From 30ee967035d3f5d37533092cf3828efe2f0c1311 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Thu, 1 Jan 1970 01:51:11 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201967=20I=20S.=20398=20=C2=B7=20Verordnu?= =?UTF-8?q?ng=20=C2=B7=20Verordnung=20=C3=BCber=20die=20Inanspruchnahme=20?= =?UTF-8?q?des=20Stellenvorbehalts=20nach=20=C2=A7=2010=20Abs.=204=20Satz?= =?UTF-8?q?=202=20des=20Soldatenversorgungsgesetzes=20im=20Rechnungsjahr?= =?UTF-8?q?=201967?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 398 Inkrafttreten: 1967-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1967-04-08 BGBl-Id: bgbl1-1967-19-1 --- svg_2025/FASSUNG.md | 74 +++------------------------ svg_2025/HISTORY.md | 1 + svg_2025/STELLEN.md | 62 +--------------------- svg_2025/§10.md | 6 +-- verkuendungen/1967/bgbl1-1967-19-1.md | 17 ++++++ 5 files changed, 29 insertions(+), 131 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1967/bgbl1-1967-19-1.md diff --git a/svg_2025/FASSUNG.md b/svg_2025/FASSUNG.md index cfec7d01c4..84779345b9 100644 --- a/svg_2025/FASSUNG.md +++ b/svg_2025/FASSUNG.md @@ -1,75 +1,15 @@ -# SVG_2025 — 1967-03-01 +# SVG_2025 — 1967-04-08 -- **Titel:** Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) -- **Typ:** Neubekanntmachung -- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 201 +- **Titel:** Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967 +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 398 - **Inkrafttreten:** 1967-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/11#page=1 -- **Kurz:** Die Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) tritt am 1. Januar 1967 in Kraft und berücksichtigt mehrere vorherige Änderungen. +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/19#page=6 +- **Kurz:** Die Verordnung regelt, dass im Rechnungsjahr 1967 (1. Januar bis 31. Dezember 1967) auf Grund des Stellenvorbehalts für Inhaber des Zulassungsscheins keine Stellen in Anspruch genommen werden. ## Betroffene Stellen -- § 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung -- § 91b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Zeiten zum Ausgleich von Härten -- § 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften -- § 93: Neue Vorschriften zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes -- § 94: Neue Vorschriften zur Änderung von Bundesbeamtengesetzen -- § 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin -- § 96: Streichung des § 96 -- § 73: Neue Vorschriften für die Versorgung von Soldaten auf Zeit, die mindestens zehn Jahre Wehrdienst geleistet haben. -- § 74: Neue Vorschriften für die Versorgung von Soldaten auf Zeit, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben. -- § 75: Neue Vorschriften für die Versorgung von freiwilligen Soldaten nach dem Freiwilligengesetz. -- § 76: Neue Vorschriften für die Versorgung von ehemaligen Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz. -- § 77: Neue Vorschriften für die Versorgung von Berufssoldaten der Geburtsjahrgänge 1927 bis 1944. -- § 77a: Neue Vorschriften für die Versorgung von Berufssoldaten, die während des ersten oder zweiten Weltkrieges einen Kriegsunfall erlitten haben. -- § 77b: Neue Vorschriften für die Versorgung von Berufssoldaten, die in der Kriegsgefangenschaft einen Unfall erlitten haben. -- § 78: Neue Vorschriften für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen für Berufssoldaten, die am 8. Mai 1945 in der ehemaligen Wehrmacht gedient haben. -- § 79: Neue Vorschriften für die freiwillige Krankenversicherung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. -- § 79a: Neue Vorschriften für das Ruhen der Versorgungsbezüge in besonderen Fällen. -- § 53 Abs. 3: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Ortszuschlag und Kinderszuschlägen bei der Ruhensberechnung -- § 53 Abs. 4: Neue Regelung zur Höchstgrenze für die Ruhensberechnung -- § 53 Abs. 5: Neue Regelung zur Definition von Verwendung im öffentlichen Dienst -- § 53 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendung auf Empfänger von Ubergangsgebührnissen -- § 54: Neue Regelung zur Ruhung der Versorgungsbezüge -- § 55: Neue Regelung zur Zusammenziehung mehrerer Versorgungsbezüge -- § 55a: Neue Regelung zur Zusammenziehung von Versorgungsbezügen und Renten -- § 56: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung -- § 57: Neue Regelung zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftigkeit -- § 58: Neue Regelung zur Entziehung der Versorgung -- § 59: Neue Regelung zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene -- § 60: Neue Regelung zur Anzeigepflicht -- § 61: Neue Regelung zu den Bezügen bei Wiederverwendung -- § 62: Neue Regelung zur Umzugskostenvergütung -- § 18: Neue Regelung für die Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge -- § 19: Abschnitt § 19 wurde gestrichen -- § 20: Neue Regelung für die ruhegehaltfähige Dienstzeit -- § 