309 B
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§ 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Ausführen eines Kundenauftrags, 2.Ausführen von Ausbauarbeiten, 3.Ausführen von Dämmarbeiten sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.