diff --git a/_appro_2002/FASSUNG.md b/_appro_2002/FASSUNG.md index 57faca8f42..1218736f89 100644 --- a/_appro_2002/FASSUNG.md +++ b/_appro_2002/FASSUNG.md @@ -1,25 +1,22 @@ -# _APPRO_2002 — 2013-08-07 +# _APPRO_2002 — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 36: Neufassung des § 36, der die Eignungsprüfung für Ärzte regelt, einschließlich der Patientenvorstellung, der Leistungen in verschiedenen Fächern und der Bewertung. -- § 37: Neufassung des § 37, der die Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung regelt, einschließlich der Prüfungsinhalte, der Prüfungsdauer und der Bewertung. -- § 38: Neufassung des § 38, der den Inhalt des Bescheids nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung regelt, einschließlich der Angaben zu Qualifikationen, wesentlichen Unterschieden und Begründungen. -- Anlagen 16 bis 19: Neufassung der Anlagen 16 bis 19, die Formulare für verschiedene Erlaubnisse und Niederschriften zur Eignungs- und Kenntnisprüfung enthalten. -- § 15 Abs. 1 Satz 6: Das Wort „daneben“ wird durch das Wort „stattdessen“ ersetzt. -- Überschrift des Vierten Abschnitts: Die Überschrift des Vierten Abschnitts lautet nun: „Vierter Abschnitt Die Erlaubnis“. -- § 34: Neuer Paragraph § 34 zur Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 35a: Neuer Paragraph § 35a zur Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 36: Neuer Paragraph § 36 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 37: Neuer Paragraph § 37 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 38: Neuer Paragraph § 38 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. +- § 2 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Studiums der Zahnheilkunde mit 5000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren +- § 58a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Angaben in einem Bescheid nach § 2 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde regelt +- § 59 Absatz 3: Aufhebung des Absatzes 3 von § 59 +- § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter '5 500 Stunden und einer Dauer von' nach 'Medizin von' +- § 36 Abs. 3 Satz 1: Einfügung eines Semikolons und der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 3 Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung ablegen können' am Ende +- § 37 Abs. 3 Satz 1: Einfügung eines Semikolons und der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung ablegen können' am Ende +- § 38 Nr. 4: Einfügung der Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 der Bundesärzteordnung' nach 'Berufspraxis' +- § 39 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes ## Wortlaut diff --git a/_appro_2002/HISTORY.md b/_appro_2002/HISTORY.md index 9a66bca6f2..553f6fd445 100644 --- a/_appro_2002/HISTORY.md +++ b/_appro_2002/HISTORY.md @@ -33,3 +33,4 @@ - **2013-01-14** · BGBl. 2013 I S. 34 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation - **2013-05-27** · BGBl. 2013 I S. 1348 — Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/_appro_2002/STELLEN.md b/_appro_2002/STELLEN.md index 3d693a60a5..9210b5b141 100644 --- a/_appro_2002/STELLEN.md +++ b/_appro_2002/STELLEN.md @@ -1,13 +1,10 @@ # Stellen dieser Station -- § 36: Neufassung des § 36, der die Eignungsprüfung für Ärzte regelt, einschließlich der Patientenvorstellung, der Leistungen in verschiedenen Fächern und der Bewertung. -- § 37: Neufassung des § 37, der die Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung regelt, einschließlich der Prüfungsinhalte, der Prüfungsdauer und der Bewertung. -- § 38: Neufassung des § 38, der den Inhalt des Bescheids nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung regelt, einschließlich der Angaben zu Qualifikationen, wesentlichen Unterschieden und Begründungen. -- Anlagen 16 bis 19: Neufassung der Anlagen 16 bis 19, die Formulare für verschiedene Erlaubnisse und Niederschriften zur Eignungs- und Kenntnisprüfung enthalten. -- § 15 Abs. 1 Satz 6: Das Wort „daneben“ wird durch das Wort „stattdessen“ ersetzt. -- Überschrift des Vierten Abschnitts: Die Überschrift des Vierten Abschnitts lautet nun: „Vierter Abschnitt Die Erlaubnis“. -- § 34: Neuer Paragraph § 34 zur Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 35a: Neuer Paragraph § 35a zur Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 36: Neuer Paragraph § 36 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 37: Neuer Paragraph § 37 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. -- § 38: Neuer Paragraph § 38 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. +- § 2 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Studiums der Zahnheilkunde mit 5000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren +- § 58a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Angaben in einem Bescheid nach § 2 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde regelt +- § 59 Absatz 3: Aufhebung des Absatzes 3 von § 59 +- § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter '5 500 Stunden und einer Dauer von' nach 'Medizin von' +- § 36 Abs. 3 Satz 1: Einfügung eines Semikolons und der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 3 Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung ablegen können' am Ende +- § 37 Abs. 3 Satz 1: Einfügung eines Semikolons und der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung ablegen können' am Ende +- § 38 Nr. 4: Einfügung der Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 der Bundesärzteordnung' nach 'Berufspraxis' +- § 39 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes diff --git a/_appro_2002/§1.md b/_appro_2002/§1.md index 67e1978c3c..11e6b5810d 100644 --- a/_appro_2002/§1.md +++ b/_appro_2002/§1.md @@ -1,21 +1,7 @@ # § 1 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2012-07-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte -> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1539 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 1 Abs. 1 Satz 5: Einfügung der Wörter 'ärztlicher Gesprächsführung sowie' nach 'Gesichtspunkte' - -§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Änderung der Dauer des Medizinstudiums und des Praktischen Jahres - -§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5: Erhöhung der Anzahl der Prüfungsabschnitte von zwei auf drei - -§ 1 Abs. 2 Satz 2: Erhöhung der Anzahl der Prüfungsabschnitte von zwei auf drei - -§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1: Erhöhung der Anzahl der Prüfungsabschnitte von zwei auf drei - -§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2: Einfügung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung - -§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Einfügung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung - -§ 1 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Prüfungsfächer und Querschnittsbereiche +§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter '5 500 Stunden und einer Dauer von' nach 'Medizin von' diff --git a/_appro_2002/§2.md b/_appro_2002/§2.md index 21d4907538..a1ba197ef2 100644 --- a/_appro_2002/§2.md +++ b/_appro_2002/§2.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2012-07-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte -> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1539 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 7 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder durch eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2a oder 2b' nach 'Anlage 2' - -§ 2 Abs. 8 Satz 1: Änderung des Zeitpunkts für die Meldung zum Dritten Abschnitt +§ 2 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Studiums der Zahnheilkunde mit 5000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren diff --git a/_appro_2002/§36.md b/_appro_2002/§36.md index e7f2df0db2..ccf5156842 100644 --- a/_appro_2002/§36.md +++ b/_appro_2002/§36.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 36 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 36: Neufassung des § 36, der die Eignungsprüfung für Ärzte regelt, einschließlich der Patientenvorstellung, der Leistungen in verschiedenen Fächern und der Bewertung. - -§ 36: Neuer Paragraph § 36 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. +§ 36 Abs. 3 Satz 1: Einfügung eines Semikolons und der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 3 Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung ablegen können' am Ende diff --git a/_appro_2002/§37.md b/_appro_2002/§37.md index aed5de98de..030773a829 100644 --- a/_appro_2002/§37.md +++ b/_appro_2002/§37.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 37 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 37: Neufassung des § 37, der die Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung regelt, einschließlich der Prüfungsinhalte, der Prüfungsdauer und der Bewertung. - -§ 37: Neuer Paragraph § 37 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. +§ 37 Abs. 3 Satz 1: Einfügung eines Semikolons und der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung ablegen können' am Ende diff --git a/_appro_2002/§38.md b/_appro_2002/§38.md index 55a91e202f..c155f0068b 100644 --- a/_appro_2002/§38.md +++ b/_appro_2002/§38.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 38 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 38: Neufassung des § 38, der den Inhalt des Bescheids nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung regelt, einschließlich der Angaben zu Qualifikationen, wesentlichen Unterschieden und Begründungen. - -§ 38: Neuer Paragraph § 38 zur Eignungsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung eingefügt. +§ 38 Nr. 4: Einfügung der Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 der Bundesärzteordnung' nach 'Berufspraxis' diff --git a/_appro_2002/§39.md b/_appro_2002/§39.md index 0d6d1ea9c1..4890ebd0e2 100644 --- a/_appro_2002/§39.md +++ b/_appro_2002/§39.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 39 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2012-07-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte -> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1539 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 39 Abs. 1 Satz 1: Änderung des Wortes 'Zweiten' in 'Dritten' +§ 39 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes diff --git a/_appro_2002/§58a.md b/_appro_2002/§58a.md new file mode 100644 index 0000000000..366a1128e0 --- /dev/null +++ b/_appro_2002/§58a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 58a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 58a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Angaben in einem Bescheid nach § 2 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde regelt diff --git a/_appro_2002/§59.md b/_appro_2002/§59.md index b5a437b13d..947a395900 100644 --- a/_appro_2002/§59.md +++ b/_appro_2002/§59.md @@ -1,21 +1,7 @@ # § 59 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 59 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung des Identitätsnachweises - -§ 59 Abs. 2 Sätze 1, 3 und 5: Streichung der Sätze 1, 3 und 5 - -§ 59 Abs. 3 Satz 1: Streichung des Satzes 1 - -§ 59 Abs. 3 Sätze 2 und 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats' und 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaat' - -§ 59 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von 'in Fällen des Satzes 1 oder 2' durch 'in Fällen des Satzes 1' - -§ 59 Abs. 3 Sätze 4 und 5: Streichung der Sätze 4 und 5 - -§ 59 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4 - -§ 59 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 mit neuen Vorschriften zur Entscheidung über Anträge und Bestätigung des Antragseingangs +§ 59 Absatz 3: Aufhebung des Absatzes 3 von § 59 diff --git a/aappo/FASSUNG.md b/aappo/FASSUNG.md index 619083e593..cadd12472f 100644 --- a/aappo/FASSUNG.md +++ b/aappo/FASSUNG.md @@ -1,22 +1,20 @@ -# AAPPO — 2013-08-07 +# AAPPO — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- Überschrift des Fünften Abschnitts: Die Überschrift des Fünften Abschnitts wird neu gefasst. -- § 22a: Neuer Paragraph § 22a zur Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. -- § 22b: Neuer Paragraph § 22b zur Erlaubnis nach § 11 Abs. 1a der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. -- § 22c: Neuer Paragraph § 22c zur Eignungsprüfung nach § 4 Abs. 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. -- § 22c Abs. 1, 5, 6: Neue Vorschriften für die Eignungsprüfung, einschließlich der Bewertung, Wiederholungsmöglichkeiten und der Niederschrift. -- § 22d: Neue Vorschriften für die Kenntnisprüfung, einschließlich der Prüfungsinhalte, Dauer, Durchführung und der Niederschrift. -- § 22e: Neue Vorschriften für den Bescheid über wesentliche Unterschiede in der Qualifikation. -- Anlagen 17 bis 19: Neue Anlagen zur Erlaubnis, Niederschrift über die Eignungsprüfung und Niederschrift über die Kenntnisprüfung. +- § 4 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung definiert. +- § 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen. +- § 22a Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen. +- § 22b Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen. +- § 22c Abs. 3 Satz 1: Ein Semikolon und ein zusätzlicher Satz werden eingefügt, der die Möglichkeit der Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung regelt. +- § 22e Nummer 4: Die Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung' werden eingefügt. ## Wortlaut diff --git a/aappo/HISTORY.md b/aappo/HISTORY.md index 10195fdcc9..b493e29e0e 100644 --- a/aappo/HISTORY.md +++ b/aappo/HISTORY.md @@ -16,3 +16,4 @@ - **2010-07-29** · BGBl. 2010 I S. 983 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/aappo/STELLEN.md b/aappo/STELLEN.md index b6b76addac..03a2bb1663 100644 --- a/aappo/STELLEN.md +++ b/aappo/STELLEN.md @@ -1,10 +1,8 @@ # Stellen dieser Station -- Überschrift des Fünften Abschnitts: Die Überschrift des Fünften Abschnitts wird neu gefasst. -- § 22a: Neuer Paragraph § 22a zur Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. -- § 22b: Neuer Paragraph § 22b zur Erlaubnis nach § 11 Abs. 1a der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. -- § 22c: Neuer Paragraph § 22c zur Eignungsprüfung nach § 4 Abs. 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. -- § 22c Abs. 1, 5, 6: Neue Vorschriften für die Eignungsprüfung, einschließlich der Bewertung, Wiederholungsmöglichkeiten und der Niederschrift. -- § 22d: Neue Vorschriften für die Kenntnisprüfung, einschließlich der Prüfungsinhalte, Dauer, Durchführung und der Niederschrift. -- § 22e: Neue Vorschriften für den Bescheid über wesentliche Unterschiede in der Qualifikation. -- Anlagen 17 bis 19: Neue Anlagen zur Erlaubnis, Niederschrift über die Eignungsprüfung und Niederschrift über die Kenntnisprüfung. +- § 4 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung definiert. +- § 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen. +- § 22a Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen. +- § 22b Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen. +- § 22c Abs. 3 Satz 1: Ein Semikolon und ein zusätzlicher Satz werden eingefügt, der die Möglichkeit der Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung regelt. +- § 22e Nummer 4: Die Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung' werden eingefügt. diff --git a/aappo/§20.md b/aappo/§20.md index 9ed39ca513..8fc041c139 100644 --- a/aappo/§20.md +++ b/aappo/§20.md @@ -1,21 +1,7 @@ # § 20 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 20 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung des Identitätsnachweises - -§ 20 Abs. 2: Aufhebung der Sätze 1, 3 und 6 - -§ 20 Abs. 3 Satz 1: Aufhebung des ersten Satzes - -§ 20 Abs. 3 Sätze 2 und 3: Ersetzung von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats' und 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaat' - -§ 20 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von 'in Fällen des Satzes 1 oder 2' durch 'in Fällen des Satzes 1' - -§ 20 Abs. 3 Sätze 4 und 5: Aufhebung der Sätze 4 und 5 - -§ 20 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4 - -§ 20 Abs. 5 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2, insbesondere bezüglich der Entscheidungsfrist und der Bestätigung des Antrags +§ 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen. diff --git a/aappo/§22a.md b/aappo/§22a.md index 4bd527bee4..7e71efb995 100644 --- a/aappo/§22a.md +++ b/aappo/§22a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 22a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22a: Neuer Paragraph § 22a zur Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. +§ 22a Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen. diff --git a/aappo/§22b.md b/aappo/§22b.md index e530affdc9..f8b5be7f97 100644 --- a/aappo/§22b.md +++ b/aappo/§22b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 22b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22b: Neuer Paragraph § 22b zur Erlaubnis nach § 11 Abs. 1a der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. +§ 22b Abs. 1 Satz 6: Die Angabe 'und 3' wird gestrichen. diff --git a/aappo/§22c.md b/aappo/§22c.md index 3880e500e8..d873be8700 100644 --- a/aappo/§22c.md +++ b/aappo/§22c.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 22c > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22c: Neuer Paragraph § 22c zur Eignungsprüfung nach § 4 Abs. 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung eingefügt. - -§ 22c Abs. 1, 5, 6: Neue Vorschriften für die Eignungsprüfung, einschließlich der Bewertung, Wiederholungsmöglichkeiten und der Niederschrift. +§ 22c Abs. 3 Satz 1: Ein Semikolon und ein zusätzlicher Satz werden eingefügt, der die Möglichkeit der Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung regelt. diff --git a/aappo/§22e.md b/aappo/§22e.md index 4f54660573..4d8c63ce06 100644 --- a/aappo/§22e.md +++ b/aappo/§22e.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 22e > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22e: Neue Vorschriften für den Bescheid über wesentliche Unterschiede in der Qualifikation. +§ 22e Nummer 4: Die Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 5 der Bundes-Apothekerordnung' werden eingefügt. diff --git a/aappo/§4.md b/aappo/§4.md index 18f98194f9..db60c1e72a 100644 --- a/aappo/§4.md +++ b/aappo/§4.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 4 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2000-12-20 — Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (2. AAppO-ÄndV) -> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1714 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 4 Abs. 1: Einfügung eines dritten Satzes, der die Möglichkeit der Ausbildung auf Krankenhausstationen regelt. - -§ 4 Abs. 2: Einfügung eines dritten Satzes, der die Ausbildung zu Medizinprodukten regelt. +§ 4 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 der Bundes-Apothekerordnung definiert. diff --git a/altenpflege-ausbprv/FASSUNG.md b/altenpflege-ausbprv/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..7122f3e181 --- /dev/null +++ b/altenpflege-ausbprv/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,19 @@ +# ALTENPFLEGE-AUSBPRV — 2016-04-22 + +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. + +## Betroffene Stellen + +- § 21 Abs. 1 Satz 2: Die zuständige Behörde kann eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates verlangen, dass die antragstellende Person nicht aufgrund eines schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder einer Verurteilung wegen strafbarer Handlungen dauerhaft oder vorübergehend von der Ausübung des Berufs untersagt worden ist. +- § 21 Abs. 5 Satz 1: Die zuständige Behörde muss dem Antragsteller mitteilen, ob sie die Erbringung der Dienstleistung erlaubt oder eine Eignungsprüfung verlangt. +- § 21 Abs. 5 Satz 2: In besonderen Ausnahmefällen, wenn die Nachprüfung innerhalb eines Monats nicht möglich ist, muss die zuständige Behörde den Dienstleistungserbringer über die Gründe der Verzögerung informieren und innerhalb von zwei Monaten nach Behebung der Schwierigkeiten über die Dienstleistungserbringung entscheiden. + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/altenpflege-ausbprv/HINWEIS.md b/altenpflege-ausbprv/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/altenpflege-ausbprv/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/altenpflege-ausbprv/HISTORY.md b/altenpflege-ausbprv/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..7e250bbed1 --- /dev/null +++ b/altenpflege-ausbprv/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/altenpflege-ausbprv/STELLEN.md b/altenpflege-ausbprv/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..6fde614581 --- /dev/null +++ b/altenpflege-ausbprv/STELLEN.md @@ -0,0 +1,5 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 21 Abs. 1 Satz 2: Die zuständige Behörde kann eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates verlangen, dass die antragstellende Person nicht aufgrund eines schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder einer Verurteilung wegen strafbarer Handlungen dauerhaft oder vorübergehend von der Ausübung des Berufs untersagt worden ist. +- § 21 Abs. 5 Satz 1: Die zuständige Behörde muss dem Antragsteller mitteilen, ob sie die Erbringung der Dienstleistung erlaubt oder eine Eignungsprüfung verlangt. +- § 21 Abs. 5 Satz 2: In besonderen Ausnahmefällen, wenn die Nachprüfung innerhalb eines Monats nicht möglich ist, muss die zuständige Behörde den Dienstleistungserbringer über die Gründe der Verzögerung informieren und innerhalb von zwei Monaten nach Behebung der Schwierigkeiten über die Dienstleistungserbringung entscheiden. diff --git a/altenpflege-ausbprv/§21.md b/altenpflege-ausbprv/§21.md new file mode 100644 index 0000000000..3160ec9dce --- /dev/null +++ b/altenpflege-ausbprv/§21.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 21 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 21 Abs. 1 Satz 2: Die zuständige Behörde kann eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates verlangen, dass die antragstellende Person nicht aufgrund eines schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder einer Verurteilung wegen strafbarer Handlungen dauerhaft oder vorübergehend von der Ausübung des Berufs untersagt worden ist. + +§ 21 Abs. 5 Satz 1: Die zuständige Behörde muss dem Antragsteller mitteilen, ob sie die Erbringung der Dienstleistung erlaubt oder eine Eignungsprüfung verlangt. + +§ 21 Abs. 5 Satz 2: In besonderen Ausnahmefällen, wenn die Nachprüfung innerhalb eines Monats nicht möglich ist, muss die zuständige Behörde den Dienstleistungserbringer über die Gründe der Verzögerung informieren und innerhalb von zwei Monaten nach Behebung der Schwierigkeiten über die Dienstleistungserbringung entscheiden. diff --git a/apg/FASSUNG.md b/apg/FASSUNG.md index afb603e1d0..9a893f6e3e 100644 --- a/apg/FASSUNG.md +++ b/apg/FASSUNG.md @@ -1,17 +1,36 @@ -# APG — 2013-03-18 +# APG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 446 -- **Inkrafttreten:** 2013-03-19 (Tag nach der Verkündung) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/13#page=14 -- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen im Altenpflegegesetz, im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ein, um die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu stärken. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 7 Abs. 3 und 4: Einführung neuer Absätze zur Dauerverkürzung von Maßnahmen -- § 7 Abs. 3: Bisheriger Abs. 3 wird Abs. 5 -- § 7 Abs. 4: Bisheriger Abs. 4 wird Abs. 6 +- § 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1: Nummer 1 wird aufgehoben. +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Die Bedingungen für die Ausgleichung von Kenntnissen und Fähigkeiten werden geändert. +- § 2 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn'. +- § 2 Abs. 4 Satz 2: Die Wörter 'die bescheinigen, dass das Berufsqualifikationsniveau der Inhaberin oder des Inhabers zumindest unmittelbar unter dem Niveau nach Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2005/36/EG liegt' werden durch 'die mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' ersetzt. +- § 2 Abs. 4 Satz 3: Die Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' werden durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' ersetzt. +- § 2 Abs. 4 Sätze 5 und 6: Neue Sätze zur Anpassung und Eignungsprüfung eingefügt. +- § 2 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a zur Eignungsprüfung für bestimmte Ausbildungsstufen eingefügt. +- § 2 Abs. 4b: Neuer Absatz 4b zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation eingefügt. +- § 2 Abs. 4c: Neuer Absatz 4c zur Sicherstellung der Möglichkeit der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten eingefügt. +- § 2 Abs. 5: Die Wörter 'Absätze 3 bis 4' werden durch 'Absätze 3 bis 4a' ersetzt. +- § 2a: Neuer § 2b zur Warnmitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörden eingefügt. +- § 9 Abs. 2: Die Wörter '§ 2 Absatz 3, 3a, 4 oder 5' werden durch '§ 2 Absatz 3, 3a, 4, 4a oder 5' ersetzt. +- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Die Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' werden durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' ersetzt. +- § 9 Abs. 2 Nr. 4: Punkt am Ende durch Komma ersetzt. +- § 9 Abs. 2: Neue Nummer 5 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises eingefügt. +- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Die Wörter 'zwei Jahre' werden durch 'ein Jahr' ersetzt. +- § 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' nach 'Bescheinigungen'. +- § 10 Abs. 3 Nr. 3: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung. +- § 10 Abs. 3: Neue Nummer 4 zur Erklärung des Dienstleistungserbringers über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache eingefügt. +- § 10 Abs. 3 Satz 4: Die Angabe '§ 2 Abs. 4' wird durch '§ 2 Absatz 4 und 4a' ersetzt. +- § 10 Abs. 3 Sätze 5: Neue Sätze zur Anforderung von Informationen und zur Eignungsprüfung eingefügt. +- § 11 Satz 1: Die Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' werden durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ersetzt. ## Wortlaut diff --git a/apg/HISTORY.md b/apg/HISTORY.md index 8866ceddc9..255af4e1fd 100644 --- a/apg/HISTORY.md +++ b/apg/HISTORY.md @@ -11,3 +11,4 @@ - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2011-12-27** · BGBl. 2011 I S. 2854 — Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - **2013-03-18** · BGBl. 2013 I S. 446 — Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/apg/STELLEN.md b/apg/STELLEN.md index 45f44785a5..a798b0b82e 100644 --- a/apg/STELLEN.md +++ b/apg/STELLEN.md @@ -1,5 +1,24 @@ # Stellen dieser Station -- § 7 Abs. 3 und 4: Einführung neuer Absätze zur Dauerverkürzung von Maßnahmen -- § 7 Abs. 3: Bisheriger Abs. 3 wird Abs. 5 -- § 7 Abs. 4: Bisheriger Abs. 4 wird Abs. 6 +- § 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1: Nummer 1 wird aufgehoben. +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Die Bedingungen für die Ausgleichung von Kenntnissen und Fähigkeiten werden geändert. +- § 2 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn'. +- § 2 Abs. 4 Satz 2: Die Wörter 'die bescheinigen, dass das Berufsqualifikationsniveau der Inhaberin oder des Inhabers zumindest unmittelbar unter dem Niveau nach Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2005/36/EG liegt' werden durch 'die mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' ersetzt. +- § 2 Abs. 4 Satz 3: Die Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' werden durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' ersetzt. +- § 2 Abs. 4 Sätze 5 und 6: Neue Sätze zur Anpassung und Eignungsprüfung eingefügt. +- § 2 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a zur Eignungsprüfung für bestimmte Ausbildungsstufen eingefügt. +- § 2 Abs. 4b: Neuer Absatz 4b zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation eingefügt. +- § 2 Abs. 4c: Neuer Absatz 4c zur Sicherstellung der Möglichkeit der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten eingefügt. +- § 2 Abs. 5: Die Wörter 'Absätze 3 bis 4' werden durch 'Absätze 3 bis 4a' ersetzt. +- § 2a: Neuer § 2b zur Warnmitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörden eingefügt. +- § 9 Abs. 2: Die Wörter '§ 2 Absatz 3, 3a, 4 oder 5' werden durch '§ 2 Absatz 3, 3a, 4, 4a oder 5' ersetzt. +- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Die Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' werden durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' ersetzt. +- § 9 Abs. 2 Nr. 4: Punkt am Ende durch Komma ersetzt. +- § 9 Abs. 2: Neue Nummer 5 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises eingefügt. +- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Die Wörter 'zwei Jahre' werden durch 'ein Jahr' ersetzt. +- § 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' nach 'Bescheinigungen'. +- § 10 Abs. 3 Nr. 3: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung. +- § 10 Abs. 3: Neue Nummer 4 zur Erklärung des Dienstleistungserbringers über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache eingefügt. +- § 10 Abs. 3 Satz 4: Die Angabe '§ 2 Abs. 4' wird durch '§ 2 Absatz 4 und 4a' ersetzt. +- § 10 Abs. 3 Sätze 5: Neue Sätze zur Anforderung von Informationen und zur Eignungsprüfung eingefügt. +- § 11 Satz 1: Die Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' werden durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ersetzt. diff --git a/apg/§10.md b/apg/§10.md index 5bde28d8a8..bb4b1aff50 100644 --- a/apg/§10.md +++ b/apg/§10.md @@ -1,7 +1,17 @@ # § 10 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 10: Einführung eines neuen Abschnitts zur Erbringung von Dienstleistungen. +§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Die Wörter 'zwei Jahre' werden durch 'ein Jahr' ersetzt. + +§ 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' nach 'Bescheinigungen'. + +§ 10 Abs. 3 Nr. 3: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung. + +§ 10 Abs. 3: Neue Nummer 4 zur Erklärung des Dienstleistungserbringers über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache eingefügt. + +§ 10 Abs. 3 Satz 4: Die Angabe '§ 2 Abs. 4' wird durch '§ 2 Absatz 4 und 4a' ersetzt. + +§ 10 Abs. 3 Sätze 5: Neue Sätze zur Anforderung von Informationen und zur Eignungsprüfung eingefügt. diff --git a/apg/§11.md b/apg/§11.md index 0a846bba74..9ed620fc56 100644 --- a/apg/§11.md +++ b/apg/§11.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 11 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 11: Einführung eines neuen Abschnitts zur Information zwischen Behörden. +§ 11 Satz 1: Die Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' werden durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ersetzt. diff --git a/apg/§2.md b/apg/§2.md index 316ade46fd..8a789d7dcf 100644 --- a/apg/§2.md +++ b/apg/§2.md @@ -1,17 +1,25 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Voraussetzungen für die Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs erworbenen Ausbildungen festlegt. +§ 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1: Nummer 1 wird aufgehoben. -§ 2 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die Anerkennung von Drittstaatdiplomen, die in einem Vertragsstaat des EWR anerkannt wurden, regelt. +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Die Bedingungen für die Ausgleichung von Kenntnissen und Fähigkeiten werden geändert. -§ 2 Abs. 4 Satz 5: Anpassung des Satzes 5, um Berufserfahrungen unabhängig vom Erwerbsstaat und vollständige oder teilweise Ausgleichsmöglichkeiten zu berücksichtigen. +§ 2 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn'. -§ 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Anwendung der Absätze 3 bis 4 für Drittstaatdiplome regelt. +§ 2 Abs. 4 Satz 2: Die Wörter 'die bescheinigen, dass das Berufsqualifikationsniveau der Inhaberin oder des Inhabers zumindest unmittelbar unter dem Niveau nach Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2005/36/EG liegt' werden durch 'die mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' ersetzt. -§ 2 Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6, der die Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes einschränkt. +§ 2 Abs. 4 Satz 3: Die Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' werden durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' ersetzt. -§ 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7, der die Möglichkeit der Vereinbarung von Aufgaben zwischen den Ländern regelt. +§ 2 Abs. 4 Sätze 5 und 6: Neue Sätze zur Anpassung und Eignungsprüfung eingefügt. + +§ 2 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a zur Eignungsprüfung für bestimmte Ausbildungsstufen eingefügt. + +§ 2 Abs. 4b: Neuer Absatz 4b zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation eingefügt. + +§ 2 Abs. 4c: Neuer Absatz 4c zur Sicherstellung der Möglichkeit der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten eingefügt. + +§ 2 Abs. 5: Die Wörter 'Absätze 3 bis 4' werden durch 'Absätze 3 bis 4a' ersetzt. diff --git a/apg/§2a.md b/apg/§2a.md index b3f9fd6192..f9f85d832a 100644 --- a/apg/§2a.md +++ b/apg/§2a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2a: Einführung eines neuen Abschnitts zur Information und Koordination zwischen Behörden. +§ 2a: Neuer § 2b zur Warnmitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörden eingefügt. diff --git a/apg/§9.md b/apg/§9.md index b14aa4791b..6a2772bb47 100644 --- a/apg/§9.md +++ b/apg/§9.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 9 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 9 Abs. 2: Streichung der Wörter 'und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind,' und Ersetzung der Angabe 'Abs. 4 oder 5' durch 'Absatz 3, 3a, 4 oder 5'. +§ 9 Abs. 2: Die Wörter '§ 2 Absatz 3, 3a, 4 oder 5' werden durch '§ 2 Absatz 3, 3a, 4, 4a oder 5' ersetzt. + +§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Die Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' werden durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' ersetzt. + +§ 9 Abs. 2 Nr. 4: Punkt am Ende durch Komma ersetzt. + +§ 9 Abs. 2: Neue Nummer 5 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises eingefügt. diff --git a/apog/FASSUNG.md b/apog/FASSUNG.md index db99d41a7b..9f0cc26d5c 100644 --- a/apog/FASSUNG.md +++ b/apog/FASSUNG.md @@ -1,19 +1,16 @@ -# APOG — 2013-07-18 +# APOG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2420 -- **Inkrafttreten:** 2013-08-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/38#page=44 -- **Kurz:** Das Gesetz führt neue Bestimmungen zur Sicherstellung des Apothekennotdienstes ein, darunter die Errichtung eines Fonds, die Abführung von Anteilen des Festzuschlags und die Vergabe eines pauschalen Zuschusses für Notdienste. Es ändert auch das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelpreisverordnung. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- Überschrift des Dritten Abschnitts: Neue Überschrift für den Dritten Abschnitt -- § 18: Einführung neuer Bestimmungen zur Errichtung und Verwaltung eines Fonds -- § 19: Einführung neuer Bestimmungen zur Abführung von Anteilen des Festzuschlags -- § 20: Einführung neuer Bestimmungen zur Vergabe eines pauschalen Zuschusses für Notdienste -- § 20a: Einführung neuer Bestimmungen zur Haftung des Deutschen Apothekerverbandes +- § 2 Abs. 1 Nr. 1: Die Nummer 1 des Absatzes 1 des § 2 wird aufgehoben. +- § 2 Abs. 2a: Es wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der die Anwendung des Absatzes 2 für bestimmte approbierte Antragsteller ausschließt. ## Wortlaut diff --git a/apog/HISTORY.md b/apog/HISTORY.md index 4292f9d8ff..fa92cfd310 100644 --- a/apog/HISTORY.md +++ b/apog/HISTORY.md @@ -23,3 +23,4 @@ - **2008-05-30** · BGBl. 2008 I S. 874 — Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) - **2012-10-25** · BGBl. 2012 I S. 2192 — Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften - **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2420 — Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG) +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/apog/STELLEN.md b/apog/STELLEN.md index e5549ba082..a59fa597ce 100644 --- a/apog/STELLEN.md +++ b/apog/STELLEN.md @@ -1,7 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- Überschrift des Dritten Abschnitts: Neue Überschrift für den Dritten Abschnitt -- § 18: Einführung neuer Bestimmungen zur Errichtung und Verwaltung eines Fonds -- § 19: Einführung neuer Bestimmungen zur Abführung von Anteilen des Festzuschlags -- § 20: Einführung neuer Bestimmungen zur Vergabe eines pauschalen Zuschusses für Notdienste -- § 20a: Einführung neuer Bestimmungen zur Haftung des Deutschen Apothekerverbandes +- § 2 Abs. 1 Nr. 1: Die Nummer 1 des Absatzes 1 des § 2 wird aufgehoben. +- § 2 Abs. 2a: Es wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der die Anwendung des Absatzes 2 für bestimmte approbierte Antragsteller ausschließt. diff --git a/apog/§2.md b/apog/§2.md index 2c517e1fe0..0a073eca53 100644 --- a/apog/§2.md +++ b/apog/§2.md @@ -1,9 +1,9 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2012-10-25 — Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften -> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2192 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2a: Absatz 2a wird aufgehoben. +§ 2 Abs. 1 Nr. 1: Die Nummer 1 des Absatzes 1 des § 2 wird aufgehoben. -§ 2 Abs. 5: In Nummer 2 wird Satz 2 aufgehoben und neue Sätze angefügt, die die Anzeigepflicht bei Änderungen der Person des Verantwortlichen regeln. +§ 2 Abs. 2a: Es wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der die Anwendung des Absatzes 2 für bestimmte approbierte Antragsteller ausschließt. diff --git a/aprv-krankenpflege/FASSUNG.md b/aprv-krankenpflege/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..4be1455356 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,24 @@ +# APRV-KRANKENPFLEGE — 2016-04-22 + +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. + +## Betroffene Stellen + +- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats regelt. +- § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze, die die Verfahrensfristen und -anforderungen für die Anzeige von Dienstleistungen regeln. +- § 20a Abs. 1: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes beantragen, die Prüfung ablegen können. +- § 20b Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass die Berufspraxis durch lebenslanges Lernen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 oder § 2 Abs. 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben werden kann. +- § 20c Abs. 1: Einfügung von „5a, 5b“ nach der Angabe „5“. +- § 20c Abs. 2 Nr. 1: Streichung des Kommas und der Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist,“. +- § 20c Abs. 2 Nr. 4: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass die Berufspraxis durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben werden kann. +- § 20c Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter „sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können“. + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/aprv-krankenpflege/HINWEIS.md b/aprv-krankenpflege/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/aprv-krankenpflege/HISTORY.md b/aprv-krankenpflege/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..7e250bbed1 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/aprv-krankenpflege/STELLEN.md b/aprv-krankenpflege/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..c6e062d3e0 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/STELLEN.md @@ -0,0 +1,10 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats regelt. +- § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze, die die Verfahrensfristen und -anforderungen für die Anzeige von Dienstleistungen regeln. +- § 20a Abs. 1: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes beantragen, die Prüfung ablegen können. +- § 20b Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass die Berufspraxis durch lebenslanges Lernen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 oder § 2 Abs. 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben werden kann. +- § 20c Abs. 1: Einfügung von „5a, 5b“ nach der Angabe „5“. +- § 20c Abs. 2 Nr. 1: Streichung des Kommas und der Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist,“. +- § 20c Abs. 2 Nr. 4: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass die Berufspraxis durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben werden kann. +- § 20c Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter „sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können“. diff --git a/aprv-krankenpflege/§20.md b/aprv-krankenpflege/§20.md new file mode 100644 index 0000000000..686bfe22e4 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/§20.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 20 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats regelt. + +§ 20 Abs. 5 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze, die die Verfahrensfristen und -anforderungen für die Anzeige von Dienstleistungen regeln. diff --git a/aprv-krankenpflege/§20a.md b/aprv-krankenpflege/§20a.md new file mode 100644 index 0000000000..e42edb1797 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/§20a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 20a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20a Abs. 1: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes beantragen, die Prüfung ablegen können. diff --git a/aprv-krankenpflege/§20b.md b/aprv-krankenpflege/§20b.md new file mode 100644 index 0000000000..6738ec910f --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/§20b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 20b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20b Abs. 1 Satz 1: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass die Berufspraxis durch lebenslanges Lernen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 oder § 2 Abs. 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben werden kann. diff --git a/aprv-krankenpflege/§20c.md b/aprv-krankenpflege/§20c.md new file mode 100644 index 0000000000..67b8880fc8 --- /dev/null +++ b/aprv-krankenpflege/§20c.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 20c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20c Abs. 1: Einfügung von „5a, 5b“ nach der Angabe „5“. + +§ 20c Abs. 2 Nr. 1: Streichung des Kommas und der Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist,“. + +§ 20c Abs. 2 Nr. 4: Erweiterung des Satzes um die Möglichkeit, dass die Berufspraxis durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 des Krankenpflegegesetzes erworben werden kann. + +§ 20c Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter „sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können“. diff --git a/apv-psycho/FASSUNG.md b/apv-psycho/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..127baa3fd8 --- /dev/null +++ b/apv-psycho/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,25 @@ +# APV-PSYCHO — 2016-04-22 + +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. + +## Betroffene Stellen + +- § 19 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 19 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a des Psychotherapeutengesetzes +- § 19 Abs. 7: Einfügung von Wörtern und Neufassung des zweiten Satzes +- § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neufassung der Sätze zur Falldarstellung und Wahl des Vertiefungsverfahrens +- § 20b Abs. 2 Nummer 1: Streichung des Kommas und der Wörter zur Verordnung (EU) Nr. 623/2012 +- § 20b Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von Wörtern zur Berufspraxis oder lebenslangem Lernen +- § 20b Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Wörtern zur Sicherstellung der Prüfungen innerhalb von sechs Monaten +- Anlage 3a: Einfügung einer neuen Anlage zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a des Psychotherapeutengesetzes +- Anlage 8: Ersetzung der Angabe '§ 4' durch '§ 4 Abs. 1' + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/apv-psycho/HINWEIS.md b/apv-psycho/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/apv-psycho/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/apv-psycho/HISTORY.md b/apv-psycho/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..7e250bbed1 --- /dev/null +++ b/apv-psycho/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/apv-psycho/STELLEN.md b/apv-psycho/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..2a9ba7f7d3 --- /dev/null +++ b/apv-psycho/STELLEN.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 19 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 19 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a des Psychotherapeutengesetzes +- § 19 Abs. 7: Einfügung von Wörtern und Neufassung des zweiten Satzes +- § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neufassung der Sätze zur Falldarstellung und Wahl des Vertiefungsverfahrens +- § 20b Abs. 2 Nummer 1: Streichung des Kommas und der Wörter zur Verordnung (EU) Nr. 623/2012 +- § 20b Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von Wörtern zur Berufspraxis oder lebenslangem Lernen +- § 20b Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Wörtern zur Sicherstellung der Prüfungen innerhalb von sechs Monaten +- Anlage 3a: Einfügung einer neuen Anlage zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a des Psychotherapeutengesetzes +- Anlage 8: Ersetzung der Angabe '§ 4' durch '§ 4 Abs. 1' diff --git a/apv-psycho/§19.md b/apv-psycho/§19.md new file mode 100644 index 0000000000..501771a7a2 --- /dev/null +++ b/apv-psycho/§19.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 19 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 19 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit + +§ 19 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a des Psychotherapeutengesetzes + +§ 19 Abs. 7: Einfügung von Wörtern und Neufassung des zweiten Satzes diff --git a/apv-psycho/§20.md b/apv-psycho/§20.md new file mode 100644 index 0000000000..c9585365aa --- /dev/null +++ b/apv-psycho/§20.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 20 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neufassung der Sätze zur Falldarstellung und Wahl des Vertiefungsverfahrens diff --git a/apv-psycho/§20b.md b/apv-psycho/§20b.md new file mode 100644 index 0000000000..def2953ab6 --- /dev/null +++ b/apv-psycho/§20b.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 20b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20b Abs. 2 Nummer 1: Streichung des Kommas und der Wörter zur Verordnung (EU) Nr. 623/2012 + +§ 20b Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von Wörtern zur Berufspraxis oder lebenslangem Lernen + +§ 20b Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Wörtern zur Sicherstellung der Prüfungen innerhalb von sechs Monaten diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/FASSUNG.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/FASSUNG.md index eb5939909c..1cd5fa4a1f 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/FASSUNG.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/FASSUNG.md @@ -1,21 +1,20 @@ -# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-HEBAMMEN-UND — 2013-08-07 +# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-HEBAMMEN-UND — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- Anlage 9 (zu § 16b Absatz 7): Neufassung der Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung für Hebammen und Entbindungspfleger. -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzende nennt. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten enthält. -- § 16c: Neufassung des gesamten § 16c, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anlagen 6 bis 9: Einfügung von vier neuen Anlagen, die Bescheinigungen für Anpassungslehrgänge und Prüfungen regeln. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates regelt. +- § 16 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen. +- § 16 Abs. 6: Ersetzung der Angabe 'bis 5' durch 'bis 4'. +- § 16c Abs. 2 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 3 des Hebammengesetzes'. +- § 16c Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können'. +- § 16c Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'diesem Abschnitt' durch 'den §§ 16a und 16b'. ## Wortlaut diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/HISTORY.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/HISTORY.md index 822be10fc8..9fa466f915 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/HISTORY.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/HISTORY.md @@ -5,3 +5,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/STELLEN.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/STELLEN.md index c846c52bce..12cb7befc3 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/STELLEN.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/STELLEN.md @@ -1,9 +1,8 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage 9 (zu § 16b Absatz 7): Neufassung der Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung für Hebammen und Entbindungspfleger. -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzende nennt. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten enthält. -- § 16c: Neufassung des gesamten § 16c, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anlagen 6 bis 9: Einfügung von vier neuen Anlagen, die Bescheinigungen für Anpassungslehrgänge und Prüfungen regeln. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates regelt. +- § 16 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen. +- § 16 Abs. 6: Ersetzung der Angabe 'bis 5' durch 'bis 4'. +- § 16c Abs. 2 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 3 des Hebammengesetzes'. +- § 16c Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können'. +- § 16c Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'diesem Abschnitt' durch 'den §§ 16a und 16b'. diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16.md index 41a1981ebd..7b44059737 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16.md @@ -1,7 +1,11 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für Drittstaatsdiplome regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates regelt. + +§ 16 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen. + +§ 16 Abs. 6: Ersetzung der Angabe 'bis 5' durch 'bis 4'. diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16c.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16c.md index b889577b81..1702ebc470 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16c.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-hebammen-und/§16c.md @@ -1,7 +1,11 @@ # § 16c > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16c: Neufassung des gesamten § 16c, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. +§ 16c Abs. 2 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 3 des Hebammengesetzes'. + +§ 16c Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sie haben dabei sicherzustellen, dass die Antragsteller die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können'. + +§ 16c Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'diesem Abschnitt' durch 'den §§ 16a und 16b'. diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/FASSUNG.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/FASSUNG.md index 46656585b4..6684019c1b 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/FASSUNG.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/FASSUNG.md @@ -1,22 +1,24 @@ -# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-KINDER-UND — 2013-08-07 +# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-KINDER-UND — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 20c Abs. 2, 4 Satz 2 und 3, Abs. 5, 6 und 7: Bestimmungen zur Erlaubnis und ihren Einschränkungen gelten auch für befristete Erlaubnisse. -- § 20d: Neue Bestimmungen für befristete Erlaubnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Psychotherapeutengesetzes eingeführt. -- Überschrift des Vierten Abschnitts: Neue Überschrift: 'Vierter Abschnitt Approbationserteilung, Berufserlaubnis, Anpassungsmaßnahmen' -- § 19w Abs. 1 Satz 3: Satz 3 von Absatz 1 wird gestrichen -- § 19w Abs. 2 Satz 1: Satz 1 von Absatz 2 wird gestrichen -- § 19w Abs. 6 Satz 1 bis 3: Satz 1 bis 3 von Absatz 6 werden gestrichen -- § 19w Abs. 8: Neuer Absatz 8 eingefügt, der die Geltung der Absätze 1 bis 7 für Drittstaatsdiplome regelt -- § 20: § 20 wird durch neue §§ 20 bis 20d ersetzt, die Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Staaten und Drittstaaten regeln +- § 19 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Bestätigung von standeswidrigem Verhalten oder Verurteilung +- § 19 Abs. 3a: Neuer Absatz für Personen, die eine Erlaubnis zur Berufsausübung beantragen +- § 19 Abs. 7 Satz 1: Einfügen von Wörtern zur Mitteilung der Erlaubnis oder Eignungsprüfung +- § 19 Abs. 7 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Verzögerung der Nachprüfung und Entscheidung +- § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neuer Wortlaut für die Prüfung des Prüflings anhand einer anonymisierten Falldarstellung +- § 20b Abs. 2 Nummer 1: Streichung von Wörtern bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 623/2012 +- § 20b Abs. 2 Nummer 4: Einfügen von Wörtern bezüglich lebenslangem Lernen +- § 20b Abs. 3 Satz 2: Einfügen von Wörtern zur Sicherstellung der Prüfungen innerhalb von sechs Monaten +- Anlage 3a: Neue Anlage für die Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes +- Anlage 8: Ersetzen von „§4“ durch „§4 Absatz 1“ ## Wortlaut diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/HISTORY.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/HISTORY.md index f16327eee1..070af5920a 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/HISTORY.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/STELLEN.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/STELLEN.md index b196563784..f9e04f0b9e 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/STELLEN.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/STELLEN.md @@ -1,10 +1,12 @@ # Stellen dieser Station -- § 20c Abs. 2, 4 Satz 2 und 3, Abs. 5, 6 und 7: Bestimmungen zur Erlaubnis und ihren Einschränkungen gelten auch für befristete Erlaubnisse. -- § 20d: Neue Bestimmungen für befristete Erlaubnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Psychotherapeutengesetzes eingeführt. -- Überschrift des Vierten Abschnitts: Neue Überschrift: 'Vierter Abschnitt Approbationserteilung, Berufserlaubnis, Anpassungsmaßnahmen' -- § 19w Abs. 1 Satz 3: Satz 3 von Absatz 1 wird gestrichen -- § 19w Abs. 2 Satz 1: Satz 1 von Absatz 2 wird gestrichen -- § 19w Abs. 6 Satz 1 bis 3: Satz 1 bis 3 von Absatz 6 werden gestrichen -- § 19w Abs. 8: Neuer Absatz 8 eingefügt, der die Geltung der Absätze 1 bis 7 für Drittstaatsdiplome regelt -- § 20: § 20 wird durch neue §§ 20 bis 20d ersetzt, die Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Staaten und Drittstaaten regeln +- § 19 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Bestätigung von standeswidrigem Verhalten oder Verurteilung +- § 19 Abs. 3a: Neuer Absatz für Personen, die eine Erlaubnis zur Berufsausübung beantragen +- § 19 Abs. 7 Satz 1: Einfügen von Wörtern zur Mitteilung der Erlaubnis oder Eignungsprüfung +- § 19 Abs. 7 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Verzögerung der Nachprüfung und Entscheidung +- § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neuer Wortlaut für die Prüfung des Prüflings anhand einer anonymisierten Falldarstellung +- § 20b Abs. 2 Nummer 1: Streichung von Wörtern bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 623/2012 +- § 20b Abs. 2 Nummer 4: Einfügen von Wörtern bezüglich lebenslangem Lernen +- § 20b Abs. 3 Satz 2: Einfügen von Wörtern zur Sicherstellung der Prüfungen innerhalb von sechs Monaten +- Anlage 3a: Neue Anlage für die Erlaubnis nach § 4 Absatz 2a des Psychotherapeutengesetzes +- Anlage 8: Ersetzen von „§4“ durch „§4 Absatz 1“ diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§19.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§19.md index 726ef6c654..660db74bf7 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§19.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§19.md @@ -1,13 +1,13 @@ # § 19 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Die Formulierung wird angepasst. +§ 19 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Bestätigung von standeswidrigem Verhalten oder Verurteilung -§ 19 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '2a,' wird gestrichen. +§ 19 Abs. 3a: Neuer Absatz für Personen, die eine Erlaubnis zur Berufsausübung beantragen -§ 19 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '2a' wird gestrichen. +§ 19 Abs. 7 Satz 1: Einfügen von Wörtern zur Mitteilung der Erlaubnis oder Eignungsprüfung -§ 19 Abs. 6: Ein neuer Satz wird eingefügt, der besagt, dass dem Antragsteller ein rechtsmittelfähiger Bescheid über die Feststellung wesentlicher Unterschiede zu erteilen ist. +§ 19 Abs. 7 Satz 2: Neuer Wortlaut für die Verzögerung der Nachprüfung und Entscheidung diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20.md index e6fd53f945..7137979101 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 20 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 20: § 20 wird durch neue §§ 20 bis 20d ersetzt, die Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Staaten und Drittstaaten regeln +§ 20 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neuer Wortlaut für die Prüfung des Prüflings anhand einer anonymisierten Falldarstellung diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20b.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20b.md new file mode 100644 index 0000000000..878e9e8cf8 --- /dev/null +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-kinder-und/§20b.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 20b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20b Abs. 2 Nummer 1: Streichung von Wörtern bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 623/2012 + +§ 20b Abs. 2 Nummer 4: Einfügen von Wörtern bezüglich lebenslangem Lernen + +§ 20b Abs. 3 Satz 2: Einfügen von Wörtern zur Sicherstellung der Prüfungen innerhalb von sechs Monaten diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/FASSUNG.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/FASSUNG.md index 00770d64b5..a75ab642f5 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/FASSUNG.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/FASSUNG.md @@ -1,16 +1,24 @@ -# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-TECHNISCHE — 2011-12-12 +# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-TECHNISCHE — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 25 Abs. 4 Satz 1 und 2: Die Sätze 1 und 2 von § 25 Abs. 4 werden aufgehoben. -- § 25a: Einfügung eines neuen § 25a, der Fristen für die Bearbeitung von Anträgen regelt. +- § 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 25 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung +- § 25a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten +- § 25c Abs. 1: Einfügung von '3a' nach '§2 Abs. 2, 3' +- § 25c Abs. 2: Ersetzen von 'Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang' durch 'Anpassungsmaßnahmen nach den §§ 25a oder 25b' +- § 25c Abs. 2 Nummer 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist' +- § 25c Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 7 des MTA-Gesetzes' nach 'Berufspraxis' +- § 25c Abs. 3: Ersetzen von 'Die Kenntnisprüfung nach § 25a Absatz 3 findet' durch 'Die Prüfungen nach § 25a Absatz 3 und § 25b Absatz 3 finden' und weitere Anpassungen +- Anlagen 7a und 7b: Einfügung neuer Anlagen zur Bescheinigung über Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung +- Anlagen 8 und 9: Ersetzen von '§ 25a' durch '§ 25b' ## Wortlaut diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/HISTORY.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/HISTORY.md index bca24c7c42..f56d1b52dc 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/HISTORY.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/HISTORY.md @@ -2,3 +2,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/STELLEN.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/STELLEN.md index c57b05e592..04f3e4fd60 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/STELLEN.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/STELLEN.md @@ -1,4 +1,12 @@ # Stellen dieser Station -- § 25 Abs. 4 Satz 1 und 2: Die Sätze 1 und 2 von § 25 Abs. 4 werden aufgehoben. -- § 25a: Einfügung eines neuen § 25a, der Fristen für die Bearbeitung von Anträgen regelt. +- § 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 25 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung +- § 25a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten +- § 25c Abs. 1: Einfügung von '3a' nach '§2 Abs. 2, 3' +- § 25c Abs. 2: Ersetzen von 'Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang' durch 'Anpassungsmaßnahmen nach den §§ 25a oder 25b' +- § 25c Abs. 2 Nummer 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist' +- § 25c Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 7 des MTA-Gesetzes' nach 'Berufspraxis' +- § 25c Abs. 3: Ersetzen von 'Die Kenntnisprüfung nach § 25a Absatz 3 findet' durch 'Die Prüfungen nach § 25a Absatz 3 und § 25b Absatz 3 finden' und weitere Anpassungen +- Anlagen 7a und 7b: Einfügung neuer Anlagen zur Bescheinigung über Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung +- Anlagen 8 und 9: Ersetzen von '§ 25a' durch '§ 25b' diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25.md index 2c3e6e674b..97e030d99e 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 25 Abs. 4 Satz 1 und 2: Die Sätze 1 und 2 von § 25 Abs. 4 werden aufgehoben. +§ 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit + +§ 25 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25a.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25a.md index 86374c1ee0..fdadffa883 100644 --- a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25a.md +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 25a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 25a: Einfügung eines neuen § 25a, der Fristen für die Bearbeitung von Anträgen regelt. +§ 25a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten diff --git a/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25c.md b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25c.md new file mode 100644 index 0000000000..c35d334fd1 --- /dev/null +++ b/ausbildungs-und-prüfungsverordnung-für-technische/§25c.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# § 25c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 25c Abs. 1: Einfügung von '3a' nach '§2 Abs. 2, 3' + +§ 25c Abs. 2: Ersetzen von 'Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang' durch 'Anpassungsmaßnahmen nach den §§ 25a oder 25b' + +§ 25c Abs. 2 Nummer 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 (ABl. L 180 vom 12.7.2012, S. 9) geändert worden ist' + +§ 25c Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von 'oder durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 7 des MTA-Gesetzes' nach 'Berufspraxis' + +§ 25c Abs. 3: Ersetzen von 'Die Kenntnisprüfung nach § 25a Absatz 3 findet' durch 'Die Prüfungen nach § 25a Absatz 3 und § 25b Absatz 3 finden' und weitere Anpassungen diff --git a/b_o/FASSUNG.md b/b_o/FASSUNG.md index a596c6e4fe..d3cd9e0da9 100644 --- a/b_o/FASSUNG.md +++ b/b_o/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,26 @@ -# B_O — 2014-07-30 +# B_O — 2016-04-22 -- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1301 -- **Inkrafttreten:** 2014-07-31 (Tag nach der Verkündung) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/36#page=37 -- **Kurz:** Die Verordnung fügt in die Anlagen verschiedener Gesetze, die die Ausbildung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Krankenschwestern regeln, neue Zeilen für Kroatien ein. Dies dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien +- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'mindestens 5 500 Stunden und einer Dauer von' nach 'Hochschule von'. +- § 3 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'eines Europäischen Berufsausweises,' nach 'durch Vorlage'. +- § 3 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neufassung der Sätze 3 bis 5, um wesentliche Unterschiede in der Ausbildung zu definieren. +- § 3 Abs. 2 Satz 8: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'die zur Auferlegung einer Eignungsprüfung führt,' nach 'Unterschiede'. +- § 3 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes 3a, der die Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation regelt. +- § 3 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit zur Verlangung einer Bestätigung über die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs regelt. +- § 4 Abs. 6: Streichung des Wortes 'sowie' und Einfügung der Wörter 'und das Verfahren zur Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises' nach 'Arzt'. +- § 9a: Einfügung eines neuen § 9a, der die Warnmitteilungen an andere Mitgliedstaaten regelt. +- § 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2, um eine Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Arzt zu fordern. +- § 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes am Ende durch das Wort 'und'. +- § 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer 4, die eine Erklärung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache fordert. +- § 10b Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' nach 'können'. ## Wortlaut diff --git a/b_o/HISTORY.md b/b_o/HISTORY.md index 945771d669..078a622188 100644 --- a/b_o/HISTORY.md +++ b/b_o/HISTORY.md @@ -24,3 +24,4 @@ - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-02-25** · BGBl. 2013 I S. 277 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten - **2014-07-30** · BGBl. 2014 I S. 1301 — Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/b_o/STELLEN.md b/b_o/STELLEN.md index cd25c2c5b8..c54d0f30af 100644 --- a/b_o/STELLEN.md +++ b/b_o/STELLEN.md @@ -1,3 +1,14 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien +- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'mindestens 5 500 Stunden und einer Dauer von' nach 'Hochschule von'. +- § 3 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'eines Europäischen Berufsausweises,' nach 'durch Vorlage'. +- § 3 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neufassung der Sätze 3 bis 5, um wesentliche Unterschiede in der Ausbildung zu definieren. +- § 3 Abs. 2 Satz 8: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'die zur Auferlegung einer Eignungsprüfung führt,' nach 'Unterschiede'. +- § 3 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes 3a, der die Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation regelt. +- § 3 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit zur Verlangung einer Bestätigung über die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs regelt. +- § 4 Abs. 6: Streichung des Wortes 'sowie' und Einfügung der Wörter 'und das Verfahren zur Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises' nach 'Arzt'. +- § 9a: Einfügung eines neuen § 9a, der die Warnmitteilungen an andere Mitgliedstaaten regelt. +- § 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2, um eine Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Arzt zu fordern. +- § 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes am Ende durch das Wort 'und'. +- § 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer 4, die eine Erklärung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache fordert. +- § 10b Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' nach 'können'. diff --git a/b_o/§10b.md b/b_o/§10b.md index 67388c72b0..258078eb88 100644 --- a/b_o/§10b.md +++ b/b_o/§10b.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 10b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2010-07-29 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften -> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 983 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 10b Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Angabe 'Absatz 1' nach '§ 14b' +§ 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2, um eine Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Arzt zu fordern. + +§ 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes am Ende durch das Wort 'und'. + +§ 10b Abs. 2 Satz 3 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer 4, die eine Erklärung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache fordert. + +§ 10b Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' nach 'können'. diff --git a/b_o/§3.md b/b_o/§3.md index 70d4b31507..d6a27517bf 100644 --- a/b_o/§3.md +++ b/b_o/§3.md @@ -1,29 +1,17 @@ # § 3 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Aufhebung der Nummer 1 im ersten Satz +§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'mindestens 5 500 Stunden und einer Dauer von' nach 'Hochschule von'. -§ 3 Abs. 1 Satz 8: Neufassung des Satzes 8 +§ 3 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'eines Europäischen Berufsausweises,' nach 'durch Vorlage'. -§ 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 +§ 3 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neufassung der Sätze 3 bis 5, um wesentliche Unterschiede in der Ausbildung zu definieren. -§ 3 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 +§ 3 Abs. 2 Satz 8: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'die zur Auferlegung einer Eignungsprüfung führt,' nach 'Unterschiede'. -§ 3 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1 +§ 3 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes 3a, der die Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation regelt. -§ 3 Abs. 6 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1 - -§ 3 Abs. 6 Nr. 1a: Einfügung der Nummer 1a - -§ 3 Abs. 6 Nr. 2a: Einfügung der Nummer 2a - -§ 3 Abs. 6 Nr. 3: Ersetzen von 'Herkunftsmitgliedstaats' durch 'Herkunftsstaats' und 'Herkunftsmitgliedstaat' durch 'Herkunftsstaat' - -§ 3 Abs. 6 Nr. 6: Ersetzen von 'im Fall von Absatz 2a' durch 'in Fällen des Absatzes 2 oder 3' - -§ 3 Abs. 7: Einfügung des Absatzes 7 - -§ 3 Abs. 8: Einfügung des Absatzes 8 +§ 3 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit zur Verlangung einer Bestätigung über die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs regelt. diff --git a/b_o/§4.md b/b_o/§4.md index 6ec7ef688e..ef43d0e598 100644 --- a/b_o/§4.md +++ b/b_o/§4.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 4 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 4 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6 - -§ 4 Abs. 6a: Einfügung des Absatzes 6a +§ 4 Abs. 6: Streichung des Wortes 'sowie' und Einfügung der Wörter 'und das Verfahren zur Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises' nach 'Arzt'. diff --git a/b_o/§9a.md b/b_o/§9a.md new file mode 100644 index 0000000000..96ecfbe5d0 --- /dev/null +++ b/b_o/§9a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 9a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 9a: Einfügung eines neuen § 9a, der die Warnmitteilungen an andere Mitgliedstaaten regelt. diff --git a/bapo/FASSUNG.md b/bapo/FASSUNG.md index 52ca322ec4..569ec3ee4c 100644 --- a/bapo/FASSUNG.md +++ b/bapo/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,25 @@ -# BAPO — 2014-07-30 +# BAPO — 2016-04-22 -- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1301 -- **Inkrafttreten:** 2014-07-31 (Tag nach der Verkündung) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/36#page=37 -- **Kurz:** Die Verordnung fügt in die Anlagen verschiedener Gesetze, die die Ausbildung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Krankenschwestern regeln, neue Zeilen für Kroatien ein. Dies dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien +- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die pharmazeutischen Tätigkeiten des Apothekerberufs detaillierter beschreibt. +- § 4 Abs. 1: Hinzufügung von Sätzen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und zur Erteilung eines gesonderten Bescheids. +- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis vorzulegen. +- § 4 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neufassung der Sätze zur Definition wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung. +- § 4 Abs. 6: Hinzufügung eines Satzes zur Möglichkeit, eine Bestätigung über die Berechtigung zur Ausübung des Apothekerberufs zu verlangen. +- § 4a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Warnmitteilung bei Maßnahmen gegen Apotheker. +- § 5 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis auszustellen. +- § 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 zur Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Apotheker. +- § 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 3: Ersetzung des Semikolons durch das Wort 'und'. +- § 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer 4 zur Erklärung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. +- § 11a Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' nach dem Wort 'können'. ## Wortlaut diff --git a/bapo/HISTORY.md b/bapo/HISTORY.md index 2d138a6059..832506b922 100644 --- a/bapo/HISTORY.md +++ b/bapo/HISTORY.md @@ -16,3 +16,4 @@ - **2010-07-29** · BGBl. 2010 I S. 983 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2014-07-30** · BGBl. 2014 I S. 1301 — Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/bapo/STELLEN.md b/bapo/STELLEN.md index cd25c2c5b8..41b1276954 100644 --- a/bapo/STELLEN.md +++ b/bapo/STELLEN.md @@ -1,3 +1,13 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien +- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die pharmazeutischen Tätigkeiten des Apothekerberufs detaillierter beschreibt. +- § 4 Abs. 1: Hinzufügung von Sätzen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und zur Erteilung eines gesonderten Bescheids. +- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis vorzulegen. +- § 4 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neufassung der Sätze zur Definition wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung. +- § 4 Abs. 6: Hinzufügung eines Satzes zur Möglichkeit, eine Bestätigung über die Berechtigung zur Ausübung des Apothekerberufs zu verlangen. +- § 4a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Warnmitteilung bei Maßnahmen gegen Apotheker. +- § 5 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis auszustellen. +- § 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 zur Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Apotheker. +- § 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 3: Ersetzung des Semikolons durch das Wort 'und'. +- § 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer 4 zur Erklärung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. +- § 11a Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' nach dem Wort 'können'. diff --git a/bapo/§11a.md b/bapo/§11a.md new file mode 100644 index 0000000000..f7a4acdb9e --- /dev/null +++ b/bapo/§11a.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 11a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 zur Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Apotheker. + +§ 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 3: Ersetzung des Semikolons durch das Wort 'und'. + +§ 11a Abs. 2 Satz 4 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer 4 zur Erklärung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. + +§ 11a Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' nach dem Wort 'können'. diff --git a/bapo/§2.md b/bapo/§2.md index 2c0b2c7de8..92cc4a50a8 100644 --- a/bapo/§2.md +++ b/bapo/§2.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2a: Einführung einer neuen Bestimmung für die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Apothekerberufs durch EU-Bürger. +§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die pharmazeutischen Tätigkeiten des Apothekerberufs detaillierter beschreibt. diff --git a/bapo/§4.md b/bapo/§4.md index 76412f6875..7a48a9e36c 100644 --- a/bapo/§4.md +++ b/bapo/§4.md @@ -1,21 +1,13 @@ # § 4 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Die Nummer 1 des Satzes 1 des Absatzes 1 wird gestrichen. +§ 4 Abs. 1: Hinzufügung von Sätzen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und zur Erteilung eines gesonderten Bescheids. -§ 4 Abs. 1b Satz 2: Die Wörter „Absatz 2a Satz 2 bis 7“ werden durch „Absatz 2“ ersetzt. +§ 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis vorzulegen. -§ 4 Abs. 1d Satz 2: Die Wörter „Absatz 2a Satz 2 bis 7“ werden durch „Absatz 2“ ersetzt. +§ 4 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neufassung der Sätze zur Definition wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung. -§ 4 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingeführt, der die Voraussetzungen für die Approbation von Antragstellern mit pharmazeutischer Ausbildung in EU-Staaten oder EWR-Vertragsstaaten regelt. - -§ 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingeführt, der die Voraussetzungen für die Approbation von Antragstellern mit pharmazeutischer Ausbildung in Drittländern regelt. - -§ 4 Abs. 6 Satz 1: Die Wörter vor dem Doppelpunkt und die Nummern 1 und 2 werden geändert, und neue Nummern 1a und 2a eingefügt. - -§ 4 Abs. 7: Neuer Absatz 7 eingeführt, der die Anwendung des BerufsqualifikationsfeststellungsgeSETS regelt. - -§ 4 Abs. 8: Neuer Absatz 8 eingeführt, der die Überprüfung und Berichtspflicht der Bundesregierung regelt. +§ 4 Abs. 6: Hinzufügung eines Satzes zur Möglichkeit, eine Bestätigung über die Berechtigung zur Ausübung des Apothekerberufs zu verlangen. diff --git a/bapo/§4a.md b/bapo/§4a.md new file mode 100644 index 0000000000..fe5ff091d4 --- /dev/null +++ b/bapo/§4a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 4a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 4a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Warnmitteilung bei Maßnahmen gegen Apotheker. diff --git a/bapo/§5.md b/bapo/§5.md index cb34678917..b4610c8fbc 100644 --- a/bapo/§5.md +++ b/bapo/§5.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5 Abs. 2: Neue Absätze 2 und 2a eingeführt, die die Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Erlassung von Rechtsverordnungen regeln. +§ 5 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis auszustellen. diff --git a/bearbthg/FASSUNG.md b/bearbthg/FASSUNG.md index 90a4941979..0d8d57122a 100644 --- a/bearbthg/FASSUNG.md +++ b/bearbthg/FASSUNG.md @@ -1,24 +1,34 @@ -# BEARBTHG — 2011-12-12 +# BEARBTHG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teils 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Einfügung eines neuen Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 -- § 5 Abs. 2 Nummer 3: Streichung von 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 5 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung der neuen Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +- § 2 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a +- § 2 Abs. 3b: Einfügung des neuen Absatzes 3b +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Einfügung des neuen § 2b +- § 5 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzung der Angabe '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' +- § 5 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' +- § 5 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzung des Punkts am Ende durch 'und Absatz 3 Satz 5,' +- § 5 Abs. 2 Nummer 6: Einfügung der neuen Nummer 6 +- § 5a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 5a Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' nach 'Bescheinigungen' +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neufassung der Nummer 3 +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der neuen Nummer 4 +- § 5a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Angabe '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 5a Abs. 3 Sätze 5: Neufassung der Sätze 5 +- § 5b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ## Wortlaut diff --git a/bearbthg/HISTORY.md b/bearbthg/HISTORY.md index ec2d4d3ecf..6be4e056b5 100644 --- a/bearbthg/HISTORY.md +++ b/bearbthg/HISTORY.md @@ -8,3 +8,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2009-10-02** · BGBl. 2009 I S. 3158 — Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/bearbthg/STELLEN.md b/bearbthg/STELLEN.md index e68f61f0ec..4c5a89ad62 100644 --- a/bearbthg/STELLEN.md +++ b/bearbthg/STELLEN.md @@ -1,12 +1,22 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teils 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Einfügung eines neuen Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 -- § 5 Abs. 2 Nummer 3: Streichung von 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 5 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung der neuen Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +- § 2 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a +- § 2 Abs. 3b: Einfügung des neuen Absatzes 3b +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Einfügung des neuen § 2b +- § 5 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzung der Angabe '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' +- § 5 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' +- § 5 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzung des Punkts am Ende durch 'und Absatz 3 Satz 5,' +- § 5 Abs. 2 Nummer 6: Einfügung der neuen Nummer 6 +- § 5a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 5a Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' nach 'Bescheinigungen' +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neufassung der Nummer 3 +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der neuen Nummer 4 +- § 5a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Angabe '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 5a Abs. 3 Sätze 5: Neufassung der Sätze 5 +- § 5b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/bearbthg/§2.md b/bearbthg/§2.md index 570994b142..0a32ba4d58 100644 --- a/bearbthg/§2.md +++ b/bearbthg/§2.md @@ -1,21 +1,21 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teils 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn' -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Einfügung eines neuen Halbsatzes +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' -§ 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' +§ 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 +§ 2 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a -§ 2 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5 +§ 2 Abs. 3b: Einfügung des neuen Absatzes 3b -§ 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 +§ 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' diff --git a/bearbthg/§2b.md b/bearbthg/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..c322523792 --- /dev/null +++ b/bearbthg/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Einfügung des neuen § 2b diff --git a/bearbthg/§5.md b/bearbthg/§5.md index fa6961ed77..1d7124a99f 100644 --- a/bearbthg/§5.md +++ b/bearbthg/§5.md @@ -1,9 +1,13 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5 Abs. 2 Nummer 3: Streichung von 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' +§ 5 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzung der Angabe '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' -§ 5 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung der neuen Nummer 5 +§ 5 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' + +§ 5 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzung des Punkts am Ende durch 'und Absatz 3 Satz 5,' + +§ 5 Abs. 2 Nummer 6: Einfügung der neuen Nummer 6 diff --git a/bearbthg/§5a.md b/bearbthg/§5a.md index b80ceb222e..ad268c1f0b 100644 --- a/bearbthg/§5a.md +++ b/bearbthg/§5a.md @@ -1,7 +1,17 @@ # § 5a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5a: Einführung eines neuen § 5a, der die Ausübung des Berufs als Dienstleistungserbringer regelt. +§ 5a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 5a Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' nach 'Bescheinigungen' + +§ 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neufassung der Nummer 3 + +§ 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Einfügung der neuen Nummer 4 + +§ 5a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Angabe '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' + +§ 5a Abs. 3 Sätze 5: Neufassung der Sätze 5 diff --git a/bearbthg/§5b.md b/bearbthg/§5b.md index 98486ca877..6b92585d6c 100644 --- a/bearbthg/§5b.md +++ b/bearbthg/§5b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 5b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5b: Einführung eines neuen § 5b, der die Informationsaustausch zwischen den Behörden regelt. +§ 5b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/di_tass-aprv/FASSUNG.md b/di_tass-aprv/FASSUNG.md index ec8fae0f50..b667338b1f 100644 --- a/di_tass-aprv/FASSUNG.md +++ b/di_tass-aprv/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,22 @@ -# DI_TASS-APRV — 2013-08-07 +# DI_TASS-APRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden vorsieht. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun detaillierte Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält, einschließlich Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 5: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den Fall, dass die zuständige Behörde berechtigte Zweifel hat. +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes. +- § 16a: Neuer Paragraph mit Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten. +- § 16b Abs. 5: Neuer Wortlaut, der § 16a Abs. 3 Satz 2 bis 9 entsprechend anwendet. +- § 16c: Eingefügte Angabe und mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3. +- Anlage 4a: Neue Anlage für die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang. +- Anlage 4b: Neue Anlage für die Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung. +- Anlagen 5 und 6: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b'. ## Wortlaut diff --git a/di_tass-aprv/HISTORY.md b/di_tass-aprv/HISTORY.md index bd6f0b8316..d85322dacf 100644 --- a/di_tass-aprv/HISTORY.md +++ b/di_tass-aprv/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/di_tass-aprv/STELLEN.md b/di_tass-aprv/STELLEN.md index c8ada401d4..103200edd3 100644 --- a/di_tass-aprv/STELLEN.md +++ b/di_tass-aprv/STELLEN.md @@ -1,8 +1,10 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden vorsieht. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun detaillierte Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält, einschließlich Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 5: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den Fall, dass die zuständige Behörde berechtigte Zweifel hat. +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes. +- § 16a: Neuer Paragraph mit Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten. +- § 16b Abs. 5: Neuer Wortlaut, der § 16a Abs. 3 Satz 2 bis 9 entsprechend anwendet. +- § 16c: Eingefügte Angabe und mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3. +- Anlage 4a: Neue Anlage für die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang. +- Anlage 4b: Neue Anlage für die Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung. +- Anlagen 5 und 6: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b'. diff --git a/di_tass-aprv/§16.md b/di_tass-aprv/§16.md index c5824f9509..7a99140465 100644 --- a/di_tass-aprv/§16.md +++ b/di_tass-aprv/§16.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den Fall, dass die zuständige Behörde berechtigte Zweifel hat. + +§ 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes. diff --git a/di_tass-aprv/§16a.md b/di_tass-aprv/§16a.md index c650dc620b..3835fcb57d 100644 --- a/di_tass-aprv/§16a.md +++ b/di_tass-aprv/§16a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun detaillierte Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält, einschließlich Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. +§ 16a: Neuer Paragraph mit Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten. diff --git a/di_tass-aprv/§16b.md b/di_tass-aprv/§16b.md index bcee8c0e7d..d0a8f76464 100644 --- a/di_tass-aprv/§16b.md +++ b/di_tass-aprv/§16b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. +§ 16b Abs. 5: Neuer Wortlaut, der § 16a Abs. 3 Satz 2 bis 9 entsprechend anwendet. diff --git a/di_tass-aprv/§16c.md b/di_tass-aprv/§16c.md new file mode 100644 index 0000000000..18745d7006 --- /dev/null +++ b/di_tass-aprv/§16c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 16c: Eingefügte Angabe und mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3. diff --git a/di_tassg_1994/FASSUNG.md b/di_tassg_1994/FASSUNG.md index b49f40f779..caa73b6684 100644 --- a/di_tassg_1994/FASSUNG.md +++ b/di_tassg_1994/FASSUNG.md @@ -1,24 +1,34 @@ -# DI_TASSG_1994 — 2011-12-12 +# DI_TASSG_1994 — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz, Ersetzung von 'sie' durch 'die Antragsteller', Ergänzung eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes durch 'oder' und Anfügen eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügen von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügen des neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügen der neuen Absätze 6 und 7 -- § 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Eingefügte Wörter: 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzte Wörter: 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzte Wörter: 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' +- § 2 Abs. 3a: Neuer Absatz: 'Für Antragsteller, die über einen Ausbildungs-nachweis verfügen, der dem in Artikel 11 Buchstabe a genannten Niveau entspricht, gilt Absatz 3 Satz 5 bis 7 sowie 9 mit der Maßgabe, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahme abweichend von Absatz 3 Satz 8 aus einer Eignungsprüfung besteht.' +- § 2 Abs. 3b: Neuer Absatz: 'Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, soll die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2, 3 oder 3a vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation zu erteilen.' +- § 2 Abs. 4: Ersetzte Wörter: 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Neuer Paragraph: '§ 2b' mit Inhalt zur Warnmitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörden. +- § 8 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzte Wörter: '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' +- § 8 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzte Wörter: 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' +- § 8 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzte Wörter: '.' durch 'und Absatz 3 Satz 5,' +- § 8 Abs. 2 Nummer 6: Neue Nummer: '6. das Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises.' +- § 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzte Wörter: 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 8a Abs. 3 Satz 1: Eingefügte Wörter: 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 8a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neuer Wortlaut: '3. Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Diätassistenten in einem anderen Mitgliedstaat, die sich auch darauf erstreckt, dass dem Dienstleister die Ausübung seiner Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 ein Nachweis in beliebiger Form darüber, dass der Dienstleister eine dem Beruf des Diätassistenten entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und' +- § 8a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Neue Nummer: '4. eine Erklärung des Dienstleisters, dass er über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.' +- § 8a Abs. 3 Satz 4: Ersetzte Wörter: '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 8a Abs. 3 Sätze 5: Neuer Wortlaut: 'Soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, erforderlich ist, kann die zuständige Behörde bei der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters anfordern. Der Ausgleich der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch eine Eignungsprüfung.' +- § 8b Satz 1: Ersetzte Wörter: 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ## Wortlaut diff --git a/di_tassg_1994/HISTORY.md b/di_tassg_1994/HISTORY.md index e0f418786c..a7a7128eae 100644 --- a/di_tassg_1994/HISTORY.md +++ b/di_tassg_1994/HISTORY.md @@ -7,3 +7,4 @@ - **2003-07-21** · BGBl. 2003 I S. 1442 — Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/di_tassg_1994/STELLEN.md b/di_tassg_1994/STELLEN.md index e2b3f2773c..e9f6c6708b 100644 --- a/di_tassg_1994/STELLEN.md +++ b/di_tassg_1994/STELLEN.md @@ -1,12 +1,22 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz, Ersetzung von 'sie' durch 'die Antragsteller', Ergänzung eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes durch 'oder' und Anfügen eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügen von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügen des neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügen der neuen Absätze 6 und 7 -- § 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Eingefügte Wörter: 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzte Wörter: 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzte Wörter: 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' +- § 2 Abs. 3a: Neuer Absatz: 'Für Antragsteller, die über einen Ausbildungs-nachweis verfügen, der dem in Artikel 11 Buchstabe a genannten Niveau entspricht, gilt Absatz 3 Satz 5 bis 7 sowie 9 mit der Maßgabe, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahme abweichend von Absatz 3 Satz 8 aus einer Eignungsprüfung besteht.' +- § 2 Abs. 3b: Neuer Absatz: 'Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, soll die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2, 3 oder 3a vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation zu erteilen.' +- § 2 Abs. 4: Ersetzte Wörter: 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Neuer Paragraph: '§ 2b' mit Inhalt zur Warnmitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörden. +- § 8 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzte Wörter: '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' +- § 8 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzte Wörter: 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' +- § 8 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzte Wörter: '.' durch 'und Absatz 3 Satz 5,' +- § 8 Abs. 2 Nummer 6: Neue Nummer: '6. das Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises.' +- § 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzte Wörter: 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 8a Abs. 3 Satz 1: Eingefügte Wörter: 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 8a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neuer Wortlaut: '3. Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Diätassistenten in einem anderen Mitgliedstaat, die sich auch darauf erstreckt, dass dem Dienstleister die Ausübung seiner Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 ein Nachweis in beliebiger Form darüber, dass der Dienstleister eine dem Beruf des Diätassistenten entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und' +- § 8a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Neue Nummer: '4. eine Erklärung des Dienstleisters, dass er über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.' +- § 8a Abs. 3 Satz 4: Ersetzte Wörter: '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 8a Abs. 3 Sätze 5: Neuer Wortlaut: 'Soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, erforderlich ist, kann die zuständige Behörde bei der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters anfordern. Der Ausgleich der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch eine Eignungsprüfung.' +- § 8b Satz 1: Ersetzte Wörter: 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/di_tassg_1994/§2.md b/di_tassg_1994/§2.md index 9a127f3840..4195f4b4dd 100644 --- a/di_tassg_1994/§2.md +++ b/di_tassg_1994/§2.md @@ -1,21 +1,21 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz, Ersetzung von 'sie' durch 'die Antragsteller', Ergänzung eines Halbsatzes +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Eingefügte Wörter: 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' -§ 2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes durch 'oder' und Anfügen eines Halbsatzes +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzte Wörter: 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist' -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzte Wörter: 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' -§ 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügen von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' +§ 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' -§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 +§ 2 Abs. 3a: Neuer Absatz: 'Für Antragsteller, die über einen Ausbildungs-nachweis verfügen, der dem in Artikel 11 Buchstabe a genannten Niveau entspricht, gilt Absatz 3 Satz 5 bis 7 sowie 9 mit der Maßgabe, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahme abweichend von Absatz 3 Satz 8 aus einer Eignungsprüfung besteht.' -§ 2 Abs. 5: Einfügen des neuen Absatzes 5 +§ 2 Abs. 3b: Neuer Absatz: 'Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, soll die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2, 3 oder 3a vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation zu erteilen.' -§ 2 Abs. 6 und 7: Einfügen der neuen Absätze 6 und 7 +§ 2 Abs. 4: Ersetzte Wörter: 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' diff --git a/di_tassg_1994/§2b.md b/di_tassg_1994/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..1f1ad62800 --- /dev/null +++ b/di_tassg_1994/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Neuer Paragraph: '§ 2b' mit Inhalt zur Warnmitteilung und Unterrichtung der zuständigen Behörden. diff --git a/di_tassg_1994/§8.md b/di_tassg_1994/§8.md index b9876898b4..48837b9394 100644 --- a/di_tassg_1994/§8.md +++ b/di_tassg_1994/§8.md @@ -1,9 +1,13 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' +§ 8 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzte Wörter: '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' -§ 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen der Nummer 5 +§ 8 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzte Wörter: 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' + +§ 8 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzte Wörter: '.' durch 'und Absatz 3 Satz 5,' + +§ 8 Abs. 2 Nummer 6: Neue Nummer: '6. das Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises.' diff --git a/di_tassg_1994/§8a.md b/di_tassg_1994/§8a.md index fb7e35f0c5..66b76c4743 100644 --- a/di_tassg_1994/§8a.md +++ b/di_tassg_1994/§8a.md @@ -1,7 +1,17 @@ # § 8a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8a: Einfügen eines neuen Abschnitts, der das Erbringen von Dienstleistungen regelt. +§ 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzte Wörter: 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 8a Abs. 3 Satz 1: Eingefügte Wörter: 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' + +§ 8a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neuer Wortlaut: '3. Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Diätassistenten in einem anderen Mitgliedstaat, die sich auch darauf erstreckt, dass dem Dienstleister die Ausübung seiner Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 ein Nachweis in beliebiger Form darüber, dass der Dienstleister eine dem Beruf des Diätassistenten entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und' + +§ 8a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Neue Nummer: '4. eine Erklärung des Dienstleisters, dass er über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.' + +§ 8a Abs. 3 Satz 4: Ersetzte Wörter: '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' + +§ 8a Abs. 3 Sätze 5: Neuer Wortlaut: 'Soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, erforderlich ist, kann die zuständige Behörde bei der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters anfordern. Der Ausgleich der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch eine Eignungsprüfung.' diff --git a/di_tassg_1994/§8b.md b/di_tassg_1994/§8b.md index a7f85cee18..1c49c0cbf4 100644 --- a/di_tassg_1994/§8b.md +++ b/di_tassg_1994/§8b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 8b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Anforderung und Übermittlung von Informationen regelt. +§ 8b Satz 1: Ersetzte Wörter: 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/ergthaprv/FASSUNG.md b/ergthaprv/FASSUNG.md index 8fd712e629..c717c9ae07 100644 --- a/ergthaprv/FASSUNG.md +++ b/ergthaprv/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,22 @@ -# ERGTHAPRV — 2013-08-07 +# ERGTHAPRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Neufassung des Satzes, der den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses definiert. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anlage 5: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Geltung von § 16a Abs. 3 +- § 16c: Eingefügte Wörter und Neufassung mehrerer Sätze +- Anlage 4a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung des Anpassungslehrgangs +- Anlage 4b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung der Eignungsprüfung +- Anlagen 5 und 6: Ersetzung der Angabe § 16a durch § 16b ## Wortlaut diff --git a/ergthaprv/HISTORY.md b/ergthaprv/HISTORY.md index 6d10d41c20..9e9ddfc03c 100644 --- a/ergthaprv/HISTORY.md +++ b/ergthaprv/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/ergthaprv/STELLEN.md b/ergthaprv/STELLEN.md index 0a8175b640..2c52849725 100644 --- a/ergthaprv/STELLEN.md +++ b/ergthaprv/STELLEN.md @@ -1,8 +1,10 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1: Neufassung des Satzes, der den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses definiert. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anlage 5: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Geltung von § 16a Abs. 3 +- § 16c: Eingefügte Wörter und Neufassung mehrerer Sätze +- Anlage 4a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung des Anpassungslehrgangs +- Anlage 4b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung der Eignungsprüfung +- Anlagen 5 und 6: Ersetzung der Angabe § 16a durch § 16b diff --git a/ergthaprv/§16.md b/ergthaprv/§16.md index c5824f9509..8b5e487fbd 100644 --- a/ergthaprv/§16.md +++ b/ergthaprv/§16.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit + +§ 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung diff --git a/ergthaprv/§16a.md b/ergthaprv/§16a.md index f8e1e0a61d..ee2279c140 100644 --- a/ergthaprv/§16a.md +++ b/ergthaprv/§16a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten enthält. +§ 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen diff --git a/ergthaprv/§16b.md b/ergthaprv/§16b.md index b4ac538d6f..c4b368395e 100644 --- a/ergthaprv/§16b.md +++ b/ergthaprv/§16b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. +§ 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Geltung von § 16a Abs. 3 diff --git a/ergthaprv/§16c.md b/ergthaprv/§16c.md new file mode 100644 index 0000000000..839aac4cc5 --- /dev/null +++ b/ergthaprv/§16c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 16c: Eingefügte Wörter und Neufassung mehrerer Sätze diff --git a/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/FASSUNG.md b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..093ea3bc95 --- /dev/null +++ b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2013-55-EU-DES — 2016-04-22 + +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. + +## Betroffene Stellen + +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/HINWEIS.md b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/HISTORY.md b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..7e250bbed1 --- /dev/null +++ b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/STELLEN.md b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..1d6dbd592b --- /dev/null +++ b/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-2013-55-eu-des/STELLEN.md @@ -0,0 +1,2 @@ +# Stellen dieser Station + diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/FASSUNG.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/FASSUNG.md index 8515e47759..f570eee3f1 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/FASSUNG.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/FASSUNG.md @@ -1,25 +1,28 @@ -# GESETZ-ÜBER-DEN-BERUF-DES-PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHEN — 2011-12-12 +# GESETZ-ÜBER-DEN-BERUF-DES-PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHEN — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Nr. 1“ durch „Nummer 4“ -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter „bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates sind, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben,“ -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Streichung von „bei ihnen“ im ersten Halbsatz; Ersetzung von „sie“ durch „die Antragsteller“ in Nummer 1; Ersetzung des Punkts durch „oder“ in Nummer 3 und Hinzufügen eines neuen Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2 -- § 2 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a -- § 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 -- § 2 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7 -- § 7 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter „entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG“ -- § 7 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 5 +- § 2 Abs. 1: Neuer Satz zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation +- § 2 Abs. 2: Neuer Satz zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes +- § 2 Abs. 3: Neue Vorschriften für Antragsteller mit europäischem Berufsausweis oder Diplom +- § 2 Abs. 4: Neue Vorschriften für Antragsteller mit Ausbildungsnachweis des Niveaus 11 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG +- § 2a: Einführung von § 2b zur Information über Widerruf, Verzicht, Verbot und Berufsverbot +- § 7 Abs. 2 Nr. 1: Änderung der Bezugsnormen +- § 7 Abs. 2 Nr. 5: Hinzufügung von Absatz 3 Satz 5 +- § 7 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 6 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises +- § 7a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Dauer von zwei auf ein Jahr +- § 7a Abs. 2 Satz 4: Hinzufügung von Dokumenten nach den Nummern 1 bis 3 und der Erklärung nach Nummer 4 +- § 7a Abs. 2 Satz 4 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Bescheinigung über die rechtliche Niederlassung +- § 7a Abs. 2 Satz 4: Hinzufügung von Nummer 4 zur Erklärung des Dienstleisters über die Sprachkenntnisse +- § 7a Abs. 2 Satz 6: Neue Vorschriften zur Anforderung von Informationen und Eignungsprüfung +- § 7a Abs. 3 Satz 3: Hinzufügung von berechtigten Zweifeln ## Wortlaut diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/HISTORY.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/HISTORY.md index e1c736892e..f8d262ddc5 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/HISTORY.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **2005-06-20** · BGBl. 2005 I S. 1645 — Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung und anderer Gesetze - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/STELLEN.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/STELLEN.md index 76eecbcc33..21768482b4 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/STELLEN.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/STELLEN.md @@ -1,13 +1,16 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Nr. 1“ durch „Nummer 4“ -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter „bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates sind, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben,“ -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Streichung von „bei ihnen“ im ersten Halbsatz; Ersetzung von „sie“ durch „die Antragsteller“ in Nummer 1; Ersetzung des Punkts durch „oder“ in Nummer 3 und Hinzufügen eines neuen Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2 -- § 2 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a -- § 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 -- § 2 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7 -- § 7 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter „entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG“ -- § 7 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 5 +- § 2 Abs. 1: Neuer Satz zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation +- § 2 Abs. 2: Neuer Satz zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes +- § 2 Abs. 3: Neue Vorschriften für Antragsteller mit europäischem Berufsausweis oder Diplom +- § 2 Abs. 4: Neue Vorschriften für Antragsteller mit Ausbildungsnachweis des Niveaus 11 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG +- § 2a: Einführung von § 2b zur Information über Widerruf, Verzicht, Verbot und Berufsverbot +- § 7 Abs. 2 Nr. 1: Änderung der Bezugsnormen +- § 7 Abs. 2 Nr. 5: Hinzufügung von Absatz 3 Satz 5 +- § 7 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 6 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises +- § 7a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Dauer von zwei auf ein Jahr +- § 7a Abs. 2 Satz 4: Hinzufügung von Dokumenten nach den Nummern 1 bis 3 und der Erklärung nach Nummer 4 +- § 7a Abs. 2 Satz 4 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Bescheinigung über die rechtliche Niederlassung +- § 7a Abs. 2 Satz 4: Hinzufügung von Nummer 4 zur Erklärung des Dienstleisters über die Sprachkenntnisse +- § 7a Abs. 2 Satz 6: Neue Vorschriften zur Anforderung von Informationen und Eignungsprüfung +- § 7a Abs. 3 Satz 3: Hinzufügung von berechtigten Zweifeln diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2.md index 3a23920b95..c4fbad7c02 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2.md @@ -1,23 +1,13 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Nr. 1“ durch „Nummer 4“ +§ 2 Abs. 1: Neuer Satz zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter „bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates sind, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben,“ +§ 2 Abs. 2: Neuer Satz zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Streichung von „bei ihnen“ im ersten Halbsatz; Ersetzung von „sie“ durch „die Antragsteller“ in Nummer 1; Ersetzung des Punkts durch „oder“ in Nummer 3 und Hinzufügen eines neuen Halbsatzes +§ 2 Abs. 3: Neue Vorschriften für Antragsteller mit europäischem Berufsausweis oder Diplom -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 - -§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2: Neufassung von Nummer 2 - -§ 2 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a - -§ 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 - -§ 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 - -§ 2 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7 +§ 2 Abs. 4: Neue Vorschriften für Antragsteller mit Ausbildungsnachweis des Niveaus 11 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2a.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2a.md index f40bea0729..e17a3a9636 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2a.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§2a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2a: Neuer Paragraph, der die Informationspflichten zwischen den Behörden regelt. +§ 2a: Einführung von § 2b zur Information über Widerruf, Verzicht, Verbot und Berufsverbot diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7.md index 024ce65165..d18152451b 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7.md @@ -1,9 +1,11 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 7 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter „entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG“ +§ 7 Abs. 2 Nr. 1: Änderung der Bezugsnormen -§ 7 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punkts durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 5 +§ 7 Abs. 2 Nr. 5: Hinzufügung von Absatz 3 Satz 5 + +§ 7 Abs. 2: Hinzufügung von Nummer 6 zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises diff --git a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7a.md b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7a.md index 13a2294b7d..473178d254 100644 --- a/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7a.md +++ b/gesetz-über-den-beruf-des-pharmazeutisch-technischen/§7a.md @@ -1,7 +1,17 @@ # § 7a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 7a: Neuer Paragraph, der die Voraussetzungen und Pflichten für die Dienstleistungserbringung regelt. +§ 7a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Dauer von zwei auf ein Jahr + +§ 7a Abs. 2 Satz 4: Hinzufügung von Dokumenten nach den Nummern 1 bis 3 und der Erklärung nach Nummer 4 + +§ 7a Abs. 2 Satz 4 Nr. 3: Neue Vorschriften für die Bescheinigung über die rechtliche Niederlassung + +§ 7a Abs. 2 Satz 4: Hinzufügung von Nummer 4 zur Erklärung des Dienstleisters über die Sprachkenntnisse + +§ 7a Abs. 2 Satz 6: Neue Vorschriften zur Anforderung von Informationen und Eignungsprüfung + +§ 7a Abs. 3 Satz 3: Hinzufügung von berechtigten Zweifeln diff --git a/hbanerkg/FASSUNG.md b/hbanerkg/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..38fb27866f --- /dev/null +++ b/hbanerkg/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,19 @@ +# HBANERKG — 2016-04-22 + +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. + +## Betroffene Stellen + +- § 32 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für die Anerkennung von polnischen Krankenschwestern und -pflegern vor dem 1. Mai 2004 enthält. +- § 32 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3. +- § 32 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Vorschriften für die Anerkennung von rumänischen Krankenschwestern und -pflegern vor dem 1. Oktober 2003 enthält. + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/hbanerkg/HINWEIS.md b/hbanerkg/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/hbanerkg/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/hbanerkg/HISTORY.md b/hbanerkg/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..7e250bbed1 --- /dev/null +++ b/hbanerkg/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/hbanerkg/STELLEN.md b/hbanerkg/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..80cfe53a29 --- /dev/null +++ b/hbanerkg/STELLEN.md @@ -0,0 +1,5 @@ +# Stellen dieser Station + +- § 32 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für die Anerkennung von polnischen Krankenschwestern und -pflegern vor dem 1. Mai 2004 enthält. +- § 32 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3. +- § 32 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Vorschriften für die Anerkennung von rumänischen Krankenschwestern und -pflegern vor dem 1. Oktober 2003 enthält. diff --git a/hbanerkg/§32.md b/hbanerkg/§32.md new file mode 100644 index 0000000000..3e84eafd01 --- /dev/null +++ b/hbanerkg/§32.md @@ -0,0 +1,11 @@ +# § 32 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 32 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für die Anerkennung von polnischen Krankenschwestern und -pflegern vor dem 1. Mai 2004 enthält. + +§ 32 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3. + +§ 32 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Vorschriften für die Anerkennung von rumänischen Krankenschwestern und -pflegern vor dem 1. Oktober 2003 enthält. diff --git a/hebg_2020/FASSUNG.md b/hebg_2020/FASSUNG.md index f631db8e8b..7b0dddf0fd 100644 --- a/hebg_2020/FASSUNG.md +++ b/hebg_2020/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,29 @@ -# HEBG_2020 — 2014-07-30 +# HEBG_2020 — 2016-04-22 -- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1301 -- **Inkrafttreten:** 2014-07-31 (Tag nach der Verkündung) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/36#page=37 -- **Kurz:** Die Verordnung fügt in die Anlagen verschiedener Gesetze, die die Ausbildung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Krankenschwestern regeln, neue Zeilen für Kroatien ein. Dies dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien +- § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4: Neufassung der Bestimmungen über wesentliche Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 4: Neufassung der Regelungen für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises +- § 2 Abs. 4a: Einfügung neuer Regelungen für Antragsteller mit bestimmtem Ausbildungsgrad +- § 2 Abs. 5: Anpassung der Verweisnummer +- § 2 Abs. 5a: Einfügung neuer Regelungen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation +- § 2a: Einfügung neuer Vorschriften zur Warnmitteilung bei Widerruf, Verzicht, Verbot oder vorläufigem Berufsverbot +- § 10 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweisnummern +- § 10 Abs. 2 Nummer 4: Einfügung neuer Regelungen zum Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises +- § 22 Abs. 3 Satz 1: Erweiterung der Vorschriften für Bescheinigungen +- § 22 Abs. 3 Nummer 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Erklärung der Sprachkenntnisse +- § 22 Abs. 4 Satz 2: Streichung des Satzes +- § 22 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige +- § 22a Satz 1: Anpassung der Vorschriften für berechtigte Zweifel +- § 28 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Antragsteller mit polnischer Ausbildung +- § 28 Abs. 3: Streichung des Absatzes ## Wortlaut diff --git a/hebg_2020/HISTORY.md b/hebg_2020/HISTORY.md index 4e87c3ebea..1fc12bf84f 100644 --- a/hebg_2020/HISTORY.md +++ b/hebg_2020/HISTORY.md @@ -15,3 +15,4 @@ - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-05-27** · BGBl. 2013 I S. 1348 — Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften - **2014-07-30** · BGBl. 2014 I S. 1301 — Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/hebg_2020/STELLEN.md b/hebg_2020/STELLEN.md index cd25c2c5b8..090dfbb078 100644 --- a/hebg_2020/STELLEN.md +++ b/hebg_2020/STELLEN.md @@ -1,3 +1,17 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage: Einfügung einer neuen Zeile für Kroatien +- § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4: Neufassung der Bestimmungen über wesentliche Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 4: Neufassung der Regelungen für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises +- § 2 Abs. 4a: Einfügung neuer Regelungen für Antragsteller mit bestimmtem Ausbildungsgrad +- § 2 Abs. 5: Anpassung der Verweisnummer +- § 2 Abs. 5a: Einfügung neuer Regelungen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation +- § 2a: Einfügung neuer Vorschriften zur Warnmitteilung bei Widerruf, Verzicht, Verbot oder vorläufigem Berufsverbot +- § 10 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweisnummern +- § 10 Abs. 2 Nummer 4: Einfügung neuer Regelungen zum Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises +- § 22 Abs. 3 Satz 1: Erweiterung der Vorschriften für Bescheinigungen +- § 22 Abs. 3 Nummer 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Erklärung der Sprachkenntnisse +- § 22 Abs. 4 Satz 2: Streichung des Satzes +- § 22 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige +- § 22a Satz 1: Anpassung der Vorschriften für berechtigte Zweifel +- § 28 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Antragsteller mit polnischer Ausbildung +- § 28 Abs. 3: Streichung des Absatzes diff --git a/hebg_2020/§10.md b/hebg_2020/§10.md index 69713c9e82..0de3ce89bf 100644 --- a/hebg_2020/§10.md +++ b/hebg_2020/§10.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 10 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 10 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, insbesondere Streichung von „entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG“ und Ergänzung von Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Anpassungsmaßnahmen. +§ 10 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweisnummern + +§ 10 Abs. 2 Nummer 4: Einfügung neuer Regelungen zum Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises diff --git a/hebg_2020/§2.md b/hebg_2020/§2.md index 9f5f5db284..8bc8039ecb 100644 --- a/hebg_2020/§2.md +++ b/hebg_2020/§2.md @@ -1,17 +1,15 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Voraussetzungen für die Anerkennung einer außerhalb des EU-Wirtschaftsraums erworbene Ausbildung festlegt. +§ 2 Abs. 2 Satz 3 und 4: Neufassung der Bestimmungen über wesentliche Unterschiede in der Ausbildung -§ 2 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes 2a, der die Voraussetzungen für die Anerkennung einer in einem EU-Wirtschaftsraums-Staat erworbene Ausbildung festlegt. +§ 2 Abs. 4: Neufassung der Regelungen für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises -§ 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Anwendung der Absätze 2 bis 3 für Drittstaatdiplome festlegt. +§ 2 Abs. 4a: Einfügung neuer Regelungen für Antragsteller mit bestimmtem Ausbildungsgrad -§ 2 Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6, der die Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes einschränkt. +§ 2 Abs. 5: Anpassung der Verweisnummer -§ 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7, der die Möglichkeit der Vereinbarung von Aufgaben zwischen den Ländern festlegt. - -§ 2 Abs. 8: Einfügung des neuen Absatzes 8, der die Überprüfung und Berichterstattung der Regierungen festlegt. +§ 2 Abs. 5a: Einfügung neuer Regelungen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation diff --git a/hebg_2020/§22.md b/hebg_2020/§22.md index 220283864b..c3fe26428c 100644 --- a/hebg_2020/§22.md +++ b/hebg_2020/§22.