mit höchstens 5,0 mCi/ml, insbesondere für Verpackung, Verstauung und Zusammenladeverbote. + +§ 15.1: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe I + +§ 15.2: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe II + +§ 15.3: Neue Vorschriften zur Stoffeinteilung in Transportgruppe III diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§3.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§3.md new file mode 100644 index 0000000000..2011a6057c --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§3.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 3 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 3 Abs. 1: Neufassung der Kennzeichnungsvorschriften + +§ 3.4: Neue Vorschriften für die Beförderung von radioaktiven Stoffen ohne Genehmigung + +§ 3.5: Neue Vorschriften für die Nutzung erhöhter Aktivitätsgrenzen für Stoffe in Besonderer Form + +§ 3.6: Neue Vorschriften für explosive und selbstentzündliche radioaktive Stoffe diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§4.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§4.md new file mode 100644 index 0000000000..15e861652b --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§4.md @@ -0,0 +1,21 @@ +# § 4 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung der Vorschriften für die Bescheinigung + +§ 4.1: Neue Vorschriften für die Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität als Geschlossene Ladung + +§ 4.2: Neue Vorschriften für die Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität in Bulk + +§ 4.3: Neue Vorschriften für die Ermittlung der Transportkennzahl für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität + +§ 4.4: Neue Vorschriften für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, die mehr als 15 g spaltbare Stoffe enthalten + +§ 4.5: Neue Vorschriften für Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität, die nicht als Geschlossene Ladung befördert werden + +§ 4.6: Neue Vorschriften für mehrere Versandstücke mit Stoffen geringer spezifischer Aktivität, die im Block gestaut werden + +§ 4.7: Neue Vorschriften für die Verpackung und Verstauung von natürlichem oder verarmtem unbestrahltem Uran oder unbestrahltem natürlichem Thorium diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§5.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§5.md new file mode 100644 index 0000000000..a2c24cb643 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§5.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# § 5 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Genehmigung von gefährlichen Gütern + +§ 5 Abs. 5 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Verpackung von gefährlichen Gütern + +§ 5.1: Neue Vorschriften für die Beförderung von radioaktiven Großquellen in Typ B-Verpackungen + +§ 5.2: Neue Vorschriften für die Temperaturbegrenzung von radioaktiven Großquellen + +§ 5.3: Neue Vorschriften für die Zulassung von Großquelle I + +§ 5.4: Neue Vorschriften für die Zulassung von Großquelle II diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§6.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..79bf989119 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§6.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 6: Änderungen an den Vorschriften für die Beförderungsgenehmigung und Voranmeldung für verschiedene Arten von radioaktiven Stoffen. + +§ 6.1: Neue Vorschriften für Versandstücke, die nicht den Vorschriften für spaltbare Stoffe unterliegen + +§ 6.2: Neue Vorschriften für die Nukleare Sicherheitsklassen von spaltbaren Stoffen + +§ 6.3: Neue Vorschriften für die Bezeichnung von Versandstücken mit spaltbarem Material diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§7.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..21bd4ecc1c --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§7.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 7.2: Neue Vorschriften für Sonderabkommen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe, die nicht allen einschlägigen Teilen der Vorschrift entsprechen. + +§ 7.1.1: Neue Vorschriften für die Zulassung von Bauarten + +§ 7.1.2: Neue Vorschriften für die Beförderungsgenehmigung und Voranmeldung diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§8.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§8.md new file mode 100644 index 0000000000..92b9beea19 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§8.md @@ -0,0 +1,33 @@ +# § 8 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 8 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften für das Rauchen und die Verwendung von Feuer + +§ 8: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung und räumliche Trennung von Personen und unentwickeltem fotografischem Material. + +§ 8.1: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Versandstücken mit weißen oder gelben Gefahrenzetteln. + +§ 8.2: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Versandstücken mit radioaktiven Großquellen. + +§ 8.3: Änderungen an den Vorschriften für die Verstauung von Postsäcken, die unentwickeltes fotografisches Material enthalten. + +§ 8.4: Änderungen an den Vorschriften für das Laden, Löschen und Umladen von „Geschlossenen Ladungen“. + +§ 8.5: Änderungen an den Vorschriften für die räumliche Trennung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, die als „Geschlossene Ladung“ befördert werden. + +§ 8.6: Änderungen an den Vorschriften für die Zuladung von Versandstücken der gelben Kategorien. + +§ 8.7: Änderungen an den Vorschriften für die Anzahl der Versandstücke mit gelben Gefahrenzetteln auf einem Schiff. + +§ 8.8: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Versandstücken mit gelben Gefahrenzetteln in mehreren Blöcken. + +§ 8.9: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität, die in Nummer 15.12 aufgeführt sind. + +§ 8.10: Änderungen an den Vorschriften für die Stauung von Versandstücken auf Schiffen, die ausschließlich vom Absender benutzt werden. + +§ 8.11: Änderungen an den Vorschriften für die Berechnung der Transportkennzahlen für Sendungen aus Ländern, in denen die Angabe der Transportkennzahlen nicht üblich ist. + +§ 8.13: Änderungen an den Vorschriften für die Bestimmung der Sicherheitsabstände zwischen Versandstücken mit radioaktiven Stoffen und Personen oder unentwickeltem fotografischem Material. diff --git a/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§9.md b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§9.md new file mode 100644 index 0000000000..579e341f15 --- /dev/null +++ b/verordnung-über-gefährliche-seefrachtgüter/§9.md @@ -0,0 +1,21 @@ +# § 9 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1972-04-07 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter +> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 529 + +§ 9 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften für die Verhütung des Funkenfluges + +§ 9 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für die künstliche Beleuchtung + +§ 9 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von bestimmten gefährlichen Gütern + +§ 9 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen + +§ 9 Abs. 6: Einfügung neuer Vorschriften für das Laden und Löschen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen und entzündbaren flüssigen Stoffen + +§ 9.1: Neue Vorschriften zur Kontamination von Verpackungen + +§ 9.2: Neue Vorschriften zur Dekontamination von Laderäumen + +§ 9.3: Neue Vorschriften zur Beförderung von Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität