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273 B

§ 31 Lehrgänge

Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen: 1.Einführungslehrgang, 2.Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“, 3.Lehrgang „Datenverarbeitung“ und 4.Abschlusslehrgang.