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22: Neufassung des § 22, der die Voraussetzungen für die vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung regelt. +§ 22 Abs. 3 Satz 1: Erweiterung der Vorschriften für Bescheinigungen + +§ 22 Abs. 3 Nummer 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Erklärung der Sprachkenntnisse + +§ 22 Abs. 4 Satz 2: Streichung des Satzes + +§ 22 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige diff --git a/hebg_2020/§22a.md b/hebg_2020/§22a.md index 396e3b67f6..b0d1fb85b3 100644 --- a/hebg_2020/§22a.md +++ b/hebg_2020/§22a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 22a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22a: Einfügung des neuen § 22a, der die Anforderung und Übermittlung von Informationen regelt. +§ 22a Satz 1: Anpassung der Vorschriften für berechtigte Zweifel diff --git a/hebg_2020/§28.md b/hebg_2020/§28.md index e014d18870..d4537e6b76 100644 --- a/hebg_2020/§28.md +++ b/hebg_2020/§28.md @@ -1,19 +1,9 @@ # § 28 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 28 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Wörter „Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind,“. +§ 28 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften für Antragsteller mit polnischer Ausbildung -§ 28 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Wörter „Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind,“. - -§ 28 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter „Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind,“. - -§ 28 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Wörter „Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind,“. - -§ 28 Abs. 5 Satz 1: Streichung der Wörter „Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind,“. - -§ 28 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der das Anerkennungsverfahren für Antragsteller festlegt, die die Voraussetzungen mit Ausnahme der geforderten Dauer der Berufserfahrung erfüllen. - -§ 28 Abs. 7 Satz 1: Streichung der Wörter „Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind,“. +§ 28 Abs. 3: Streichung des Absatzes diff --git a/hebg_2020/§2a.md b/hebg_2020/§2a.md index aab8183a11..0afda8157b 100644 --- a/hebg_2020/§2a.md +++ b/hebg_2020/§2a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2a: Einfügung des neuen § 2a, der die Informationspflichten der zuständigen Behörden regelt. +§ 2a: Einfügung neuer Vorschriften zur Warnmitteilung bei Widerruf, Verzicht, Verbot oder vorläufigem Berufsverbot diff --git a/krpflg/FASSUNG.md b/krpflg/FASSUNG.md index 9d92c648af..ab7bcc2a8f 100644 --- a/krpflg/FASSUNG.md +++ b/krpflg/FASSUNG.md @@ -1,16 +1,24 @@ -# KRPFLG — 2010-07-29 +# KRPFLG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 983 -- **Inkrafttreten:** 2010-07-30 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 2010-01-01 (Artikel 1 Nummer 1 und 2); 2010-07-01 (Artikel 1 Nummer 8) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/39#page=9 -- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften im Bereich der Krankenversicherung und anderen Bereichen, insbesondere das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, die Approbationsordnung für Zahnärzte und das Medizinproduktegesetz. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 3: Neue Absätze 3 und 3a eingefügt, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes festlegen. -- § 25: In Absatz 5 Satz 1 wird die Verweisung von § 2 Abs. 3 Satz 1 auf § 2 Abs. 4 geändert. Absatz 6 wird neu gefasst, um Antragstellern, die die Voraussetzungen teilweise erfüllen, die Anwendung von § 2 Abs. 3a Satz 2 bis 8 zu ermöglichen. +- § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neufassung der Definition wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 5: Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation +- § 2 Abs. 5a: Einführung neuer Absätze 5b bis 5d zur Anpassung an den Europäischen Berufsausweis +- § 2 Abs. 6: Anpassung der Verweise auf Absatz 5c +- § 2a: Einführung von § 2b zum Vorwarnmechanismus +- § 3 Abs. 2: Anpassung der Anforderungen an die Ausbildung +- § 8 Abs. 2: Anpassung der Verweise und Ergänzung der Regelungen zur Anpassungsmaßnahme +- § 19: Änderung der Voraussetzungen und Prozeduren für die Anerkennung der Berufsqualifikation +- § 19a: Anpassung der Befugnisse der zuständigen Behörden +- § 25: Anpassung der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ## Wortlaut diff --git a/krpflg/HISTORY.md b/krpflg/HISTORY.md index 440f1e92b9..e7f78e7f9d 100644 --- a/krpflg/HISTORY.md +++ b/krpflg/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2008-05-30** · BGBl. 2008 I S. 874 — Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) - **2010-07-29** · BGBl. 2010 I S. 983 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/krpflg/STELLEN.md b/krpflg/STELLEN.md index 82a6f07156..5a4dbc3030 100644 --- a/krpflg/STELLEN.md +++ b/krpflg/STELLEN.md @@ -1,4 +1,12 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 3: Neue Absätze 3 und 3a eingefügt, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes festlegen. -- § 25: In Absatz 5 Satz 1 wird die Verweisung von § 2 Abs. 3 Satz 1 auf § 2 Abs. 4 geändert. Absatz 6 wird neu gefasst, um Antragstellern, die die Voraussetzungen teilweise erfüllen, die Anwendung von § 2 Abs. 3a Satz 2 bis 8 zu ermöglichen. +- § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neufassung der Definition wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 5: Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation +- § 2 Abs. 5a: Einführung neuer Absätze 5b bis 5d zur Anpassung an den Europäischen Berufsausweis +- § 2 Abs. 6: Anpassung der Verweise auf Absatz 5c +- § 2a: Einführung von § 2b zum Vorwarnmechanismus +- § 3 Abs. 2: Anpassung der Anforderungen an die Ausbildung +- § 8 Abs. 2: Anpassung der Verweise und Ergänzung der Regelungen zur Anpassungsmaßnahme +- § 19: Änderung der Voraussetzungen und Prozeduren für die Anerkennung der Berufsqualifikation +- § 19a: Anpassung der Befugnisse der zuständigen Behörden +- § 25: Anpassung der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis diff --git a/krpflg/§19.md b/krpflg/§19.md index ffd43b1a1d..bf42b0d94c 100644 --- a/krpflg/§19.md +++ b/krpflg/§19.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 19 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 19: Neufassung des § 19, der die Berechtigung von Dienstleistungserbringern regelt. +§ 19: Änderung der Voraussetzungen und Prozeduren für die Anerkennung der Berufsqualifikation diff --git a/krpflg/§19a.md b/krpflg/§19a.md new file mode 100644 index 0000000000..8a0c97a66f --- /dev/null +++ b/krpflg/§19a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 19a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 19a: Anpassung der Befugnisse der zuständigen Behörden diff --git a/krpflg/§2.md b/krpflg/§2.md index 777296e9ea..e6ffc02883 100644 --- a/krpflg/§2.md +++ b/krpflg/§2.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2010-07-29 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften -> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 983 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 3: Neue Absätze 3 und 3a eingefügt, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes festlegen. +§ 2 Abs. 3 Satz 3 und 4: Neufassung der Definition wesentlicher Unterschiede in der Ausbildung + +§ 2 Abs. 5: Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation + +§ 2 Abs. 5a: Einführung neuer Absätze 5b bis 5d zur Anpassung an den Europäischen Berufsausweis + +§ 2 Abs. 6: Anpassung der Verweise auf Absatz 5c diff --git a/krpflg/§25.md b/krpflg/§25.md index b4122914c7..258f071090 100644 --- a/krpflg/§25.md +++ b/krpflg/§25.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2010-07-29 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften -> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 983 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 25: In Absatz 5 Satz 1 wird die Verweisung von § 2 Abs. 3 Satz 1 auf § 2 Abs. 4 geändert. Absatz 6 wird neu gefasst, um Antragstellern, die die Voraussetzungen teilweise erfüllen, die Anwendung von § 2 Abs. 3a Satz 2 bis 8 zu ermöglichen. +§ 25: Anpassung der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis diff --git a/krpflg/§2a.md b/krpflg/§2a.md index 448c07b115..7990071d43 100644 --- a/krpflg/§2a.md +++ b/krpflg/§2a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2a: Einfügung des § 2a, der die Unterrichtungspflichten der zuständigen Behörden regelt. +§ 2a: Einführung von § 2b zum Vorwarnmechanismus diff --git a/krpflg/§3.md b/krpflg/§3.md index 76b664dda5..ea5575f549 100644 --- a/krpflg/§3.md +++ b/krpflg/§3.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 3 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2008-05-30 — Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 874 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Ausbildung in Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7 regelt. +§ 3 Abs. 2: Anpassung der Anforderungen an die Ausbildung diff --git a/krpflg/§8.md b/krpflg/§8.md index 3ccf17401c..f4b7ca2deb 100644 --- a/krpflg/§8.md +++ b/krpflg/§8.md @@ -1,19 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe 'die Richtlinie 77/453/EWG vom 27. Juni 1977' durch 'Artikel 31 in Verbindung mit Anhang V Nummer 5.2.1 der Richtlinie 2005/36/EG'. - -§ 8 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis' durch 'einen Ausbildungsnachweis' und Einfügung der Angabe ',5a'. - -§ 8 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Angabe 'den Artikeln 6 bis 9 der Richtlinie 77/452/EWG, Artikel 6 der Richtlinie 89/48/EWG oder den Artikeln 10 und 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/51/EWG' durch 'dem Artikel 50 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie 2005/36/EG'. - -§ 8 Abs. 2 Nr. 2: Neufassung von Nummer 2, die die Pflicht von Ausbildungsnachweisinhabern regelt. - -§ 8 Abs. 2 Nr. 3: Neufassung von Nummer 3, die die Fristen für die Erteilung der Erlaubnis regelt. - -§ 8 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung von Nummer 4, die das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung regelt. - -§ 8 Abs. 3: Einfügung des Absatzes 3, der Abweichungen von den Regelungen des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht ausschließt. +§ 8 Abs. 2: Anpassung der Verweise und Ergänzung der Regelungen zur Anpassungsmaßnahme diff --git a/logapro/FASSUNG.md b/logapro/FASSUNG.md index de4d701664..a37f27e8a1 100644 --- a/logapro/FASSUNG.md +++ b/logapro/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,22 @@ -# LOGAPRO — 2013-08-07 +# LOGAPRO — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte Person als Vorsitzenden vorsieht. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun detaillierte Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den Fall, dass die zuständige Behörde berechtigte Zweifel hat. +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes. +- § 16a: Neuer Paragraph mit Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten. +- § 16b Abs. 5: Neuer Wortlaut, der § 16a Abs. 3 Satz 2 bis 11 entsprechen soll. +- § 16c: Eingefügte Angabe und mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3. +- Anlage 5a: Neue Anlage für die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang. +- Anlage 5b: Neue Anlage für die Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung. +- Anlagen 6 und 7: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b'. ## Wortlaut diff --git a/logapro/HISTORY.md b/logapro/HISTORY.md index f237ad0f6b..538cce828e 100644 --- a/logapro/HISTORY.md +++ b/logapro/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/logapro/STELLEN.md b/logapro/STELLEN.md index f6c7102ab6..7caac8a882 100644 --- a/logapro/STELLEN.md +++ b/logapro/STELLEN.md @@ -1,8 +1,10 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte Person als Vorsitzenden vorsieht. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun detaillierte Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den Fall, dass die zuständige Behörde berechtigte Zweifel hat. +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes. +- § 16a: Neuer Paragraph mit Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten. +- § 16b Abs. 5: Neuer Wortlaut, der § 16a Abs. 3 Satz 2 bis 11 entsprechen soll. +- § 16c: Eingefügte Angabe und mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3. +- Anlage 5a: Neue Anlage für die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang. +- Anlage 5b: Neue Anlage für die Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung. +- Anlagen 6 und 7: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b'. diff --git a/logapro/§16.md b/logapro/§16.md index 2cb4cf8b6d..7a99140465 100644 --- a/logapro/§16.md +++ b/logapro/§16.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den Fall, dass die zuständige Behörde berechtigte Zweifel hat. + +§ 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes. diff --git a/logapro/§16a.md b/logapro/§16a.md index f95bf990c4..c7af80d99b 100644 --- a/logapro/§16a.md +++ b/logapro/§16a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16a: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun detaillierte Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält. +§ 16a: Neuer Paragraph mit Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten. diff --git a/logapro/§16b.md b/logapro/§16b.md index ab678995e6..c995692f31 100644 --- a/logapro/§16b.md +++ b/logapro/§16b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16b: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. +§ 16b Abs. 5: Neuer Wortlaut, der § 16a Abs. 3 Satz 2 bis 11 entsprechen soll. diff --git a/logapro/§16c.md b/logapro/§16c.md new file mode 100644 index 0000000000..18745d7006 --- /dev/null +++ b/logapro/§16c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 16c: Eingefügte Angabe und mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3. diff --git a/logopg/FASSUNG.md b/logopg/FASSUNG.md index 7b7f0d1709..7c9d5dc906 100644 --- a/logopg/FASSUNG.md +++ b/logopg/FASSUNG.md @@ -1,23 +1,34 @@ -# LOGOPG — 2011-12-12 +# LOGOPG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung der Wörter 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2: Einfügung der Absätze 5, 6 und 7 -- § 5 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 5 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Einfügung eines neuen Paragraphen +- § 5 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' +- § 5 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' +- § 5 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzung des Punkts am Ende durch 'und Absatz 3 Satz 5,' +- § 5 Abs. 2 Nummer 6: Einfügung einer neuen Nummer +- § 5a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 5a Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neufassung der Nummer +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer +- § 5a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 5a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 5b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ## Wortlaut diff --git a/logopg/HISTORY.md b/logopg/HISTORY.md index 716cd90619..f906528aec 100644 --- a/logopg/HISTORY.md +++ b/logopg/HISTORY.md @@ -9,3 +9,4 @@ - **2008-10-10** · BGBl. 2008 I S. 1910 — Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen - **2009-10-02** · BGBl. 2009 I S. 3158 — Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/logopg/STELLEN.md b/logopg/STELLEN.md index f1fbb32a82..0247c475ae 100644 --- a/logopg/STELLEN.md +++ b/logopg/STELLEN.md @@ -1,11 +1,22 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung der Wörter 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2: Einfügung der Absätze 5, 6 und 7 -- § 5 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 5 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Einfügung eines neuen Paragraphen +- § 5 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' +- § 5 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' +- § 5 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzung des Punkts am Ende durch 'und Absatz 3 Satz 5,' +- § 5 Abs. 2 Nummer 6: Einfügung einer neuen Nummer +- § 5a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 5a Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neufassung der Nummer +- § 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer +- § 5a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 5a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 5b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/logopg/§2.md b/logopg/§2.md index 85e7fcfcc6..3702d96c5a 100644 --- a/logopg/§2.md +++ b/logopg/§2.md @@ -1,19 +1,21 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' -§ 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau' -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' -§ 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung der Wörter 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' +§ 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung -§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 +§ 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes -§ 2: Einfügung der Absätze 5, 6 und 7 +§ 2 Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes + +§ 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' diff --git a/logopg/§2b.md b/logopg/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..544c0f9e32 --- /dev/null +++ b/logopg/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Einfügung eines neuen Paragraphen diff --git a/logopg/§5.md b/logopg/§5.md index c3519b35ff..f4ac56a16a 100644 --- a/logopg/§5.md +++ b/logopg/§5.md @@ -1,9 +1,13 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' +§ 5 Abs. 2 Satzteil vor der Aufzählung: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4' -§ 5 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Einfügung der Nummer 5 +§ 5 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a' + +§ 5 Abs. 2 Nummer 5: Ersetzung des Punkts am Ende durch 'und Absatz 3 Satz 5,' + +§ 5 Abs. 2 Nummer 6: Einfügung einer neuen Nummer diff --git a/logopg/§5a.md b/logopg/§5a.md index a66fdad11c..72076bdf99 100644 --- a/logopg/§5a.md +++ b/logopg/§5a.md @@ -1,7 +1,17 @@ # § 5a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung von Staatsangehörigen des EWR regelt. +§ 5a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 5a Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' + +§ 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neufassung der Nummer + +§ 5a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Einfügung einer neuen Nummer + +§ 5a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' + +§ 5a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung diff --git a/logopg/§5b.md b/logopg/§5b.md index b895224900..6b92585d6c 100644 --- a/logopg/§5b.md +++ b/logopg/§5b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 5b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Informationspflichten der zuständigen Behörden regelt. +§ 5b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/mb-aprv/FASSUNG.md b/mb-aprv/FASSUNG.md index 1051f47f84..eeeb22bae5 100644 --- a/mb-aprv/FASSUNG.md +++ b/mb-aprv/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,23 @@ -# MB-APRV — 2013-08-07 +# MB-APRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden vorsieht. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des § 16a, der nun detaillierte Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält, einschließlich Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. -- § 16b: Neufassung des § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Anwendung von § 16a Abs. 3 +- § 16c: Eingefügte Wörter und Neufassung mehrerer Sätze zur Anpassung der Prüfungen +- Anlage 5: Ersetzung von '§ 16a' durch '§ 16b' +- Anlage 5a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang +- Anlage 5b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung +- Anlage 6 und 7: Ersetzung von '§ 16a' durch '§ 16b' ## Wortlaut diff --git a/mb-aprv/HISTORY.md b/mb-aprv/HISTORY.md index 4419bd2903..9b96ae4291 100644 --- a/mb-aprv/HISTORY.md +++ b/mb-aprv/HISTORY.md @@ -5,3 +5,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/mb-aprv/STELLEN.md b/mb-aprv/STELLEN.md index 335ac1fe09..25e4248952 100644 --- a/mb-aprv/STELLEN.md +++ b/mb-aprv/STELLEN.md @@ -1,8 +1,11 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden vorsieht. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des § 16a, der nun detaillierte Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält, einschließlich Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. -- § 16b: Neufassung des § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Anwendung von § 16a Abs. 3 +- § 16c: Eingefügte Wörter und Neufassung mehrerer Sätze zur Anpassung der Prüfungen +- Anlage 5: Ersetzung von '§ 16a' durch '§ 16b' +- Anlage 5a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang +- Anlage 5b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung +- Anlage 6 und 7: Ersetzung von '§ 16a' durch '§ 16b' diff --git a/mb-aprv/§16.md b/mb-aprv/§16.md index c5824f9509..8b5e487fbd 100644 --- a/mb-aprv/§16.md +++ b/mb-aprv/§16.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit + +§ 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung diff --git a/mb-aprv/§16a.md b/mb-aprv/§16a.md index fced8da80c..ee6f4a0200 100644 --- a/mb-aprv/§16a.md +++ b/mb-aprv/§16a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16a: Neufassung des § 16a, der nun detaillierte Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält, einschließlich Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. +§ 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten diff --git a/mb-aprv/§16b.md b/mb-aprv/§16b.md index 4edbe9156e..be4f217fab 100644 --- a/mb-aprv/§16b.md +++ b/mb-aprv/§16b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16b: Neufassung des § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. +§ 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Anwendung von § 16a Abs. 3 diff --git a/mb-aprv/§16c.md b/mb-aprv/§16c.md new file mode 100644 index 0000000000..54c09f3a19 --- /dev/null +++ b/mb-aprv/§16c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 16c: Eingefügte Wörter und Neufassung mehrerer Sätze zur Anpassung der Prüfungen diff --git a/mphg/FASSUNG.md b/mphg/FASSUNG.md index ff0d4d1ed7..7374319baa 100644 --- a/mphg/FASSUNG.md +++ b/mphg/FASSUNG.md @@ -1,25 +1,36 @@ -# MPHG — 2011-12-12 +# MPHG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1, 3 und 4 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 -- § 2 Abs. 2 Satz 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4 Satz 4: Anpassung von Nummer 4 und Hinzufügung eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 -- § 2 Abs. 7 und 8: Einfügung der neuen Absätze 7 und 8 -- § 13 Abs. 3 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 13 Abs. 3 Nummer 4: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Anpassung der Verweisung auf andere Absätze +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Formulierung bezüglich des Ausbildungslevels +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Formulierung bezüglich der in der EU erworbenen Ausbildung +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze bezüglich des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung +- § 2 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Formulierung bezüglich des Ausbildungslevels +- § 2 Abs. 4 Sätze 4: Ersetzung der Sätze bezüglich des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung +- § 2 Abs. 4a und 4b: Einfügung neuer Absätze 4a und 4b +- § 2 Abs. 5: Ersetzung der Verweisung auf Absätze 2 bis 4 durch Absätze 3 bis 4a +- § 2b: Einfügung neues § 2b +- § 13 Abs. 3 Satz vor Aufzählung: Ersetzung der Verweisung auf § 2 Abs. 3, 4 oder 5 durch § 2 Abs. 2, 3, 4a oder 5 +- § 13 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung der Verweisung auf Artikel 50 Abs. 1 bis 3 durch Artikel 50 Abs. 1 bis 3a +- § 13 Abs. 3 Nummer 5: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma und die Wörter 'Absatz 3 Satz 5 und Absatz 4 Satz 4' +- § 13 Abs. 3 Nummer 6: Einfügung neuer Nummer 6 +- § 13a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung von 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 13a Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 13a Abs. 3 Nummer 3: Neufassung der Nummer 3 +- § 13a Abs. 3 Nummer 4: Einfügung neuer Nummer 4 +- § 13a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 2 Abs. 3 und 4 durch § 2 Abs. 3, 4 und 4a +- § 13a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze bezüglich der Anforderung von Informationen und der Eignungsprüfung +- § 13b Satz 1: Ersetzung der Formulierung bezüglich der Berechtigung der Behörden ## Wortlaut diff --git a/mphg/HISTORY.md b/mphg/HISTORY.md index 2d8b9462f6..ed08f53718 100644 --- a/mphg/HISTORY.md +++ b/mphg/HISTORY.md @@ -8,3 +8,4 @@ - **2008-10-10** · BGBl. 2008 I S. 1910 — Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen - **2009-10-02** · BGBl. 2009 I S. 3158 — Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/mphg/STELLEN.md b/mphg/STELLEN.md index b45525cece..f02e595f26 100644 --- a/mphg/STELLEN.md +++ b/mphg/STELLEN.md @@ -1,13 +1,24 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1, 3 und 4 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 -- § 2 Abs. 2 Satz 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4 Satz 4: Anpassung von Nummer 4 und Hinzufügung eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 -- § 2 Abs. 7 und 8: Einfügung der neuen Absätze 7 und 8 -- § 13 Abs. 3 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 13 Abs. 3 Nummer 4: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Anpassung der Verweisung auf andere Absätze +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Formulierung bezüglich des Ausbildungslevels +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Formulierung bezüglich der in der EU erworbenen Ausbildung +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze bezüglich des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung +- § 2 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Formulierung bezüglich des Ausbildungslevels +- § 2 Abs. 4 Sätze 4: Ersetzung der Sätze bezüglich des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung +- § 2 Abs. 4a und 4b: Einfügung neuer Absätze 4a und 4b +- § 2 Abs. 5: Ersetzung der Verweisung auf Absätze 2 bis 4 durch Absätze 3 bis 4a +- § 2b: Einfügung neues § 2b +- § 13 Abs. 3 Satz vor Aufzählung: Ersetzung der Verweisung auf § 2 Abs. 3, 4 oder 5 durch § 2 Abs. 2, 3, 4a oder 5 +- § 13 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung der Verweisung auf Artikel 50 Abs. 1 bis 3 durch Artikel 50 Abs. 1 bis 3a +- § 13 Abs. 3 Nummer 5: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma und die Wörter 'Absatz 3 Satz 5 und Absatz 4 Satz 4' +- § 13 Abs. 3 Nummer 6: Einfügung neuer Nummer 6 +- § 13a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung von 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 13a Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 13a Abs. 3 Nummer 3: Neufassung der Nummer 3 +- § 13a Abs. 3 Nummer 4: Einfügung neuer Nummer 4 +- § 13a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 2 Abs. 3 und 4 durch § 2 Abs. 3, 4 und 4a +- § 13a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze bezüglich der Anforderung von Informationen und der Eignungsprüfung +- § 13b Satz 1: Ersetzung der Formulierung bezüglich der Berechtigung der Behörden diff --git a/mphg/§13.md b/mphg/§13.md index cdf2e17fce..b4ac0c5a24 100644 --- a/mphg/§13.md +++ b/mphg/§13.md @@ -1,9 +1,13 @@ # § 13 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 13 Abs. 3 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' +§ 13 Abs. 3 Satz vor Aufzählung: Ersetzung der Verweisung auf § 2 Abs. 3, 4 oder 5 durch § 2 Abs. 2, 3, 4a oder 5 -§ 13 Abs. 3 Nummer 4: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +§ 13 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung der Verweisung auf Artikel 50 Abs. 1 bis 3 durch Artikel 50 Abs. 1 bis 3a + +§ 13 Abs. 3 Nummer 5: Ersetzung des Punktes am Ende durch ein Komma und die Wörter 'Absatz 3 Satz 5 und Absatz 4 Satz 4' + +§ 13 Abs. 3 Nummer 6: Einfügung neuer Nummer 6 diff --git a/mphg/§13a.md b/mphg/§13a.md new file mode 100644 index 0000000000..085681bc29 --- /dev/null +++ b/mphg/§13a.