Files
lawgit/laws_md/mdbndverfschvdv/§1.md

224 B

§ 1 Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes.