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lawgit/laws_md/metallbausbv_2008/§3.md

220 B

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1.Konstruktionstechnik, 2.Metallgestaltung oder 3.Nutzfahrzeugbau.