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lawgit/laws_md/mtdbwvvdv/§12.md

494 B

§ 12 Anforderungen im Auswahlverfahren

(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1.Selbstkompetenz, 2.Methodenkompetenz, 3.Fachkompetenz, 4.Sozialkompetenz sowie 5.Führungs- und Managementkompetenz.

(3) Die Feststellung der Eignung und Befähigung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Deren Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.