diff --git a/ab-a/FASSUNG.md b/ab-a/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..091afb3684 --- /dev/null +++ b/ab-a/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,66 @@ +# AB-A — 1960-08-05 + +- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 625 +- **Inkrafttreten:** 1960-11-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/42#page=13 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausführungsbestimmungen A (AB.A) zum Fleischbeschau-Gesetz, insbesondere bezüglich der Untersuchung und gesundheitspolizeilichen Behandlung von Schlachttieren und Fleisch. + +## Betroffene Stellen + +- Anlage 1: Neufassung der Anlage 1, die die Vorschriften für die bakteriologische Fleischuntersuchung enthält. +- Anlage 3: Neue Vorschriften über das Einfrieren und Aufbewahren des Fleisches schwachfinniger Rinder eingefügt +- § 28 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Unterbrechung der Fleischbeschau bei bestimmten Bedingungen +- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neue Definition für tierische Schmarotzer +- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Streichung der Bestimmung für bestimmte Parasiten +- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe n: Neue Bestimmungen für Nachkrankheiten einer Lungenentzündung bei Schweinen +- § 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes +- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 33: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 34: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 35: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit von Organen bei Brucellose +- § 36: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 38 Abs. 2: Streichung der Bestimmung für die Fixierung durch Schrauben +- § 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 43: Neue Vorschriften für die mikroskopische Untersuchung +- § 44: Neue Vorschriften für die Vorgehensweise bei der Entdeckung von Trichinen +- § 47: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des Fleisches von Rindern +- § 50 Abs. 8 Satz 1: Neue Vorschriften für die Abstempelung +- § 52: Neue Vorschriften für die Abstempelung +- § 55: Neue Vorschriften für die Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches +- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ausreichende Behandlung des Fleisches +- Inhaltsübersicht nach §§ 27 und 28: Neue Fassung: 'Bakteriologische Fleischuntersuchung' +- § 1 Abs. 1: Das Wort 'schlachtet' wird durch 'schlachten' ersetzt +- § 1 Abs. 8 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen +- § 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 1: Nummer 1 wird gestrichen +- § 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 3: Neuer Satz: 'Die Ortspolizeibehörde hat den für den Tötungsort zuständigen Fleischbeschautierarzt vom Inhalt dieses Ausweises in Kenntnis zu setzen.' +- § 3 Abs. 1 Satz 1: In der Klammer 'vgl. § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 3' ersetzt +- § 5: Neue Fassung: 'Bei der Schlachttierbeschau ist insbesondere auf Allgemeinerkrankungen und nach viehseuchenrechtlichen Vorschriften anzeigepflichtige Seuchen zu achten.' +- § 6 Abs. 1: Neue Fassung: 'Die Schlachtung ist zu verbieten, wenn bei dem Tier Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Tollwut, Rotz, ansteckende Blutarmut der Einhufer, Rinderpest, Maltafieber oder der Verdacht einer dieser Seuchen festgestellt worden ist.' +- § 7: Neue Fassung: 'Der Fleischbeschautierarzt hat die Schlachtung unter der Bedingung zu gestatten, dass sie alsbald nach der Schlachtierbeschau ausgeführt wird, wenn...' +- § 8 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Fleischbeschauer darf die Erlaubnis zur Schlachtung nur erteilen, wenn das Schlachttier keine Krankheitserscheinungen aufweist oder wenn es nur Krankheitserscheinungen aufweist, die unerheblich sind und das Allgemeinbefinden nicht stören.' +- § 8 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung: 'In allen anderen Fällen hat er die Schlachtung vorläufig zu verbieten und den Besitzer an den Fleischbeschautierarzt zu verweisen; dies gilt insbesondere, wenn bei einem Tier eine Erkrankung infolge einer Infektion mit Fleischvergiftungserregern sowie auch dann, wenn bei einem gesund erscheinenden Tier das Ausscheiden solcher Erreger festgestellt worden oder wenn die Herkunft des Tieres aus einem Bestand, in dem Fleischvergiftungserreger durch das Gutachten des beamteten Tierarztes festgestellt sind, bekannt ist.' +- § 8 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen +- § 10 Abs. 2 Satz 1: In 'in § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 und 3' ersetzt +- § 12: Neue Fassung: 'Sofern eine Feststellung der Seuchen im Sinne der §§ 11 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909...' +- § 14 Abs. 2: Neue Fassung: 'Vor der Besichtigung durch den Beschauer ist eine Zerlegung der geschlachteten Tiere nicht gestattet; die Tiere, ausgenommen Schweine, sind jedoch zu enthäuten. ...' +- § 14 Abs. 4: 'Insbesondere' wird durch 'Insbesondere darf das Blut nicht entfernt und' ergänzt +- § 15: Neue Fassung: 'Notschlachtungen und Schlachtungen von Tieren mit Störungen des Allgemeinbefindens sind in öffentlichen Schlachthäusern im Seuchenschlachthaus vorzunehmen; in Ermangelung eines Seuchenschlachthauses und bei Schlachtungen außerhalb öffentlicher Schlachthäuser dürfen sie nur zeitlich getrennt von den übrigen Schlachtungen ausgeführt werden. ...' +- § 16 Satz 2: In der Klammer '§ 27 Abs. 1 Nr. 8' ersetzt +- § 17 Satz 1: 'Soll' wird durch 'muss' ersetzt +- § 19 Abs. 1: '§§ 20 bis 27' wird durch '§§ 20 bis 26' ersetzt +- § 20 Abs. 1: 'Tierkörpers' wird durch 'geschlachteten Tieres' und '§§ 21 bis 27' durch '§§ 21 bis 26' ersetzt +- § 20 Abs. 3: Neuer Absatz: 'Die bakteriologische Fleischuntersuchung (§ 27) hat nach den Vorschriften der Anlage 1 zu erfolgen.' +- § 21 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Untersuchung sind zu unterziehen...' +- § 21 Abs. 2: 'Jedoch' und der Klammerzusatz werden gestrichen +- § 22: Neue Fassung: 'Bei Rindern sind auch die Zunge, das Herz, die inneren und äußeren Kaumuskeln sowie die bei der Schlachtung zutage tretenden Fleischteile, die Speiseröhre und der muskulöse Teil des Zwerchfells auf Finnen zu untersuchen. ...' +- § 23 Satz 3: 'Sorgfältige' wird gestrichen +- § 23 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen +- § 26 Satz 2: 'Und an der Lunge' wird gestrichen +- Überschrift neben § 27 und § 27: Neue Fassung: '§ 27 Bakteriologische Fleischuntersuchung' + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/ab-a/HINWEIS.md b/ab-a/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/ab-a/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/ab-a/HISTORY.md b/ab-a/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..1646a29197 --- /dev/null +++ b/ab-a/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **1960-08-05** · BGBl. 1960 I S. 625 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - diff --git a/ab-a/STELLEN.md b/ab-a/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..8629c0ee48 --- /dev/null +++ b/ab-a/STELLEN.md @@ -0,0 +1,52 @@ +# Stellen dieser Station + +- Anlage 1: Neufassung der Anlage 1, die die Vorschriften für die bakteriologische Fleischuntersuchung enthält. +- Anlage 3: Neue Vorschriften über das Einfrieren und Aufbewahren des Fleisches schwachfinniger Rinder eingefügt +- § 28 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Unterbrechung der Fleischbeschau bei bestimmten Bedingungen +- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neue Definition für tierische Schmarotzer +- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Streichung der Bestimmung für bestimmte Parasiten +- § 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe n: Neue Bestimmungen für Nachkrankheiten einer Lungenentzündung bei Schweinen +- § 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes +- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 33: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 34: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 35: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit von Organen bei Brucellose +- § 36: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 38 Abs. 2: Streichung der Bestimmung für die Fixierung durch Schrauben +- § 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres +- § 43: Neue Vorschriften für die mikroskopische Untersuchung +- § 44: Neue Vorschriften für die Vorgehensweise bei der Entdeckung von Trichinen +- § 47: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des Fleisches von Rindern +- § 50 Abs. 8 Satz 1: Neue Vorschriften für die Abstempelung +- § 52: Neue Vorschriften für die Abstempelung +- § 55: Neue Vorschriften für die Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches +- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ausreichende Behandlung des Fleisches +- Inhaltsübersicht nach §§ 27 und 28: Neue Fassung: 'Bakteriologische Fleischuntersuchung' +- § 1 Abs. 1: Das Wort 'schlachtet' wird durch 'schlachten' ersetzt +- § 1 Abs. 8 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen +- § 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 1: Nummer 1 wird gestrichen +- § 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 3: Neuer Satz: 'Die Ortspolizeibehörde hat den für den Tötungsort zuständigen Fleischbeschautierarzt vom Inhalt dieses Ausweises in Kenntnis zu setzen.' +- § 3 Abs. 1 Satz 1: In der Klammer 'vgl. § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 3' ersetzt +- § 5: Neue Fassung: 'Bei der Schlachttierbeschau ist insbesondere auf Allgemeinerkrankungen und nach viehseuchenrechtlichen Vorschriften anzeigepflichtige Seuchen zu achten.' +- § 6 Abs. 1: Neue Fassung: 'Die Schlachtung ist zu verbieten, wenn bei dem Tier Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Tollwut, Rotz, ansteckende Blutarmut der Einhufer, Rinderpest, Maltafieber oder der Verdacht einer dieser Seuchen festgestellt worden ist.' +- § 7: Neue Fassung: 'Der Fleischbeschautierarzt hat die Schlachtung unter der Bedingung zu gestatten, dass sie alsbald nach der Schlachtierbeschau ausgeführt wird, wenn...' +- § 8 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Fleischbeschauer darf die Erlaubnis zur Schlachtung nur erteilen, wenn das Schlachttier keine Krankheitserscheinungen aufweist oder wenn es nur Krankheitserscheinungen aufweist, die unerheblich sind und das Allgemeinbefinden nicht stören.' +- § 8 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung: 'In allen anderen Fällen hat er die Schlachtung vorläufig zu verbieten und den Besitzer an den Fleischbeschautierarzt zu verweisen; dies gilt insbesondere, wenn bei einem Tier eine Erkrankung infolge einer Infektion mit Fleischvergiftungserregern sowie auch dann, wenn bei einem gesund erscheinenden Tier das Ausscheiden solcher Erreger festgestellt worden oder wenn die Herkunft des Tieres aus einem Bestand, in dem Fleischvergiftungserreger durch das Gutachten des beamteten Tierarztes festgestellt sind, bekannt ist.' +- § 8 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen +- § 10 Abs. 2 Satz 1: In 'in § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 und 3' ersetzt +- § 12: Neue Fassung: 'Sofern eine Feststellung der Seuchen im Sinne der §§ 11 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909...' +- § 14 Abs. 2: Neue Fassung: 'Vor der Besichtigung durch den Beschauer ist eine Zerlegung der geschlachteten Tiere nicht gestattet; die Tiere, ausgenommen Schweine, sind jedoch zu enthäuten. ...' +- § 14 Abs. 4: 'Insbesondere' wird durch 'Insbesondere darf das Blut nicht entfernt und' ergänzt +- § 15: Neue Fassung: 'Notschlachtungen und Schlachtungen von Tieren mit Störungen des Allgemeinbefindens sind in öffentlichen Schlachthäusern im Seuchenschlachthaus vorzunehmen; in Ermangelung eines Seuchenschlachthauses und bei Schlachtungen außerhalb öffentlicher Schlachthäuser dürfen sie nur zeitlich getrennt von den übrigen Schlachtungen ausgeführt werden. ...' +- § 16 Satz 2: In der Klammer '§ 27 Abs. 1 Nr. 8' ersetzt +- § 17 Satz 1: 'Soll' wird durch 'muss' ersetzt +- § 19 Abs. 1: '§§ 20 bis 27' wird durch '§§ 20 bis 26' ersetzt +- § 20 Abs. 1: 'Tierkörpers' wird durch 'geschlachteten Tieres' und '§§ 21 bis 27' durch '§§ 21 bis 26' ersetzt +- § 20 Abs. 3: Neuer Absatz: 'Die bakteriologische Fleischuntersuchung (§ 27) hat nach den Vorschriften der Anlage 1 zu erfolgen.' +- § 21 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Untersuchung sind zu unterziehen...' +- § 21 Abs. 2: 'Jedoch' und der Klammerzusatz werden gestrichen +- § 22: Neue Fassung: 'Bei Rindern sind auch die Zunge, das Herz, die inneren und äußeren Kaumuskeln sowie die bei der Schlachtung zutage tretenden Fleischteile, die Speiseröhre und der muskulöse Teil des Zwerchfells auf Finnen zu untersuchen. ...' +- § 23 Satz 3: 'Sorgfältige' wird gestrichen +- § 23 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen +- § 26 Satz 2: 'Und an der Lunge' wird gestrichen +- Überschrift neben § 27 und § 27: Neue Fassung: '§ 27 Bakteriologische Fleischuntersuchung' diff --git a/ab-a/§1.md b/ab-a/§1.md new file mode 100644 index 0000000000..920027a43f --- /dev/null +++ b/ab-a/§1.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 1 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 1 Abs. 1: Das Wort 'schlachtet' wird durch 'schlachten' ersetzt + +§ 1 Abs. 8 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen diff --git a/ab-a/§10.md b/ab-a/§10.md new file mode 100644 index 0000000000..e83c5e8e59 --- /dev/null +++ b/ab-a/§10.