21: Neue Regelung für die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit -- § 22: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten vor der Berufung in das Soldatenverhältnis -- § 23: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehaltfähig -- § 24: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Fachkenntnissen als ruhegehaltfähig -- § 25: Neue Regelung für die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei gesundheitsschädigenden Verwendungen -- § 26: Neue Regelung für die Höhe des Ruhegehalts -- § 27: Neue Regelung für das Unfallruhegehalt -- § 28: Neue Regelung für die Kapitalabfindung -- § 29: Neue Regelung für die Voraussetzungen der Kapitalabfindung -- § 30: Neue Regelung für den Betrag der Kapitalabfindung -- § 31: Neue Regelung für die Sicherung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Kapitalabfindung -- § 32: Neue Regelung für die Rückzahlung der Kapitalabfindung -- § 33: Neue Regelung für die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kapitalabfindung -- § 6: Neue Regelung zur Eingliederung von Soldaten auf Zeit in das spätere Berufsleben -- § 7: Neue Regelung zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen -- § 8: Neue Regelung zur Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und der Wehrdienstzeit bei Arbeitnehmern -- § 9: Neue Regelung zur Zulassungsscheinerteilung für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst -- § 10: Neue Regelung zum Stellenvorbehalt für Inhaber des Zulassungsscheins -- § 11: Neue Regelung zur Berechnung und Gewährung von Ubergangsgebührnissen -- § 12: Neue Regelung zur Berechnung und Gewährung von Ubergangsbeihilfen -- § 13: Neue Regelung zur Ubergangsbeihilfe in besonderen Fällen -- § 13a: Neue Regelung zur Wiederverwendung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit -- § 13b: Neue Regelung zur Beurlaubung ohne Dienstbezüge -- § 14: Neue Regelung zu den Arten der Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten -- § 15: Neue Regelung zum Ruhegehalt für Berufssoldaten -- § 16: Neue Regelung zur Berechnung des Ruhegehalts -- § 17: Neue Regelung zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen +- § 10 Abs. 4 Satz 2: Bestimmung zur Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts im Rechnungsjahr 1967 ## Wortlaut diff --git a/svg_2025/HISTORY.md b/svg_2025/HISTORY.md index bbea8b2cf8..0b727c9dd4 100644 --- a/svg_2025/HISTORY.md +++ b/svg_2025/HISTORY.md @@ -43,3 +43,4 @@ - **1966-08-30** · BGBl. 1966 I S. 517 — Viertes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes - **1966-09-02** · BGBl. 1966 I S. 527 — Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1966 - **1967-03-01** · BGBl. 1967 I S. 201 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) +- **1967-04-08** · BGBl. 1967 I S. 398 — Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967 diff --git a/svg_2025/STELLEN.md b/svg_2025/STELLEN.md index e666e69e8b..0f7081466f 100644 --- a/svg_2025/STELLEN.md +++ b/svg_2025/STELLEN.md @@ -1,63 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- § 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung -- § 91b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Zeiten zum Ausgleich von Härten -- § 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften -- § 93: Neue Vorschriften zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes -- § 94: Neue Vorschriften zur Änderung von Bundesbeamtengesetzen -- § 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin -- § 96: Streichung des § 96 -- § 73: Neue Vorschriften für die Versorgung von Soldaten auf Zeit, die mindestens zehn Jahre Wehrdienst geleistet haben. -- § 74: Neue Vorschriften für die Versorgung von Soldaten auf Zeit, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben. -- § 75: Neue Vorschriften für die Versorgung von freiwilligen Soldaten nach dem Freiwilligengesetz. -- § 76: Neue Vorschriften für die Versorgung von ehemaligen Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz. -- § 77: Neue Vorschriften für die Versorgung von Berufssoldaten der Geburtsjahrgänge 1927 bis 1944. -- § 77a: Neue Vorschriften für die Versorgung von Berufssoldaten, die während des ersten oder zweiten Weltkrieges einen Kriegsunfall erlitten haben. -- § 77b: Neue Vorschriften für die Versorgung von Berufssoldaten, die in der Kriegsgefangenschaft einen Unfall erlitten haben. -- § 78: Neue Vorschriften für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen für Berufssoldaten, die am 8. Mai 1945 in der ehemaligen Wehrmacht gedient haben. -- § 79: Neue Vorschriften für die freiwillige Krankenversicherung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. -- § 79a: Neue Vorschriften für das Ruhen der Versorgungsbezüge in besonderen Fällen. -- § 53 Abs. 3: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Ortszuschlag und Kinderszuschlägen bei der Ruhensberechnung -- § 53 Abs. 4: Neue