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# § 13a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung von 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 13a Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' + +§ 13a Abs. 3 Nummer 3: Neufassung der Nummer 3 + +§ 13a Abs. 3 Nummer 4: Einfügung neuer Nummer 4 + +§ 13a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 2 Abs. 3 und 4 durch § 2 Abs. 3, 4 und 4a + +§ 13a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze bezüglich der Anforderung von Informationen und der Eignungsprüfung diff --git a/mphg/§13b.md b/mphg/§13b.md new file mode 100644 index 0000000000..6c298565da --- /dev/null +++ b/mphg/§13b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 13b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 13b Satz 1: Ersetzung der Formulierung bezüglich der Berechtigung der Behörden diff --git a/mphg/§2.md b/mphg/§2.md index 593f9a95bb..42d55f0feb 100644 --- a/mphg/§2.md +++ b/mphg/§2.md @@ -1,23 +1,25 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Anpassung der Verweisung auf andere Absätze -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1, 3 und 4 +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' -§ 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Formulierung bezüglich des Ausbildungslevels -§ 2 Abs. 2 Satz 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Formulierung bezüglich der in der EU erworbenen Ausbildung -§ 2 Abs. 3 Satz 5: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' +§ 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze bezüglich des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung -§ 2 Abs. 4 Satz 4: Anpassung von Nummer 4 und Hinzufügung eines Halbsatzes +§ 2 Abs. 4 Satz 1: Einfügung von 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' -§ 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 +§ 2 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Formulierung bezüglich des Ausbildungslevels -§ 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 +§ 2 Abs. 4 Sätze 4: Ersetzung der Sätze bezüglich des Anpassungslehrgangs und der Eignungsprüfung -§ 2 Abs. 7 und 8: Einfügung der neuen Absätze 7 und 8 +§ 2 Abs. 4a und 4b: Einfügung neuer Absätze 4a und 4b + +§ 2 Abs. 5: Ersetzung der Verweisung auf Absätze 2 bis 4 durch Absätze 3 bis 4a diff --git a/mphg/§2b.md b/mphg/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..e262d58260 --- /dev/null +++ b/mphg/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Einfügung neues § 2b diff --git a/mta-gesetz/FASSUNG.md b/mta-gesetz/FASSUNG.md index 0902eddd50..01defd18a2 100644 --- a/mta-gesetz/FASSUNG.md +++ b/mta-gesetz/FASSUNG.md @@ -1,24 +1,27 @@ -# MTA-GESETZ — 2011-12-12 +# MTA-GESETZ — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz, Ersetzung von 'sie' durch 'die Antragsteller', Ergänzung eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes durch 'oder' und Anfügen eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügen von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügen des neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügen der neuen Absätze 6 und 7 -- § 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn'. +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist'. +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen'. +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' +- § 2 Abs. 3a: Einfügung neuer Absätze 3a bis 3c. +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Angabe '3' durch '3a'. +- § 2b: Einfügung neuer § 2b. +- § 8 Abs. 2: Mehrere kleinere Änderungen in der Aufzählung. +- § 10 Nummer 5a: Einfügung neuer Nummer 5a. +- § 10a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr'. +- § 10a Abs. 3: Mehrere kleinere Änderungen in den Sätzen 1, 4 und 5. +- § 10b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt'. ## Wortlaut diff --git a/mta-gesetz/HISTORY.md b/mta-gesetz/HISTORY.md index efaf560b31..6c607fe15b 100644 --- a/mta-gesetz/HISTORY.md +++ b/mta-gesetz/HISTORY.md @@ -7,3 +7,4 @@ - **2003-07-21** · BGBl. 2003 I S. 1442 — Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/mta-gesetz/STELLEN.md b/mta-gesetz/STELLEN.md index e2b3f2773c..24c4b3ca14 100644 --- a/mta-gesetz/STELLEN.md +++ b/mta-gesetz/STELLEN.md @@ -1,12 +1,15 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz, Ersetzung von 'sie' durch 'die Antragsteller', Ergänzung eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes durch 'oder' und Anfügen eines Halbsatzes -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügen von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügen des neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügen der neuen Absätze 6 und 7 -- § 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn'. +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist'. +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen'. +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' +- § 2 Abs. 3a: Einfügung neuer Absätze 3a bis 3c. +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Angabe '3' durch '3a'. +- § 2b: Einfügung neuer § 2b. +- § 8 Abs. 2: Mehrere kleinere Änderungen in der Aufzählung. +- § 10 Nummer 5a: Einfügung neuer Nummer 5a. +- § 10a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr'. +- § 10a Abs. 3: Mehrere kleinere Änderungen in den Sätzen 1, 4 und 5. +- § 10b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt'. diff --git a/mta-gesetz/§10.md b/mta-gesetz/§10.md new file mode 100644 index 0000000000..8f47b064ac --- /dev/null +++ b/mta-gesetz/§10.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 10 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 10 Nummer 5a: Einfügung neuer Nummer 5a. diff --git a/mta-gesetz/§10a.md b/mta-gesetz/§10a.md index 5acd23980f..39ae6b3015 100644 --- a/mta-gesetz/§10a.md +++ b/mta-gesetz/§10a.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 10a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 10a: Neuer Abschnitt 'Erbringen von Dienstleistungen' eingefügt, der die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern regelt. +§ 10a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr'. + +§ 10a Abs. 3: Mehrere kleinere Änderungen in den Sätzen 1, 4 und 5. diff --git a/mta-gesetz/§10b.md b/mta-gesetz/§10b.md index 8dedc8ca9b..5918c4e9df 100644 --- a/mta-gesetz/§10b.md +++ b/mta-gesetz/§10b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 10b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 10b: Neuer Abschnitt, der die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Anforderung und Übermittlung von Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung und die gute Führung regelt. +§ 10b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt'. diff --git a/mta-gesetz/§2.md b/mta-gesetz/§2.md index 9a127f3840..ffa5d52a95 100644 --- a/mta-gesetz/§2.md +++ b/mta-gesetz/§2.md @@ -1,21 +1,19 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz, Ersetzung von 'sie' durch 'die Antragsteller', Ergänzung eines Halbsatzes +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' nach 'erfüllt, wenn'. -§ 2 Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzung des Punktes durch 'oder' und Anfügen eines Halbsatzes +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungsniveau beigefügt ist'. -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen'. -§ 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügen von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' +§ 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' -§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 +§ 2 Abs. 3a: Einfügung neuer Absätze 3a bis 3c. -§ 2 Abs. 5: Einfügen des neuen Absatzes 5 - -§ 2 Abs. 6 und 7: Einfügen der neuen Absätze 6 und 7 +§ 2 Abs. 4: Ersetzung der Angabe '3' durch '3a'. diff --git a/mta-gesetz/§2b.md b/mta-gesetz/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..6aeb773fb6 --- /dev/null +++ b/mta-gesetz/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Einfügung neuer § 2b. diff --git a/mta-gesetz/§8.md b/mta-gesetz/§8.md index b9876898b4..fbbe98f4b9 100644 --- a/mta-gesetz/§8.md +++ b/mta-gesetz/§8.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' - -§ 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Anfügen der Nummer 5 +§ 8 Abs. 2: Mehrere kleinere Änderungen in der Aufzählung. diff --git a/notsan-aprv/FASSUNG.md b/notsan-aprv/FASSUNG.md index 6a2cebf154..72746b453b 100644 --- a/notsan-aprv/FASSUNG.md +++ b/notsan-aprv/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,22 @@ -# NOTSAN-APRV — 2013-12-19 +# NOTSAN-APRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 4280 -- **Inkrafttreten:** 2013-12-19 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/74#page=12 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, einschließlich der Strukturierung der Ausbildung und der Voraussetzungen für die staatliche Prüfung. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ +- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit vorsieht, eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates zu verlangen. +- § 20 Abs. 5: Einfügung von Wörtern in Satz 1 und Neufassung von Satz 2, um den Prozess der Nachprüfung und Entscheidung zu klären. +- § 21 Abs. 1: Einfügung von Wörtern, um lebenslanges Lernen nach § 2 Abs. 3 Satz 5 des Notfallsanitätergesetzes zu berücksichtigen. +- § 21 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung von Absatz 3 für bestimmte Personen regelt. +- § 23 Abs. 1: Einfügung von „4a“ nach der Angabe „4“. +- § 23 Abs. 2 Nummer 1: Streichung von Wörtern, die auf eine frühere Änderung durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 hinweisen. +- § 23 Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von Wörtern, um lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 5 des Notfallsanitätergesetzes zu berücksichtigen. +- § 23 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Wörtern, um sicherzustellen, dass antragstellende Personen die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung ablegen können. ## Wortlaut diff --git a/notsan-aprv/HISTORY.md b/notsan-aprv/HISTORY.md index 8c2b40386c..b259578e6d 100644 --- a/notsan-aprv/HISTORY.md +++ b/notsan-aprv/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **2013-12-19** · BGBl. 2013 I S. 4280 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/notsan-aprv/STELLEN.md b/notsan-aprv/STELLEN.md index 1d6dbd592b..a084d92ab2 100644 --- a/notsan-aprv/STELLEN.md +++ b/notsan-aprv/STELLEN.md @@ -1,2 +1,10 @@ # Stellen dieser Station +- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit vorsieht, eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates zu verlangen. +- § 20 Abs. 5: Einfügung von Wörtern in Satz 1 und Neufassung von Satz 2, um den Prozess der Nachprüfung und Entscheidung zu klären. +- § 21 Abs. 1: Einfügung von Wörtern, um lebenslanges Lernen nach § 2 Abs. 3 Satz 5 des Notfallsanitätergesetzes zu berücksichtigen. +- § 21 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung von Absatz 3 für bestimmte Personen regelt. +- § 23 Abs. 1: Einfügung von „4a“ nach der Angabe „4“. +- § 23 Abs. 2 Nummer 1: Streichung von Wörtern, die auf eine frühere Änderung durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 hinweisen. +- § 23 Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von Wörtern, um lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 5 des Notfallsanitätergesetzes zu berücksichtigen. +- § 23 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Wörtern, um sicherzustellen, dass antragstellende Personen die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung ablegen können. diff --git a/notsan-aprv/§20.md b/notsan-aprv/§20.md new file mode 100644 index 0000000000..d336cbe64e --- /dev/null +++ b/notsan-aprv/§20.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 20 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 20 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit vorsieht, eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates zu verlangen. + +§ 20 Abs. 5: Einfügung von Wörtern in Satz 1 und Neufassung von Satz 2, um den Prozess der Nachprüfung und Entscheidung zu klären. diff --git a/notsan-aprv/§21.md b/notsan-aprv/§21.md new file mode 100644 index 0000000000..84647aaea0 --- /dev/null +++ b/notsan-aprv/§21.md @@ -0,0 +1,9 @@ +# § 21 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 21 Abs. 1: Einfügung von Wörtern, um lebenslanges Lernen nach § 2 Abs. 3 Satz 5 des Notfallsanitätergesetzes zu berücksichtigen. + +§ 21 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung von Absatz 3 für bestimmte Personen regelt. diff --git a/notsan-aprv/§23.md b/notsan-aprv/§23.md new file mode 100644 index 0000000000..a701600ca7 --- /dev/null +++ b/notsan-aprv/§23.md @@ -0,0 +1,13 @@ +# § 23 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 23 Abs. 1: Einfügung von „4a“ nach der Angabe „4“. + +§ 23 Abs. 2 Nummer 1: Streichung von Wörtern, die auf eine frühere Änderung durch die Verordnung (EU) Nr. 623/2012 hinweisen. + +§ 23 Abs. 2 Nummer 4: Einfügung von Wörtern, um lebenslanges Lernen im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 5 des Notfallsanitätergesetzes zu berücksichtigen. + +§ 23 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Wörtern, um sicherzustellen, dass antragstellende Personen die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung ablegen können. diff --git a/notsang/FASSUNG.md b/notsang/FASSUNG.md index 11be445d5d..3d324142ff 100644 --- a/notsang/FASSUNG.md +++ b/notsang/FASSUNG.md @@ -1,18 +1,25 @@ -# NOTSANG — 2013-12-19 +# NOTSANG — 2016-04-22 -- **Titel:** Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 4280 -- **Inkrafttreten:** 2013-12-19 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/74#page=12 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, einschließlich der Strukturierung der Ausbildung und der Voraussetzungen für die staatliche Prüfung. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 1 Nr. 3: Neue Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen im EU- und EWR-Raum -- § 22: Neue Vorschriften für die Anzeige von Dienstleistungen im EU- und EWR-Raum -- § 24 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Prüfung von Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis -- § 25: Übergangsvorschrift für Ausbildungen bis 31. Dezember 2014 +- § 2 Abs. 3 Satz 3 bis 5: Neufassung der Vorschriften über wesentliche Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 4: Anpassungen an die Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen +- § 2 Abs. 4a und 4b: Einfügung neuer Absätze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen +- § 2 Abs. 5: Anpassung der Geltungsbereiche der Absätze 4 und 4a +- § 3a: Einfügung eines neuen Paragraphen zum Vorwarnmechanismus +- § 11 Abs. 2: Anpassungen an die Aufzählung der Vorschriften +- § 22 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Reduzierung der Wartezeit von zwei auf ein Jahr +- § 23 Abs. 2 Satz 1: Anpassungen an die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis +- § 24: Anpassungen an die Vorschriften für die Ausgleichsmaßnahmen +- § 25 Satz 1 Nummer 1: Hinzufügung der Voraussetzung, dass keine Vorstrafen vorliegen +- § 26 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften für die Überprüfung der Berufsqualifikation ## Wortlaut diff --git a/notsang/HISTORY.md b/notsang/HISTORY.md index c55a2fdcab..dcd9158870 100644 --- a/notsang/HISTORY.md +++ b/notsang/HISTORY.md @@ -2,3 +2,4 @@ - **2013-05-27** · BGBl. 2013 I S. 1348 — Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften - **2013-12-19** · BGBl. 2013 I S. 4280 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/notsang/STELLEN.md b/notsang/STELLEN.md index 11a567c499..9c53af95a1 100644 --- a/notsang/STELLEN.md +++ b/notsang/STELLEN.md @@ -1,6 +1,13 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 1 Nr. 3: Neue Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen im EU- und EWR-Raum -- § 22: Neue Vorschriften für die Anzeige von Dienstleistungen im EU- und EWR-Raum -- § 24 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Prüfung von Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis -- § 25: Übergangsvorschrift für Ausbildungen bis 31. Dezember 2014 +- § 2 Abs. 3 Satz 3 bis 5: Neufassung der Vorschriften über wesentliche Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 4: Anpassungen an die Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen +- § 2 Abs. 4a und 4b: Einfügung neuer Absätze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen +- § 2 Abs. 5: Anpassung der Geltungsbereiche der Absätze 4 und 4a +- § 3a: Einfügung eines neuen Paragraphen zum Vorwarnmechanismus +- § 11 Abs. 2: Anpassungen an die Aufzählung der Vorschriften +- § 22 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Reduzierung der Wartezeit von zwei auf ein Jahr +- § 23 Abs. 2 Satz 1: Anpassungen an die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis +- § 24: Anpassungen an die Vorschriften für die Ausgleichsmaßnahmen +- § 25 Satz 1 Nummer 1: Hinzufügung der Voraussetzung, dass keine Vorstrafen vorliegen +- § 26 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften für die Überprüfung der Berufsqualifikation diff --git a/notsang/§11.md b/notsang/§11.md new file mode 100644 index 0000000000..d1a875dd84 --- /dev/null +++ b/notsang/§11.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 11 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 11 Abs. 2: Anpassungen an die Aufzählung der Vorschriften diff --git a/notsang/§2.md b/notsang/§2.md index 19dd11ec98..79a227afd7 100644 --- a/notsang/§2.md +++ b/notsang/§2.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-12-19 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 4280 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 1 Nr. 3: Neue Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen im EU- und EWR-Raum +§ 2 Abs. 3 Satz 3 bis 5: Neufassung der Vorschriften über wesentliche Unterschiede in der Ausbildung + +§ 2 Abs. 4: Anpassungen an die Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen + +§ 2 Abs. 4a und 4b: Einfügung neuer Absätze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen + +§ 2 Abs. 5: Anpassung der Geltungsbereiche der Absätze 4 und 4a diff --git a/notsang/§22.md b/notsang/§22.md index 2957e02fe9..58d733042f 100644 --- a/notsang/§22.md +++ b/notsang/§22.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 22 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-12-19 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 4280 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 22: Neue Vorschriften für die Anzeige von Dienstleistungen im EU- und EWR-Raum +§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Reduzierung der Wartezeit von zwei auf ein Jahr diff --git a/notsang/§23.md b/notsang/§23.md new file mode 100644 index 0000000000..f5e5d38035 --- /dev/null +++ b/notsang/§23.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 23 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 23 Abs. 2 Satz 1: Anpassungen an die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis diff --git a/notsang/§24.md b/notsang/§24.md index ff9cf7b0d4..8644624633 100644 --- a/notsang/§24.md +++ b/notsang/§24.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 24 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-12-19 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 4280 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 24 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Prüfung von Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis +§ 24: Anpassungen an die Vorschriften für die Ausgleichsmaßnahmen diff --git a/notsang/§25.md b/notsang/§25.md index 193b2c70f2..0d89348071 100644 --- a/notsang/§25.md +++ b/notsang/§25.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-12-19 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 4280 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 25: Übergangsvorschrift für Ausbildungen bis 31. Dezember 2014 +§ 25 Satz 1 Nummer 1: Hinzufügung der Voraussetzung, dass keine Vorstrafen vorliegen diff --git a/notsang/§26.md b/notsang/§26.md new file mode 100644 index 0000000000..d48b720806 --- /dev/null +++ b/notsang/§26.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 26 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 26 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften für die Überprüfung der Berufsqualifikation diff --git a/notsang/§3a.md b/notsang/§3a.md new file mode 100644 index 0000000000..bcbb4c44ea --- /dev/null +++ b/notsang/§3a.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 3a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 3a: Einfügung eines neuen Paragraphen zum Vorwarnmechanismus diff --git a/orthoptaprv/FASSUNG.md b/orthoptaprv/FASSUNG.md index 57ac3894c6..f25d75770c 100644 --- a/orthoptaprv/FASSUNG.md +++ b/orthoptaprv/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,23 @@ -# ORTHOPTAPRV — 2013-08-07 +# ORTHOPTAPRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden nennt. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun detaillierte Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates regelt. +- § 16 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern, die die Mitteilung der zuständigen Behörde regeln. +- § 16 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Verzögerung der Nachprüfung und die Mitteilung der Gründe regelt. +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten regelt. +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes, der die Geltung von § 16a Abs. 3 für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung regelt. +- § 16c: Umbenennung des bisherigen § 16b in § 16c und Änderungen in Absatz 1, 2 und 3. +- Anlage 4a: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. +- Anlage 4b: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung regelt. +- Anlage 6: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b'. ## Wortlaut diff --git a/orthoptaprv/HISTORY.md b/orthoptaprv/HISTORY.md index caf53b28a8..39faf94206 100644 --- a/orthoptaprv/HISTORY.md +++ b/orthoptaprv/HISTORY.md @@ -6,3 +6,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/orthoptaprv/STELLEN.md b/orthoptaprv/STELLEN.md index 1af66fa222..978e3a5e3c 100644 --- a/orthoptaprv/STELLEN.md +++ b/orthoptaprv/STELLEN.md @@ -1,8 +1,11 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden nennt. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun detaillierte Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung regelt. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates regelt. +- § 16 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern, die die Mitteilung der zuständigen Behörde regeln. +- § 16 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Verzögerung der Nachprüfung und die Mitteilung der Gründe regelt. +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten regelt. +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes, der die Geltung von § 16a Abs. 3 für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung regelt. +- § 16c: Umbenennung des bisherigen § 16b in § 16c und Änderungen in Absatz 1, 2 und 3. +- Anlage 4a: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang regelt. +- Anlage 4b: Einfügung einer neuen Anlage, die die Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung regelt. +- Anlage 6: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b'. diff --git a/orthoptaprv/§16.md b/orthoptaprv/§16.md index 2cb4cf8b6d..cb9f8c3b75 100644 --- a/orthoptaprv/§16.md +++ b/orthoptaprv/§16.md @@ -1,7 +1,11 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit der Bestätigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates regelt. + +§ 16 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern, die die Mitteilung der zuständigen Behörde regeln. + +§ 16 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Verzögerung der Nachprüfung und die Mitteilung der Gründe regelt. diff --git a/orthoptaprv/§16a.md b/orthoptaprv/§16a.md index f95bf990c4..3e76bf42d8 100644 --- a/orthoptaprv/§16a.md +++ b/orthoptaprv/§16a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16a: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun detaillierte Regeln für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten enthält. +§ 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten regelt. diff --git a/orthoptaprv/§16b.md b/orthoptaprv/§16b.md index ab678995e6..48047da32c 100644 --- a/orthoptaprv/§16b.md +++ b/orthoptaprv/§16b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16b: Neufassung des gesamten Paragraphen, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten regelt. +§ 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes, der die Geltung von § 16a Abs. 3 für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung regelt. diff --git a/orthoptaprv/§16c.md b/orthoptaprv/§16c.md new file mode 100644 index 0000000000..3f2c392351 --- /dev/null +++ b/orthoptaprv/§16c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 16c: Umbenennung des bisherigen § 16b in § 16c und Änderungen in Absatz 1, 2 und 3. diff --git a/orthoptg/FASSUNG.md b/orthoptg/FASSUNG.md index 1b680dbc1b..1ed7c4bd40 100644 --- a/orthoptg/FASSUNG.md +++ b/orthoptg/FASSUNG.md @@ -1,24 +1,29 @@ -# ORTHOPTG — 2011-12-12 +# ORTHOPTG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teils 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 -- § 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung von 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nicht-formaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Einfügung eines neuen Paragraphen +- § 8 Abs. 2: Mehrere kleinere Änderungen in der Aufzählung +- § 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 8a Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern und Neufassung von Nummer 3 +- § 8a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 8a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 8b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ## Wortlaut diff --git a/orthoptg/HISTORY.md b/orthoptg/HISTORY.md index e0f418786c..a7a7128eae 100644 --- a/orthoptg/HISTORY.md +++ b/orthoptg/HISTORY.md @@ -7,3 +7,4 @@ - **2003-07-21** · BGBl. 2003 I S. 1442 — Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/orthoptg/STELLEN.md b/orthoptg/STELLEN.md index 82966ef96c..453ef2824d 100644 --- a/orthoptg/STELLEN.md +++ b/orthoptg/STELLEN.md @@ -1,12 +1,17 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teils 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 -- § 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung von 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nicht-formaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes +- § 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2b: Einfügung eines neuen Paragraphen +- § 8 Abs. 2: Mehrere kleinere Änderungen in der Aufzählung +- § 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 8a Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern und Neufassung von Nummer 3 +- § 8a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 8a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung +- § 8b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/orthoptg/§2.md b/orthoptg/§2.md index de319ffa05..a38abbf54b 100644 --- a/orthoptg/§2.md +++ b/orthoptg/§2.md @@ -1,21 +1,21 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teils 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' -§ 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau' -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nicht-formaler Ausbildungsprogramme erworbenen' -§ 2 Abs. 3 Satz 5 letzter Halbsatz: Einfügung von 'unabhängig davon, in welchem Staat diese erworben wurde' und 'vollständigen oder teilweisen' +§ 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung -§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 +§ 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes -§ 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 +§ 2 Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes -§ 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 +§ 2 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' diff --git a/orthoptg/§2b.md b/orthoptg/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..544c0f9e32 --- /dev/null +++ b/orthoptg/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Einfügung eines neuen Paragraphen diff --git a/orthoptg/§8.md b/orthoptg/§8.md index a0c972cda8..278f476490 100644 --- a/orthoptg/§8.md +++ b/orthoptg/§8.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8 Abs. 2 Nummer 3: Streichung von 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' - -§ 8 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +§ 8 Abs. 2: Mehrere kleinere Änderungen in der Aufzählung diff --git a/orthoptg/§8a.md b/orthoptg/§8a.md index 8b2c9c032c..646b07f297 100644 --- a/orthoptg/§8a.md +++ b/orthoptg/§8a.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 8a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Voraussetzungen und Meldungspflichten für Dienstleistungserbringung von EU-Staatsangehörigen regelt. +§ 8a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzung der Wörter 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 8a Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern und Neufassung von Nummer 3 + +§ 8a Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' + +§ 8a Abs. 3 Sätze 5: Ersetzung der Sätze durch neue Formulierung diff --git a/orthoptg/§8b.md b/orthoptg/§8b.md index 7354dd5188..ab8a70ca47 100644 --- a/orthoptg/§8b.md +++ b/orthoptg/§8b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 8b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Informationsaustausch zwischen Behörden regelt. +§ 8b Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/physth-aprv/FASSUNG.md b/physth-aprv/FASSUNG.md index c36364f705..fb1357c2d5 100644 --- a/physth-aprv/FASSUNG.md +++ b/physth-aprv/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,24 @@ -# PHYSTH-APRV — 2013-08-07 +# PHYSTH-APRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden nennt. -- nach § 20: Einfügung der Überschrift 'Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungs- nachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat'. -- § 21 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. -- § 21a: Neufassung des § 21a, der nun die Anerkennungsregelungen für Ausbildungs- nachweise aus einem Drittstaat enthält. -- § 21b: Neufassung des § 21b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anlagen 7 und 8: Einfügung der Anlagen 7 und 8, die Bescheinigungen über die Teilnahme am Anpassungslehrgang und die staatliche Kenntnisprüfung enthalten. +- § 21 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 21 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern zur Mitteilung der Eignungsprüfung +- § 21 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Verzögerung der Nachprüfung +- § 21a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen +- § 21b: Umbenennung und Anpassung des Paragraphen +- § 21c: Umbenennung und Anpassung des Paragraphen +- Anlage 6a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung des Anpassungslehrgangs +- Anlage 6b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung der Eignungsprüfung +- Anlage 7: Ersetzen der Angabe § 21a durch § 21b +- Anlage 8: Ersetzen der Angabe § 21a durch § 21b ## Wortlaut diff --git a/physth-aprv/HISTORY.md b/physth-aprv/HISTORY.md index 992585ace0..94a624d71a 100644 --- a/physth-aprv/HISTORY.md +++ b/physth-aprv/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/physth-aprv/STELLEN.md b/physth-aprv/STELLEN.md index 211ca5f3e3..79afe16f35 100644 --- a/physth-aprv/STELLEN.md +++ b/physth-aprv/STELLEN.md @@ -1,8 +1,12 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden nennt. -- nach § 20: Einfügung der Überschrift 'Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungs- nachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat'. -- § 21 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. -- § 21a: Neufassung des § 21a, der nun die Anerkennungsregelungen für Ausbildungs- nachweise aus einem Drittstaat enthält. -- § 21b: Neufassung des § 21b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anlagen 7 und 8: Einfügung der Anlagen 7 und 8, die Bescheinigungen über die Teilnahme am Anpassungslehrgang und die staatliche Kenntnisprüfung enthalten. +- § 21 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit +- § 21 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern zur Mitteilung der Eignungsprüfung +- § 21 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Verzögerung der Nachprüfung +- § 21a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen +- § 21b: Umbenennung und Anpassung des Paragraphen +- § 21c: Umbenennung und Anpassung des Paragraphen +- Anlage 6a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung des Anpassungslehrgangs +- Anlage 6b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung der Eignungsprüfung +- Anlage 7: Ersetzen der Angabe § 21a durch § 21b +- Anlage 8: Ersetzen der Angabe § 21a durch § 21b diff --git a/physth-aprv/§21.md b/physth-aprv/§21.md index 690b41afe8..5807e692c2 100644 --- a/physth-aprv/§21.md +++ b/physth-aprv/§21.md @@ -1,7 +1,11 @@ # § 21 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 21 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Gleichstellung von Drittstaatsdiplomen regelt. +§ 21 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsfähigkeit + +§ 21 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern zur Mitteilung der Eignungsprüfung + +§ 21 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Verzögerung der Nachprüfung diff --git a/physth-aprv/§21a.md b/physth-aprv/§21a.md index c429223856..826cee31ae 100644 --- a/physth-aprv/§21a.md +++ b/physth-aprv/§21a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 21a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 21a: Neufassung des § 21a, der nun die Anerkennungsregelungen für Ausbildungs- nachweise aus einem Drittstaat enthält. +§ 21a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen diff --git a/physth-aprv/§21b.md b/physth-aprv/§21b.md index b815c6a0df..ca633ffe17 100644 --- a/physth-aprv/§21b.md +++ b/physth-aprv/§21b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 21b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 21b: Neufassung des § 21b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. +§ 21b: Umbenennung und Anpassung des Paragraphen diff --git a/physth-aprv/§21c.md b/physth-aprv/§21c.md new file mode 100644 index 0000000000..c9e434c4e8 --- /dev/null +++ b/physth-aprv/§21c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 21c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 21c: Umbenennung und Anpassung des Paragraphen diff --git a/podaprv/FASSUNG.md b/podaprv/FASSUNG.md index 1e29b10877..d126c7c268 100644 --- a/podaprv/FASSUNG.md +++ b/podaprv/FASSUNG.md @@ -1,20 +1,22 @@ -# PODAPRV — 2013-08-07 +# PODAPRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden nennt. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun detaillierte Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage 6, die eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang enthält. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage 7, die eine Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung enthält. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsqualifikation +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung und Entscheidung +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Geltung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung +- § 16c: Eingefügte Wörter und Neufassungen in verschiedenen Absätzen zur Anpassung der Prüfungen +- Anlage 5a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang +- Anlage 5b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung +- Anlage 6 und 7: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b' ## Wortlaut diff --git a/podaprv/HISTORY.md b/podaprv/HISTORY.md index d78b2c1e5f..26bb62dfb0 100644 --- a/podaprv/HISTORY.md +++ b/podaprv/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/podaprv/STELLEN.md b/podaprv/STELLEN.md index 0e1cf59ac3..da6428122b 100644 --- a/podaprv/STELLEN.md +++ b/podaprv/STELLEN.md @@ -1,8 +1,10 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzenden nennt. -- § 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für Drittstaatsdiplome regelt. -- § 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun detaillierte Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat enthält. -- § 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen regelt. -- Anlage 6: Einfügung einer neuen Anlage 6, die eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang enthält. -- Anlage 7: Einfügung einer neuen Anlage 7, die eine Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung enthält. +- § 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsqualifikation +- § 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung und Entscheidung +- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten +- § 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Geltung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung +- § 16c: Eingefügte Wörter und Neufassungen in verschiedenen Absätzen zur Anpassung der Prüfungen +- Anlage 5a: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang +- Anlage 5b: Einfügung einer neuen Anlage zur Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung +- Anlage 6 und 7: Ersetzung der Angabe '§ 16a' durch '§ 16b' diff --git a/podaprv/§16.md b/podaprv/§16.md index 41a1981ebd..0ca42fc128 100644 --- a/podaprv/§16.md +++ b/podaprv/§16.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 16 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für Drittstaatsdiplome regelt. +§ 16 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Bestätigung der Berufsqualifikation + +§ 16 Abs. 5: Eingefügte Wörter und Neufassung des zweiten Satzes zur Nachprüfung und Entscheidung diff --git a/podaprv/§16a.md b/podaprv/§16a.md index dd863afa24..ee6f4a0200 100644 --- a/podaprv/§16a.md +++ b/podaprv/§16a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16a: Neufassung des gesamten § 16a, der nun detaillierte Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat enthält. +§ 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten diff --git a/podaprv/§16b.md b/podaprv/§16b.md index 768a1ff856..0f2d5d8fb5 100644 --- a/podaprv/§16b.md +++ b/podaprv/§16b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 16b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 16b: Neufassung des gesamten § 16b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen regelt. +§ 16b Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Geltung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung diff --git a/podaprv/§16c.md b/podaprv/§16c.md new file mode 100644 index 0000000000..922c03df71 --- /dev/null +++ b/podaprv/§16c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 16c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 16c: Eingefügte Wörter und Neufassungen in verschiedenen Absätzen zur Anpassung der Prüfungen diff --git a/podg/FASSUNG.md b/podg/FASSUNG.md index 52ddebfdaf..c450e77ede 100644 --- a/podg/FASSUNG.md +++ b/podg/FASSUNG.md @@ -1,25 +1,31 @@ -# PODG — 2011-12-12 +# PODG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: 'Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 bis 4 gilt entsprechend.' -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 Nummer 4: Neufassung der Nummer 4 -- § 2 Abs. 3 Satz 5: Einfügung eines neuen Halbsatzes -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 -- § 7 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 7 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Eingefügt: 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt: 'dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie genannten Niveau entsprechen' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungs-niveau beigefügt ist' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt: 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Satz 5: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens zweijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' +- § 2 Abs. 3a: Neuer Absatz: 'Für Antragsteller, die über einen Ausbildungs-nachweis verfügen, der dem in Artikel 11 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entspricht, gilt Absatz 3 Satz 5 bis 7 sowie 9 mit der Maßgabe, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahme abweichend von Absatz 3 Satz 8 aus einer Eignungsprüfung besteht.' +- § 2 Abs. 3b: Neuer Absatz: 'Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungs-bereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, soll die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2, 3 oder 3a vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation zu erteilen.' +- § 2 Abs. 4: Ersetzt: 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2a: Neuer § 2b: 'Die jeweils zuständige Stelle unterrichtet die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz über...' +- § 7 Abs. 2: Ersetzt: '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4', 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a', und fügt 'und Absatz 3 Satz 5,' hinzu. Neue Nummer 6: 'das Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises.' +- § 7a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzt: 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 7a Abs. 3 Satz 1: Eingefügt: 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 7a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neuer Wortlaut: '3. Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Podologen in einem anderen Mitgliedstaat, die sich auch darauf erstreckt, dass dem Dienstleister die Ausübung seiner Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass der Dienstleister eine dem Beruf des Podologen entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und' +- § 7a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Neue Nummer: '4. eine Erklärung des Dienstleisters, wonach er über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.' +- § 7a Abs. 3 Satz 4: Ersetzt: '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 7a Abs. 3 Satz 5: Neuer Wortlaut: 'Soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, erforderlich ist, kann die zuständige Behörde bei der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters anfordern. Der Ausgleich der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch eine Eignungsprüfung.' +- § 7b Satz 1: Ersetzt: 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' ## Wortlaut diff --git a/podg/HISTORY.md b/podg/HISTORY.md index 91b945da78..faa2f94afa 100644 --- a/podg/HISTORY.md +++ b/podg/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **2003-07-21** · BGBl. 2003 I S. 1442 — Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/podg/STELLEN.md b/podg/STELLEN.md index ae575b2e14..fb9574fbf4 100644 --- a/podg/STELLEN.md +++ b/podg/STELLEN.md @@ -1,13 +1,19 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' -- § 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 -- § 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: 'Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 bis 4 gilt entsprechend.' -- § 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 -- § 2 Abs. 3 Satz 5 Nummer 4: Neufassung der Nummer 4 -- § 2 Abs. 3 Satz 5: Einfügung eines neuen Halbsatzes -- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 -- § 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 -- § 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 -- § 7 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' -- § 7 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +- § 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' +- § 2 Abs. 3 Satz 1: Eingefügt: 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt: 'dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie genannten Niveau entsprechen' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungs-niveau beigefügt ist' +- § 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt: 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' +- § 2 Abs. 3 Satz 5: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens zweijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' +- § 2 Abs. 3a: Neuer Absatz: 'Für Antragsteller, die über einen Ausbildungs-nachweis verfügen, der dem in Artikel 11 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entspricht, gilt Absatz 3 Satz 5 bis 7 sowie 9 mit der Maßgabe, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahme abweichend von Absatz 3 Satz 8 aus einer Eignungsprüfung besteht.' +- § 2 Abs. 3b: Neuer Absatz: 'Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungs-bereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, soll die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2, 3 oder 3a vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation zu erteilen.' +- § 2 Abs. 4: Ersetzt: 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' +- § 2a: Neuer § 2b: 'Die jeweils zuständige Stelle unterrichtet die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz über...' +- § 7 Abs. 2: Ersetzt: '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4', 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a', und fügt 'und Absatz 3 Satz 5,' hinzu. Neue Nummer 6: 'das Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises.' +- § 7a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzt: 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 7a Abs. 3 Satz 1: Eingefügt: 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' +- § 7a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neuer Wortlaut: '3. Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Podologen in einem anderen Mitgliedstaat, die sich auch darauf erstreckt, dass dem Dienstleister die Ausübung seiner Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass der Dienstleister eine dem Beruf des Podologen entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und' +- § 7a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Neue Nummer: '4. eine Erklärung des Dienstleisters, wonach er über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.' +- § 7a Abs. 3 Satz 4: Ersetzt: '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' +- § 7a Abs. 3 Satz 5: Neuer Wortlaut: 'Soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, erforderlich ist, kann die zuständige Behörde bei der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters anfordern. Der Ausgleich der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch eine Eignungsprüfung.' +- § 7b Satz 1: Ersetzt: 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/podg/§2.md b/podg/§2.md index f399ebcfa3..ae0ece66e9 100644 --- a/podg/§2.md +++ b/podg/§2.md @@ -1,23 +1,21 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Teilsatzes 'bei Antragstellern, die Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind' +§ 2 Abs. 2 Satz 4: Neuer Wortlaut: 'Absatz 3 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.' -§ 2 Abs. 2 Satz 3: Anpassungen im ersten Halbsatz und in den Nummern 1 und 3 +§ 2 Abs. 3 Satz 1: Eingefügt: 'aus einem Europäischen Berufsausweis oder' -§ 2 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: 'Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 bis 4 gilt entsprechend.' +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt: 'dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie genannten Niveau entsprechen' durch 'mindestens dem in Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entsprechen und denen eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaats über das Ausbildungs-niveau beigefügt ist' -§ 2 Abs. 2 Sätze 5 und 6: Neufassung der Sätze 5 und 6 +§ 2 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt: 'eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene' durch 'den erfolgreichen Abschluss einer in der Europäischen Union auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nichtformaler Ausbildungsprogramme erworbenen' -§ 2 Abs. 3 Satz 5 Nummer 4: Neufassung der Nummer 4 +§ 2 Abs. 3 Satz 5: Neuer Wortlaut: 'Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben einen höchstens zweijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn...' -§ 2 Abs. 3 Satz 5: Einfügung eines neuen Halbsatzes +§ 2 Abs. 3a: Neuer Absatz: 'Für Antragsteller, die über einen Ausbildungs-nachweis verfügen, der dem in Artikel 11 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG genannten Niveau entspricht, gilt Absatz 3 Satz 5 bis 7 sowie 9 mit der Maßgabe, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahme abweichend von Absatz 3 Satz 8 aus einer Eignungsprüfung besteht.' -§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 +§ 2 Abs. 3b: Neuer Absatz: 'Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungs-bereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, soll die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2, 3 oder 3a vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation zu erteilen.' -§ 2 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 - -§ 2 Abs. 6 und 7: Einfügung der neuen Absätze 6 und 7 +§ 2 Abs. 4: Ersetzt: 'Absätze 2 bis 3' durch 'Absätze 3 und 3a' diff --git a/podg/§2a.md b/podg/§2a.md index 9938795fe4..da2973c667 100644 --- a/podg/§2a.md +++ b/podg/§2a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Informationspflichten und die Benennung zuständiger Behörden regelt. +§ 2a: Neuer § 2b: 'Die jeweils zuständige Stelle unterrichtet die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz über...' diff --git a/podg/§7.md b/podg/§7.md index aebcc82850..0e70561ee9 100644 --- a/podg/§7.md +++ b/podg/§7.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 7 Abs. 2 Nummer 3: Streichung der Wörter 'entsprechend Artikel 51 der Richtlinie 2005/36/EG' - -§ 7 Abs. 2 Nummer 4: Ersetzung des Punktes durch ein Komma und Hinzufügung der Nummer 5 +§ 7 Abs. 2: Ersetzt: '§2 Abs. 3 oder 4' durch '§2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4', 'Artikel 50 Abs. 1 bis 3' durch 'Artikel 50 Absatz 1 bis 3a', und fügt 'und Absatz 3 Satz 5,' hinzu. Neue Nummer 6: 'das Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises.' diff --git a/podg/§7a.md b/podg/§7a.md new file mode 100644 index 0000000000..c4b267bcf8 --- /dev/null +++ b/podg/§7a.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# § 7a + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 7a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Ersetzt: 'zwei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 7a Abs. 3 Satz 1: Eingefügt: 'nach den Nummern 1 bis 3 sowie die Erklärung nach Nummer 4' + +§ 7a Abs. 3 Satz 1 Nummer 3: Neuer Wortlaut: '3. Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Podologen in einem anderen Mitgliedstaat, die sich auch darauf erstreckt, dass dem Dienstleister die Ausübung seiner Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass der Dienstleister eine dem Beruf des Podologen entsprechende Tätigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und' + +§ 7a Abs. 3 Satz 1 Nummer 4: Neue Nummer: '4. eine Erklärung des Dienstleisters, wonach er über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.' + +§ 7a Abs. 3 Satz 4: Ersetzt: '§2 Abs. 3' durch '§ 2 Absatz 3 und 3a' + +§ 7a Abs. 3 Satz 5: Neuer Wortlaut: 'Soweit dies für die Beurteilung der Frage, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, erforderlich ist, kann die zuständige Behörde bei der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters anfordern. Der Ausgleich der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch eine Eignungsprüfung.' diff --git a/podg/§7b.md b/podg/§7b.md new file mode 100644 index 0000000000..0f42f99c20 --- /dev/null +++ b/podg/§7b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 7b Satz 1: Ersetzt: 'Die zuständigen Behörden sind berechtigt' durch 'Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt' diff --git a/psychthg_2020/FASSUNG.md b/psychthg_2020/FASSUNG.md index 7edd3452b0..cd674115c8 100644 --- a/psychthg_2020/FASSUNG.md +++ b/psychthg_2020/FASSUNG.md @@ -1,28 +1,32 @@ -# PSYCHTHG_2020 — 2011-12-12 +# PSYCHTHG_2020 — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2515 -- **Inkrafttreten:** 2012-04-01; 2012-12-01 (Artikel 1 §6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, §13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4); 2011-12-13 (Artikel 15 Nummer 1 Buchstabe a) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=59 -- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 2 Abs. 1 Nr. 1: Streichung von Absatz 1 Nummer 1 -- § 2 Abs. 2: Ersetzung und Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 -- § 2 Abs. 2a bis 3a: Neufassung der Absätze 2a bis 3a -- § 2 Abs. 6, 7, 8: Einfügung der neuen Absätze 6, 7 und 8 -- § 3 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe '1,' in Satz 2 -- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung von Satz 2 in Absatz 1 -- § 4 Abs. 2 Satz 3, 4: Neufassung von Satz 3 und 4 in Absatz 2 -- § 4 Abs. 2a: Streichung von Absatz 2a -- § 4 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'den Absätzen 1 bis 2a' durch 'Absatz 1 und 2' -- § 4 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4 -- § 8 Abs. 6 Satz 1: Streichung der Angabe '2a,' und Neufassung von Nummer 3 -- § 8 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1 -- § 9a Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 'oder Abs. 3' -- § 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe ',2a' +- § 1 Abs. 1b: Einführung einer neuen Regelung zur Erlaubnis für die Ausübung der Psychologischen Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a. +- § 2 Abs. 2: Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen im Bereich der Psychologischen Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Anwendung von Absatz 2 Satz 5 bis 8. +- § 2 Abs. 3b: Einführung neuer Regelungen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. +- § 2 Abs. 3c: Einführung neuer Regelungen zur Nichtanwendung von Absatz 2 bis 3a bei bestimmten Ausbildungszeugnissen. +- § 2 Abs. 3d: Einführung neuer Regelungen zum partiellen Zugang zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. +- § 2b: Einführung eines neuen Paragraphen zum Vorwarnmechanismus. +- § 4 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Verweisung von Satz 11 auf Satz 9. +- § 4 Abs. 2a: Einführung neuer Regelungen zur Erlaubnis zur Berufsausübung für Personen mit teilweise entsprechender Ausbildung. +- § 8 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweisung von § 2 Abs. 2 Satz 3 auf § 2 Abs. 2 Satz 5 bis 8. +- § 8 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1: Anpassung der Verweisung von Artikel 50 Abs. 1 bis 3 auf Artikel 50 Abs. 1 bis 3a. +- § 8 Abs. 6 Satz 1 Nummer 5: Einführung neuer Regelungen zum Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises. +- § 9a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Reduzierung der Wartezeit von zwei auf ein Jahr. +- § 9a Abs. 3 Satz 1: Einführung neuer Regelungen zur Erklärung des Dienstleisters über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. +- § 9a Abs. 3 Satz 5: Ermöglichung der Anforderung von Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters. +- § 9a Abs. 3 Satz 6: Einführung neuer Regelungen zum Nachweis des Ausgleichs der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten. +- § 9b Satz 1: Anpassung der Berechtigung der zuständigen Behörden im Fall berechtigter Zweifel. +- § 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes. ## Wortlaut diff --git a/psychthg_2020/HISTORY.md b/psychthg_2020/HISTORY.md index a915958d94..a7fa1e2ab7 100644 --- a/psychthg_2020/HISTORY.md +++ b/psychthg_2020/HISTORY.md @@ -8,3 +8,4 @@ - **2004-07-26** · BGBl. 2004 I S. 1776 — Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/psychthg_2020/STELLEN.md b/psychthg_2020/STELLEN.md index cb462cfdcf..9e10ca5a67 100644 --- a/psychthg_2020/STELLEN.md +++ b/psychthg_2020/STELLEN.md @@ -1,16 +1,20 @@ # Stellen dieser Station -- § 2 Abs. 1 Nr. 1: Streichung von Absatz 1 Nummer 1 -- § 2 Abs. 2: Ersetzung und Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 -- § 2 Abs. 2a bis 3a: Neufassung der Absätze 2a bis 3a -- § 2 Abs. 6, 7, 8: Einfügung der neuen Absätze 6, 7 und 8 -- § 3 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe '1,' in Satz 2 -- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung von Satz 2 in Absatz 1 -- § 4 Abs. 2 Satz 3, 4: Neufassung von Satz 3 und 4 in Absatz 2 -- § 4 Abs. 2a: Streichung von Absatz 2a -- § 4 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'den Absätzen 1 bis 2a' durch 'Absatz 1 und 2' -- § 4 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4 -- § 8 Abs. 6 Satz 1: Streichung der Angabe '2a,' und Neufassung von Nummer 3 -- § 8 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1 -- § 9a Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 'oder Abs. 3' -- § 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe ',2a' +- § 1 Abs. 1b: Einführung einer neuen Regelung zur Erlaubnis für die Ausübung der Psychologischen Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a. +- § 2 Abs. 2: Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen im Bereich der Psychologischen Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. +- § 2 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Anwendung von Absatz 2 Satz 5 bis 8. +- § 2 Abs. 3b: Einführung neuer Regelungen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. +- § 2 Abs. 3c: Einführung neuer Regelungen zur Nichtanwendung von Absatz 2 bis 3a bei bestimmten Ausbildungszeugnissen. +- § 2 Abs. 3d: Einführung neuer Regelungen zum partiellen Zugang zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. +- § 2b: Einführung eines neuen Paragraphen zum Vorwarnmechanismus. +- § 4 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Verweisung von Satz 11 auf Satz 9. +- § 4 Abs. 2a: Einführung neuer Regelungen zur Erlaubnis zur Berufsausübung für Personen mit teilweise entsprechender Ausbildung. +- § 8 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweisung von § 2 Abs. 2 Satz 3 auf § 2 Abs. 2 Satz 5 bis 8. +- § 8 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1: Anpassung der Verweisung von Artikel 50 Abs. 1 bis 3 auf Artikel 50 Abs. 1 bis 3a. +- § 8 Abs. 6 Satz 1 Nummer 5: Einführung neuer Regelungen zum Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises. +- § 9a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Reduzierung der Wartezeit von zwei auf ein Jahr. +- § 9a Abs. 3 Satz 1: Einführung neuer Regelungen zur Erklärung des Dienstleisters über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. +- § 9a Abs. 3 Satz 5: Ermöglichung der Anforderung von Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters. +- § 9a Abs. 3 Satz 6: Einführung neuer Regelungen zum Nachweis des Ausgleichs der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten. +- § 9b Satz 1: Anpassung der Berechtigung der zuständigen Behörden im Fall berechtigter Zweifel. +- § 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes. diff --git a/psychthg_2020/§1.md b/psychthg_2020/§1.md index 8ad0a84d16..a7d206e13c 100644 --- a/psychthg_2020/§1.md +++ b/psychthg_2020/§1.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 1 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2007-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe -> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2686 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 1: Einfügung von Absatz 1a, der die Ausübung des Berufs ohne Approbation oder Erlaubnis für EU- und EWR-Staatsangehörige regelt. +§ 1 Abs. 1b: Einführung einer neuen Regelung zur Erlaubnis für die Ausübung der Psychologischen Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 2a. diff --git a/psychthg_2020/§10.md b/psychthg_2020/§10.md index 9983f45007..d96a973f25 100644 --- a/psychthg_2020/§10.md +++ b/psychthg_2020/§10.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 10 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe ',2a' +§ 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes. diff --git a/psychthg_2020/§2.md b/psychthg_2020/§2.md index 460257f6e8..9242e60b52 100644 --- a/psychthg_2020/§2.md +++ b/psychthg_2020/§2.md @@ -1,13 +1,15 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 1 Nr. 1: Streichung von Absatz 1 Nummer 1 +§ 2 Abs. 2: Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungen im Bereich der Psychologischen Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. -§ 2 Abs. 2: Ersetzung und Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 +§ 2 Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Anwendung von Absatz 2 Satz 5 bis 8. -§ 2 Abs. 2a bis 3a: Neufassung der Absätze 2a bis 3a +§ 2 Abs. 3b: Einführung neuer Regelungen zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. -§ 2 Abs. 6, 7, 8: Einfügung der neuen Absätze 6, 7 und 8 +§ 2 Abs. 3c: Einführung neuer Regelungen zur Nichtanwendung von Absatz 2 bis 3a bei bestimmten Ausbildungszeugnissen. + +§ 2 Abs. 3d: Einführung neuer Regelungen zum partiellen Zugang zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. diff --git a/psychthg_2020/§2b.md b/psychthg_2020/§2b.md new file mode 100644 index 0000000000..2a01886937 --- /dev/null +++ b/psychthg_2020/§2b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 2b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 2b: Einführung eines neuen Paragraphen zum Vorwarnmechanismus. diff --git a/psychthg_2020/§4.md b/psychthg_2020/§4.md index a32db51ab7..74504724f4 100644 --- a/psychthg_2020/§4.md +++ b/psychthg_2020/§4.md @@ -1,15 +1,9 @@ # § 4 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung von Satz 2 in Absatz 1 +§ 4 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Verweisung von Satz 11 auf Satz 9. -§ 4 Abs. 2 Satz 3, 4: Neufassung von Satz 3 und 4 in Absatz 2 - -§ 4 Abs. 2a: Streichung von Absatz 2a - -§ 4 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'den Absätzen 1 bis 2a' durch 'Absatz 1 und 2' - -§ 4 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4 +§ 4 Abs. 2a: Einführung neuer Regelungen zur Erlaubnis zur Berufsausübung für Personen mit teilweise entsprechender Ausbildung. diff --git a/psychthg_2020/§8.md b/psychthg_2020/§8.md index 504e88db8a..5c93a487a6 100644 --- a/psychthg_2020/§8.md +++ b/psychthg_2020/§8.md @@ -1,9 +1,11 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 8 Abs. 6 Satz 1: Streichung der Angabe '2a,' und Neufassung von Nummer 3 +§ 8 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweisung von § 2 Abs. 2 Satz 3 auf § 2 Abs. 2 Satz 5 bis 8. -§ 8 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1 +§ 8 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1: Anpassung der Verweisung von Artikel 50 Abs. 1 bis 3 auf Artikel 50 Abs. 1 bis 3a. + +§ 8 Abs. 6 Satz 1 Nummer 5: Einführung neuer Regelungen zum Verfahren bei der Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises. diff --git a/psychthg_2020/§9a.md b/psychthg_2020/§9a.md index 948659d10f..fd51471a45 100644 --- a/psychthg_2020/§9a.md +++ b/psychthg_2020/§9a.