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 10 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 10 Abs. 2 Satz 1: In 'in § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 und 3' ersetzt diff --git a/ab-a/§12.md b/ab-a/§12.md new file mode 100644 index 0000000000..ad094e4123 --- /dev/null +++ b/ab-a/§12.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 12 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 12: Neue Fassung: 'Sofern eine Feststellung der Seuchen im Sinne der §§ 11 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909...' diff --git a/ab-a/§14.md b/ab-a/§14.md new file mode 100644 index 0000000000..cc4e515ad8 --- /dev/null +++ b/ab-a/§14.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 14 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 14 Abs. 2: Neue Fassung: 'Vor der Besichtigung durch den Beschauer ist eine Zerlegung der geschlachteten Tiere nicht gestattet; die Tiere, ausgenommen Schweine, sind jedoch zu enthäuten. ...' + +§ 14 Abs. 4: 'Insbesondere' wird durch 'Insbesondere darf das Blut nicht entfernt und' ergänzt diff --git a/ab-a/§15.md b/ab-a/§15.md new file mode 100644 index 0000000000..45410b04b3 --- /dev/null +++ b/ab-a/§15.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 15 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 15: Neue Fassung: 'Notschlachtungen und Schlachtungen von Tieren mit Störungen des Allgemeinbefindens sind in öffentlichen Schlachthäusern im Seuchenschlachthaus vorzunehmen; in Ermangelung eines Seuchenschlachthauses und bei Schlachtungen außerhalb öffentlicher Schlachthäuser dürfen sie nur zeitlich getrennt von den übrigen Schlachtungen ausgeführt werden. ...' diff --git a/ab-a/§16.md b/ab-a/§16.md new file mode 100644 index 0000000000..a0b39d8e55 --- /dev/null +++ b/ab-a/§16.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 16 Satz 2: In der Klammer '§ 27 Abs. 1 Nr. 8' ersetzt diff --git a/ab-a/§17.md b/ab-a/§17.md new file mode 100644 index 0000000000..0c6047c53c --- /dev/null +++ b/ab-a/§17.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 17 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 17 Satz 1: 'Soll' wird durch 'muss' ersetzt diff --git a/ab-a/§19.md b/ab-a/§19.md new file mode 100644 index 0000000000..4e11f82fef --- /dev/null +++ b/ab-a/§19.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 19 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 19 Abs. 1: '§§ 20 bis 27' wird durch '§§ 20 bis 26' ersetzt diff --git a/ab-a/§2.md b/ab-a/§2.md new file mode 100644 index 0000000000..918372bf4b --- /dev/null +++ b/ab-a/§2.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 2 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 1: Nummer 1 wird gestrichen + +§ 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 3: Neuer Satz: 'Die Ortspolizeibehörde hat den für den Tötungsort zuständigen Fleischbeschautierarzt vom Inhalt dieses Ausweises in Kenntnis zu setzen.' diff --git a/ab-a/§20.md b/ab-a/§20.md new file mode 100644 index 0000000000..5b2650bde4 --- /dev/null +++ b/ab-a/§20.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 20 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 20 Abs. 1: 'Tierkörpers' wird durch 'geschlachteten Tieres' und '§§ 21 bis 27' durch '§§ 21 bis 26' ersetzt + +§ 20 Abs. 3: Neuer Absatz: 'Die bakteriologische Fleischuntersuchung (§ 27) hat nach den Vorschriften der Anlage 1 zu erfolgen.' diff --git a/ab-a/§21.md b/ab-a/§21.md new file mode 100644 index 0000000000..97d767c8dc --- /dev/null +++ b/ab-a/§21.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 21 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 21 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Untersuchung sind zu unterziehen...' + +§ 21 Abs. 2: 'Jedoch' und der Klammerzusatz werden gestrichen diff --git a/ab-a/§22.md b/ab-a/§22.md new file mode 100644 index 0000000000..f1810eacdd --- /dev/null +++ b/ab-a/§22.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 22 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 22: Neue Fassung: 'Bei Rindern sind auch die Zunge, das Herz, die inneren und äußeren Kaumuskeln sowie die bei der Schlachtung zutage tretenden Fleischteile, die Speiseröhre und der muskulöse Teil des Zwerchfells auf Finnen zu untersuchen. ...' diff --git a/ab-a/§23.md b/ab-a/§23.md new file mode 100644 index 0000000000..707b8850e6 --- /dev/null +++ b/ab-a/§23.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 23 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 23 Satz 3: 'Sorgfältige' wird gestrichen + +§ 23 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen diff --git a/ab-a/§26.md b/ab-a/§26.md new file mode 100644 index 0000000000..788eefaca0 --- /dev/null +++ b/ab-a/§26.