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lawgit/laws_md/sortschg_1985/§4.md
2026-02-20 19:37:15 +00:00

231 B

§ 4 Homogenität

Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.