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 9a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 9a Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 'oder Abs. 3' +§ 9a Abs. 1 Satz 1 Nummer 2: Reduzierung der Wartezeit von zwei auf ein Jahr. + +§ 9a Abs. 3 Satz 1: Einführung neuer Regelungen zur Erklärung des Dienstleisters über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. + +§ 9a Abs. 3 Satz 5: Ermöglichung der Anforderung von Informationen über die Ausbildungsgänge des Dienstleisters. + +§ 9a Abs. 3 Satz 6: Einführung neuer Regelungen zum Nachweis des Ausgleichs der fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten. diff --git a/psychthg_2020/§9b.md b/psychthg_2020/§9b.md new file mode 100644 index 0000000000..e32d01b901 --- /dev/null +++ b/psychthg_2020/§9b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 9b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 9b Satz 1: Anpassung der Berechtigung der zuständigen Behörden im Fall berechtigter Zweifel. diff --git a/pta-aprv/FASSUNG.md b/pta-aprv/FASSUNG.md index 6547c9cfe8..ed97bef2fe 100644 --- a/pta-aprv/FASSUNG.md +++ b/pta-aprv/FASSUNG.md @@ -1,21 +1,21 @@ -# PTA-APRV — 2013-08-07 +# PTA-APRV — 2016-04-22 -- **Titel:** Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3005 -- **Inkrafttreten:** 2014-01-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/46#page=29 -- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung und den Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie die Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in verschiedenen Heilberufen des Bundes. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzende nennt. -- nach § 17: Einfügung der Überschrift 'Abschnitt 4a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungs- nachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat'. -- § 18 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 18a: Neufassung des § 18a, der nun die Anerkennungsregelungen für Ausbildungs- nachweise aus einem Drittstaat enthält. -- § 18b: Neufassung des § 18b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anhang 8: Einfügung der Anlage 8, die eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang enthält. -- Anhang 9: Einfügung der Anlage 9, die eine Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung enthält. +- § 18 Abs. 1 Satz 2: Der Satz wird neu gefasst, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates zu verlangen. +- § 18 Abs. 5: In Satz 1 werden zusätzliche Wörter eingefügt, und Satz 2 wird neu gefasst, um die Verzögerung und deren Behebung zu regeln. +- § 18a: Neuer Paragraph, der Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten einführt. +- § 18b: Der bisherige § 18a wird zu § 18b und um einen neuen Satz in Absatz 3 erweitert, während Absatz 4 Satz 1 bis 7 aufgehoben werden. +- § 18c: Der bisherige § 18b wird zu § 18c und in Absatz 2 und 3 geändert, um die Prüfungen nach § 18a und § 18b zu berücksichtigen. +- Anlagen 7a und 7b: Neue Anlagen zur Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang und zur staatlichen Eignungsprüfung eingefügt. +- Anlagen 8 und 9: Die Angabe '§ 18a' wird durch '§ 18b' ersetzt. ## Wortlaut diff --git a/pta-aprv/HISTORY.md b/pta-aprv/HISTORY.md index b1969dd819..185265f1bc 100644 --- a/pta-aprv/HISTORY.md +++ b/pta-aprv/HISTORY.md @@ -5,3 +5,4 @@ - **2007-12-06** · BGBl. 2007 I S. 2686 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - **2013-08-07** · BGBl. 2013 I S. 3005 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/pta-aprv/STELLEN.md b/pta-aprv/STELLEN.md index 426c29a264..268b2142bb 100644 --- a/pta-aprv/STELLEN.md +++ b/pta-aprv/STELLEN.md @@ -1,9 +1,9 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Neufassung des Textes, der nun einen fachlich geeigneten Vertreter der zuständigen Behörde oder eine von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragte fachlich geeignete Person als Vorsitzende nennt. -- nach § 17: Einfügung der Überschrift 'Abschnitt 4a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungs- nachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat'. -- § 18 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. -- § 18a: Neufassung des § 18a, der nun die Anerkennungsregelungen für Ausbildungs- nachweise aus einem Drittstaat enthält. -- § 18b: Neufassung des § 18b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. -- Anhang 8: Einfügung der Anlage 8, die eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang enthält. -- Anhang 9: Einfügung der Anlage 9, die eine Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung enthält. +- § 18 Abs. 1 Satz 2: Der Satz wird neu gefasst, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates zu verlangen. +- § 18 Abs. 5: In Satz 1 werden zusätzliche Wörter eingefügt, und Satz 2 wird neu gefasst, um die Verzögerung und deren Behebung zu regeln. +- § 18a: Neuer Paragraph, der Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten einführt. +- § 18b: Der bisherige § 18a wird zu § 18b und um einen neuen Satz in Absatz 3 erweitert, während Absatz 4 Satz 1 bis 7 aufgehoben werden. +- § 18c: Der bisherige § 18b wird zu § 18c und in Absatz 2 und 3 geändert, um die Prüfungen nach § 18a und § 18b zu berücksichtigen. +- Anlagen 7a und 7b: Neue Anlagen zur Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang und zur staatlichen Eignungsprüfung eingefügt. +- Anlagen 8 und 9: Die Angabe '§ 18a' wird durch '§ 18b' ersetzt. diff --git a/pta-aprv/§18.md b/pta-aprv/§18.md index a3b465ed11..c32c8fc5b1 100644 --- a/pta-aprv/§18.md +++ b/pta-aprv/§18.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 18 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 18 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auf Drittstaatsdiplome regelt. +§ 18 Abs. 1 Satz 2: Der Satz wird neu gefasst, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Bestätigung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates zu verlangen. + +§ 18 Abs. 5: In Satz 1 werden zusätzliche Wörter eingefügt, und Satz 2 wird neu gefasst, um die Verzögerung und deren Behebung zu regeln. diff --git a/pta-aprv/§18a.md b/pta-aprv/§18a.md index dcb002786d..202284dae3 100644 --- a/pta-aprv/§18a.md +++ b/pta-aprv/§18a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 18a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 18a: Neufassung des § 18a, der nun die Anerkennungsregelungen für Ausbildungs- nachweise aus einem Drittstaat enthält. +§ 18a: Neuer Paragraph, der Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten einführt. diff --git a/pta-aprv/§18b.md b/pta-aprv/§18b.md index ebe250cb54..dc676bc4ad 100644 --- a/pta-aprv/§18b.md +++ b/pta-aprv/§18b.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 18b > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2013-08-07 — Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes -> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3005 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 18b: Neufassung des § 18b, der nun Fristen, Bescheide und Durchführungsbestimmungen enthält. +§ 18b: Der bisherige § 18a wird zu § 18b und um einen neuen Satz in Absatz 3 erweitert, während Absatz 4 Satz 1 bis 7 aufgehoben werden. diff --git a/pta-aprv/§18c.md b/pta-aprv/§18c.md new file mode 100644 index 0000000000..94e223604c --- /dev/null +++ b/pta-aprv/§18c.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 18c + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 18c: Der bisherige § 18b wird zu § 18c und in Absatz 2 und 3 geändert, um die Prüfungen nach § 18a und § 18b zu berücksichtigen. diff --git a/stbdv/FASSUNG.md b/stbdv/FASSUNG.md index 3f1cdc599b..8e50642f94 100644 --- a/stbdv/FASSUNG.md +++ b/stbdv/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,17 @@ -# STBDV — 2016-04-05 +# STBDV — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518 -- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2 -- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 54 Abs. 1: Die Wörter 'oder nach § 131b Abs. 2 oder § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellt' werden gestrichen. +- § 5 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: 'zud e ni n§4A b s a t z3N u m m e r1 ,2 und 4 genannten Unterlagen' +- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2: Eingefügt: 'oder eine Bescheinigung im Sinne des § 37a Absatz 3 Satz 3 und 4 des Gesetzes' +- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzt: 'dreijährige' durch 'einjährige' und 'S. 22, ABl. EU Nr. L 271, S. 18), geändert durch die Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 141)' durch 'S. 22) in der jeweils geltenden Fassung' ## Wortlaut diff --git a/stbdv/HISTORY.md b/stbdv/HISTORY.md index 431e6c0f7e..53522711bb 100644 --- a/stbdv/HISTORY.md +++ b/stbdv/HISTORY.md @@ -13,3 +13,4 @@ - **2012-12-19** · BGBl. 2012 I S. 2637 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen - **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2386 — Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG) +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/stbdv/STELLEN.md b/stbdv/STELLEN.md index 48e7128fd6..5c129637c6 100644 --- a/stbdv/STELLEN.md +++ b/stbdv/STELLEN.md @@ -1,3 +1,5 @@ # Stellen dieser Station -- § 54 Abs. 1: Die Wörter 'oder nach § 131b Abs. 2 oder § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellt' werden gestrichen. +- § 5 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: 'zud e ni n§4A b s a t z3N u m m e r1 ,2 und 4 genannten Unterlagen' +- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2: Eingefügt: 'oder eine Bescheinigung im Sinne des § 37a Absatz 3 Satz 3 und 4 des Gesetzes' +- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzt: 'dreijährige' durch 'einjährige' und 'S. 22, ABl. EU Nr. L 271, S. 18), geändert durch die Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 141)' durch 'S. 22) in der jeweils geltenden Fassung' diff --git a/stbdv/§5.md b/stbdv/§5.md index 6c02be93fa..14b59afce2 100644 --- a/stbdv/§5.md +++ b/stbdv/§5.md @@ -1,13 +1,11 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 5 Abs. 2 Nr. 1: Aufhebung von Nummer 1 +§ 5 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: 'zud e ni n§4A b s a t z3N u m m e r1 ,2 und 4 genannten Unterlagen' -§ 5 Abs. 2 Nr. 2: Neufassung von Nummer 2, die Bescheinigung für Berechtigung zur Hilfe in Steuersachen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten oder der Schweiz vorschreibt +§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2: Eingefügt: 'oder eine Bescheinigung im Sinne des § 37a Absatz 3 Satz 3 und 4 des Gesetzes' -§ 5 Abs. 2 Nr. 3: Erhöhung der Tätigkeitsdauer von zwei auf drei Jahre und Festlegung des Umfangs auf mindestens 16 Wochenstunden - -§ 5 Abs. 2 Nr. 4: Erhöhung der Berufsausübungsdauer von drei Jahren und Festlegung des Umfangs auf mindestens 16 Wochenstunden +§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzt: 'dreijährige' durch 'einjährige' und 'S. 22, ABl. EU Nr. L 271, S. 18), geändert durch die Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 141)' durch 'S. 22) in der jeweils geltenden Fassung' diff --git a/stberg/FASSUNG.md b/stberg/FASSUNG.md index 1fc0d27fbe..24f21c502c 100644 --- a/stberg/FASSUNG.md +++ b/stberg/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,30 @@ -# STBERG — 2016-04-05 +# STBERG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG) -- **Typ:** Erlass -- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518 -- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2 -- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen. +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 58 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes in Nummer 7 durch ein Komma und Anfügen einer neuen Nummer 8, die Angestellte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle einschließt. +- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe 'Vorwarnmechanismus § 10b' +- § 3a Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der Bedingungen für die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland festlegt +- § 3a Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich' +- § 3a Abs. 2 Satz 2 Nummer 9: Einfügung des Wortes 'Kroatien' nach 'Italien' +- § 3a Abs. 2 Satz 3 Nummer 7: Neufassung des Satzes 3 Nummer 7, der die Voraussetzungen für den Nachweis der Berufserfahrung festlegt +- § 3a Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Berechtigung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland regelt +- § 3a Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Anforderungen an die zuständigen Stellen bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Niederlassung regelt +- § 10b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der den Vorwarnmechanismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt +- § 37a Abs. 2 Satz 1: Streichung der Wörter 'des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen' +- § 37a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'entsprechend dessen' durch 'nach den dortigen' und Streichung des Wortes 'benannten' +- § 37a Abs. 3 Sätze 2 bis 4: Neufassung der Sätze 2 bis 4, die die Voraussetzungen für die Bescheinigung der Berechtigung zur Hilfe in Steuersachen regeln +- § 37a Abs. 3 Satz 5: Ersetzung der Wörter 'drei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 37a Abs. 3 Satz 7: Neufassung des Satzes 7, der die Pflicht zum Nachweis der einjährigen Berufserfahrung regelt +- § 37a Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a, der die Bestätigung des Empfangs der Unterlagen und die Ansetzung der Eignungsprüfung regelt +- § 37a Abs. 4 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der die Bedingungen für das Entfallen der Prüfung regelt +- § 37a Abs. 4: Einfügung von zwei neuen Sätzen, die die Begründungspflicht der zuständigen Behörde und die Mitteilung der wesentlichen Unterschiede regeln ## Wortlaut diff --git a/stberg/HISTORY.md b/stberg/HISTORY.md index ee038b058e..3c978299e4 100644 --- a/stberg/HISTORY.md +++ b/stberg/HISTORY.md @@ -58,3 +58,4 @@ - **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung - **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1834 — Steueränderungsgesetz 2015 - **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG) +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/stberg/STELLEN.md b/stberg/STELLEN.md index 1fd0146680..584989e43e 100644 --- a/stberg/STELLEN.md +++ b/stberg/STELLEN.md @@ -1,3 +1,18 @@ # Stellen dieser Station -- § 58 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes in Nummer 7 durch ein Komma und Anfügen einer neuen Nummer 8, die Angestellte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle einschließt. +- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe 'Vorwarnmechanismus § 10b' +- § 3a Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der Bedingungen für die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland festlegt +- § 3a Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich' +- § 3a Abs. 2 Satz 2 Nummer 9: Einfügung des Wortes 'Kroatien' nach 'Italien' +- § 3a Abs. 2 Satz 3 Nummer 7: Neufassung des Satzes 3 Nummer 7, der die Voraussetzungen für den Nachweis der Berufserfahrung festlegt +- § 3a Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Berechtigung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland regelt +- § 3a Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Anforderungen an die zuständigen Stellen bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Niederlassung regelt +- § 10b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der den Vorwarnmechanismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt +- § 37a Abs. 2 Satz 1: Streichung der Wörter 'des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen' +- § 37a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'entsprechend dessen' durch 'nach den dortigen' und Streichung des Wortes 'benannten' +- § 37a Abs. 3 Sätze 2 bis 4: Neufassung der Sätze 2 bis 4, die die Voraussetzungen für die Bescheinigung der Berechtigung zur Hilfe in Steuersachen regeln +- § 37a Abs. 3 Satz 5: Ersetzung der Wörter 'drei Jahre' durch 'ein Jahr' +- § 37a Abs. 3 Satz 7: Neufassung des Satzes 7, der die Pflicht zum Nachweis der einjährigen Berufserfahrung regelt +- § 37a Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a, der die Bestätigung des Empfangs der Unterlagen und die Ansetzung der Eignungsprüfung regelt +- § 37a Abs. 4 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der die Bedingungen für das Entfallen der Prüfung regelt +- § 37a Abs. 4: Einfügung von zwei neuen Sätzen, die die Begründungspflicht der zuständigen Behörde und die Mitteilung der wesentlichen Unterschiede regeln diff --git a/stberg/§10b.md b/stberg/§10b.md new file mode 100644 index 0000000000..7a61464fff --- /dev/null +++ b/stberg/§10b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 10b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 10b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der den Vorwarnmechanismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt diff --git a/stberg/§37a.md b/stberg/§37a.md index 51a562cc63..b5f66bee1a 100644 --- a/stberg/§37a.md +++ b/stberg/§37a.md @@ -1,11 +1,21 @@ # § 37a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 37a Abs. 2 Satz 1: Neue Formulierung für die Eignungsprüfung von Bewerbern mit Befähigungs- oder Ausbildungszeugnis aus EU/EEA-Staaten oder der Schweiz. +§ 37a Abs. 2 Satz 1: Streichung der Wörter 'des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen' -§ 37a Abs. 3 Satz 5: Neue Formulierung für die Voraussetzungen von Bewerbern aus Staaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist. +§ 37a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'entsprechend dessen' durch 'nach den dortigen' und Streichung des Wortes 'benannten' -§ 37a Abs. 3 Satz 7: Änderung der Berufserfahrungsanforderung von zwei auf drei Jahre. +§ 37a Abs. 3 Sätze 2 bis 4: Neufassung der Sätze 2 bis 4, die die Voraussetzungen für die Bescheinigung der Berechtigung zur Hilfe in Steuersachen regeln + +§ 37a Abs. 3 Satz 5: Ersetzung der Wörter 'drei Jahre' durch 'ein Jahr' + +§ 37a Abs. 3 Satz 7: Neufassung des Satzes 7, der die Pflicht zum Nachweis der einjährigen Berufserfahrung regelt + +§ 37a Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a, der die Bestätigung des Empfangs der Unterlagen und die Ansetzung der Eignungsprüfung regelt + +§ 37a Abs. 4 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der die Bedingungen für das Entfallen der Prüfung regelt + +§ 37a Abs. 4: Einfügung von zwei neuen Sätzen, die die Begründungspflicht der zuständigen Behörde und die Mitteilung der wesentlichen Unterschiede regeln diff --git a/stberg/§3a.md b/stberg/§3a.md index bfbaafd80a..1fbb669e20 100644 --- a/stberg/§3a.md +++ b/stberg/§3a.md @@ -1,7 +1,17 @@ # § 3a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2008-04-11 — Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes -> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 666 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 3a: Neuer Paragraph zur Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen +§ 3a Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der Bedingungen für die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland festlegt + +§ 3a Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich' + +§ 3a Abs. 2 Satz 2 Nummer 9: Einfügung des Wortes 'Kroatien' nach 'Italien' + +§ 3a Abs. 2 Satz 3 Nummer 7: Neufassung des Satzes 3 Nummer 7, der die Voraussetzungen für den Nachweis der Berufserfahrung festlegt + +§ 3a Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Berechtigung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland regelt + +§ 3a Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Anforderungen an die zuständigen Stellen bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Niederlassung regelt diff --git a/verkuendungen/2016/bgbl1-2016-19-1.md b/verkuendungen/2016/bgbl1-2016-19-1.md new file mode 100644 index 0000000000..554139c2a9 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2016/bgbl1-2016-19-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2016 I S. 886 + +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Verkündung:** 2016-04-22 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Ausfertigung:** 2016-04-18 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** APOG, _APPRO_2002, AAPPO, APV-PSYCHO, AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-KINDER-UND, AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-HEBAMMEN-UND, BAPO, B_O, PTA-APRV, ZHG, ERGTHAPRV, LOGAPRO, PSYCHTHG_2020, GESETZ-ÜBER-DEN-BERUF-DES-PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHEN, ORTHOPTAPRV, HEBG_2020, DI_TASS-APRV, ORTHOPTG, AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSVERORDNUNG-FÜR-TECHNISCHE, MB-APRV, MTA-GESETZ, PHYSTH-APRV, PODAPRV, BEARBTHG, LOGOPG, HBANERKG, GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2013-55-EU-DES, NOTSANG, ALTENPFLEGE-AUSBPRV, KRPFLG, NOTSAN-APRV, STBDV, MPHG, APRV-KRANKENPFLEGE, STBERG, DI_TASSG_1994, PODG, APG + +## Kurz + +Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. + diff --git a/zhg/FASSUNG.md b/zhg/FASSUNG.md index 6d1fdaa774..679f9887cc 100644 --- a/zhg/FASSUNG.md +++ b/zhg/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,29 @@ -# ZHG — 2015-12-28 +# ZHG — 2016-04-22 -- **Titel:** Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze +- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 2408 -- **Inkrafttreten:** 2015-12-29 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nummer 0 und Artikel 1a, 1c, 1d); 2016-01-01 (Artikel 1 Nummer 0); 2017-01-01 (Artikel 1a, 1c, 1d) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/54#page=32 -- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und ändert verschiedene Bestimmungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Es tritt in mehreren Phasen in Kraft. +- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 886 +- **Inkrafttreten:** 2016-04-23 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/19#page=2 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in der Bundes-Apothekerordnung und der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, um die Richtlinie 2013/55/EU umzusetzen. ## Betroffene Stellen -- § 3a: Einführung eines neuen § 3a, der die Zulassung von Modellstudiengängen in der Zahnmedizin regelt. +- § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Neue Formulierung für die Mindeststunden und Dauer des Studiums der Zahnheilkunde +- § 2 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis vorzulegen +- § 2 Abs. 1 Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes zur Anerkennung von Ausbildungen mit weniger als 5000 Stunden +- § 2 Abs. 1 Satz 8: Anpassung der Satznummer von 7 auf 8 +- § 2 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neue Formulierung für wesentliche Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 2 Satz 8: Einfügung eines Kommas und zusätzlicher Wörter +- § 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation +- § 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes zur Überprüfung der Berechtigung zur Ausübung des Berufs +- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung für die Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen +- § 7b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Warnmitteilung bei Maßnahmen gegen Zahnärzte +- § 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 2: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung +- § 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzen des Punktes am Ende durch das Wort 'und' +- § 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 4: Einfügung einer Erklärung über die erforderlichen Sprachkenntnisse +- § 13a Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' +- § 20a Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anerkennung von spanischen Ausbildungsnachweisen ## Wortlaut diff --git a/zhg/HISTORY.md b/zhg/HISTORY.md index 1001144b53..ec9f0ba23a 100644 --- a/zhg/HISTORY.md +++ b/zhg/HISTORY.md @@ -20,3 +20,4 @@ - **2014-07-30** · BGBl. 2014 I S. 1301 — Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz - **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung - **2015-12-28** · BGBl. 2015 I S. 2408 — Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze +- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe diff --git a/zhg/STELLEN.md b/zhg/STELLEN.md index a06b9d9cbf..324c0e7aad 100644 --- a/zhg/STELLEN.md +++ b/zhg/STELLEN.md @@ -1,3 +1,17 @@ # Stellen dieser Station -- § 3a: Einführung eines neuen § 3a, der die Zulassung von Modellstudiengängen in der Zahnmedizin regelt. +- § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Neue Formulierung für die Mindeststunden und Dauer des Studiums der Zahnheilkunde +- § 2 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis vorzulegen +- § 2 Abs. 1 Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes zur Anerkennung von Ausbildungen mit weniger als 5000 Stunden +- § 2 Abs. 1 Satz 8: Anpassung der Satznummer von 7 auf 8 +- § 2 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neue Formulierung für wesentliche Unterschiede in der Ausbildung +- § 2 Abs. 2 Satz 8: Einfügung eines Kommas und zusätzlicher Wörter +- § 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation +- § 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes zur Überprüfung der Berechtigung zur Ausübung des Berufs +- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung für die Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen +- § 7b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Warnmitteilung bei Maßnahmen gegen Zahnärzte +- § 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 2: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung +- § 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzen des Punktes am Ende durch das Wort 'und' +- § 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 4: Einfügung einer Erklärung über die erforderlichen Sprachkenntnisse +- § 13a Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' +- § 20a Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anerkennung von spanischen Ausbildungsnachweisen diff --git a/zhg/§13a.md b/zhg/§13a.md index 8fbbc355ec..de4a5886e6 100644 --- a/zhg/§13a.md +++ b/zhg/§13a.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 13a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2010-07-29 — Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften -> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 983 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 13a Abs. 1 Satz 1: Einführung neuer Verweise auf die Absätze 1 bis 4 +§ 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 2: Neue Formulierung für die Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung + +§ 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 3: Ersetzen des Punktes am Ende durch das Wort 'und' + +§ 13a Abs. 2 Satz 3 Nummer 4: Einfügung einer Erklärung über die erforderlichen Sprachkenntnisse + +§ 13a Abs. 3 Satz 3: Einfügung der Wörter 'bei berechtigten Zweifeln' diff --git a/zhg/§2.md b/zhg/§2.md index 067f37b97e..2de5192ca0 100644 --- a/zhg/§2.md +++ b/zhg/§2.md @@ -1,27 +1,21 @@ # § 2 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Aufhebung der Nummer 1 +§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4: Neue Formulierung für die Mindeststunden und Dauer des Studiums der Zahnheilkunde -§ 2 Abs. 1 Satz 8: Neufassung des Satzes 8 +§ 2 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Möglichkeit, einen Europäischen Berufsausweis vorzulegen -§ 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 +§ 2 Abs. 1 Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes zur Anerkennung von Ausbildungen mit weniger als 5000 Stunden -§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 +§ 2 Abs. 1 Satz 8: Anpassung der Satznummer von 7 auf 8 -§ 2 Abs. 6 Satz 1: Änderung des Satzes 1 +§ 2 Abs. 2 Sätze 3 bis 5: Neue Formulierung für wesentliche Unterschiede in der Ausbildung -§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1: Neufassung der Nummer 1 +§ 2 Abs. 2 Satz 8: Einfügung eines Kommas und zusätzlicher Wörter -§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 1a: Einfügung der Nummer 1a +§ 2 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation -§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 2a: Einfügung der Nummer 2a - -§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 6: Änderung der Nummer 6 - -§ 2 Abs. 7: Einfügung des Absatzes 7 - -§ 2 Abs. 8: Einfügung des Absatzes 8 +§ 2 Abs. 6: Einfügung eines neuen Satzes zur Überprüfung der Berechtigung zur Ausübung des Berufs diff --git a/zhg/§20a.md b/zhg/§20a.md index ca2d397220..e4bc5851fc 100644 --- a/zhg/§20a.md +++ b/zhg/§20a.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 20a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 20a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter "§2A b s a t z1S a t z1N r .1b i s3u n d5" durch "§2A b s a t z1S a t z1N u m m e r2 ,3u n d5" - -§ 20a Abs. 5: Ersetzung der Wörter "Bei den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten" durch "Bei Antragstellern" - -§ 20a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 +§ 20a Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anerkennung von spanischen Ausbildungsnachweisen diff --git a/zhg/§3.md b/zhg/§3.md index 6c5cc0cff3..e6092aba8d 100644 --- a/zhg/§3.md +++ b/zhg/§3.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 3 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2011-12-12 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen -> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515 +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 -§ 3 Abs. 2: Neufassung der Absätze 2 und 2a +§ 3 Abs. 2: Neue Formulierung für die Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen diff --git a/zhg/§7b.md b/zhg/§7b.md new file mode 100644 index 0000000000..6dcbd032ed --- /dev/null +++ b/zhg/§7b.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 7b + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2016-04-22 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe +> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 886 + +§ 7b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Warnmitteilung bei Maßnahmen gegen Zahnärzte