165 B
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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe 1.Fachlagerist/Fachlageristin, 2.Fachkraft für Lagerlogistik werden staatlich anerkannt.
Die Ausbildungsberufe 1.Fachlagerist/Fachlageristin, 2.Fachkraft für Lagerlogistik werden staatlich anerkannt.