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 26 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 26 Satz 2: 'Und an der Lunge' wird gestrichen diff --git a/ab-a/§27.md b/ab-a/§27.md new file mode 100644 index 0000000000..1699e21052 --- /dev/null +++ b/ab-a/§27.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 27 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +Inhaltsübersicht nach §§ 27 und 28: Neue Fassung: 'Bakteriologische Fleischuntersuchung' + +Überschrift neben § 27 und § 27: Neue Fassung: '§ 27 Bakteriologische Fleischuntersuchung' diff --git a/ab-a/§28.md b/ab-a/§28.md new file mode 100644 index 0000000000..b36733f7a8 --- /dev/null +++ b/ab-a/§28.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 28 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 28 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Unterbrechung der Fleischbeschau bei bestimmten Bedingungen diff --git a/ab-a/§29.md b/ab-a/§29.md new file mode 100644 index 0000000000..30fb872d78 --- /dev/null +++ b/ab-a/§29.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 29 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neue Definition für tierische Schmarotzer + +§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Streichung der Bestimmung für bestimmte Parasiten + +§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe n: Neue Bestimmungen für Nachkrankheiten einer Lungenentzündung bei Schweinen + +§ 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes diff --git a/ab-a/§3.md b/ab-a/§3.md new file mode 100644 index 0000000000..56495cc317 --- /dev/null +++ b/ab-a/§3.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 3 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 3 Abs. 1 Satz 1: In der Klammer 'vgl. § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 3' ersetzt diff --git a/ab-a/§32.md b/ab-a/§32.md new file mode 100644 index 0000000000..e514b504ef --- /dev/null +++ b/ab-a/§32.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 32 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres diff --git a/ab-a/§33.md b/ab-a/§33.md new file mode 100644 index 0000000000..a0a429b3d4 --- /dev/null +++ b/ab-a/§33.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 33 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 33: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres diff --git a/ab-a/§34.md b/ab-a/§34.md new file mode 100644 index 0000000000..7c06cc3d62 --- /dev/null +++ b/ab-a/§34.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 34 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 34: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres diff --git a/ab-a/§35.md b/ab-a/§35.md new file mode 100644 index 0000000000..323c987b7a --- /dev/null +++ b/ab-a/§35.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 35 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 35: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit von Organen bei Brucellose diff --git a/ab-a/§36.md b/ab-a/§36.md new file mode 100644 index 0000000000..ca11c3e9b6 --- /dev/null +++ b/ab-a/§36.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 36 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 36: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres diff --git a/ab-a/§38.md b/ab-a/§38.md new file mode 100644 index 0000000000..dd37933854 --- /dev/null +++ b/ab-a/§38.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 38 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 38 Abs. 2: Streichung der Bestimmung für die Fixierung durch Schrauben diff --git a/ab-a/§41.md b/ab-a/§41.md new file mode 100644 index 0000000000..e77fc364f3 --- /dev/null +++ b/ab-a/§41.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 41 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des geschlachteten Tieres diff --git a/ab-a/§43.md b/ab-a/§43.md new file mode 100644 index 0000000000..21f03636b0 --- /dev/null +++ b/ab-a/§43.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 43 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 43: Neue Vorschriften für die mikroskopische Untersuchung diff --git a/ab-a/§44.md b/ab-a/§44.md new file mode 100644 index 0000000000..9beb6600d7 --- /dev/null +++ b/ab-a/§44.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 44 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 44: Neue Vorschriften für die Vorgehensweise bei der Entdeckung von Trichinen diff --git a/ab-a/§47.md b/ab-a/§47.md new file mode 100644 index 0000000000..8b76c0a04d --- /dev/null +++ b/ab-a/§47.