LUFTVODV_192
Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.