diff --git a/bimschg/FASSUNG.md b/bimschg/FASSUNG.md index efb7d3172d..d5262a00cb 100644 --- a/bimschg/FASSUNG.md +++ b/bimschg/FASSUNG.md @@ -1,70 +1,16 @@ -# BIMSCHG — 2013-05-27 +# BIMSCHG — 2013-07-05 -- **Titel:** Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1274 -- **Inkrafttreten:** 2013-05-27 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/25#page=2 -- **Kurz:** Die Bekanntmachung enthält die Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die alle Änderungen seit dem 2. Mai 2013 berücksichtigt. +- **Titel:** Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1943 +- **Inkrafttreten:** 2013-07-06 (Tag nach der Verkündung) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/34#page=7 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich der Regelungen für den Schienenverkehr und die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts bei Lärmaktionsplänen. ## Betroffene Stellen -- § 37a: Neue Vorschriften für die Verpflichtung zur Biokraftstoffquote und deren Erfüllung -- § 37b: Neue Definitionen und Anforderungen an Biokraftstoffe -- § 37c: Neue Mitteilungs- und Abgabepflichten für Verpflichtete -- § 20 Abs. 1a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung schwerer Unfälle unzureichend sind. -- § 20 Abs. 1a Satz 2: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn der Betreiber vorgeschriebene Mitteilungen, Berichte oder Informationen nicht fristgerecht übermittelt. -- § 25 Abs. 1a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung schwerer Unfälle unzureichend sind. -- § 37d: Neue Vorschriften zur Errichtung einer zuständigen Stelle und zur Ermächtigung zur Erlassung von Rechtsverordnungen -- § 37e: Neue Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen -- § 37f: Neue Vorschriften zur Pflicht der Bundesregierung, Berichte über die Entwicklung von Biokraftstoffen zu erstellen -- § 14a: Einführung einer neuen Vorschrift zur vereinfachten Klageerhebung -- § 15: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen -- § 16: Neue Vorschriften zur Genehmigung wesentlicher Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen -- § 17: Neue Vorschriften zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen -- § 18: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Genehmigung -- § 19: Neue Vorschriften zum vereinfachten Verfahren -- § 20: Neue Vorschriften zur Untersagung, Stilllegung und Beseitigung -- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Festlegung von Emissionswerten und Immissionswerten, insbesondere durch allgemeine Verwaltungsvorschriften. -- § 48a: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte, insbesondere zur Erfüllung von EU-Rechtsakten. -- § 48b: Neue Vorschriften zur Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen. -- § 49: Neue Vorschriften zum Schutz bestimmter Gebiete vor schädlichen Umwelteinwirkungen. -- § 50: Neue Vorschriften zur Planung, insbesondere zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen. -- § 51a: Neue Vorschriften zur Einrichtung einer Kommission für Anlagensicherheit. -- § 7 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anforderungen an die Betreiber von Anlagen -- § 7 Abs. 1a: Neue Vorschriften zur Anpassung von Emissionsgrenzwerten nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen -- § 7 Abs. 1b: Möglichkeiten für abweichende Emissionsgrenzwerte und Fristen -- § 7 Abs. 2: Bestimmungen zur Festlegung von Übergangsfristen für bestehende Anlagen -- § 7 Abs. 3: Abweichungen von Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen -- § 7 Abs. 4: Anforderungen zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der EU -- § 7 Abs. 5: Verweis auf sachverständige Bekanntmachungen -- § 8: Vorschriften zur Teilgenehmigung -- § 8a: Neue Vorschriften zur Zulassung vorzeitigen Beginns -- § 9: Vorschriften zum Vorbescheid -- § 10: Vorschriften zum Genehmigungsverfahren -- § 10 Abs. 1a: Neue Vorschriften zum Bericht über den Ausgangszustand -- § 51 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Berufung der Kommission für Anlagensicherheit -- § 51 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Wahl und Geschäftsordnung der Kommission für Anlagensicherheit -- § 51b: Neue Vorschriften zur Sicherstellung der Zustellbarkeit -- § 52: Neue Vorschriften zur Überwachung der Genehmigungen und Anlagen -- § 52a: Neue Vorschriften zu Überwachungsplänen und -programmen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie -- § 45: Neue Vorschriften zur Verbesserung der Luftqualität, einschließlich der Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen -- § 46a: Neue Vorschriften zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Luftqualität -- § 47: Neue Vorschriften zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen -- § 47a: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich des Sechsten Teils (Lärmminderungsplanung) -- § 47b: Neue Begriffsbestimmungen für den Sechsten Teil (Lärmminderungsplanung) -- § 47c: Neue Vorschriften zur Erstellung und Überprüfung von Lärmkarten -- § 47d: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen -- § 47e: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit der Behörden für Lärmminderungsplanung -- § 47f: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/49/EG -- § 6: Neue Vorschriften zur Berichterstattung an die Europäische Kommission -- § 6a: Neue Vorschriften zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreiset- und -verbringungsregister und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 -- § 6b: Neue Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten -- § 66: Neue Vorschriften zur Fortgeltung von Vorschriften -- § 67: Neue Vorschriften zur Übergangsregelung -- § 67a: Neue Vorschriften zur Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands -- § 73: Neue Vorschriften zum Verwaltungsverfahren -- Anlage zu § 3 Absatz 6: Neue Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik +- § 43 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Abschlags für den Schienenverkehr +- § 47e Abs. 4: Einfügung neuer Absatz zur Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts ## Wortlaut diff --git a/bimschg/HISTORY.md b/bimschg/HISTORY.md index ac46659612..76e4b5db19 100644 --- a/bimschg/HISTORY.md +++ b/bimschg/HISTORY.md @@ -115,3 +115,4 @@ - **2013-04-12** · BGBl. 2013 I S. 734 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - **2013-05-02** · BGBl. 2013 I S. 973 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung - **2013-05-27** · BGBl. 2013 I S. 1274 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes +- **2013-07-05** · BGBl. 2013 I S. 1943 — Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes diff --git a/bimschg/STELLEN.md b/bimschg/STELLEN.md index 6bdf9e28e8..08677a4b21 100644 --- a/bimschg/STELLEN.md +++ b/bimschg/STELLEN.md @@ -1,58 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 37a: Neue Vorschriften für die Verpflichtung zur Biokraftstoffquote und deren Erfüllung -- § 37b: Neue Definitionen und Anforderungen an Biokraftstoffe -- § 37c: Neue Mitteilungs- und Abgabepflichten für Verpflichtete -- § 20 Abs. 1a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung schwerer Unfälle unzureichend sind. -- § 20 Abs. 1a Satz 2: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn der Betreiber vorgeschriebene Mitteilungen, Berichte oder Informationen nicht fristgerecht übermittelt. -- § 25 Abs. 1a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung schwerer Unfälle unzureichend sind. -- § 37d: Neue Vorschriften zur Errichtung einer zuständigen Stelle und zur Ermächtigung zur Erlassung von Rechtsverordnungen -- § 37e: Neue Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen -- § 37f: Neue Vorschriften zur Pflicht der Bundesregierung, Berichte über die Entwicklung von Biokraftstoffen zu erstellen -- § 14a: Einführung einer neuen Vorschrift zur vereinfachten Klageerhebung -- § 15: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen -- § 16: Neue Vorschriften zur Genehmigung wesentlicher Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen -- § 17: Neue Vorschriften zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen -- § 18: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Genehmigung -- § 19: Neue Vorschriften zum vereinfachten Verfahren -- § 20: Neue Vorschriften zur Untersagung, Stilllegung und Beseitigung -- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Festlegung von Emissionswerten und Immissionswerten, insbesondere durch allgemeine Verwaltungsvorschriften. -- § 48a: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte, insbesondere zur Erfüllung von EU-Rechtsakten. -- § 48b: Neue Vorschriften zur Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen. -- § 49: Neue Vorschriften zum Schutz bestimmter Gebiete vor schädlichen Umwelteinwirkungen. -- § 50: Neue Vorschriften zur Planung, insbesondere zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen. -- § 51a: Neue Vorschriften zur Einrichtung einer Kommission für Anlagensicherheit. -- § 7 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Anforderungen an die Betreiber von Anlagen -- § 7 Abs. 1a: Neue Vorschriften zur Anpassung von Emissionsgrenzwerten nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen -- § 7 Abs. 1b: Möglichkeiten für abweichende Emissionsgrenzwerte und Fristen -- § 7 Abs. 2: Bestimmungen zur Festlegung von Übergangsfristen für bestehende Anlagen -- § 7 Abs. 3: Abweichungen von Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen -- § 7 Abs. 4: Anforderungen zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der EU -- § 7 Abs. 5: Verweis auf sachverständige Bekanntmachungen -- § 8: Vorschriften zur Teilgenehmigung -- § 8a: Neue Vorschriften zur Zulassung vorzeitigen Beginns -- § 9: Vorschriften zum Vorbescheid -- § 10: Vorschriften zum Genehmigungsverfahren -- § 10 Abs. 1a: Neue Vorschriften zum Bericht über den Ausgangszustand -- § 51 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Berufung der Kommission für Anlagensicherheit -- § 51 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Wahl und Geschäftsordnung der Kommission für Anlagensicherheit -- § 51b: Neue Vorschriften zur Sicherstellung der Zustellbarkeit -- § 52: Neue Vorschriften zur Überwachung der Genehmigungen und Anlagen -- § 52a: Neue Vorschriften zu Überwachungsplänen und -programmen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie -- § 45: Neue Vorschriften zur Verbesserung der Luftqualität, einschließlich der Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen -- § 46a: Neue Vorschriften zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Luftqualität -- § 47: Neue Vorschriften zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen -- § 47a: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich des Sechsten Teils (Lärmminderungsplanung) -- § 47b: Neue Begriffsbestimmungen für den Sechsten Teil (Lärmminderungsplanung) -- § 47c: Neue Vorschriften zur Erstellung und Überprüfung von Lärmkarten -- § 47d: Neue Vorschriften zur Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen -- § 47e: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit der Behörden für Lärmminderungsplanung -- § 47f: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/49/EG -- § 6: Neue Vorschriften zur Berichterstattung an die Europäische Kommission -- § 6a: Neue Vorschriften zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreiset- und -verbringungsregister und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 -- § 6b: Neue Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten -- § 66: Neue Vorschriften zur Fortgeltung von Vorschriften -- § 67: Neue Vorschriften zur Übergangsregelung -- § 67a: Neue Vorschriften zur Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands -- § 73: Neue Vorschriften zum Verwaltungsverfahren -- Anlage zu § 3 Absatz 6: Neue Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik +- § 43 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Abschlags für den Schienenverkehr +- § 47e Abs. 4: Einfügung neuer Absatz zur Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts diff --git a/bimschg/§43.md b/bimschg/§43.md index aa7616759c..da312c4907 100644 --- a/bimschg/§43.md +++ b/bimschg/§43.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 43 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-02-12 — Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BlmSchV) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 172 +> Station: 2013-07-05 — Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1943 -§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Grundlage für die Verordnung +§ 43 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Abschlags für den Schienenverkehr diff --git a/bimschg/§47e.md b/bimschg/§47e.md index a9adf0c1f6..8e3ea1e8e1 100644 --- a/bimschg/§47e.md +++ b/bimschg/§47e.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 47e > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-05-27 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1274 +> Station: 2013-07-05 — Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes +> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1943 -§ 47e: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit der Behörden für Lärmminderungsplanung +§ 47e Abs. 4: Einfügung neuer Absatz zur Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts diff --git a/verkuendungen/2013/bgbl1-2013-34-3.md b/verkuendungen/2013/bgbl1-2013-34-3.md new file mode 100644 index 0000000000..bdb8906a86 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2013/bgbl1-2013-34-3.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2013 I S. 1943 + +- **Titel:** Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1943 +- **Verkündung:** 2013-07-05 +- **Inkrafttreten:** 2013-07-06 (Tag nach der Verkündung) +- **Ausfertigung:** 2013-07-02 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/34#page=7 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BIMSCHG + +## Kurz + +Das Gesetz ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich der Regelungen für den Schienenverkehr und die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts bei Lärmaktionsplänen. +