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 47 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 47: Neue Vorschriften für die Tauglichkeit des Fleisches von Rindern diff --git a/ab-a/§5.md b/ab-a/§5.md new file mode 100644 index 0000000000..0637cbe3ce --- /dev/null +++ b/ab-a/§5.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 5 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 5: Neue Fassung: 'Bei der Schlachttierbeschau ist insbesondere auf Allgemeinerkrankungen und nach viehseuchenrechtlichen Vorschriften anzeigepflichtige Seuchen zu achten.' diff --git a/ab-a/§50.md b/ab-a/§50.md new file mode 100644 index 0000000000..36a8365b84 --- /dev/null +++ b/ab-a/§50.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 50 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 50 Abs. 8 Satz 1: Neue Vorschriften für die Abstempelung diff --git a/ab-a/§52.md b/ab-a/§52.md new file mode 100644 index 0000000000..0aa3cd642c --- /dev/null +++ b/ab-a/§52.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 52 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 52: Neue Vorschriften für die Abstempelung diff --git a/ab-a/§55.md b/ab-a/§55.md new file mode 100644 index 0000000000..162d55e62d --- /dev/null +++ b/ab-a/§55.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 55 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 55: Neue Vorschriften für die Brauchbarmachung bedingt tauglichen Fleisches diff --git a/ab-a/§56.md b/ab-a/§56.md new file mode 100644 index 0000000000..c79ee61ca8 --- /dev/null +++ b/ab-a/§56.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 56 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 56 Abs. 1: Neue Vorschriften für die ausreichende Behandlung des Fleisches diff --git a/ab-a/§6.md b/ab-a/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..fe0c14d834 --- /dev/null +++ b/ab-a/§6.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 6 Abs. 1: Neue Fassung: 'Die Schlachtung ist zu verbieten, wenn bei dem Tier Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Tollwut, Rotz, ansteckende Blutarmut der Einhufer, Rinderpest, Maltafieber oder der Verdacht einer dieser Seuchen festgestellt worden ist.' diff --git a/ab-a/§7.md b/ab-a/§7.md new file mode 100644 index 0000000000..ec60b262b9 --- /dev/null +++ b/ab-a/§7.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 7: Neue Fassung: 'Der Fleischbeschautierarzt hat die Schlachtung unter der Bedingung zu gestatten, dass sie alsbald nach der Schlachtierbeschau ausgeführt wird, wenn...' diff --git a/ab-a/§8.md b/ab-a/§8.md new file mode 100644 index 0000000000..8a0e020486 --- /dev/null +++ b/ab-a/§8.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 8 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 + +§ 8 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Fleischbeschauer darf die Erlaubnis zur Schlachtung nur erteilen, wenn das Schlachttier keine Krankheitserscheinungen aufweist oder wenn es nur Krankheitserscheinungen aufweist, die unerheblich sind und das Allgemeinbefinden nicht stören.' + +§ 8 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung: 'In allen anderen Fällen hat er die Schlachtung vorläufig zu verbieten und den Besitzer an den Fleischbeschautierarzt zu verweisen; dies gilt insbesondere, wenn bei einem Tier eine Erkrankung infolge einer Infektion mit Fleischvergiftungserregern sowie auch dann, wenn bei einem gesund erscheinenden Tier das Ausscheiden solcher Erreger festgestellt worden oder wenn die Herkunft des Tieres aus einem Bestand, in dem Fleischvergiftungserreger durch das Gutachten des beamteten Tierarztes festgestellt sind, bekannt ist.' + +§ 8 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen diff --git a/verkuendungen/1960/bgbl1-1960-42-4.md b/verkuendungen/1960/bgbl1-1960-42-4.md new file mode 100644 index 0000000000..03fecacf98 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1960/bgbl1-1960-42-4.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1960 I S. 625 + +- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 625 +- **Verkündung:** 1960-08-05 +- **Inkrafttreten:** 1960-11-01 +- **Ausfertigung:** 1960-08-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/42#page=13 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** AB-A + +## Kurz + +Die Verordnung ändert die Ausführungsbestimmungen A (AB.A) zum Fleischbeschau-Gesetz, insbesondere bezüglich der Untersuchung und gesundheitspolizeilichen Behandlung von Schlachttieren und Fleisch. +