Regelung zur Höchstgrenze für die Ruhensberechnung -- § 53 Abs. 5: Neue Regelung zur Definition von Verwendung im öffentlichen Dienst -- § 53 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendung auf Empfänger von Ubergangsgebührnissen -- § 54: Neue Regelung zur Ruhung der Versorgungsbezüge -- § 55: Neue Regelung zur Zusammenziehung mehrerer Versorgungsbezüge -- § 55a: Neue Regelung zur Zusammenziehung von Versorgungsbezügen und Renten -- § 56: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung -- § 57: Neue Regelung zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftigkeit -- § 58: Neue Regelung zur Entziehung der Versorgung -- § 59: Neue Regelung zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene -- § 60: Neue Regelung zur Anzeigepflicht -- § 61: Neue Regelung zu den Bezügen bei Wiederverwendung -- § 62: Neue Regelung zur Umzugskostenvergütung -- § 18: Neue Regelung für die Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge -- § 19: Abschnitt § 19 wurde gestrichen -- § 20: Neue Regelung für die ruhegehaltfähige Dienstzeit -- § 21: Neue Regelung für die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit -- § 22: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Zeiten vor der Berufung in das Soldatenverhältnis -- § 23: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehaltfähig -- § 24: Neue Regelung für die Berücksichtigung von Fachkenntnissen als ruhegehaltfähig -- § 25: Neue Regelung für die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei gesundheitsschädigenden Verwendungen -- § 26: Neue Regelung für die Höhe des Ruhegehalts -- § 27: Neue Regelung für das Unfallruhegehalt -- § 28: Neue Regelung für die Kapitalabfindung -- § 29: Neue Regelung für die Voraussetzungen der Kapitalabfindung -- § 30: Neue Regelung für den Betrag der Kapitalabfindung -- § 31: Neue Regelung für die Sicherung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Kapitalabfindung -- § 32: Neue Regelung für die Rückzahlung der Kapitalabfindung -- § 33: Neue Regelung für die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kapitalabfindung -- § 6: Neue Regelung zur Eingliederung von Soldaten auf Zeit in das spätere Berufsleben -- § 7: Neue Regelung zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen -- § 8: Neue Regelung zur Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und der Wehrdienstzeit bei Arbeitnehmern -- § 9: Neue Regelung zur Zulassungsscheinerteilung für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst -- § 10: Neue Regelung zum Stellenvorbehalt für Inhaber des Zulassungsscheins -- § 11: Neue Regelung zur Berechnung und Gewährung von Ubergangsgebührnissen -- § 12: Neue Regelung zur Berechnung und Gewährung von Ubergangsbeihilfen -- § 13: Neue Regelung zur Ubergangsbeihilfe in besonderen Fällen -- § 13a: Neue Regelung zur Wiederverwendung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit -- § 13b: Neue Regelung zur Beurlaubung ohne Dienstbezüge -- § 14: Neue Regelung zu den Arten der Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten -- § 15: Neue Regelung zum Ruhegehalt für Berufssoldaten -- § 16: Neue Regelung zur Berechnung des Ruhegehalts -- § 17: Neue Regelung zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen +- § 10 Abs. 4 Satz 2: Bestimmung zur Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts im Rechnungsjahr 1967 diff --git a/svg_2025/§10.md b/svg_2025/§10.md index 354dd79850..39f69ebd25 100644 --- a/svg_2025/§10.md +++ b/svg_2025/§10.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 10 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1967-03-01 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) -> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 201 +> Station: 1967-04-08 — Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967 +> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 398 -§ 10: Neue Regelung zum Stellenvorbehalt für Inhaber des Zulassungsscheins +§ 10 Abs. 4 Satz 2: Bestimmung zur Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts im Rechnungsjahr 1967 diff --git a/verkuendungen/1967/bgbl1-1967-19-1.md b/verkuendungen/1967/bgbl1-1967-19-1.md new file mode 100644 index 0000000000..bc2ddfc676 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1967/bgbl1-1967-19-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1967 I S. 398 + +- **Titel:** Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967 +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 398 +- **Verkündung:** 1967-04-08 +- **Inkrafttreten:** 1967-01-01 +- **Ausfertigung:** 1967-03-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/19#page=6 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** SVG_2025 + +## Kurz + +Die Verordnung regelt, dass im Rechnungsjahr 1967 (1. Januar bis 31. Dezember 1967) auf Grund des Stellenvorbehalts für Inhaber des Zulassungsscheins keine Stellen in Anspruch genommen werden. +